Beiträge von 686

    Zitat

    Original von Mr. Chaos
    abere s gibt ja auch Pfeffersprays, die in deutschland wohl verboten sind, so wie die von Fox labs, weil die halt zu stark sind,

    Interessant ! Woher hast Du die Information ?

    Das würde mich zwar einerseits wundern, aber andererseits erklären, warum man bei den Händlern hier (zumindest bei den großen) kein Pfefferspray von Fox labs findet, obwohl es bei vielen Experten als das wirkungsvollste gilt.

    Hallo !

    Nach langer Diskussion im WO-Forum gehe ich davon aus (keine Gewähr !), dass Pfefferspray mit dem Vermerk "Nur zur Tierabwehr" zur Zeit legal ist (ein Link dorthin macht leider technische Probleme, aber der Thread findet sich dort unter "Waffenrecht", allerdings nur für dort registrierte Nutzer).

    Der von mir angeführte Punkt 1.3.5 der Verbotsliste (Anlage 2, Abschnitt 1) greift hier vermutlich nicht, da sich der Punkt 1.3. und somit auch der Unterpunkt 1.3.5. nur auf Waffen nach §1, Absatz 2, Nr. 2 a bezieht und es sich bei Pfefferspray mit dem Vermerk "Nur zur Tierabwehr" VERMUTLICH um einen Gegenstand nach §1, Absatz 2, Nr. 2 b handelt.


    Quellen:

    https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P1
    https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#Anl2

    Nein, Springmesser sind jetzt Waffen im Sinne des Waffengesetzes !

    Siehe dazu §1, Absatz 2, Satz 2 b in Verbindung mit Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2 - Tragbare Gegenstände:

    "Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind

    2.1

    Messer,

    2.1.1

    deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser), Quelle: https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#Anl1

    "

    Deshalb ist die Altersbeschränkung in §2, Absatz 1 zu beachten:

    "§ 2

    Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

    (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben."

    Zitat

    Original von Recon83
    Ich glaube Pfefferspray braucht kein Prüfzeichen, da der Verwendungszweck und das Einsatzverbot gegen Menschen ausdrücklich auf der Dose stehen müssen.

    Diese Auffassung würde ich teilen, wenn im Punkt 1.3.5 der Waffenliste (siehe oben) nur von Reizstoffen die Rede wäre, denn Reizstoffe sind definiert als " Stoffe, die bei ihrer bestimmungsgemäßen Anwendung auf den Menschen eine belästigende Wirkung durch Haut- und Schleimhautreizung, insbesondere durch einen Augenreiz ausüben und resorptiv nicht giftig wirken. ", Siehe Anlage 1, Unterabschnitt 1, Punkt 5 zum WaffG.

    Es heißt jedoch "Reizstoffe und andere Wirkstoffe"

    Mir ist allerdings auch nicht ganz klar, wie dann eine Abgrenzung gegen normale Haushaltsgegenstände wie z. B. Ofenspray, Haarspray usw. erfolgt. ???

    JM

    Hallo !

    Trotz recherche hier und bei WO (bin dort übrigens als "JM" unterwegs, Benutzername war jedoch hier bereits vergeben) herrscht bei mir noch Unklarheit bezüglich der rechtlichen Lage bei Pfeffersprays ohne Prüfzeichen.

    Der Waffenliste (Anlage 2) zum WaffG konnte ich folgendes entnehmen:

    "Abschnitt 1 - Verbotene Waffen

    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

    ...

    1.3.5

    Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände

    ? in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und

    ? zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit,

    der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen;

    ..."

    Selbst wenn Pfefferspray nicht als Reizstoff gelten sollte, so ist ja auch von "anderen Wirkstoffen" die Rede, worunter dann wohl (leider) auch Pfefferspray fallen dürfte.

    Oder sehe ich da (hoffentlich) irgendwas falsch ?

    JM