Deaktivierte Waffen aus England

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 4.240 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. März 2012 um 22:25) ist von Marksman1863.

  • Hi,


    hat wer Erfahrungen mit dem Import von ehemals echten Waffen aus England. (In den vorhanden Unterforen hier habe ich keine aktuelle, bzw. präzise Antwort finden können, anmerk.)


    In Erfahrung gezogen habe ich, dass gewisse Länder, u.a. England, zwei
    Beschußsiegel aufbringt und die, dieses Land hier auch als anerkannt
    gilt; jedoch ist das ein gegoogletes Halbwissen von mir.


    Wenn wer schon eigene Erfahrungen gemacht hat, wäre ich dankbar über eine Antwort.


    Best

    Marksman

  • Danke für den Link, der erschien dann wohl einige Seiten weiter in der Suche?!

    Allerdings hilft er nicht wirklich, denn meine Frage richtet sich nach dem Kauf in England, auch wenn dort strenge Regelarien zu befolgen sind und diese auch ausgewiesen zertifiziert mit dem Erwerb einer solchen umgebauten Waffe versendet werden, gibt mir das gerade nicht das Gefühl/Wissen beruhigten Gewissens mir dort eine zu kaufen.

    >>What are deactivated guns?

    A deactivated weapon is any firearm that has been converted so that
    it can no longer discharge any shot, bullet or any other missile.
    Deactivation is intended to be permanent and cannot be reactivated
    without specialist tools or skills.


    Deactivation:

    Deactivation work carried out in the UK since 1 July 1989, will
    generally have been endorsed by a Proof House.
    The weapon will be proof
    marked and issued with a deactivation certificate.

    There are stringent requirements before a weapon can be proofed as
    deactivated and such work should be left to a gunsmith. A registered
    firearms dealer is the best person to speak to about this.

    Any weapon - including prohibited one such as a machine gun - can be
    deactivated and will no longer deemed a firearm under the Firearms Act.

    Deactivated weapons may be possessed without a firearm or shotgun
    certificate and may be displayed in the owner's home without the need
    for a locked gun cabinet.


    Old spec (weapons deactivated before October 1995)

    Submachine guns and semi automatic rifles have working actions.
    Revolvers do not have blocked cylinders and can accept an inert round.

    New spec (weapons deactivated post October 1995)

    Submachine guns and semi automatic rifles have welded actions (they
    will not cock or dry fire) Revolvers have the cylinders blocked and
    cannot accept an inert round<<
    ________
    Als Auszug von einem in England ansässigen Geschäftes welches mit diesen "Waffen" handelt.
    Best
    Marksman

  • Damit eine Dekowaffe in Deutschland legal ist, muss sie nach den in meinem Link beschriebenen Maßnahmen deaktiviert sein und eine Abnahme durch das BKA (Bundeskriminalamt) aufweisen.
    Da dies bei den britischen Umbauten vermutlich nicht der Fall ist, wird ein Import vermutlich nicht möglich sein.

    Ausnahme könnte ein Import durch einen Büchsenmacher sein, der die Waffe den deutschen Gesetzen entsprechend deaktiviert und sie zur Abnahme an das BKA sendet

  • Insbesondere geht es mir hierbei um dieses:

    >> eine internationale Organisation regelt die Normen des Beschusswesens international. Die Mitgliedstaaten der CIP haben sich durch Staatsverträge verpflichtet, ihre Beschusszeichen gegenseitig anzuerkennen und die von der CIP erarbeiteten Prüfvorschriften zu übernehmen

    Beschussamt Großbritanien

    • The London Proof House
    • The Birmingham Gun Barrel Proof House <<


    England wie Deutschland sind Mitgliedsstaaten dieser Vereinbarung.

    Allerdings besticht diese Vereinbarung in ihrer Formulierung daraus, dass Handfeuerwaffen benannt werden und von Langwaafen nicht die Rede ist..

    Mich interessieren eure Erfahrungen, Mutamßungen gibt es sehr viele! Vllt. hat sich ja jemand in England schon einmal etwas bestellt, oder hier direkt einen Vgl. angestellt?

    Danke

  • Ich kenne deine Lage.

