Kleiner Waffenschein - Dauer und Kostenübersicht

Es gibt 931 Antworten in diesem Thema, welches 206.406 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. März 2022 um 22:22) ist von Esti.

  • Sry, aber es gibt manchen rechtlichen Mist, den man nicht mitmachen darf. Und was ist, wenn man die SSW verkaufen will? Neuen KWS? Nein, so nicht meine Herren!

    Vllt sollte man sich mal die Rechtsschutzversicherung für Schützen bei sowas überlegen: Für DSB

  • P { margin-bottom: 0.21cm; }
    Hannover. 12.01. den Antrag per Post
    abgeschickt. 06.02. den KWS per Post bekommen. Keine fragen, keine
    Prüfung. 50€ :thumbsup:


    Doch, überprüft haben sie dich gründlich. Das Ergebnis war positiv, daher erübrigten sich auch sonstige Fragen. Bei negativem Ergebnis erübrigen sich die Fragen auch. ^^

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Hallo Leute
    Ich habe meinen am 16.01.16 beantragt bis heute noch nichts gehört ,hab letzte Woche angerufen würde noch was vom LKA fehlen sagte man mir.
    Mein Kumpel hat ihn am 01.02 bei der gleichen Behörde beantragt und heute erhalten .Vieleicht liegts daran das ich einen Italienischen NACHNAMEN habe  :D

    2 Mal editiert, zuletzt von Colt-357 (13. Februar 2016 um 20:39)

  • Fortsetzung vom 5. Februar 2016

    Gestern hatte ich nun Besuch, besser es waren zwei :D Mitarbeiter, einer vom OA und der RP "POK"

    Kurze Vorstellung, ein bisschen Geplänkel, die Frage nach dem Save kam, wollte aber niemand sehen.
    Wo arbeite ich? - ÖD, aha, und die Frau? - BP aha.

    Abgenickt, ich bekomme ihn, ..... muss trotzdem noch warten :S

    Ehrlich, ich habe gedacht der wird gleich mitgebracht.

  • Hast du mal gefragt oder haben die Herren denn mal erwähnt, wozu dieser persönliche Besuch gut ist?
    Wo man selbst oder Frau ihre Arbeitsstelle haben, geht dehnen einen feuchten... an.

  • Beantrag Ende Dezember 2015, heute mal nachgefragt:

    "Die Auskunft vom Gesundheitsamt steht noch aus."

    Frage "Was hat das Gesundheitsamt mit dem KWS zu tun?"

    Antwort: "Die teilen mit ob irgendwann mal psychische Erkrankungen registriert wurden oder ob man mal in der "Geschlossenen" eingessen hat."

    Nun ja...

    Soll noch ca 6 Wochen dauern, es sei derzeit viel los...

    Kollege aus Hessen wartet seit 4 Monaten....

  • "Die Auskunft vom Gesundheitsamt steht noch aus."


    Hä? Hat da wer noch nie was von Arztgeheimnis gehört? Selbst wenn man den Arzt oder Krankenhaus wechseln sollte oder man stellt einen Kurantrag, muss man für die Weitergabe der Arztberichte unterschreiben. Ich wüsste nicht, dass man mit dem Antrag einer Erlaubnis diesbezüglich was unterschreibt.

  • Hä? Hat da wer noch nie was von Arztgeheimnis gehört?


    Seruvs Floppy,

    ich gehe davon aus, dass angefragt wird, ob das Gesundheitsamt möglicherweise schon einmal im Rahmen des PsychKG (Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten) mit einer Unterbringung des Antragstellers zur Gefahrenabwehr befasst war. Eine solche Unterbringung könnte nämlich darauf schließen lassen, dass es an der geistigen Eignung des Antragstellers mangelt. Hierbei dürfte es wohl weniger um die konkrete Erkrankung gehen als um den Vorgang an sich.

    Beste Grüße vom tumben

    Trompeter

  • Hierbei dürfte es wohl weniger um die konkrete Erkrankung gehen als um den Vorgang an sich.


    Das spielt aber keine Rolle. Alle Ärzte und Bedienstete von gesundheitlichen Einrichtungen unterliegen der besonderen Schweigepflicht. Nur die betreffende Person selbst kann diese Informationssperre aufheben.
    Wenn aber gegen eine Person eine psychiatrische Einweisung verfügt wurde, gehe ich davon aus, dass zumindest dieses Urteil im Register steht. Zudem steht in § 5 WaffG ja genau drin, welche Auskünfte die Waffenbehörde abfragen darf. Dazu gehört das Gesundheitsamt jedoch nicht.

