Frage zur praktischen Sachkundeprüfung

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 7.881 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Oktober 2012 um 20:44) ist von Jhary.

  • Erschreckend, wie sich Vereine und Verbände durch schlecht geschulte Schützen selbst disqualifizieren. Während der Waffensachkundeprüfung sollte Mensch sich mit Material und Funktion vertraut machen. Ich erinnere mich an eine weibliche Teilnehmerin in meinem Kurs, die eine Heidenangst vor Kaliber .357 Magnum hatte, mit KK-Waffen aber sicher und mit viel Selbstvertrauen umging. Wie soll eine solche Person später als Standaufsicht einer Waffenfunktionsstörung sicher begegnen, wenn sie vom Verein zur Aufsicht in einer größeren Kaliberklasse gedrängt wird? Solche Diskrepanzen müssen ausgeräumt/weggeschult werden. Es kann nicht sein, dass Nachwuchs die Befähigung zur Standaufsicht erhält, aber am Luftgewehr die praktische Sachkundeprüfung durchführte.

    Beim Erlernen des sichern Umgangs mit Schußwaffen darf nicht geschlampt werden. Ein banaler Vergleich wäre, dass zukünftige Motorradfahrer in den Fahrstunden und während der praktischen Prüfung 'ne Runde mit 'nem Mofa drehen.

  • Ich frage mich warum immernoch drauf rumgeritten wird das in der WSK die leute an Waffen geschult werden.
    Die WSK ist nicht dafür da den leuten den umgang mit Waffen beizubringen, wer dahin geht sollte das können und dafür ist der Verein verantwortlich.

    Das der DSB das als grundlage für SL/SA nimmt ist wohl wegen der Rechtsbelehrung dabei, was auch ok ist.

    Beim SuRT für IPSC lernen die leute ja auch nicht dem umgang mit der Waffe auf der Stage, das müssen sie können.

  • Frage: Muss man überhaupt in einem Verein Mitglied sein um an einer Waffensachkundeprüfung teilnehmen zu dürfen?

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Tja, wenn es der Verein nicht schafft einer passionierten KK-Schützin die Angst vor Großkaliberwaffen zu nehmen, dann müssen wohl entweder die WSK in verschiedene Klassen unterteilt werden, solche Schützen den Schießsport an den Nagel hängen oder den Sport ohne eigene WBK mit Vereinswaffen weitergeführt werden.

    Genauer betrachtet sollte man dies auch anerkennen. Man lacht auch nicht über Frauen, die zwar einen 125ccm Motorroller fahren, aber sich auf keine Zweirad mit 1000cccm setzen würden. Problematisch ist es doch, dass oben genannten Leuten aus Kulanz Fähigkeiten anerkannt werden,die nicht vorhanden sind und höchstwahrscheinlich niemals sein werden.

    Ein solches Vorgehen habe ich nicht nur bei der WSK beobachten dürfen sondern beispielsweise auch bei der DLRG, die Kolleginnen von mir das silberne Rettungsschwimmerabzeichen zusprachen, was Voraussetzung für Begleitpersonen/Lehrpersonal im bayrischen Schuldienst im Schwimmunterricht ist, obwohl sie die Voraussetzungen nicht erfüllten und bestenfalls das bronzene Abzeichen geschafft hätten.

    Das alles ist im Grunde genommen Betrug. Ich möchte meine eigenen Kinder nicht in der Hand von Lehrpersonal im Schwimmunterricht wissen, die nicht mal bis zum Beckenboden tauchen können. Ebenso wenig möchte ich unter der Anleitung einer Standaufsicht schießen, die bei Fehlfunktion das Muffensausen bekommen würde oder Angst vorm GK-Knall hat.

  • Die Schützenvereine dürfen nur ihre Mitglieder in Sachen WSK prüfen. Aber jeder kann ohne Mitgliedschaften seine WSK bei staatlich anerkannten Lehrgnagsträgern oder (eher theoretisch) bei der Behörde bekommen. Auch eine abgelegte Jägerprüfung beinhaltet die WSK.

