Brauche dringend eure HILFE :(

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 1.170 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Juni 2012 um 23:09) ist von P217.

  • Hallo liebe User :)

    Folgendes, ich habe eine Frage zur folgenden Waffe (ein Erbstück)!!!

    Ist die Waffe auf den Bild WBK plichtig???
    Ich habe schon 100 Leute gefragt und jeder sagt was anderes, der eine sagt frei ab 18 der andere sagt wiederum WBK pflichtig :(

    Was ist nun Fakt????


    Vielen Dank!

    MfG

  • Kurze Antwort:GARANTIERT WBK-pflichtig

    da kein historisches Vorbild als einschüssige Vorderladerwaffe

    Das Ding heißt überrigens Tingle Pistole,wurde aus Unkenntniss immer wieder als frei ab 18 Jahren verkauft.

  • Ist das nicht eine Tingle? Die waren mal frei ab 18, bis irgendwer festgestellt hat, dass es (wie schon gesagt) kein historisches Vorbild gibt.
    Daher seit Jahren nicht mehr frei, sondern WBK-pflichtig.

    Übrigens: es wäre schön, die Bilder hier auf CO2air hochzuladen und nicht irgendwo extern. :^) Kann man ganz einfach an einen Forenbeitrag anhängen.

    Gruß
    Eastwood

  • Wenn es ein Erbstück ist-Erben-WBK beantragen.

    Sind allerdings 4 Wochen seit kenntnissnahme der Waffe vorbei,haste ein Problem.

    Wird auch keiner seine WBK damit belasten wollen.

    Solcher Dinger sind mir schon mehrfach angeboten worden-sogar geschenkt.

    Hab immer abstand davon genommen,wollte mit sowas meine WBK´s nicht belasten.

    Am besten schrotten,sind auch nicht wertvoll!

  • Was heisst hier "WBK-Belasten"?

    Das Grundkontingent beinhaltet drei halbautomatische Langwaffen, sowie zwei mehrschüssige Kurzwaffen.

    Da es sich hierbei um eine einläufige, einzellader Kurzwaffe handelt, sollte diese nicht auf das Grundkontingent angerechnet werden dürfen und kann auf die gelbe WBK eingetragen werden.

    Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.


    Gruss
    Markus

  • Zum Sportschiessen geht die nicht-mangels Disziplin-wie gesagt nicht "historisch"-Das selbe Problem wie beim Ruger m.Mikrometervisier. (Old Army)

    Als Sammler-in welches Sammelgebiet soll ich die denn zuordnen.

    Mein Grundkontigent ausreizen für so ein Ding?Soviel ich weis,muß die ja auf die "grüne",oder irre ich mich da?

  • Einläufige einzellader Kurzwaffen gehen auf gelb..dann eben als Erbwaffe und die Wbk beantragen.
    Ausserdem wird die nicht auf das Grundkontingent angerechnet werden, da, wie bereits gesagt, Einzellader.
    Das Grundkontigent beinhaltet/umfasst lediglich mehrlader Kurzwaffen.

    Ich kenn mich jetzt nicht sooo genau mit den ganzen Sportordnungen aus, um sagen zu können ob und in welcher Disziplin man das Teil verwenden könnte.
    Gibt ja schliesslich noch anderes als den DSB.


    Gruss
    Markus

  • Merci,muß dann meine kenntnisse mit den neuen Waffenrecht,wieder etwas aufpolieren-vor 2003 waren die Tingle auf "grün"

    Das mit der Erben WBK hab ich Ihn auch schon geschrieben,hat er halt erst gestern im Nachlass entdeckt.

  • Wie eng wird denn dieser Zeitraum von 4 Wochen gesehen? Einen Nachlass hat man ja nicht zwingend innerhalb von 2 Wochen aufgelöst, kann doch passieren, das man Monate nach der Erbschaft in irgendeiner Kiste die Schachtel mit der alten PPK aus Opas Jagd/Offizier/wasweißich Tagen findet.


    Danke

    Gruß

    Thorsten (ohne jeden Großvater, von dem er noch sowas erben könnte)

  • Also wenn der Sachbearbeiter nicht sehr argwöhnisch ist,gibt es da kaum Propleme(will halt zur Not einen Zweizeiler).

    Blöd wird es,wenn er Vermächtnissnehmer ist:D.h.Im Testament steht ...ich vermache Herrn XY meine Wumme

    Dann haben wir ein Datum an den sich die Behörde festmachen kann.

    Vermächtnissnehmer ist eine Person welche nicht in der Erbfolge steht-daher wird es immer testamentarisch dokumentiert sein.

    Einzige Chance noch,wenn von Hausstand die Rede ist.

    Aber wie gesagt,wenn die Waffe explizit erwähnt wird hat das Amt natürlich das Zeitfenster-Ab Tag der Testamentseröffnung

  • Vielleicht liege ich falsch, aber ich würde sagen die ganze Erben WBK Regelung greift nicht, wenn es sich um eine illegale Waffe handelt. Die Frage ist also ob diese Waffe auf einer WBK draufsteht. Dann könnte man sie erben mit Erben WBK.

    Ubrigens wurde hier im Forum auch schon mal was darüber geschrieben.

  • Stimmt,ist mir noch gar nicht aufgefallen-seit der novelierung gehen ja nur noch legal besessene Waffen.

    Dann kann er die Erben-WBK vergessen