Die Gesetzespassagen müssten schon von einem juristisch bewandten Mitglied bearbeitet werden. Vielleicht finde ich zwischendurch mal die Zeit, das WaffG anzusehen und einen entsprechenden Vorschlag zu schreiben.
Das Problem ist, dass sich der Gesetzgeber mit derartigen Kleinigkeiten eigentlich kaum abmühen soll. Nehmen wir an, diese Sache soll im Bundestag beschlossen werden. Das würde einige Stunden in Anspruch nehmen, die Arbeit in dem entsprechendem Ausschuss garnicht berücksichtigt. Und das alles nur wegen Schreckschusswaffen?
Wenn, dann müsste man es größer angehen, und einen Neuentwurf eines Teils des WaffG vorlegen:
Ausnahme der Schreckschusswaffen mit PTB Siegel (Voraussetzungen der PTB bleiben bestehen), freier Waffen unter 7,5 J und so weiter von der Vollautomatik-Regelungen nicht durch Ausnahme, sondern durch komplette Neudefinition von Waffen im WaffG.
Und dann ist da noch die Tatsache, dass eher ein Anti-Waffen Wind weht, sodass gerade eine solche Veränderung - auch wenn sie harmlos wäre - wohl kaum durchzusetzen wäre.