ssw für silvester 2012

Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 4.954 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. August 2012 um 10:08) ist von Floppyk.

  • Das ist vielleicht deine Wahrheit ;) Was dir irgend so ein Futzi erzählt hat interessiert den netten Beamten in Blau (oder vielleicht noch Grün) nicht die Bohne, der zitiert das Waffengesetz und fertig.

    Schiessen darfst du eigentlich immer, auf umfriedetem Gelände. Den KWS brauchst du dafür nicht. Den brauchst du nur zum führen.

  • Na ja, wobei.. Wenn man keine Pyros verschiesst (Ergo: Kein Projektil umfriedetes Gelände verlassen kann, is ja keins da..) mag die Aussage so richtig sein. Den zum führen auf öffentlichen Gelände (Straße) braucht man ja den KWS.

    Aber mit solchen recht einfach gestrickten Äusserungen sollte man vorsichtig sein, finde ich.

  • so leute und jetzt die wahrheit ich war heut aufem ordnungsamt und hab mich erkundigt und sache ist: es ist erlaubt an silvester zu ballern mit kws natürlich


    Das stimmt, aber nur auf eigenem und umfriedeten Grundstuck und wenn die Pyrogeschosse das Grundstück nicht verlassen können.
    Auf der Straße bleibt es verboten. Und nochmal: ein Waffenschein erlaubt immer nur das Führen, niemals das Schießen. Mit Schießen hat ein Waffenschein nichts zu tun, egal ob er ein kleiner oder großer WS ist. Wenn der SB auf dem Ordnungsamt anderes behauptet hat er keine Ahnung vom Waffenrecht. Glaube es oder lass es.

  • Das ist mir völlig schnuppe.
    Wo und mit welchen Waffen du schießen darfst, steht im § 12, Abs 4. Zudem haben dann nur noch Jäger im Revier die Erlaubnis - steht im § 13 WaffG.
    Für alles andere wird eine Schießerlaubnis benötigt.
    Wenn der SB das nicht weiß, dann tuts mir leid. Seine Aussage ist definitv falsch.
    Lass dir das schriftlich geben. Dann kannst dich später vor Gericht auf einen Verbotsirrtum berufen und dann wird die Strafe gemildert.

  • Zitat

    mir egal

    Mir auch...

    Mach es einfach und hör auf dummes Zeug zu erzählen.
    Du kannst Floppy und Marc glauben, die wissen was sie sagen.
    Stell dich einfach nächstes Sylvester mit Taschen voller Munition in die Fußgängerzone oder besser noch in die Nähe der Polizeiwache und baller drauf los,
    was das Zeug hält.
    Der daraufhin von dir hier eröffnete Thread wird dann ev. mit folgenden Worten eingeläutet:

    "HILFE....mir ist folgendes passiert......ich habe nur geschossen und die bösen, bösen Polizisten haben mir alles weggenommen..."

    Mach es einfach. Manche müssen einfach gewisse Erfahrungen machen...

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Das war kein billiger Kommentar von Vanguard ! :new16:

    Floppyk und MarcKA haben absolut recht!


    Das Gesetzt ist halt so und fertig und wegen sowas gewaltigen Ärger zu bekommen ist es doch nicht Wert oder ;)

    Und das Gesetz hat auch seinen berechtigten Grund, es ist dazu da, damit nicht jeder machen kann was er will und sich auf der Straße wie Rambo aufführt, deshalb gibt es dieses Gesetz, zum Schutze der Bevölkerung. Und wegen solcher Rambos gibt es auch diese Gesetze und Gesetzesänderungen.

    Und der KWS berechtigt nur dazu, eine SSW verdeckt zu tragen und im Notfall (!!!) zu verwenden, er ist keine Schießerlaubnis!

    Deinem KWS wirst du dann auch los, später eigene Schusswaffe im Verein fällt auch flach, denn wenn dich die Polizei erwischen sollte, dann ist es aus mit der Zuverlässigkeit.

    Ansonsten frage doch einfach mal in deinem Familienkreis oder Bekanntenkreis nach ob einer ein großes befriedetes Grundstück hat und feier halt da zu Silvester.

    Und die Beamten im Ordnungsamt können sich auch einmal irren!

    LG instinct_one

  • ich hab ihn genau gefragt ob ich auf der strasse mit ballern darf und wenn er ja sagt hat sich das thema für mich erledigt.

    Das würde ich mir an deiner Stelle aber schriftlich geben lassen, am besten als Eintrag auf dem KWS. So hast du dann eine Art Schießerlaubnis die du bei eventuellen Kontrollen vorzeigen kannst.

