Bedürfniss freie Waffe übernehmen --- Erlaubt?

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 1.219 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Januar 2013 um 19:36) ist von Oran.

  • Guten Tag,

    ich habe mal eine kurze Frage.

    Ich könnte ein 4mm Gewehr geschenk bekommen, was ist dafür von nöten, bzw geht das überhaupt noch?
    Ich bin etwas verwirrt.

    Soweit ich dachte müsste ich folgendes tuen:

    1: einen Schrank der Sicherheitsstufe A besitzten
    2; Waffensachkunde, damit ich eine Waffenbesitzkarte beantragen kann
    3: Das Gewehr auf meine Karte übertragen.


    Wenn ich das richtig sehe, brauche ich dann auch nichts besonderes mehr, wenn ich in 1 Jahr dann nachweisen kann, dass ich aktiv im Schütztenverein war, um KK/GK zuerwerben.

    Gruß
    Oran

  • Super danke sehr!

    Mich hatte in einem Waffengeschäft eine gute Dame verwirrt, allerdings kamen von der einige Aussagen die ich von allen anderen bereits anders gehört hatte und diese meinte es ginge nicht...
    Aber die meinte auch man bräuchte 24 monate für die EWB, und noch andere Sachen die ich von Vereinsmitgliedern, Jägern,dem Forum und dem Internet anders gelesen hatte (einstimmig anbei)

    Also nochmals danke

  • Wäre noch die Frage, was ist das für ein 4mm Gewehr... :?: ...wenn es sich um einen sog. Zimmerstutzen handelt,
    wird die Sache schwierig... :S

    Gruß Wolf...

  • Wäre noch die Frage, was ist das für ein 4mm Gewehr... :?: ...wenn es sich um einen sog. Zimmerstutzen handelt,
    wird die Sache schwierig... :S

    Gruß Wolf...

    Das dürfte doch ziemlich egal sein , der hat doch auch
    die 4 mm Randzünder .

    Erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Und damits noch n bischen interessanter wird 8o

    wenns n Zimmerstutzen mit perkusionszündung ist braucht man gar nix,4mm gewehr ist n weitläufiger begriff

    wichtig zu wissen wäre

    A ist das ding auf ner Karte Regiestriert

    B n bild das man sieht um was es sich handelt


  • Mich hatte in einem Waffengeschäft eine gute Dame verwirrt, allerdings kamen von der einige Aussagen die ich von allen anderen bereits anders gehört hatte und diese meinte es ginge nicht..
    Aber die meinte auch man bräuchte 24 monate für die EWB, und noch andere Sachen die ich von Vereinsmitgliedern, Jägern,dem Forum und dem Internet anders gelesen hatte (einstimmig anbei)


    Vielleicht hattest du auch etwas unglücklich gefragt. Denn wie du oben gefragt hast, ob man ein Bedürfnis übernehmen kann, geht das auch nicht. Das Bedürfnis für eine Waffe muss der Antragsteller für sich selbst belegen können. Ein Sportschütze macht das durch die mindestens einjährige Mitgliedschaft und aktive Teilnahme in einem Schützenverein und lässt sich das von Verband schriftlich bestätigen. Oder der Jäger durch das Zeugnis seiner bestandenen Jägerprüfung. Das sind zwei klassische Wege zur Belegung eines Bedürfnisses für erlaubnispflichtige Waffen.

    Wenn die Schusswaffe ein :F: Zeichen trägt, ist diese Feuerwaffe zwar WBK-pflichtig, jedoch bedürfnisfrei. Sie darf allerdings nicht aus einen Umbau einer vormals scharfen Großkaliberwaffe hervorgegangen sein.

    Wenn das geklärt ist und die Waffe ist zweifelsfrei eine bedürfnisfreie Feuerwaffe, so benötigt man dafür nur ein Zeugnis einer bestandenen Waffensachkundeprüfung oder man hat bereits eine (grüne) WBK. Dann kann sie problemlos darin eingetragen werden.
    Allerdings ist das ganze Prozedre nicht ganz billig. Die grüne WBK kostet je nach dem ob ein Voreintrag nötig ist ungefähr 50 - 100 €. Zudem kostet die Munition im 4 mm Mäusekaliber mehr als so manche scharfe Munition. Rechne da mit etwa 25 € pro 100 Schuss.
    Besitzt du noch kein Sachkundezeignis und bist auch nicht in einem Schützenverein, so kommen nochmals 100 - 200 € für die WSK dazu.