Hallo !
Trotz recherche hier und bei WO (bin dort übrigens als "JM" unterwegs, Benutzername war jedoch hier bereits vergeben) herrscht bei mir noch Unklarheit bezüglich der rechtlichen Lage bei Pfeffersprays ohne Prüfzeichen.
Der Waffenliste (Anlage 2) zum WaffG konnte ich folgendes entnehmen:
"Abschnitt 1 - Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
...
1.3.5
Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände
? in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und
? zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit,
der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen;
..."
Selbst wenn Pfefferspray nicht als Reizstoff gelten sollte, so ist ja auch von "anderen Wirkstoffen" die Rede, worunter dann wohl (leider) auch Pfefferspray fallen dürfte.
Oder sehe ich da (hoffentlich) irgendwas falsch ?
JM