Zielmarkierer /-beleuchtung ...

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 2.494 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Dezember 2012 um 19:31) ist von Oneshot.

  • Sorry hoff ich hab die richtige Kategorie erwischt

    Aalso hab mal ne Frage:

    Wieso sind eigentlich seit 2002 Zielmarkierer wie Laserpointer etc an Waffen in Deutschland verboten? Macht das denn wirklich sinn?
    Sind die Geschosse egal ob scharf oder nicht, denn selbst nicht eher die Gefahr??
    Egal ... Auf jeden Fall kann ich mich erinnern um die 2001 im Rofu-Kinderland eine Kugelpistole in Form einer Pumpgun mit <0,08J erworben
    zu haben welche mit einem Laser ausgestattet waren. Wär dies nun eine Illegale Waffe? Ich mein es ist Kinderspielzeug!
    Darf man denn solch Zubehör als Waffenbesitzer überhaupt erwerben,
    mal abgesehen ob es jetzt wirklich montiert wird oder nicht bzw in deutschen Shops eh nicht erhältlich ist!!!???
    Ich meine was soll ich mit einem sorry Sch... teuren Visier wenn es ein simpler Laserpointer doch genauso gut könnte und dem Ziel (Softairbattles z.B) einen
    Anhaltspunkt darüber gibt ob es anvisiert wurde??? Oder haben die Großen Staaten alle Angst das die Deutschen zu gut mit Waffen umgehen könnten???
    Ich meine auch zu wissen das es mal sowas wie Lightbattles für Kinder gab mit einer Laserpistole und einem Umschnallsensor der Treffer signalisierte wenn man
    diesen Beleuchtet!?? Das es schädigend für die Augen sein kann ist klar, aber das sind die Geschosse wohl noch mehr! und Laserpointer als solche kann man
    ja auch (Presenter) an jedem Eck (MediaMarkt etc) erwerben! Wäre echt super wenn mir das ein wirklich Sachkundiger mal mit Logischen Argumenten erläutern
    könnte denn in unserem Waffengesetz steht nur das solch Zubehör verboten ist, aber nicht warum! Wenn mir einer sagt ich darf keine Kinofilme runterladen und brennen,
    da sonst Millionenschäden für die Industrie enstehen kapier ich das ja auch ganz locker. Aber wenn einer sagt ich darf nicht besser Zielen können ohne mir den Grund
    zu nennen würd ich das ganze schon gern mal hinterfragen! Kleinen Kinder muss ja auch erklärt werden warum sie dies oder das nicht dürfen sonst probieren sie es
    doch auch iwann aus ohne zu Wissen welche Gefahr eigentlich besteht ... ansonsten überlegen die sichs auch zweimal!

    So hoffe die Frage is euch nicht ganz zu bescheuert oder uninteressant!

  • Ja stimmt hast Recht ich erinner mich da an so ne 0,5J Grenze die macht auch nich wirklich sinn ...
    Ich bin nur relativ neu in diesem Quasi Hobby und will das ganze dann halt auch Nachvollziehen können

  • Das Verbot ist übrigens nicht erst seit 2002... der betreffende Paragraph stammt noch aus den 1930er Jahren.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Macht das denn wirklich sinn?

    Vieles im Waffengesetz macht keinen Sinn, da meist nur auf öffentlichen Druck
    reagiert wird, z.B. auf diffuse Ängste mancher Gruppierungen, und zudem
    die Umsetzung meist schlampig erfolgt und in einigen Fällen auch jeglichen
    rechtsstaatlichlichen Prinzipien widerspricht.

    Würde man alles Sinnlose aus dem Waffengesetzt streichen würden wahrscheinlich
    nur noch 5 oder 6 Paragraphen übrig bleiben.

    Was Laserzieleinrichtungen an Gegenständen, die nicht unter das Waffengesetzt fallen betrifft,
    dürften diese nach meiner Rechtsauffassung (ohne Gewähr) legal sein.
    Natürlich sind dann aber die anderen Gesetze und Verordnungen zu beachten und die
    Gefährdung Dritter auszuschließen.
    Z.B. werden solche Laser auch für Bogenschützen für Training und zum Visier
    einschießen angeboten. (wie sinnvoll das ist sei dahingestellt)

    Zitat

    Oder haben die Großen Staaten alle Angst das die Deutschen zu gut mit Waffen umgehen könnten.

    Na ja, ohne jetzt allzu provokativ rüberkommen zu wollen, wer gut mit Waffen umgehen kann
    braucht keinen Laserpointer um zu treffen. ;)

    Zitat

    Ich meine was soll ich mit einem sorry Sch... teuren Visier wenn es ein simpler Laserpointer doch genauso gut könnte...

    Diese Visiere sind deshalb sch..teuer, weil sie der Energie starker Waffen standhalten müssen.
    China-Reddots die für alles oberhalb von .22lr und alles was Prellschlag verursacht unbrauchbar sind,
    gibt es schon zum Preis eines besseren Laserpointers.

  • Was Laserzieleinrichtungen an Gegenständen, die nicht unter das Waffengesetzt fallen betrifft,
    dürften diese nach meiner Rechtsauffassung (ohne Gewähr) legal sein.


