EGUN-Verkäufer bietet SSW an, die er bereits verkauft hatte!?

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 3.169 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. September 2012 um 16:58) ist von ALFHA1802.

  • Hallo Freunde,

    ich habe mich gerade ziemlich ärgern müssen, anlässlich der "Abwicklung" eines Verkäufers auf EGUN!

    Folgender Ablauf:

    - Ich habe am 19.08.2012 eine Röhm RG90 komplett mit Zubehör und Zustandsbeschreibung "Neu" ersteigert. Von einem Verkäufer, der sowohl in seinem EGUN-Namen die Bezeichnung "Waffenxxxxx" führt, als auch im Internet bei Recherche als Waffenhandel firmiert!

    - Nach EGUN-Nachricht des Kaufes habe ich beim Verkäufer die Bankverbindung angefordert, und nach Erhalt sofort per Online-Banking überwiesen.
    Wer mich kennt, oder auf meine EGUN oder EBAY-Bewertungen schaut, wird feststellen dass ich als "Blitzzahler" bekannt bin.

    - Ich habe zeitgleich dem Verkäufer mitgeteilt, dass die Überweisung erfolgt ist, und ihm den verlangten Altersnachweis übersandt. Er hat mir mitgeteilt, dass die Lieferung sofort nach Zahlungseingang erfolgt!

    - Die letzten Tage habe ich anhand seiner EGUN-Bewertungen gesehen, dass die Käufer der zeitgleich beendeten Auktionen Ihre Waffen bereits erhalten haben.
    Deswegen Heute freundlich nachgefragt, wann die Lieferung meiner RG90 erfolgt?

    - Und erhalte als Antwort, dass er die Röhm RG90 nicht liefern kann, er hätte die bereits versteigert gehabt ...... wäre sein Fehler .... die RG90 wäre halt in die EGUN-Auktion "hineingerutscht"!

    - Und bietet mir anstatt der neuen Röhm RG90 "grosszügig" als Ersatz entweder eine RG8, oder eine RG70 an!?!


    Findet Ihr es glaubhaft

    ....... dass Jemand angeblich die RG90 nicht mehr im Besitz hat, aber sie trotzdem in eine EGUN-Auktion einstellt ..... nach Beendigung der Auktion, trotzdem er die verkaufte Ware gar nicht besitzt, dem Käufer seine Bankdaten übersendet ........ Trotzdem, er gar nicht liefern kann, die "sofortige Lieferung nach Zahlungseingang zusagt" ........ Mehr als 1 Woche nach Zahlung scheinbar immer noch nicht weiss, dass er gar keine RG90 liefern kann ... und erst nach Lieferanmahnung feststellt ....... Uuupppssss, ich kann ja gar keine Röhm RG90 versenden, die er verkauft und sich bezahlen hat lassen?

    Aber dann eine RG8 mit bedeutend geringerem Sammlerwert als eine neue Röhm RG90 als Ersatz anbietet?


    Ich bin auf Eure Meinungen gespannt?

    Gruss
    Alfred

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (29. August 2012 um 20:20)

  • Hallo Alfred,

    ganz einfach: Tritt vom Kauf zurück und fordere mit Frist Dein Geld zurück !

    Es lohnt nicht, über solche Typen zu diskutieren !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Hallo Alfred!

    Ich glaube nicht dass so etwas passieren kann. Vor allem hätte er Dir dann nicht noch seine Bankverbindung gemailt.

    Wahrscheinlich hat er irgendwie ein höheres Gebot für die Waffe bekommen oder er hatte sie zeitgleich noch auf einer anderen Plattform eingestellt. Solche Leute gibt es leider..

    Diese Ausrede mit dem "reingerutscht" halte ich für fadenscheinig.

    Gruß, Matthias

  • Hallo Matthias,

    ich wollte es nicht selbst schreiben, aber genau diesen Anschein hat sein Verhalten! Wenn der erlöste Verkaufspreis zu niedrig erscheint, wird die Waffe anderweitig verkauft.

    Und da dieses Verhalten nicht der Sinn einer seriösen Auktion sein kann, werde ich das auch nicht tolerieren. Ich habe jetzt eine Nachfrist zur Erfüllung der Lieferverpflichtung gesetzt. Scheinbar vergisst der Verkäufer dass ein Kaufvertrag entstanden ist, durch die Bezahlung des Betrages, und die Annahme des Betrages durch ihn das Eigentum an der Sache bereits auf mich übergegangen ist.
    Sollte er seiner Lieferverpflichtung nicht nachkommen, kann es durchaus teuer werden für ihn.