  • Wie wird eigendlich die Praktische Prüfung bei Bootsführern gemacht die ja die Sachkunde für ihre Signalpistole benötigen.
    Die meisten Standbetreiber dürften ja nicht erbaut darüber sein wenn jemand aus 25m ein Kal 4. Leuchtstern mit Falschirm in den Kugelfang ballert :)
    Bei der BW hatten wir, als die Signalpistolen an die Nachtstreifen ausgegeben wurden, eine kuze Einweisung auf den Geräten.
    Da durfte jeder ein paar Schuß vom Radarhügel aus in den Himmel jagen, möglichs so das die Falschirme wieder in der Stellung und nicht auf den benachbarten Kuhweiden runderkamen.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Wie wird eigendlich die Praktische Prüfung bei Bootsführern gemacht die ja die Sachkunde für ihre Signalpistole benötigen.
    Die meisten Standbetreiber dürften ja nicht erbaut darüber sein wenn jemand aus 25m ein Kal 4. Leuchtstern mit Falschirm in den Kugelfang ballert :)


    Ich lasse den Teilnehmer damit schießen.
    Ich habe extra für diesem Zweck eine Schießgenehmigung für den Außenbereich erhalten, eben weil man das nicht auf einen Schießstand benutzen kann. Und es muss ja keine sündhaft teure Fallschirmpatrone zum Preis von rd. 30€ pro Schuss sein. Ich verwende dafür simple Einzelsternpatronen für 7€ pro Patrone. In Absprache mit der Behörde verschieße ich nur die Farbe weiß.

  • Die Schützenvereine dürfen nur ihre Mitglieder in Sachen WSK prüfen.


    Hallo Floppyk,

    so wie ich Dich kenne, kannst Du das sicherlich mit den entsprechenden §§ oder Verwaltungsvorschriften belegen. Würde mich mal interessieren, weil das genau dem zuwiderspricht was mir mal erzählt wurde...

    Vielen Dank!

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Selbstverständlich:

    Zitat


    AWaffV
    § 3
    Anderweitiger Nachweis der Sachkunde
    ...
    (5) Schießsportliche Vereine, die einem nach § 15 Abs. 3 des Waffengesetzes anerkannten Schießsportverband angehören, können Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen. Absatz 2, zweiter Halbsatz und die Absätze 3 und 4 finden hierfür entsprechende Anwendung. Zur Durchführung der Prüfung bilden die schießsportlichen Vereine eigene Prüfungsausschüsse.

    Die WaffVwV erläutert das noch deutlicher:

    Zitat


    7.6 Sachkundelehrgänge von schießsportlichen Verbänden und Vereinen, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, erfolgen unter Anwendung des vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Fragenkata- logs des jeweiligen Verbandes. Sie bedürfen im Falle des § 3 Abs. 5 AWaffV keiner staatlichen Anerkennung. Zwar sieht § 3 Abs. 5 AWaffVvor, dass die Vereine die Sachkundeprüfung nur für ihre Mitglieder ab- nehmen können; dem steht nicht entgegen, dass mehrere Vereine eines anerkannten Verbandes einen gemeinsamen Prüfungsausschuss bilden können. Gemäß § 3 Abs. 5 Satz 2 i. V. mit Abs. 4 Satz 2 und § 2 Abs. 4 AWaffV ist dem Bewerber über das Prüfungsergebnis ein Zeug- nis zu erteilen, das Art und Umfang der erworbenen Sachkunde erken- nen lassen muss und vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist (Sachkundennachweis des anerkannten Verbands).

    Somit dürfen sich mehrere Vereine eines Dachverbandes zusammentun und eine gemeinsame Veranstaltung abhalten. Aber das schließt deutlich Verbandsfremde oder Personen ohne Mitgliedschaft eines Schützenvereines aus.
    Diese müssen ihre Waffensachkunde bei anderen Stellen erwerben.

  • Aaaaaah, vielen Dank, jetzt seh ich klarer!

