Waffenverbotszonen in Deutschland

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 4.723 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. August 2013 um 16:39) ist von Jhary.

  • Hm, und was ist da jetzt, außer den Paragraphen, anders zu dem was ich schrieb?


    ...dass sie Dich eben doch bei einer Identitätsfeststellung durchsuchen können/dürfen, allein schon aus Eigensicherungsgründen. Auch dürfen sie bei einer allgemeinen Vekehrskontrolle in Deinen Kofferaum eine Nachschau halten (wenn auch nicht ohne Grund detailiert durchsuchen). Du hast geschrieben, Du läßt den Kofferaum dann zu und lachst sie aus. Wetten, sie lachen mit Dir mit :?:

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (9. August 2013 um 23:24)

  • Das steht aber nicht in deinem Text. Du schriebst "Ein Blick in den Innenraum und Kofferaum wegen Verbandskasten und Warndreick". Hab ich den auf dem Beifahrersitz brauchen die nicht in den Kofferaum zu gucken. Und dann noch "Durchsuchung von Personen und Sachen z.B. im Rahmen einer Identitätsfeststellung." Also Ausweis zeigen und sie brauchen dich nicht durchsuchen. Deshalb meinte ich, dass da nichts anderes steht.

  • Warts doch ab bis es soweit ist.

    Da nützt alles Gelaber nix. Die wenigsten sind bei einer Kontrolle so cool das sie die schlauen Sprüche von hier auch dann noch rausdrücken. Selbst oft genug miterlebt.

    Und wenn mans doch bringt und an den falschen gerät wirds ne nervige Nacht...

  • Eisenschwein
    Ich geb´s auf. Ist aber jetzt nicht persönlich gegen Dich gemünzt, also nimm´s mir bitte nicht krumm und versteh´ es nicht falsch. Wie gesagt, ich möchte hier keine neuerliche Diskussion dazu in diesem Thread herbeiführen. Es wurde schon sehr oft darüber geschrieben. Vorschlag: Glaub es, was ich geschrieben habe oder laß es. Wenn Du mal in eine solche Kontrolle gerätst und den Kofferraum Deiner Meinung nach unberechtigt geöffnet bekommst, dann mußt Du rechtlich dagegen vorgehen. Haben viele schon probiert, die meisten sind dabei aber vor Gericht wegen der festgestellten Rechtmäßigkeit der polizeilcihen Maßnahme/Durchsuchung/Nachschau hinten heruntergefallen, auch wenn viele Anwälte auf Ihren Homepages oder Ausführungen in bestimmten Juraforen das Gegenteil behaupten. Kann ich auch verstehen, denn sie wollen ja ihren Mandanten anständig vertreten und dabei auch noch paar Mark, äh t€uros, verdienen und wenn´s obendrein auch noch eine möglich vorhandene Rechtschutzversicherung bezahlt, umso besser...
    In diesem Sinne!

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (1. August 2013 um 21:47)

  • Marc, darum ging's doch gar nicht. Die finden eh irgendwas womit die dich aufhalten können wenn du nicht kooperierst. Ich leg mich trotzdem ganz gerne bei einer Kontrolle mit den Beamten an. Meine holde Dame sollte vor zwei Wochen ihr Verbandskasten und Warndreieck zeigen und dann zeigen dass sie's aufbauen kann. Bei sowas gibt's ne Abfahrt! Man sollte zwar Respekt vor denen haben, aber wenn's in Richtung Schíkane geht werd ich auch unangenehm.

  • Schikane muss nicht sein und entbehrt auch jeder rechtlichen Grundlage, klar.

    Aber mit meinen wilden Karren hab ich schon so manche Kontrolle erlebt und auch dabei schon den ein oder anderen Hitzkopf dabei gehabt und alles mögliche erlebt.

  • Derringer ich versteh dich doch. Ich meinte nur, dass du es in deinem verlinkten Beitrag so geschrieben hast wie ich das geschrieben hatte.

    Ich bin kein Jurist deshalb beharre ich jetzt nicht auf dem von mir geschriebenen.

  • Anwohner und andere Personengruppen sind ausdrücklich ausgenommen. Welche, das definiert im Einzelfall die Verbotsanordnung mit Ausnahmeregelungen. :^)

    LG Andreas :^)

    In Bremen zählt vermutlich der Miri-Clan dazu. Da traut sich kein Cop und Staatsanwalt heran.
    Während man bei Otto Normalverbraucher hingegen die volle Härte des Gesetzes spüren lässt.
    Geht ja auch leichter. Der macht das nicht so oft, ist leicht eingeschüchtert, gibt alles ab und nimmt brav die Strafe an.

    Gottlob gibt es hier in Mainz/ Wiesbaden keine solche Zone.
    Und ganz ehrlich: ich würde mich davon auch nur bedingt einschränken lassen.

    Wenn ich darauf angewiesen bin, zu später Stunde mit dem ÖPNV zu fahren, habe ich lieber etwas dabei, als dem Gegenüber auf Gedei und Verderb ausgeliefert zu sein .
    Da ist mir meine eigene Unversehrtheit wichtiger.

    Fördermitglied des VDB.

  • Danke für die Diskussion bezgl. Grundrechte der Deutschen Bürger...
    Allerdings bringt sie mir keinerlei gescheite Antwort auf meine Frage bezüglich Waffenverbotszonen in Deutschland..
    - - - - - - - - - - -

    Und somit bitte wieder zum Thema zurück, 5-Atü hat den ersten Schritt zur normalen Unterhaltung bzgl. Waffenverbotszonen schon begonnen, danke dafür. :)

  • Allerdings bringt sie mir keinerlei gescheite Antwort auf meine Frage bezüglich Waffenverbotszonen in Deutschland..