    Ich empfinde es zudem auch als einen leichten Anflug von Comedy, mir anstatt einer ersteigerten RG 90 im Neuzustand eine RG8 anzubieten ..... und dann noch mit dem "grossherzigen" Zusatz, er würde dafür keinen Aufpreis verlangen :D



    ganz einfach: Tritt vom Kauf zurück und fordere mit Frist Dein Geld zurück !

    Es lohnt nicht, über solche Typen zu diskutieren !

    Hallo Rolf,

    auf Dauer lohnt es sich nicht, Anbieter die alle Regeln missachten, immer wieder davonkommen zu lassen!

    Ansonsten sind die Anständigen die Dummen - Und die Unanständigen die Gewinner!


    Gruss
    Alfred

  • Ich hatte auch schon mal soetwas, Waffe Ersteigert und bezahlt, ein paar Tage Später kam die mail, das dies nur ein fehler sei und man hätte die Waffe gar nicht mehr ( war ein Händler) darauf konnte ich mir zwei Alternatiive Angebote oder mein Geld bekommen. Ich nahm das Geld, da ich einen Artikel schon hatte und der andere naja nicht mein Fall war, kann natürlich passieren, das wenn man einen ohne Gebotenen Artikel wieder Einstellt aus versehen den darunter gleich erneut wieder Einstellt.

    Aber eine RG 8 oder RG 70 würde ich jetzt dafür nicht nehmen wollen, außer Bicolor mit Holzgriffschalen.

    Alfred warum eine RG 90 überhaupt? nimm Lieber eine RG 9 Nickel Holz :P

    MFG
    Canny

  • Hallo Benny,

    weil ich von den RG9 in Nickel und in Brüniert, mit Standardgriff und mit Holzgriff schon eine ganze Menge habe. Die RG90 fehlt noch in der Sammlung.

    Und nein, die angebotene RG8 oder die RG70 sind ganz einfache Modelle! Wenn Du einen Mercedes SL kaufst, wirst Du auch nicht einverstanden sein, wenn Dir der Verkäufer einen C190 vor die Türe stellen will. ;^)

    Vor allem noch die Formulierung, er würde grosszügig auf einen "Aufpreis" verzichten! :thumbdown:

    Gruss
    Alfred

  • Großzügig? Kein Aufpreis? für eine Olle RG 8, selbst für eine Standart RG 70 nicht einmal ;^)

    Naja Träumer gibt es immer, war es eine Schwarze oder Nickel RG 90? :P

    In diesem Fall die Ware oder das Geld zurück ;^)

    MFG
    Canny

  • Blöde gelaufen,
    aber das wird leider in Zukunft immer schlimmer mit Lügen und Betrug. Was hab ich nicht schon alles gehört.. Waffe runter gefallen und Lauf verbogen, Freundin hat falsche Beschreibung zur Auktion geschrieben usw. Auf dein Recht als Käufer bestehen ist zwar gut, Versuch das erstmal, aber die Chancen das du deine gekaufte Ware bekommst ist sehr gering. Da hilft nur ein Anwalt, und das lohnt sich bei kleinen Beträgen kaum. Geld zurück verlangen, negative Bewertung hinterlassen... Mehr kannst du da nicht machen.

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Zitat

    ....... dass Jemand angeblich die RG90 nicht mehr im Besitz hat, aber sie trotzdem in eine EGUN-Auktion einstellt ..... nach Beendigung der Auktion, trotzdem er die verkaufte Ware gar nicht besitzt, dem Käufer seine Bankdaten übersendet ........ Trotzdem, er gar nicht liefern kann, die "sofortige Lieferung nach Zahlungseingang zusagt" ........ Mehr als 1 Woche nach Zahlung scheinbar immer noch nicht weiss, dass er gar keine RG90 liefern kann ... und erst nach Lieferanmahnung feststellt ....... Uuupppssss, ich kann ja gar keine Röhm RG90 versenden, die er verkauft und sich bezahlen hat lassen?

