Regelüberprüfung alle 3 Jahre 25,56€

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 3.760 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. September 2013 um 07:28) ist von Christian 1984.

  • Denk mal dran das zukünftig der Führerschein ein Verfallsdatum hat und du alle 5 Jahre 42€ abdrücken darfst. Irgendwann kommt noch der Amtsarzt Dazu und eine Gebühren erhöhung. Den der Bürger ist das Sparschwein der Regierung. Sie wollen ja nur Unser bestes unser Geld.

  • Was genau wird da eigentlich überprüft ? Ist das ein Hausbesuch, wo auch die Lagerung der Waffen überprüft wird oder gibt es ein persönliches Gespräch oder ist das nur ein Papierkrieg, wo nach Gesetzesverstößen geforscht wird ?

    Gruß Thorsten

  • Denk mal dran das zukünftig der Führerschein ein Verfallsdatum hat und du alle 5 Jahre 42€ abdrücken darfst. Irgendwann kommt noch der Amtsarzt Dazu und eine Gebühren erhöhung. Den der Bürger ist das Sparschwein der Regierung. Sie wollen ja nur Unser bestes unser Geld.

    Die Umstellungen beim Führerschein haben wir ausnahmsweise mal nicht unserer eigenen Regierung zu verdanken, im vorliegenden Fall wurde Deutschland gezwungen eine EU-Regelung umzusetzen und zwar mit Stichtag 19.01.2013. Seit diesem Zeitpunkt sind (neue) Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig, die Erstbeantragungsgebühr (für das Dokument) beträgt 42,60 €. Wer einen alten Führerschein, also ausgestellt vor dem 19.01.2013 hat, der braucht bis zum 19.01.2033 erstmal garnix zu machen (Ausnahmen LKW/Taxi/Bus), solange ist der alte nämlich erstmal gültig. Man bekommt seinen alten FS für 24,- € umgeschrieben. Auch diese umgeschriebenen sind dann nur noch 15 Jahre gültig. Von einer Gebühr in Höhe von 42,- € alle fünf Jahre habe ich bisher nichts gehört und nichts gelesen, vielleicht habe ich da auch irgendwo etwas überlesen, keine Ahnung. Eine ärztliche Untersuchung ist in Deutschland nicht geplant, Ausnahme LKW, etc., also alles wie bisher. Amtsarzt schon garnicht, die Fähigkeit zur Teilnahme im Straßenverkehr kann auch jeder Facharzt (plus Augenarzt) bescheinigen.

  • Hallo,
    vor ein paar Tagen flatterte auch mir ein Gebührenbescheid ins Haus (Landratsamt Erzgebirgskreis), betreffend meinen KWS.
    Man teilte mir mit, dass ich "als Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse der regelmäßigen waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung zu unterziehen war". Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 25,- Euro seien von mir zu tragen.

    Man fügte noch folgenden Hinweis hinzu:
    "Die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Kosten für die Zuverlässigkeitsprüfung von waffenrechtlichen Erlaubnisinhabern wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit dem Urteil BVerwG 6 C 24.11 vom 22.08. 2012 bestätigt."

    Nun darf ich wohl alle drei Jahre mit diesem Gebührenbescheid rechnen. Es wundert mich auch nicht, dass man auch bei uns diese Geldquelle entdeckt hat. Ich fürchte, es wird über die Jahre nicht bei den 25 Euro bleiben. :confused2:

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • 50 € anfangs und 25 € alle drei Jahre, um ein Recht ausüben zu dürfen, das vor 2003 noch jeder hatte, nämlich das Führen einer Gas/Schreckschusswaffe.

    Ja, es ist rechtens, weil das BVerG es bestätigt hat, und ja, es ist Schikane.

    Ich weiß nicht, was an der Gebührenübernehme durch den Waffenbesitzer "gerecht" sein soll. Der KWS wurde ja angeblich eingeführt, um die allgemeine Sicherheit zu erhöhen. Ich gefährde aber doch nicht die Sicherheit dadurch, dass ich eine SSW führe, sondern der Staat erhöht die Sicherheit (angeblich), indem er Leute, die einen SSW führen wollen, vorher überprüft. Die Überprüfung findet also nicht in meinem Interesse als Waffenbesitzer, sondern im Interesse der Allgemeinheit statt, und sollte deshalb auch vom Staat bezahlt werden.

    Das Führen von einem Recht in ein "Privileg" umzudefinieren, indem man eine Erlaubnispflicht einführt, ist schon ein ziemlich billiger Trick.

  • Es muss spätestens alle 3 Jahre eine Regelüberprüfung durchgeführt werden, wenn das Amt lustig ist können die das auch jährlich machen, und jedesmal flattert natürlich der Gebührenbescheid ins Haus.