Frage zur praktischen Sachkundeprüfung

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 7.967 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Oktober 2012 um 20:44) ist von Jhary.

  • Hallöchen.
    Nächsten Donnerstag ist es für mich so weit. Die praktische Sachkundeprüfung steht an.
    Geschossen wird mit LuPi und Luftgewehr.

    Jetzt meinte mein Lehrgangsleiter dass ich ein Seitenspanner-LG nach den Schießen mit geöffneter Ladeklappe auf dem Tisch liegen soll bis sich der Schießleiter vergewissert hat dass die Waffe ungeladen ist. Danach soll ein Leerschuss abgegeben werden. Ist das so korrekt?
    Als die Aussage von ihm kam hab ich natürlich direkt protestiert und gemeint dass Leerschüsse nicht gesund für ein LG sind. Er hält das aber für Schwachfug ;)
    Was kann ich machen um den Leerschuss zu umgehen? Einen weiteren Diabolo in Richtung Scheibe zu schicken ist wohl keine Alternative. Einen Finger auf die Mündung zu halten wohl auch nicht ;)
    Außerdem hieß es dass ich das Gewehr sofort spannen soll (also den Hebel zurückziehen soll) wenn ich das Gewehr aus der Tasche nehme...


    Gruß
    Lukas

    Einmal editiert, zuletzt von Nachtmahr (12. Oktober 2012 um 20:50)

  • Wenns nicht dein Luftgewehr ist machst du halt einen Leerschuß. Wenn der Ausbilder das so will..

    Oh. Moep.

    Ist es bei deiner (Diana 75 ?) möglich, bei geöffnetem Spannhebel die Kolbenstange zu entrasten? Ansonsten bleibt dir nur der Leerschuß.

    Nein, geht leider nicht.
    Naja, dann muss ichs wohl riskieren...
    Drei Vereinskollegen schießen auch mit meiner Diana. Vielleicht kann der anwesende Prüfer auch mal eine Ausnahme machen wenn ich ihm meine Bedenken genau erkläre *gg*

  • Sachkundeprüfung mit nicht EWB Waffen...aha...
    Nimm meine 603 mit die juckt es nicht ob du se leer abschlägst XDD

    *gg* gerne

    naja, die Handhabung wird an EWB-Waffen geprüft. Und aus Kostengründen wird mit Druckluftwaffen geschossen.

  • Hallöchen.
    Nächsten Donnerstag ist es für mich so weit. Die praktische Sachkundeprüfung steht an.
    Geschossen wird mit LuPi und Luftgewehr.


    Du meinst hoffentlich nicht die Prüfung einer Waffensachkunde? Da wäre das unzulässig. Eine Waffensachkundeprüfung mit ausschließlich erlaubnisfreien Waffen gibt es nicht. Viel schlimmer noch, das Zeugns wäre dann auf die geschulten und gepüften Waffen begrenzt. Zwar sind freie Waffen wegen ihrer Kennzeichnungen und den wesentlichen technischen und rechtlichen Untschieden zu Feuerwaffen Bestandteil des Lehrplanes, jedoch nicht der Hauptbestandteil einer Unterrichtung und Prüfung einer Waffensachkunde. Spätestens bei der praktischen Prüfung der Handhabung, muss auch die Munition mit einfließen, die es nur in Verbindung mit Feuerwaffen gibt. Aus diesen Gründen muss der Lehrgangsträger einen Schießstand für GK Feuerwaffen nachweisen, wie er auch die wesentlichen Waffenarten mindestens zur Ansicht im Unterricht bereithalten muss. Wird ausschließlich z.B. auf KK Waffen geschult und beprüft, muss dieses auch im Zeugnis vermerkt sein. Das würde den späteren Erwerb automatisch begrenzen.
    Siehe auch die AWaff § 1, 2 und ggf. 3.

  • wenn das hier schon an den kosten scheitert solltest ihr ganz drauf verzichten.

    Denke ich mir auch. Wobei ich kein Problem habe 5 Euro für meine 10 Schuss auszugeben falls GK/KK geschossen wird.
    Problematisch ist halt, dass jemand GK-Waffen erwerben kann ohne je damit geschossen zu haben. Die Handhabung kann man ja auch an einer Dekowaffe üben ;)

  • Lol wenn ich bedenke das wir OA 15 geschossen haben jeder so 10 schuss mit 30 leuten ^^
    Und H+K P8 auch so 5 schuss pro Mann. Das war kein Kostenproblem.

    When seconds count, the police are only minutes away.