    Man nehme 1 Verkäufer, der mehrere Dinge auf einmal verkauft und kein Überblick über seine Ware hat oder generell verpeilt ist. Man sende jedem pauschal die Bankdaten zu ohne sich groß um den Inhalt der E-Gun Mails zu kümmern und verschickt die Ware bis keine Ware mehr auf dem Tisch ist. Das dann eine Auktion fehlt fällt erst mal nicht auf, der Tisch ist ja leer womit man ja alles verschickt haben müsste. Wenn dann jemand nachfragt wo die Ware bleibt, schaut man erst mal doof, sucht die Ware und fängt an zu prüfen.(Hab bei E-Bay mal mehrere Sachen auf einmal verkauft, ich bin ein wenig durcheinander geraten. Es hat zwar jeder das bekommen was er gekauft hat, aber wenn einem so etwas nicht liegt oder man es zu sehr "nebenbei" macht geht es schon mal durcheinander =)


    Kurzum: Man kann durchaus so zerstreut sein, dass einem so etwas passiert. Allerdings muss man dann auch damit leben, dass jemand auf einen Sauer ist oder gar schlecht bewertet. Das eigene Versagen kann nicht das Problem des Käufers sein. Der Verdacht, dass die Ware wo anders verhökert wurde liegt natürlich trotzdem nahe. (Vllt. ist das ja auch passiert und die vorbereitete Auktion sollte nicht mehr online gehen ;)

    Was wirklich ist wird man wohl nicht mehr klären können und ändert ja am Ergebnis nichts. Ich drück Dir mal die Daumen, dass er zackig ist beim Zurücküberweisen :)


    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität hält länger als die Freude über einen günstigen Preis.

  • Findet Ihr es glaubhaft

    ....... dass Jemand angeblich die RG90 nicht mehr im Besitz hat, aber sie trotzdem in eine EGUN-Auktion einstellt ..... nach Beendigung der Auktion, trotzdem er die verkaufte Ware gar nicht besitzt, dem Käufer seine Bankdaten übersendet ........ Trotzdem, er gar nicht liefern kann, die "sofortige Lieferung nach Zahlungseingang zusagt" ........


    Bis dahin könnte man es noch mit Verpeiltheit erklären. Wenn ich mal mehrere Auktionen bei egun laufen habe, schiebe ich immer Panik daß mir genau so was passiert, zumal ich auch die Bilder nicht immer unmittelbar vor dem Einstellen mache, Bilder von längst verkauften Stücken im egun-Ordner auf meinem Rechner sind, etc... Wenn man in größerem Maßstab egunt, kann ich mir schon vorstellen daß sowas mal passiert. Ist natürlich höchst peinlich.

    Zitat

    Mehr als 1 Woche nach Zahlung scheinbar immer noch nicht weiss, dass er gar keine RG90 liefern kann ... und erst nach Lieferanmahnung feststellt ....... Uuupppssss, ich kann ja gar keine Röhm RG90 versenden, die er verkauft und sich bezahlen hat lassen?


    Sehr merkwürdig, aber mit viel gutem Willen immer noch durch Verpeiltheit zu erklären - wobei auch irgendwo Fahrlässigkeit anfängt. Würde mir sowas passieren, würde ich zusehen daß ich allerschleunigst den Käufer davon überzeugt bekomme daß das ganze ein Mißgeschick ist. Man hat ja einen Ruf zu verlieren.

    Zitat

    Aber dann eine RG8 mit bedeutend geringerem Sammlerwert als eine neue Röhm RG90 als Ersatz anbietet?

    Auch das würde ich eventuell versuchen - im Rahmen einer sehr persönlichen, sehr zerknirschten Mail, in der ich natürlich auch eine umgehende Rücküberweisung anbieten würde. Dir als Sammler ist das mit dem geringeren Wert der RG8 natürlich klar, einem Waffenhändler der nicht auf SSW spezialisiert ist möglicherweise nicht. Wer weiß, wie lange die RG90 schon in der hintersten Ecke des Lagers schlummerte, ohne daß sich ein Kunde dafür interessierte.

    Zusammengefaßt: So lange mir ein Anbieter in solcher Situation nicht blöd kommt und sich deutlich bemüht die Malaise zu einem vertretbaren Ende zu bringen, gehe ich davon aus daß es sich tatsächlich um ein Mißgeschick handelt - in der Hoffnung, daß man mir ebenso entgegentritt, falls ich mir mal so einen f*ckup leisten sollte. In dubio pro reo und so. Kommt man mir jedoch komisch, wie man es ja hier immer mal wieder geschildert bekommt, kann ich auch komisch werden. Das hebe ich mir aber für klare Fälle auf.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Blöde gelaufen,
    aber das wird leider in Zukunft immer schlimmer mit Lügen und Betrug......

    Hallo David,

    und genau deshalb weil es eben immer schlimmer wird, sollte man gegensteuern, und die Unehrlichen nicht immer davonkommen lassen!

    ... Da hilft nur ein Anwalt, und das lohnt sich bei kleinen Beträgen kaum. Geld zurück verlangen, negative Bewertung hinterlassen... Mehr kannst du da nicht machen.

