Zündhütchen frei verkäuflich o.0?

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 6.300 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Juli 2012 um 15:52) ist von ulli s.

  • Ich weiß das wir früher auch einen Kaiser hatten, aber früher - vor 30 Jahren - war es so:
    Zucker gab es in der Küche.
    Schwefel in der Apotheke (ohne irgendwelche bösen Blicke)
    Holzkohle aus dem Aquarienbedarf ( die war bereits sehr fein zerkleinert)
    Das bewußte Unkrautvertilgungsmittel in 200 gr. Dosen in der Apotheke (gegen Unterschrift im Gift Buch, das einzige Problem war dem Apotheker glaubhaft zu machen, das man drei Tage vor Neujahr Unkraut vernichten will - aber bekommen hat man's immer)

    Und in einer Großhandelskette gab es das Zeug gegen Gewerbenachweis in 5 Kilo-Eimern. Da war dann das einzige Problem genug Platz für die Eimer zu haben, ohne das die von Familienangehörigen entdeckt worden... :thumbsup:


    Alles vorbei...

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Ja, das waren Zeiten...aber ganz ehrlich: man lernt dazu und mit viel zeitlichem Abstand sieht man die Dinge heute anders.
    Wenn mein Junge die gleiche Knepe machen würde, wie früher ich selber wäre ich nicht glücklich darüber!

    Es machte schon damals nachdenklich, wenn man in der Zeitung lesen konnte das bei gewissen Verrichtungen Finger oder Hände in Verlust gerieten. Bei Verrichtungen, die man selber auch vornahm....

    Von daher noch mal ganz klar die Aussage: Bitte nehmt die Finger von derartigen Experimenten weg, Gesundheit ist nicht ersetzbar!
    Lasst es auf dem Schießstand mit zugelassenen Waffen "krachen" und macht keinen Blödsinn.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Ich weiß das wir früher auch einen Kaiser hatten, aber früher - vor 30 Jahren - war es so:............................

    Und vor 100 Jahren konnte man Schwarzpulver in der Apotheke kaufen.
    Ohne das nach Alter gefragt wurde.
    Siehe Ludwig Thomas "Lausbubengeschichten"

    Obba Gerrit

  • Wird da nicht etwas verwechselt? Unkraut-Ex und Zucker war bei den Terroristen der '70er und '80er Jahre ein beliebter Sprengstoff. Am besten Puderzucker. Aber mit Zucker Schwarzpulver herstellen, habe ich noch nie gehört. ?( Aber man lernt ja bekanntlich nie aus. :^)

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Bitte hier keine Tipps zur Herstellung von Sprengstoff oder Treibmitteln verbreiten. Das alleine kann schon eine Straftat sein. Bekanntermaßen ist die Herstellung und die unerlaubte Verwendung von solchen Stoffn verboten. Wer Vorderlader schießen will, der soll sich an einem Verein mit einem für VL zugelassenen Stand wenden. Berechtigte Mitglieder lassen sicher interessierte Leute schießen und wer will, kann dort seinen Weg als Sportschütze machen. Dazu ist kein großes Kapital notwendig, da nicht viel Mittel benötigt werden. Die zum sinnvollen VL-Schießen nötige Hürde ist die Erwerbserlaubnis nach dem SprengG § 27 - kurz Pulverschein genannt. Auch das ist kein Hexenwerk und die nötige Prüfung kann auch ohne Vorwissen an einem Wochenende absolviert werden. Allerdings ist das Mindestalter 21 Jahre. Jäger mit Jagdschein ab 18. Damit darf man dann völlig legal Treibmittel erwerben, verwenden und (in geringen Mengen) lagern.
    Übrigens hat das Knallerpulver in den Chinakrachern rein gar nichts mit Schwarzpulver zum VL-Schießen gemein. Das Chinapulver ist genau aus dem Grund der möglichen missbräuchlichen Verwendung pflegmatisch gemacht. Daher brennt das sehr langsam ab. Richtiges SP brennt offen schon mit etwa doppelter Überschallgeschwindigkeit ab. So schnell bekommt man die Hand gar nicht weg, falls man versuchen sollte das mit einem Streichholz anzünden zu wollen. In einer VL-Waffe wird es wohl die Kugel aus dem Lauf treiben können, aber die Kugel wird keine nennenswerten Energien mit auf dem Weg bekommen. Dazu ist das Pulver einfach zu langsam. Ansonsten entwickeln schon einfache VL-Kurzwaffen mit üblichen Kalibern bei Standardladungen weit über 200 Joule. Bei langen sind auch 2000 J. ohne weiters machbar.
    Wer meint das Zeugs dennoch aus den drei bekannten Zutaten mischen zu müssen, dem sei gesagt, dass die Pulvermühlen einen extremen Aufwand betreiben, damit das Zeugs nicht schon beim mischen hoch geht. Das Pulver wird dazu nass verarbeitet und erst zum Schluss getrocknet. SP ist massenexplosiv, extrem leicht entzündlich und druckempfindlich. Und eben weil das ein gefährliches und unberechenbares Zeug ist, ist es auch bei allen die damit umgehen müssen unbeliebt.
    Nun zur Ausgangsfrage - alle Sorten Anzündhütchen sind frei ab 18 zu erwerben. Das wird solange geduldet, bis mehrere Schwachmaten auffallen, die diese Dinger missbräuchlich verwenden. Schließlich war Alles irgendwann mal frei.

