Kleiner Waffenschein - Dauer und Kostenübersicht

Es gibt 931 Antworten in diesem Thema, welches 206.337 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. März 2022 um 22:22) ist von Esti.

  • Sollte es tatsächlich zu einer Registrierungspflicht kommen, würde das wahrscheinlich so ähnlich laufen wie damals bei den LEP-Umbauten. Da musste auch jede besessene Waffe angemeldet werden, sonst hatte man nach Fristablauf eine Erlaubnispflichtige Waffe illegal in Besitz.


    So in der Art. Ich erinnere auch an die früheren PTB-losen SSW, die ja ebensfalls WBK-pflichtig wurden. Es ist aber auch logisch, dass niemals alle SSW erfasst werden können und wir dann nach Ablauf eines Stichdatums mit einem Schlag eine ganze Menge Waffen zum illegalen Bestand dazu zählen dürfen. Auch heute dürfte es noch ein Großteil von Flobert, 4 mm, Tingle-VL und umgebauten LEP gaben, die bis dato unregistriert sind.
    Dennoch ändert das nichts an der Möglichkeit, eine solche Registrierpflicht für alle SSW einzuführen. Die EU will das ja.

  • Cottbus = Antrag am 05.01.16 per Postbrief versandt, heute Anruf bekommen und für nächste Woche Termin zur
    vor Ort "Besichtigung" vereinbart. Man möchte (m)einen Safe sehen :D
    Werde berichten was rausgekommen ist und der KWS gekostet hat. Bis denne ... :rolleyes:


  • So in der Art. Ich erinnere auch an die früheren PTB-losen SSW, die ja ebensfalls WBK-pflichtig wurden. Es ist aber auch logisch, dass niemals alle SSW erfasst werden können und wir dann nach Ablauf eines Stichdatums mit einem Schlag eine ganze Menge Waffen zum illegalen Bestand dazu zählen dürfen. Auch heute dürfte es noch ein Großteil von Flobert, 4 mm, Tingle-VL und umgebauten LEP gaben, die bis dato unregistriert sind.
    Dennoch ändert das nichts an der Möglichkeit, eine solche Registrierpflicht für alle SSW einzuführen. Die EU will das ja.


    Wobei um ein vielfaches mehr SSW in Umlauf sein dürften, als LEP-Umbauten. Es wirkt schon so ziemlich blödsinnig, Knallpistolen registrieren zu wollen. Aber so ist das mit den Bürokraten. Je sinnloser, um so besser.

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

    Einmal editiert, zuletzt von Yoda (6. Februar 2016 um 11:08)

  • Seit wann benötigt man für den KWS einen Safe?


    Bei mir hat der Sachbearbeiter damals nur gefragt, ob die Waffe sicher verwahrt wird (da würde schon eine verschlossene Kassette o.ä. reichen). Ist ja allgemein im Waffg. so geregelt, dass auch freie Waffen vor dem Zugriff Unberechtigter geschützt werden müssen.

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Oder anderes herum. Eine Aufbewahrungspflicht in einem zertifiziertem Waffenschrank ist nur für erlaubnispflichtige Waffen vorgeschrieben. Da aber generell Waffen vor Zugriff Minderjährige geschützt werden müssen, gilt auch für freie Waffen der Einschluss. Dafür reicht aber ein allgemeines verschlossenes Behältnis oder gleichwertiger Verschluss. Genaueres steht in der WaffVwV.

  • Wie ist das eigentlich mit dem KWS, wenn man in ein anderes Bundesland umzieht?

    Muss man dann einen neuen beantragen oder behält er seine Legitimation, ähnlich wie ein Führerschein?

    Ich hatte meinen KWS in Berlin beantragt/bekommen und wohne inzwischen wieder in meiner Heimat in NRW.

    - Mauser HSc 90 vernickelt mit Holzgriffschalen
    - Röhm RG 88 brüniert, Standard


  • Wie ist das eigentlich mit dem KWS, wenn man in ein anderes Bundesland umzieht?
    Muss man dann einen neuen beantragen oder behält er seine Legitimation, ähnlich wie ein Führerschein?