    Wir sind hier in Deutschland also wenn es nicht ausdrücklich Erlaubt ist dann geh mal besser dabvon aus Verboten. So bist du immer auf der Sicheren Opfer seite.

  • Ich möchte auch keine Diskussion anfeuern, aber ich denke, wenn die Polizei Dich durchsuchen möchte oder einen Blick in den Kofferraum werfen möchte oder eine Alkoholkontrolle durchführen, dann würde ich es einfach machen, wenn ich nichts zu befürchten habe...
    Grundrechte hin oder her...das ist wie im Straßenverkehr...was habe ich davon, wenn ich auf mein recht poche, wohl Vorfahrt hatte, dann aber 2 Stunden meiner Zeit verschenke, weil mir der andere ins Auto gefahren ist. Super..ich war im Recht..habe dafür ein kaputtes Auto, viel Ärger und Umstand und bekomme gar noch Teilschuld ??!!
    Und so ist es doch bei allem..soll er meine Taschen filzen..dauert 2 Minuten...fertig.. Blas ich halt ins Röhrchen...dauert ne halbe Minute...
    Weiger ich mich...finde ich mich auf dem Revier wieder...und das geht dann länger..

    Aber um auf die Verbotszonen zurückzukommen...
    Im grunde ist das sehr Variabel..je nachdem, was Du darunter verstehst...sind irgendwelche Großveranstaltungen, Konzerte, G8 Gipfel, werden, egal wo die sind, in der Zeit Waffenverbote ausgesprochen.
    Und Schulen und ähnliches giltet es generell...
    Und wer jemals in Heidelberg vor dem HQ von den Amerikaner Stand, explizit zu der Zeit der Terroranschläge, hätte auch nichts gutes daran, mit dem verdächtigen, waffenähnlichen Gegenstand dort umher zu laufen...

    Grüße, Kai

  • Jungs...
    Ihr schießt um längen an den Thread vorbei, ihr verwechselt da irgendetwas...
    Ich habe niemals nach gefragt, ob ich irgendetwas vorzeigen muss ect.
    Meine Frage war nach einer Liste der (temporären) Waffenverbotszonen.
    Nicht mehr, nicht weniger..
    Wie kommt ihr von dem Thema jetzt auf Verhalten bei Kontrollen und Bürgerrechte?

  • Hallo,
    meines Wissens gibt es deutschlandweit nur 3 solcher Zonen...

    • Hamburg
    • Bremen
    • Kiel


    Bei allen 3 Städten das Rotlichtviertel....

    Mehr FESTE Verbotszonen sind mir derzeit auch nicht bekannt.
    Wobei es in Bremen nicht das Rotlichtviertel ist (das wäre im Ostertorsteinviertel (kurz: "Viertel")), sondern der Bereich zwischen Hauptbahnhof und Breitenweg/ Wallanlagen.

    Das Blöde bei der Sache: sonstige, temporäre Verbotszonen (z.B. während Veranstaltungen (wo das Versammlungsgesetz gilt) oder wenn mal wieder ein US-Präsident dafür sorgt, dass alle Gullideckel verschweißt werden und man entlang der Aufmarschstrecke nicht mehr seine Wohnung betreten darf - wie bspw. beim Besuch von George Bush 2005 in Mainz/Wiesbaden), werden meist nur regional bekannt gegeben. Es kann also sein, dass man auf dem Weg vom Bahnhof zum Hotel oder vom Hotel zum Markplatz eine Demonstration (z.B. "Aktion gegen Unterarmnässe - weg mit dem Sommer!") kreuzt oder an Kettenkarussel und Wurstbude vorbei kommt, was bspw. das "Posemuckler Frühjahrsfest" darstellt und demit waffenrechtlich in Bedrouille gerät - und wenn es nur das Pfefferspray in der Handtasche ist oder das Taschenmesser im Rucksack (von der geholsterte Gaspistole trotz KWS ganz zu schweigen).
    Als Legalwaffenbesitzer steht man da einmal mehr mit einem Bein im Knast, als jeder andere Bürger, obwohl man - nachweislich mit allen Papieren und Bescheinigungen nichts Böses im Schilde führt.

    Fördermitglied des VDB.

  • Was mir gerade einfällt Botschaften und Konsulate haben eine Bannmeile um sich drum rum. Wenn ich mich richtig erinner 1000m vom Gelände aus gerechnet wo man nichts am Mann führen darf. Und ich denke das Behörden auch so eine Zone haben. Bin mir nicht sicher vieleicht weis jemand ja mehr.

  • Was mir gerade einfällt Botschaften und Konsulate haben eine Bannmeile um sich drum rum. Wenn ich mich richtig erinner 1000m vom Gelände aus gerechnet wo man nichts am Mann führen darf. Und ich denke das Behörden auch so eine Zone haben. Bin mir nicht sicher vieleicht weis jemand ja mehr.


    In vielen Großstädten trifft das ja auf den größten Teil des Stadtbereiches zu. Hier in Frankfurt gibt es jedenfalls keinen Ort in und um die Innenstadt wo du dich mehr als 1000m von einem Konsulat entfernen könntest (vgl. Google Maps).