    Mal sehen, wenn er nicht einlenkt, oder ein vernünftiges Angebot unterbreitet, werde ich eine rechtliche Prüfung und Würdigung in Betracht ziehen. Wer Ware anbietet, Geldleistungen dafür entgegen nimmt, wissend dass er den dafür ausgelobten Gegenwert/die Ware nicht übergeben kann ...... der kann sich durchaus bereits schon im Strafrechtlich definierten Rahmen bewegen!

    Und Anwälte befinden sich genug in der Familie, ich bin ja einer der schwarzen Schafe, der kein Jurist geworden ist! Und Frau Staatsanwältin sitzt auch öfters bei mir am Frühstückstisch. ;^)

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (29. August 2012 um 22:44)

  • Oh Alfred.....hier gibts natürlich reichlich Spekulatius...Wahrheit weiß nur der Verkäufer.

    Da ich gerne spekuliere...spekuliere ich mal los....

    Zitat

    ...... dass Jemand angeblich die RG90 nicht mehr im Besitz hat, aber sie trotzdem in eine EGUN-Auktion einstellt .....

    Es kommt darauf an wie umfangreich der Verkäufer einstellt.
    Bei 134 Angebote die Sonntags vielleicht hochgeladen werden...kann es schon sein, dass ein Angebot nicht hätte hochgeladen weerden sein sollen.
    Ich nehme an es war ein Händler.
    Aufjedenfall Fehler seitens Verkäufer.

    Zitat

    nach Beendigung der Auktion, trotzdem er die verkaufte Ware gar nicht besitzt, dem Käufer seine Bankdaten übersendet

    Kann auch passieren....Schlafmütze hat natürlich Verkäufer auf....er wird nur gesehen haben "ah, habe verkauft...dann bekommt selbstverständlich Käufer Daten"
    Womöglich war es eine automatisch versendete Form-Verkaufs-Mail.

    Zitat

    Trotzdem, er gar nicht liefern kann, die "sofortige Lieferung nach Zahlungseingang zusagt

    Hier wird Verkäufer immernoch Schlafmütze aufgehabt haben.
    Weil ganz ehrlich....irgendwann als Zahlung kam...Verkäufer die RG90 verpacken wollte, aber.....sie gar nicht mehr da....da fiel Schlafmütze runter.
    Es sollte doch logisch sein, wenn ich als Verkäufer etwa einstelle, was ich nicht verkaufen kann, was bringt mir das außer Ärger in der Zukunft??

    Wie sehen seine Bewertungen aus?

  • diese "Zufälle" häufen sich bei Egun, vorallem wenn der Enbetrag unter den ERwartungen liegt.

    "Patronenlager aufgebaucht"

    "Waffe runtergefallen"

    "waffe defekt"

    und sonstige Preistreiberein etc.

    Die Krönung war das ich sogar einmal von einem Händler abgezockt wurde - der SL wurde bezahlt und geliefert wurde ein Golf III. Leider komme ich aus Österreich das heißt Waffenimportkosten etc. und ja, die Ratte ist ungeschoren davongekommen.

    Ich glaube Egun wird dem selben Schicksal erliegen wie Ebay ;(

    100% fehlerfrei

  • Guten Morgen Alfred,

    sicherlich hast Du absolut Recht damit, einmal einem Schwarzen Schaf die rote Karte zu zeigen!

    Aber: Du wirst gegen all den Lug und Trug nicht ankommen, der bei bestimmten Auktionshäusern herrscht. Wie Don Quichote gegen die Windmühlen. Du WEIßT,dass ich dies nicht abfällig schreibe. ;^)

    Mein Tipp: vergeude nicht Deine kostbare Lebenszeit mit solch einem Subjekt+lasse Dir Dein Geld zurück überweisen!

    Herzliche Grüße

    Ralf

    Ich bremse auch für Beamte!
    Hirnschrittmacher für alle.............Volker Pispers

  • genau deshalb weil es eben immer schlimmer wird, sollte man gegensteuern, und die Unehrlichen nicht immer davonkommen lassen!

    Der Nicht-Verkäufer haftet mit dem tatsächlichen Aufwand für die Beschaffung eines gleichwertigen Artikels, nicht nur mit der Rückerstattung des Kaufpreises.

    Das mag bei einer gebrauchten SSW nicht so gewichtig, schwer objektivierbar und den Anwaltswirbel nicht wert sein, die Urteile sind einschlägig, solange der Schaden vermeidbar gewesen wäre und auch bei zurückgezogenen Auktionen.