  • massenexplosiv druckempfindlich kenn ich nur von anderen stoffen bzw mischungen, nicht aber von SP.

    oder hab ich damals bei der WSK nicht richtig aufgepasst oder schon wieder was vergessen?


    Grüßle Torro

  • Deswegen ist SP in der Klasse 1.1 eingestuft und unterscheidet sich damit zu NC Treibmittel, das in 1.3 eingestuft ist. Das ist auch der Grund, warum man in Wohnräumen von SP 1 Kg im Gegensatz zu 3 Kg NC lagern darf.
    Dasist aber alles Sprengstoffrecht und wird in der FKS (Fachkunde-Spreng) abgehandelt und nicht in der WSK, die das Sprengstoffrecht normalerweise nicht behandelt.

  • ah jetzt ja :^)

    wir hatten das thema vorderlader damals auch nur angeschnitten.

    das mit der lagerung wusste ich noch.
    ansonsten hab ich wieder was dazu gelernt ;^)

    Grüßle Torro

  • Ich hab vor paarnzwanzig Jahren auch diese Prüfung nach §27Sprengstoffrecht gemacht-aber umsonst,denn als ich bei der Behörde mir die Erlaubnis abholen wollte,hiess es,im Mehrfamilienmietshaus nicht genehmigungsfähig.Somit hatte ich mal wieder Kohle ausm Fenster geschmissen,richtiger Schiesssport ist halt nur was für Leute,die n eigenes Häusschen besitzen....

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Schwarzpulver ist alles andere als lahm - verwechselt das nicht mit "Handmischungen" ;) der bekannten zutaten, das industriell hergestellte Scwarzpulver ist knapp 200 m/s von der Verbrennungsgeschwindigkeit detonierender Sprengstoffe entfernt - schaut Euch mal das Video hier an : http://www.schwarzpulverzunft.de/SPI-Texte/2012…verzunft.de.AVI

    Zum Anfang verbrennt NC - Pulver, die etwas dunklere und dickere Spur danach und der Haufen ist Schwarzpulver. Die Idee, mit einem Pulverfass eine Pulverspur zu legen, um das Fass zu zünden ist ausgesprochen dumm - es sei denn, die Spur ist 800 Meter lang, da hat man dann eine Sekunde Zeit, sich flach auf den Boden zu werfen :D

  • Woher hat der SB damals die Ablehnung gestützt? Es gibt m.W. keinen § oder Verfügung, wo eine generelle Verneinung in Mehrfamilienhäusern gefordert wird. Zudem kenne ich genug Wiederlader, die in Mehrfamilienhäusern wohnen und das Pulver dort in den erlaubten geringen Mengen lagern.
    Ich hörte aber von zwei Auflagen: 1. kann die Behörde eine Zustimmung vom Hauseigentümer fordern. Das ist problematisch, wenn der Eigentümer von der ganzen Sache nichts gehört hat und ihm das unheimlich ist. 2. Die Behörde kann die Erlaubnis versagen, wenn es bereits mehrere genehmigte Sprengstofflager gibt.

  • Schwarzpulver ist alles andere als lahm - verwechselt das nicht mit "Handmischungen" ;) der bekannten zutaten, das industriell hergestellte Scwarzpulver ist knapp 200 m/s von der Verbrennungsgeschwindigkeit detonierender Sprengstoffe entfernt - schaut Euch mal das Video hier an : http://www.schwarzpulverzunft.de/SPI-Texte/2012…verzunft.de.AVI

    Zum Anfang verbrennt NC - Pulver, die etwas dunklere und dickere Spur danach und der Haufen ist Schwarzpulver. Die Idee, mit einem Pulverfass eine Pulverspur zu legen, ist ausgesprochen dumm - es sei denn, die Spur ist 800 Meter lang, da hat man dann eine Sekunde Zeit, sich flach auf den Boden zu werfen :D


    Sehr schönes Video. Man sieht eine langsam laufende Flamme, die ohne Frage vom NC Pulver in der Rinne herrührt. Sie brennt rauchlos, langsam und ruhig. Der letzte Teil dieser "Lunte" besteht offenbar aus SP und man sieht deutlich den schnellen Anstieg der "Laufgeschwindigkeit" im letzten Teil. Das dann entzündete SP reagiert ohne weitere Verdämmung stark explosiv.

  • ,, na ja, die Genehmigung der Lagerung kommt aber auch auf die Wohnung an. Da der Raum nicht ständig bewohnt werden darf, ist es zum Beispiel bei einer Einraumwohnung schon problematisch. Wenn das Klo dann noch keine Druckentlastungsfläche (Fenster) hat, würden sich die Lagermengen halbieren, dann ist bei 500 Gramm SP Schluss ...

  • Deswegen gibt es die Ausnahmeregelung, dass die Lagerung auch im Badezimmer zulässig ist, wenn kein anderer unbewohnter Raum verfügbar ist. Das trifft je gerade auf Wohnungen zu, denn Einfamilienhäuser verfügen in aller Regel immer über einen Nebenraum oder Anbau.
    Daher sollten sich in aller Regel immer zulässige Lagermöglichkeiten einrichten lassen. Aber wenn sich der SB quer stellt, hat man immer schlechte Karten. Das ist aber bei erlaubnispflichtigen Waffen auch nicht anders.