  • Du meinst hoffentlich nicht die Prüfung einer Waffensachkunde? Da wäre das unzulässig. Eine Waffensachkundeprüfung mit ausschließlich erlaubnisfreien Waffen gibt es nicht. Viel schlimmer noch, das Zeugns wäre dann auf die geschulten und gepüften Waffen begrenzt. Zwar sind freie Waffen wegen ihrer Kennzeichnungen und den wesentlichen technischen und rechtlichen Untschieden zu Feuerwaffen Bestandteil des Lehrplanes, jedoch nicht der Hauptbestandteil einer Unterrichtung und Prüfung einer Waffensachkunde. Spätestens bei der praktischen Prüfung der Handhabung, muss auch die Munition mit einfließen, die es nur in Verbindung mit Feuerwaffen gibt. Aus diesen Gründen muss der Lehrgangsträger einen Schießstand für GK Feuerwaffen nachweisen, wie er auch die wesentlichen Waffenarten mindestens zur Ansicht im Unterricht bereithalten muss. Wird ausschließlich z.B. auf KK Waffen geschult und beprüft, muss dieses auch im Zeugnis vermerkt sein. Das würde den späteren Erwerb automatisch begrenzen.
    Siehe auch die AWaff § 1, 2 und ggf. 3.

    Die Handhabung wird ja an GK-Waffen geprüft


  • naja, die Handhabung wird an EWB-Waffen geprüft. Und aus Kostengründen wird mit Druckluftwaffen geschossen.


    Sehe das jetzt erst. Das ist hoffentlich ein Witz. Solchen Lehrgangsträgern sollte man sofort die Zulassung entziehen. Die praktische Prüfung erfolgt aus gutem Grund im scharfen Schuss, wobei allerdings das Trefferbild bei Sportschützen keine Rolle spielt.

  • Hallo Lukas,

    auch ein Dutzend Leerschüsse tuen Deinem LG nicht weh !

    Ich würde ihn aber fragen, ob Du Deinen Daumen gegen die Mündung drücken darfst. ;^)

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Ich finde den ganzen Lehrgang eh etwas seltsam.
    Uns wurde am zweiten Lehrgangstag von einem mies gelaunten Prüfer gesagt dass er nicht zuständig ist uns den Umgang mit Waffen zu lehren. Dafür wären die Schützenvereine da. Und es soll bei der Prüfung keiner ankommen der keine Ahnung von Waffen hat.
    Wieso gehe ich dann bitte auf einen Lehrgang? Mein Fahrlehrer hat ja auch nicht gesagt "Sieh zu wie du fahren lernst. Ich prüfe dich nur"

  • Meine Sachkunde damals war total entspannt bei den Reservisten. Super schöne Wirtschaft und ein gemütliches Wochenende.
    Samstags am SL8 gelernt und mit der P8 (natürlich mit Ex-Mun) und Sonntags dann beide Waffen scharf geschossen.
    Rechtliche, waffentechnische und praktische Ausbildung waren da echt ausreichend.

    Das bei dir Luke klingt nach nem Witz.

    When seconds count, the police are only minutes away.

  • Die Sachkunde geht auch direkt über den Verband. Also nix privates.

    Naja, mir solls egal sein. Die Theorie beherrsche ich und den Umgang mit EWB-Waffen bin ich auch gewohnt.

  • Uns wurde am zweiten Lehrgangstag von einem mies gelaunten Prüfer gesagt dass er nicht zuständig ist uns den Umgang mit Waffen zu lehren. Dafür wären die Schützenvereine da. Und es soll bei der Prüfung keiner ankommen der keine Ahnung von Waffen hat.
    Wieso gehe ich dann bitte auf einen Lehrgang? Mein Fahrlehrer hat ja auch nicht gesagt "Sieh zu wie du fahren lernst. Ich prüfe dich nur"

    Du weisst schon daß ich dich beneide?
    Im Sexulakundeunterricht hatten wir nur eine theoretische Prüfung. Leider keine praktische Unterweisung. :S

  • Das scheint mir ja eine traurige Veranstaltung zu sein. Wir lassen nicht ohne Grund einige verschiedene Kaliber verschießen, wobei jeder Teilnehmer mindestens 50 - 100 Schuss verschießt. In der eigentlichen Prüfung muss jeder Tln eine GK Waffe beliebiger Wahl mit 5 Schuss verschießen. Bewacher müssen beide Arten KW mit jeweils 5 Schuss verschießen, wobei hier auch ein gewisses Treffernieveau verlangt wird. Immerhin wird dieser Personenkreis ganz offiziel im Dienst Waffen führen müssen.
    Bei Sportschützen ist das zwar gemildert, aber was macht der Sinn einer Unterrichtung und Prüfung mit dem Ziel einer amtlich anerkannten Prüfung, wenn der Teilnehmer eine Waffe nur vom Streicheln her kennt? Das ist ja so, als wenn ein Fahrschüler zwar in einem Auto Platz nehmen und bestenfalls die Spiegel einstellen darf, aber seine Fahrprüfung auf einem Fahrrad macht.