    Google "Auktion Schadenersatz"

    Andreas

  • moin.
    Schon ärgerlich, wenn man denkt man macht nen billigkauf und dann klappt das nicht.
    Geizi st geil ist eben nicht immer erfolgreich.

    Evtl ein paar euro mehr bezahlen beim Händler des Vertrauens, dann sind derartige Überraschungen geringer.

    Hat sich inzwischen rumgesprochen, das immer mehr betrogen wird bei egun.

    Rabe

  • Es kommt darauf an wie umfangreich der Verkäufer einstellt.
    Bei 134 Angebote die Sonntags vielleicht hochgeladen werden...kann es schon sein, dass ein Angebot nicht hätte hochgeladen weerden sein sollen. ?


    Bei einer grossen, nur mit Übung zu überblickenden Anzahl von Auktionen, könnte ich noch nachvollziehen dass Jemand den Überblick verliert.

    Der Verkäufer hat insgesamt 3 Auktionen eingestellt - Wer bei 3 SSW's auf seinem Tisch glaubt, noch eine 4. SSW zu sehen, und diese anbietet ........? 8o

    Sollte es Jemand passieren, dass er irrtümlich eine Waffe einstellt, dann klärt man das nach der Auktion sofort! Und schickt nicht erst die Bankdaten ....... lässt sich das Geld überweisen ..... und wartet dann Seelenruhig ab, ob sich der Käufer irgendwann meldet!
    Spätestens als er den Geldeingang auf seinem Konto festgestellt hat, und keine Waffe versenden konnte (wollte) hätte er sich eigeninitiativ bei mir melden müssen, den Sachverhalt schildern, und um Rückabwicklung bitten müssen.

    Aber scheinbar denken manche Verkäufer nur so lange mit, bis das Geld auf ihrem Konto eingegangen ist ....!

    - Und was mich am Meisten ärgert:

    Durch solches Verhalten wird leider der Ruf von Verkäufern im Ganzen beschädigt!

    Die vielen Anbieter bei EGUN, die ehrlich ihre Ware beschreiben, die freundlich und korrekt Auktionen abwickeln, die schnell liefern ....... werden leider meist auch misstrauisch betrachtet, weil zwischendrin schwarze Schafe meinen, sie müssten schnellen Reibach machen, oder Käufer für dumm verkaufen!

    Da wird sich manch seriöser, anständiger EGUN-Verkäufer fragen, warum er sofort nach Zahlungseingang zur Post sprintet und das Paket versendet. Warum er auch korrekt abwickelt, wenn der erzielte Auktionspreis nicht seinen Erwartungen entspricht. Warum er lieber vorsichtig-zurückhaltend den Auktionsgegenstand beschreibt und ehrliche Bilder einstellt, anstatt mit Photoshop aus einer Gurke eine Ananas zu zaubern!

    Deshalb habe ich Verständnis für Verkäufer denen unabsichtlich ein kleines Missgeschick passiert!
    Und in der Vergangenheit war das nie ein Grund zum Ärger. Ein Verkäufer, der um Geduld gebeten hat, weil er einige Tage abwesend war ..... Kein Problem! Ein Verkäufer, der beim Verpacken erst bemerkt hatte, das ein zum Umfang gehörendes Ersatzmagazin beschädigt ist ..... Kein Problem!

    Aber ich habe wenig Toleranz gegenüber Verkäufern, die Geld verlangen und nicht liefern. Erst angemahnt werden müssen ..... und denen dann erst auffällt, dass sie gar nichts liefern können!

    Wie Andreas/Gilmore bereits richtig geschrieben hat, obliegt dem Verkäufer die Lieferpflicht. Die er notfalls durch einen Zukauf einer, im Zustand und Ausführung vergleichbaren, Waffe erfüllen muss.
    Der Kunde kann durchaus nach verstreichen der Fristsetzung einen Deckungskauf durchführen. Dabei entstehende Kosten, neben dem Warenwert, sind dem Verkäufer anzulasten.

    Aber mittlerweile bin ich relaxed ... die Dinge nehmen ihren Lauf! :^)

    2 Mal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (30. August 2012 um 10:41)

  • Ganz klar, Alfred, Beschiss.

    Ich hab' hier noch im Bekanntenkreis eine HW35 (ohne F)-Geschichte... Kurz angerissen: Über 200 Euro für Schrott, Verkäufer mit über 10.000 Bewertungen, Rücknahme des Schrotts erst nach Drohen mit dem Anwalt etc. etc. Werde ich bei passender Gelegenheit mal aufarbeiten und hier als eGun-Erfahrungsbericht einstellen.

    "Augen auf beim Eierkauf". Bei eGun mehr den je.