    Dann handelt es sich bei der mir bekannten Konstellation um den "speziellen Spezialfall", dass der Schützenverein ein staatlich anerkannter Lehrgangsträger ist.

    airgunsmith.tumblr.com
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    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Sicher kann der Verein das veranstalten, aber der Lehrgangsträger ist dann einer mit staatlicher Anerkennung. Dann muss aber auch das Zeugnis dementsprechend gekennzeichnet sein.
    Wir bzw. wohl jeder Lehrgsträger müssen ja Schießstände eines Schützenvereines nutzen. So liegt es nahe, dass derjenige auch die angrenzenden Räume für die Schulung benutzt. Somit stellt der Verein zwar die Räumlichlichkeiten bereit, ist aber nicht der Lehrgangsträger.
    In Sachen Pulverschein - ich nenne das analog zur WSK FKS (Fachkunde Spreng) - ist das eindeutiger. Das dürfen die Vereine unter ihrer Fahnenstange gar nicht. Das geht ausschließlich nur über jemanden mit staatlicher Anerkennung.

    Übrigens - wer eine staatliche Anerkennung im Bereich Sprengstoffrecht für welchen Tätigkeitsbereich hat, ist in der öffentlichen LASI-Liste verzeichnet. Leider gibt es sowas nicht im Waffenrecht für WSK.
    http://lasi.osha.de/de/gfx/trainin…ger_sprengv.php

  • Frage: Muss man überhaupt in einem Verein Mitglied sein um an einer Waffensachkundeprüfung teilnehmen zu dürfen?


    Sobald du die Kriteriken erfüllst darfst du Nicht Vorbestraft und Zuverlässigkeit muß gegeben sein fertig. Oder glaubt hier jemand das alle bewaffneten Securitys in irgendwelchen Vereinen rumhängen?

  • Nein, in diesem Falle führt tatsächlich der Verein die Schulung und die Prüfung durch. Daher mein Umkehrschluss, dass der Verein selbst ein staatl. anerkannter Lehrgangsträger ist. Dafür liegt sogar ein Schreiben seitens der Behörde vor. Ist aber eigtl. auch nicht Thema hier. Ich war nur verwundert ob der Aussage, dass Schützenvereine nur die eigenen Mitglieder prüfen dürfen....

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  • Wie gesagt, der Lehrgangsträger muss auf dem Zeugnis stehen. Wenn das ein Verein ist, darf er das nur für seine Mitglieder machen. Ist der Träger einer mit Anerkennung. darf er jeden beprüfen, aber dann darf da nicht der Verein oder der Verband auf dem Zeugnis stehen.
    Steht doch in der WaffVwv bzw. der AWaffV eindeutig drin.

    @ Markus30S - eine Waffensachkunde kann jeder ablegen, spätestens bei anerkannten Trägern. Der Teilnehmer muss keinerlei Vorbedingungen erfüllen oder gar ein Bedürfnis oder Begründung belegen. Theoretisch muss der Teilnehmer noch nichtmal volljährig sein, allerdings dürfte dieser dann nur auf KK Waffen und Flinten geprüft werden, was dann in der Folge sein Zeugnis einschränkt. Da der Waffenerwerb frühestens ab 18 möglich ist, macht das keinen Sinn. Eine Ausnahme gibt es nur in der Ausbildung zum Jäger, was schon vor dem 16 Geburtstag begonnen werden kann. Allerdings muss derjenige zum eigenen Waffenkauf auch bis 18 warten, wenn er auch schon vorher (mit Leihwaffe) jagen darf.

  • verfolge den Fred hier seit Anfang an und hatte mal bei mir im Verein angefragt, wie es dort gehandhabt wird. (Mein Kursus steht in 4 Wochen an)
    "Praktische Prüfung? Gibt es so nicht! Der wird den Neulingen doch nicht das Schießen beibringen, das lernt ihr in den Vereinen.."

    Hatte daraufhin keine Fragen mehr :thumbsup:

    Lieben Gruß aus Essen,
    Jan :^)

  • Frage: Muss man überhaupt in einem Verein Mitglied sein um an einer Waffensachkundeprüfung teilnehmen zu dürfen?


    Kommt wohl auf den Veranstalter an. Ich hatte an einem Lehrgang teilgenommen, den ein "Feuerschützen"-Verein im bayrischen veranstaltet hat, und die waren für jeden teilnehmer dankbar. Kann aber sein, daß ich der einzige (damals noch) vereins- und verbandsfreie Teilnehmer war. Es dürfte aber wohl der Regel entsprechen, daß man erst Vereins- und damit Verbandsmitglied wird und erst dann den Lehrgang besucht,