Pfefferspray ohne Prüfzeichen

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.183 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Mai 2003 um 08:30) ist von 686.

  • Hallo !

    Trotz recherche hier und bei WO (bin dort übrigens als "JM" unterwegs, Benutzername war jedoch hier bereits vergeben) herrscht bei mir noch Unklarheit bezüglich der rechtlichen Lage bei Pfeffersprays ohne Prüfzeichen.

    Der Waffenliste (Anlage 2) zum WaffG konnte ich folgendes entnehmen:

    "Abschnitt 1 - Verbotene Waffen

    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

    ...

    1.3.5

    Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände

    ? in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und

    ? zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit,

    der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen;

    ..."

    Selbst wenn Pfefferspray nicht als Reizstoff gelten sollte, so ist ja auch von "anderen Wirkstoffen" die Rede, worunter dann wohl (leider) auch Pfefferspray fallen dürfte.

    Oder sehe ich da (hoffentlich) irgendwas falsch ?

    JM

  • Ich weiss ncit genau wies mit dem Prüfzeichen ist, abere s gibt ja auch Pfeffersprays, die in deutschland wohl verboten sind, so wie die von Fox labs, weil die halt zu stark sind, aber da nicht jeder polizist oder wer auch immer die zusammensetztung von allen Pfeffersprays kennen kann, glaube ich, das die auch ein Prüfzeichen brauchen, an dem man halt sofort erkennen kann, ob sie zugelassen sind.

  • oha
    interessantes Thema...

    Weil: Der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit ist für Pfefferspray in Deutschland nie erbracht worden. Deshalb ist es auch für den Einsatz gegen Menschen nicht freigegeben. Denn (zumindest wurde mir das mal so begründet) dafür wären Tierversuche notwendig, die aber für solche Sachen verboten sind... super...

    Sollte es nun wirklich so sein, daß Pfeffersprays aufgrund der nicht möglichen Tests keine Unbedenklichkeitsfreigaben bekommt gibts auch keine Prüfzeichen und damit sind die Dinger illegal.

    So würde ich diesen Gesetztesausschnitt jedenfalls interpretieren. Man müßte mal gucken, ob da irgendwo nochwas zu steht...

    Bye
    Simon

    Einmal editiert, zuletzt von nomis (13. Mai 2003 um 22:29)

  • Ich glaube Pfefferspray braucht kein Prüfzeichen, da der Verwendungszweck und das Einsatzverbot gegen Menschen ausdrücklich auf der Dose stehen müssen.
    Haushaltsreiniger (Reinigungsspray für den Herd) brauchen ja auch kein Prüfzeichen und sind, wenn man sie gegen Menschen richtet, wohl auch nicht so gesundheitsfördernd.

  • Zitat

    Original von Recon83
    Ich glaube Pfefferspray braucht kein Prüfzeichen, da der Verwendungszweck und das Einsatzverbot gegen Menschen ausdrücklich auf der Dose stehen müssen.

    Diese Auffassung würde ich teilen, wenn im Punkt 1.3.5 der Waffenliste (siehe oben) nur von Reizstoffen die Rede wäre, denn Reizstoffe sind definiert als " Stoffe, die bei ihrer bestimmungsgemäßen Anwendung auf den Menschen eine belästigende Wirkung durch Haut- und Schleimhautreizung, insbesondere durch einen Augenreiz ausüben und resorptiv nicht giftig wirken. ", Siehe Anlage 1, Unterabschnitt 1, Punkt 5 zum WaffG.

    Es heißt jedoch "Reizstoffe und andere Wirkstoffe"

    Mir ist allerdings auch nicht ganz klar, wie dann eine Abgrenzung gegen normale Haushaltsgegenstände wie z. B. Ofenspray, Haarspray usw. erfolgt. ???

    JM

    2 Mal editiert, zuletzt von 686 (14. Mai 2003 um 09:55)

  • Zitat

    Haushaltsreiniger (Reinigungsspray für den Herd) brauchen ja auch kein Prüfzeichen und sind, wenn man sie gegen Menschen richtet, wohl auch nicht so gesundheitsfördernd.


    Das ist ja soweit schon richtig.
    ABER!!!:new2:

    Man muß unterscheiden das, der Haushaltreiniger nicht als "Vertedigungswaffe" konzipiert wurde, das Pfefferspray aber schon.

    [GLOW=crimson]Gruß, Kjartan[/GLOW]
    :F:WR-Mitglied 027711:deal:

  • Hallo !

    Nach langer Diskussion im WO-Forum gehe ich davon aus (keine Gewähr !), dass Pfefferspray mit dem Vermerk "Nur zur Tierabwehr" zur Zeit legal ist (ein Link dorthin macht leider technische Probleme, aber der Thread findet sich dort unter "Waffenrecht", allerdings nur für dort registrierte Nutzer).

    Der von mir angeführte Punkt 1.3.5 der Verbotsliste (Anlage 2, Abschnitt 1) greift hier vermutlich nicht, da sich der Punkt 1.3. und somit auch der Unterpunkt 1.3.5. nur auf Waffen nach §1, Absatz 2, Nr. 2 a bezieht und es sich bei Pfefferspray mit dem Vermerk "Nur zur Tierabwehr" VERMUTLICH um einen Gegenstand nach §1, Absatz 2, Nr. 2 b handelt.


    Quellen:

    https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P1
    https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#Anl2

    5 Mal editiert, zuletzt von 686 (23. Mai 2003 um 08:34)

  • Zitat

    Original von Mr. Chaos
    abere s gibt ja auch Pfeffersprays, die in deutschland wohl verboten sind, so wie die von Fox labs, weil die halt zu stark sind,

    Interessant ! Woher hast Du die Information ?

    Das würde mich zwar einerseits wundern, aber andererseits erklären, warum man bei den Händlern hier (zumindest bei den großen) kein Pfefferspray von Fox labs findet, obwohl es bei vielen Experten als das wirkungsvollste gilt.

    Einmal editiert, zuletzt von 686 (23. Mai 2003 um 08:33)