    Normalerweise wird die Meldebehörde dem Umzug melden, denn jeder Erlaubnisinhaber ist dort markiert. Diese Meldung der Behörde geht aus § 44 WaffG hervor.
    Allerdings ist es ein sinnvoller Zug sich mit der aktuell zuständigen Waffenbehörde in Verbindung zu setzen, da sie ja ohnehin fortan die regelmäßigen Überprüfungen veranlassen wird.
    Aber somit ist auch klar, dass eine einmal ausgestellte Erlaubnis mit dem Umzug innerhalb Deutschlands nicht verfällt bzw. ungültig wird. Es wechselt lediglich die Zuständigkeit.
    Das gilt aber nicht bei Wegzug ins Ausland. Der Inhaber einer Erlaubnis ist nach § 37, Satz 4 verpflichtet den Wegzug ins Ausland zu melden.

    Das gilt für alle Arten waffenrechtlichen Erlaubnisse, somit auch für den KWS!

  • Das sind Fragen/Forderungen, die die Sachbearbeiter aus Unkenntnis oder Schikane stellen.
    Waffenschrank, Safe oder was auch immer ist fuer PTB- Waffen nicht erforderlich.
    Die Waffen duerfen fuer Unberechtigte (Minderjaehrige) nicht zugaenglich sein.
    Dafuer reicht jedes abgeschlossene Behaeltnis.
    Der Forderung nachzukommen ist vorauseilender Gehorsam. Sollte man moeglichst beschraenken.
    Zugegeben, es kann Faelle geben, wo ein Nachgeben angebracht ist.

    Gruss
    pak9

  • Der Forderung nachzukommen ist vorauseilender Gehorsam. Sollte man moeglichst beschraenken.

    Ich denke das wird sich aus dem Gespräch ergeben und wenn ein Safe vorhanden ist, warum soll er dann nicht
    vorgezeigt werden. Hätte ich keinen, würde die SSW in der verschlossenen Schreibtischlade landen. Kinder
    sind lange nicht mehr zu Hause und Enkel sind noch nicht in Sicht ;^)

  • P { margin-bottom: 0.21cm; }


    Hannover. 12.01. den Antrag per Post
    abgeschickt. 06.02. den KWS per Post bekommen. Keine fragen, keine
    Prüfung. 50€ :thumbsup:

    :thumbup: Walther PK380; Röhm RG70; Röhm RG59; Colt Detective Special; Colt Python; Walther P38; Makarov; Mercury LP 25 Supercharger;

  • Ich wüsste nicht dass man eine SSW besitzen müsste, um einen KWS zu bekommen.

    Dachte ich auch mal. Aber ich kann sagen das die Stadt Ludwigshafen Rheinland Pfalz in den KWS SSW einträgt. Muß meinen Kumpel mal überreden mir seinen KWS zum abfotografieren auszuleihen.

  • Aber ich kann sagen das die Stadt Ludwigshafen Rheinland Pfalz in den KWS SSW einträgt. Muß meinen Kumpel mal überreden mir seinen KWS zum abfotografieren auszuleihen.

    da muss man klar sagen, dass die KWS Inhaber sich dadurch selbst auf die Waffe beschränken, die eingetragen ist. Der Verwaltungsakt ist abgeschlossen. Allerdings muss man sich darauf nicht einlassen. Das muss man wissen. Das Amt stellt eigene Anforderungen auf, die nicht vom Gesetz gedeckt sind. Der KWS gilt für alle PTB im Kreis Waffen. Er ist nicht an einzelne Waffen gebunden. Da muss man sich wehren und auf gültiges Recht berufen. Wenn sie es nicht wissen sollten, dann muss man es ihnen sagen.

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • @ Sparky du weist es ich weis es so ziemlich jeder weis es nur einer der SB dort sieht es anders und nun kommts manche Polizisten in Lu wollen auch eingetragenen Waffen im KWS sehen. Das ist jedesmal dann ein Zirkus.


    Ich warte eigentlich auf den Tread "KWS Frisch bekommen und nun ist er Weg." Den auch wenn die Ämter nun KWs Austellen als ob das Konfetti wäre, sollte man immer dran denken das bei Veranstalltungen SSW verboten sind.