    Nicht ganz.
    Sobald es für eine Schußwaffe bestimmt ist handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand.
    Eine z.B. 0,5 Joule Airsoftwaffen bleibt eine Schusswaffe auch wenn sie teilweise vom WaffG ausgenommen ist.
    Und eine Zweckbestimmung könnte auch schon durch die Montagemöglichkeit erfüllt sein.
    Andererseits bringt ein Laser für Zivile Anwendungen, meiner Meinung nach, eh nichts.
    Sowas ist nur auf kurze Entfernungen Sinnvoll nutzbar.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Das Verbot ist übrigens nicht erst seit 2002... der betreffende Paragraph stammt noch aus den 1930er Jahren.


    Der erste Laser – ein Rubinlaser – wurde von Theodore Maiman am 16. Mai 1960 fertiggestellt. (Zitat aus Wiki)

    Es gab in den 70'er Jahren auch in Deutschland Ziellaser für Schusswaffen zu kaufen. Ich habe in alten Visierheften Werbung darüber gelesen. Wann genau das Verbot im WaffG erschien, weiß ich nicht. Aber es hat was mit Drohwirkung, Kampfschießen und vor allem die Deutschussmöglichkeit zu tun. Das ist allesamt verboten. Die reine Beleuchtung ist wegen möglicher Wilderrei ebenso verboten.
    Aber weil schon der Besitz von Lampen ud Lasern mit Waffenmontage verboten ist, findet sich sowas auch nicht an Spielzeugen. Denn das könnte man ja ummontieren. Etwas anderes wäre es, wenn so ein Laser als fester Bestandteil bzw. Einbau an einer Spielzeugwaffe wäre. Aber zum einen hat ein Laser nichts an Kinderspielzeugen zu suchen und zweitens wäre das auch zu teuer. Weiterhin ist auch das bei Spielzeugen zwieschneidig und um dennoch mögliche Konflikte mit dem WaffG zu vermeiden, werden zumindest die offiziellen Importuere diese Art von Spielzeugen meiden.

  • Mal abgesehen davon das der Passus im Waffengesetz meiner Meinung nach schwachsinnig ist, halte ich die Verwendbarkeit bei so dynamischen Aktionen wie Softair für Quatsch. Den Punkt sieht man eh nur auf kurze Entfernung (einfach mal mit dem Laserpointer experimentieren) und man muss auch schon relativ genau hingucken, wenns etwas weiter weg ist. Da halte ich ein Reddot oder ein ZF mit kleiner Vergrößerung für sinniger.

    Da gabs doch neulich erst wieder eine Story: Ein Sportschütze hat sich aus China ein Glas mit integriertem Laser bestellt und prompt Besuch vom Trachtenverein Grün/Weiß bekommen. Das wärs mir nicht wert.

  • Das Verbot für Laser halte ich zwar für Blödsinn, (dann müssten auch Zielfernrohre verboten sein) kann damit aber leben.
    Das Verbot von Lampen geht auf die Wilderei zurück, wenn Wild geblendet wird, bleibt es häufig still stehen und gibt ein leichtes Ziel ab. Auch auf der nächtlichen Landstraße mit Fernlicht vom Auto...
    Da bei ich bei mir im Garten aber selten Rehe mit dem Luftgewehr jage, halte ich das für arg übertrieben.

    Field Target im SC :W: ernsdorf

  • Da muß aber noch mehr als die Wilderrei dahinterstecken. Unsichtbare IR Scheinwerfer sind ja auch auf Waffen verboten.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • IR - Scheinwerfer dienen als Lichtquelle für Nachtsichtgeräte, wenn du eine Nachtsichtbrille trägst, ist das wie eine Taschenlampe.
    Da kannst du sogar mit Auto ohne Licht fahren, habe ich schon gemacht. Dienstlich allerdings.

    Paradoxerweise kann ich aber mit Lampe in der einen und Waffe in der andern Hand losziehen und kein Hahn kräht danach...
    Aber wehe man befestigt beides aneinander! :wogaga:
    Ist genauso ein Müll wie mit den Einhandmessern.

    Ich würde das genau wie bei den Schalldämpfern machen, an freien Waffen ja, ansonsten mit extra Erlaubnis.

    Gruß Patrick!

    Field Target im SC :W: ernsdorf


  • Der erste Laser – ein Rubinlaser – wurde von Theodore Maiman am 16. Mai 1960 fertiggestellt. (Zitat aus Wiki)

    Es gab in den 70'er Jahren auch in Deutschland Ziellaser für Schusswaffen zu kaufen. Ich habe in alten Visierheften Werbung darüber gelesen. Wann genau das Verbot im WaffG erschien, weiß ich nicht. Aber es hat was mit Drohwirkung, Kampfschießen und vor allem die Deutschussmöglichkeit zu tun. Das ist allesamt verboten. Die reine Beleuchtung ist wegen möglicher Wilderrei ebenso verboten.
    Aber weil schon der Besitz von Lampen ud Lasern mit Waffenmontage verboten ist......

    Also ist es Verboten ein Walther PS22 zu haben und dazu noch ne Walther Tactical Pro zu besitzen ? Weil diese Montage passt auch für die Lampe.

  • Solange du die Lampe nicht in die Montage stopfst ist, alles ok. Ist ja schließlich die Montage für den Reddot!
    Sie passt ja nur "zufällig" auch zur Lampe! ;^)

    Gruß Patrick!

    Field Target im SC :W: ernsdorf