    MfG Kolibri

  • Vielleicht ist der Ordnungsamtler ja ein Grüner und sorgt mit solchen Aussagen dafür, dass alle Leute ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren... haftbar ist er für seine Aussagen ja ohnehin nicht, solange sie nicht schriftlich dokumentiert sind.

  • Interessant, wie dieser Thread (mal wieder) völlig vom Thema abgekommen ist, nachdem die ursprüngliche Frage eigentlich recht schnell geklärt war ... ;(

    Bier trinken macht Bauch - Bauch bringt Ansehen - Ansehen bringt Geld - für Geld gibt's Bier ... ein echter Teufelskreis :thumbsup:

  • Hallo sebiki

    Werd doch nicht gleich sauer, man will doch nur nicht das du ärger bekommst
    und deswegen wird so etwas geschrieben!

    Mit welchen Waffen daf ich auf meinem Grundstück schießen?

    Vorausgesetzt, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können:
    mit Schußwaffen, deren Geschosse keine Energie über 7,5 Joule besitzen.
    Auch Schusswaffen, die nur Kartuschenmunition (Platzpatronen) verschießen
    können, und Schreckschusswaffen darf man nach WaffG zu Hause abfeuern.
    Allerdings sollte man sich vorher mit dem Nachbarn verständigen.
    Niemanden ist gedient,wenn das SEK irrtümlich wegen einer angeblichen Schießerei
    kommt, oder der Nachbar wegen Lärmbelästigung die Polizei ruft.
    Außerdem muss es sich um ein befriedetes (also ein gezäuntes) Besitztum handeln.

    Auf der Strasse ist es nicht erlaubt!!!!!!!!!!!!!!

    Das ist die Wahrheit!!!

  • Interessant, wie dieser Thread (mal wieder) völlig vom Thema abgekommen ist


    Ich frage mich halt bei solchen Aussagen wie dem oben zitierten Ordnungsamtsleiter immer ob ich lieber die virtuelle Klappe halte und den Kerl ins offene Messer rennen lasse oder ob ich was dazu schreibe.

    Ohne jemanden angreifen zu wollen, eine normale Reaktion wäre gewesen nach meinem und allerspätestens nach FloppyK's (der in Paragraphen absolut firm ist) eine Frage in die Runde zu stellen ob dem so ist. Wenn dann der 4. oder 5. genau das selbe schreibt, warum werde ich dann pampig und bestehe auf meinem "neu erworbenen Recht" an Silvester wie ein verrückter durch die Gegend zu ballern? Klar macht das fast jeder. Aber es wird doch wohl noch erlaubt sein zu sagen das das nicht so ganz rechtens ist und die Aussage des Ordnungsamtsmitarbeiters einfach falsch ist. Dem einen oder anderen ist seine Zuverlässigkeit ja noch was Wert, der ist sicher dankbar für so einen Hinweis...

    Wenn es natürlich die Mehrheit wünscht, muss man dazu gar nix mehr schreiben. Einfach nur noch auf Fragen mit "Ja", "Nein", "Vielleicht" antworten, dann reduziert sich die Anzahl der User hier wahrscheinlich recht schnell von selbst. Nichts gegen dich, Trommelmann, dein Post ist nur der Anstoß gewesen das jetzt mal zu schreiben.

  • Nochmal: Mir persöhnlich ist das völlig Wurst wie Käse. Ich bin auch kein SB einer Waffenbehörde oder ein Polizist, noch schwärze ich jemanden an. Mir liegt aber daran dass Ahnungslose nicht in teuren und unangenehmen Schwierigkeiten kommen. Das muss ja nicht sein. Daher liegt es mir nur an einem guten Rat. Ich weiß zwar genausowenig warum ein SB einer Waffenbehörde eine derartige unrichtige Meinung vertritt oder ob der Themenstarter dort überhaupt wirklich angerufen hat bzw. der SB die Frage in seiner Komsequenz wirklich verstanden hat. Man braucht auch nur das WaffG in den genannten § zu lesen. Da steht das schon in einfachen Sätzen drin.
    Wenn nun Irgendwer wider besseren Wisens dennoch so handelt, dem ist nicht zu helfen. Das kann dann teuer werden. Logisch auch, dass dann der KWS widerrufen wird und die SSW entschädigungslos eingezogen wird. Zitat des WaffG spare ich nun. Weitere Hinweise sind für beratungsresistente Leute unnötig.
    So bin ich auch nun raus aus diesem Fred.