  • Ich habe meinen kleinen Waffenschein 2004 beantragt, musste ca
    2 Wochen warten da noch das Führungszeugnis abgefragt wurde.
    Wie gesagt ,ging eigentlich recht schnell.
    Kostete damals um die 50 Euro :^)


  • Den großen WS. Den bekommst aber nicht, denn die Waffe muss für eine wirksame Abwehr der Gefahr geeignet sein.

    Das würde ja bedeuten, dass jede CO2 oder Softair gefährlicher eingestuft wird, als eine Schreckschuss.

    PS: mein Jagdschein ist schon in Arbeit. (Soviel zum Thema WS...)

  • Das würde ja bedeuten, dass jede CO2 oder Softair gefährlicher eingestuft wird, als eine Schreckschuss.


    Nein. Es ist eine Definititionssache. Zum Führen von Schusswaffen benötigt man eine Erlaubnis, die es nur in Form von Waffenscheinen gibt. Lediglich eine SSW mit PTB genießt eine Erleichterung. Softair - die Gruppe unter 0,5 J mal ungeachtet - zählt zu den Luftdruckwaffen der Klasse bis 7,5 J und wird im Einzelnen nicht unterschieden. Wenn man nun zusätzlich weiß, dass ein großer WS nur an Personen ausgegeben wird, die eine erhebliche persönliche Gefährdung nachweisen können. Zudem wird geprüft, ob eine Schusswaffe das geeignete Mittel ist, dieser Gefahr wirksam entgegen treten zu können. Daher ist es logisch, dass man eine Luftdruckwaffe o.ä. niemals in einem WS eingetragen bekommt. Wenn man als gefägrdete Person im Sinne von § 19 WaffG anerkannt wird, gibt es den "richtigen" WS, wo dann auch eine scharfe Waffe im wirksamen Kaliber eingetragen wird. Welche Waffe genau, ist dem Antragsteller überlassen. Da mit Ausnahme von Sicherheitsdiensten in den allermeisten Fällen eine verdeckte Tragweise zur Auflage gemacht wird, wird es wohl kaum einen 8 zölligen 44 Magnum Revolver oder die Desert Eagle in 50 AE sein, sondern eher etwas Kleineres, Führiges im Kal. 380 Auto 9 Para oder dergleichen sein.

    PS: mein Jagdschein ist schon in Arbeit. (Soviel zum Thema WS...)


    Na dann Waidmannsheil. Aber du weißt schon, dass man auch mit JS seine Waffen nur sehr begrenzt und nur im Zusammenhang mit der Jagdausübung führen darf und er nicht einen echten WS ersetzt. Zudem braucht es zum JS auch eine Jagdmöglichkeit in Form einer Einladung, Begehung oder Revierpacht. Letzteres gibt es in vielen Bundesländern erst mit Lösen des 4. Jahresjagdscheines.
    Ich hoffe doch, dass das nicht deine Intention zum JS ist. Das schreibe ich auch nur, weil deine Sätze dies vermuten lassen.

  • Hi Leute,

    nur mal zum Verständnis. Wenn kein Magazin/Munition eingelegt ist transportiere ich die SSW nur und brauche keinen KWS?


    Falsch - zum Transport darf eine Schusswaffe nicht zugriffsbereit sein. Das ist sie, wenn sie sich z.B. in einem verschlossenem Behältnis befindet. Nur dann braucht man keine Erlaubnis zum Führen. Zudem darf sie nicht geladen sein.

  • Hä? Hat da wer noch nie was von Arztgeheimnis gehört?

    Der Trompeter hat es gerade gesagt. Der Besuch dient nur dem Verschaffen eines Eindrucks. Schließlich möchte man einen Eindruck ob drogenabhängig oder runtergekommen, dauernd besoffen… Wer beim Antrag PERSÖNLICH auf dem Amt vorbei geht kann einen Besuch zu Hause vermeiden. Das sage ich jetzt schon länger und das entspricht auch der Praxis. Das Revier wird trotzdem gehört, aber ohne Hausbesuch. Das Amt kann sich auch selbst einen Eindruck verschaffen, dann entfällt der Polizeibesuch.

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.