Waffenrecht - Wie sieht die Praxis aus?

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 2.775 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Juni 2013 um 19:19) ist von wolverine75.

  • Hier ein interessantes Video zum Thema Hausdurchsuchung:

    http://m.youtube.com/watch?v=a0n1PNpB00g

    Dieses wurde zwar im Forum schon einmal gepostet, ist aber durchaus sehenswert, auch, wenn es hier wie beim ccc üblich eher um Computer geht.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Ich habe sowohl hier als auch in anderen Foren jetzt schon so einige Geschichten gelesen, wo unter Berücksichtigung aller Gesetze Waffen transportiert wurden oder freie Waffen in der eigenen Wohnung vorhanden waren und diese dennoch beschlagnahmt wurden, aus Prinzip oder auch Unwissenheit. Da wird behauptet die <0,5J Softair könnte ja doch mehr haben, für Luftdruckwaffen braucht man einen KWS und für SSW's sowieso (auch bei Transport in abgeschlossenem Behältnis).

    Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit überhaupt in so eine Situation zu kommen äußerst gering, aber trotzdem will man sich auch subjektiv auf der sicheren Seite fühlen. Schließlich sind die Dinge erstmal für Wochen/Monate weg und was ist eigentlich wenn einem das z.B. im Urlaub (innerhalb D) passiert und man die Gegenstände garnicht einfach wieder abholen kann?

    Da frag ich mich, ob es nicht sinnvoll wäre sich das Waffengesetz
    auszudrucken, die entscheidenen Stellen markiert und einfach mit nimmt!
    Falls im Fall der Fälle da überhaupt drauf geschaut würde...

  • Wenn ein berechtigter Verdacht besteht, und hier dürfte der Knackpunkt liegen, das eine Plempe mehr als, sagen wir mal, 7,5J e0 erteilt, darf auch keiner mit dem Chrony davor in deiner Bude rumballern. Er würde sich selber strafbar machen.

    Ich meine, um was gehts? Wenn man sich nix zu schulden kommen lässt, hat man auch keine Probleme. "Könnte, Wenn und Aber - Alles nur Gelaber". Vielleicht interessiert der WaffG-Ausdruck den Beamten, vielleicht nicht. Vielleicht nehmen die was mit, vielleicht nicht.

    Das ist ungefähr wie die Diskussion mit einem zu lauten Auspuff am Motorrad. Von "Mach' dich vom Acker" bis zu augenblickliches Vorfahren beim TÜV und evtl. Stilllegen ist da alles drin.

    Ist nicht böse gemeint, aber gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen, jeden Tag passiert was neues bei dem man sich an den Kopf fasst und sich fragt wo hin das noch alles führen soll.

  • Ich habe vor ein paar Jahren mal mitbekommen, dass ein Nachbar die Polizei gerufen hatte,

    weil der Mieter von gegenüber in seiner Wohnung mit der MP 40 (Softair) herumgespielt und Zielübungen gemacht hat und währenddessen eine Wehrmachtsuniform trug.

    Resultat: Die Polizei Streife hat einen Zugriff gestartet und die Softair Waffe beschlagnahmt.

  • Selbst wenn drauf geschaut wird-es gibt soviele "Gummiparagraphen",die mal so,mal anders ausgelegt werden,das im Zweifelsfall die Polizei lieber erstmal beschlagnahmt, als das auch nur eine Waffe-auch wenns nur ne Softair ist-zuviel im Besitz der Bürger ist.Waffenparanoia halt.Am besten Waffen nur in den eigenen 4 Wänden-mit zugezogenen Vorhängen-und auf einem zugelassenen Schießstand auf dem abgeschlossenen Koffer lassen und niemanden von seinem Hobby erzählen...

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Ich habe vor ein paar Jahren mal mitbekommen, dass ein Nachbar die Polizei gerufen hatte,

    weil der Mieter von gegenüber in seiner Wohnung mit der MP 40 (Softair) herumgespielt und Zielübungen gemacht hat und währenddessen eine Wehrmachtsuniform trug...

    Ehrliche Meinung hierzu?

    Auch wenn sich der Mann juristisch gesehen nicht strafbar gemacht hat, solche Mitbürger sind auch mir etwas suspekt. Weniger aufgrund der Waffe, sondern aufgrund der Wehrmachtsuniform.
    Noch dazu kann der Nachbar nicht wissen, dass es eine Softair-Waffe ist.

    Ich sehe generell vom Rumspielen mit einer Waffe ab, wenn man dabei durch ein Wohnungsfenster beobachtet werden kann. Die Bevölkerung ist heutzutage extrem schnell verängstig. Unabhängig davon, ob dies berechtigt oder ein Resultat der Sensations- und Skandalpresse ist, ich vermeide jedes provokante Verhalten.

    cu
    Peter

    2 Mal editiert, zuletzt von smallmagnum (6. Juni 2013 um 14:03)

  • Zitat

    Wenn man sich nix zu schulden kommen lässt, hat man auch keine Probleme.

    Genau das ist der Knackpunkt, den oft hat man eben doch Probleme. Da gibt es ja leider viele Beispiele zu, wo penibel die Gesetze beachtet wurden und trotzdem Leute (erstmal) den Ärger an der Backe hatten.
    Ich mache mir wohl auch zuviele Gedanken, aber ein paar Auszüge aus dem WaffG werd ich trotzdem mal mitnehmen, wenn ich Silvester die SSW zum Bekannten transportiere. :rolleyes:


  • Ich mache mir wohl auch zuviele Gedanken, aber ein paar Auszüge aus dem WaffG werd ich trotzdem mal mitnehmen, wenn ich Silvester die SSW zum Bekannten transportiere. :rolleyes:


    Hi!

    Es kann sicher nicht schaden sich vorzubereiten, wenn du die SSW allerdings in einem absperrbaren Koffer transportierst, und diesen dannv vielleicht auch noch in einem Rucksack oder so, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, das du irgendwelche Probleme bekommen könntest! ;^)


    Aber wie heißts so schön: Der Teufel schläft nie! :D


    MfG brunes01

    Walther CP99
    Gamo CFX Gas Ram 4,5 mm mit Konus ProPlus 3-12 x 50
    Webley Patriot 5,5 mm mit Konus ProPlus 3-10 x 44

  • Investiert lieber ein paar Euro und kauft die dtv Ausgabe zum Waffengesetz. Ist zwar nicht die beste Sammlung, die dtv jemals gemacht hat, aber die wesentlichen Gesetze rund um Waffen sind drin. Das ist erstens übersichtlicher als Ausdrucke und zweitens auch "glaubwürdiger".

  • Die Sicherstellung könnte aus zweierlei Gesichtspunkten stattfinden:

    erstens zur Gefahrenabwehr, auch wenn es sich hierbei beispielsweise um ein G36 unter 0,5 J handelt, könnte man diese mit dem Anscheinsparagraphen begründen

    und

    zweitens als Beweismittel im Falle einer Straftat/Ordnungswidrigkeit