    Ich kann dir nur raten keine Deko-Waffe zu kaufen auf denen kein BKA-Stempel ist und zu der du kein Zertifikat hast. Egal woher diese Waffe stammt. Wenn du nicht nachweisen kannst, dass diese Waffe legal war als du sie gekauft hast, stehst du dumm da und das ist sehr unangenehm und lohnt sich nicht. Inzwischen gibt es alles legal in D, solange du bereit bist es zu bezahlen.

    Ich will nicht näher auf Einzelheiten eingehen und bitte darum mich nicht weiter dazu zu fragen. Ich weiss wovon ich spreche. Sehe meinen Beitrag einfach als gut gemeinten Ratschlag.

  • Versteht mich nicht falsch, ich bin nicht resistent gegen Lernerfolge, oder gegen gutgemeinter Ratschläge :^)

    Interloper; die Waffen bekommen dort eine Markierung auf die Waffe und ein Zertifikat über die Unbedenklichkeit, dass sie durch Wissen welcher mögliche Art auch immer und durch keinerlei Werkzeug wieder in eine funktionstüchtige Waffe gewandelt werden können.

    Was mich nur bedenklich stimmt ist dieses internationale Abkommen der benannten Mitgliedsstaaten, dass sich eben auf Handfeuerwaffen beruft. Mir gehts dabei auch um Langwaffen; sprich, ob das Prüfsiegel welches für Handwaffen hier anerkannt ist auch für Langwaffen gilt.

    Die Beschußprüfung wird dort übrigens nach dem Umbau vorgenommen, nicht davor.

    Ich Danke euch bisweilen.

  • die Waffen bekommen dort eine Markierung auf die Waffe und ein Zertifikat über die Unbedenklichkeit, dass sie durch Wissen welcher mögliche Art auch immer und durch keinerlei Werkzeug wieder in eine funktionstüchtige Waffe gewandelt werden können.

    Die Briten können dir zertifizieren was sie wollen, das Papier ist in Deutschland nichts wert.
    Nochmal: Die Waffe muss nicht *irgendwie* unbrauchbar gemacht werden, sondern nach ganz bestimmten Vorschriften.
    Und das muss dann vom BKA abgenommen werden - nur das BKA darf Dekoumbauten für den deutschen Markt "zertifizieren", niemand anders im In- und Ausland. Das Beschussabkommen hat mit Dekowaffen absolut nichts zu tun :!:

    Führst du die Waffe ein, ob da nun ein britisches Zertifikat beiliegt oder nicht, bekommst du wahrscheinlich Probleme mit dem Gesetz.

  • sprich, ob das Prüfsiegel welches für Handwaffen hier anerkannt ist auch für Langwaffen gilt.

    Ein Gewehr ist auch ein 'Handfeuerwaffe':

    - von einer Person trag- und benutzbar ohne Hilfsmittel, wie z.B. Lafetten oder zusätzliche Personen.


    Bitte nicht verwechseln mit 'Faustfeuerwaffe'.

    Das deutsche Waffenrecht unterteilt in 'Langwaffen' und 'Kurzwaffen'

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • Danke für den Tipp :thumbup:

    Ich habe eine Mail an das Beschußamt in Ulm geschickt, werde wenn nötig weitere Schritte gehen und hoffen das mein Schätzchen nicht vorher über die Theke den Besitzer wechselt und werde hier Meldung machen.. vllt meldet sich ja auch noch jemand, der bislang stichhaltige eigene ERFAHRUNGEN gemacht hat.

    Danke euch allen bislang.

  • Vielleicht wären 'Firecaps'-Waffen eine Alternative für dich.

    Gibt es hier im Forum einen Thread, in dem auch der BKA-Feststellungsbescheid dazu verlinkt ist.

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • Danke dir Tesro. Liebäugeln tue ich damit auch (schon seit längerem) und bin überrascht über die Ausführungen der Bekanntmachung, allerdings suche ich spezielle Modelle, egal ob das ASG's, Salut, Schreckschuß respektive Modelguns oder Dekowaffen sind. Die Waffen sind entscheidend..

    Allerdings schon lustig; jetzt sind die Modellwaffen offiziell freigegeben und der große Laden ist anscheinend nicht mehr am Start (modelguns worldwide). Ein anderer verschickt nicht mehr international :huh:

    Naja, zurück zum Thema, meinem ersten Schritt meiner Erfahrung, und ich schätze der wird durchaus in einem anderen Regierungsbezirk (Bundesland) sich wieder anders darstellen :whistling:

    1. Mit Zertifikat (es muss etwas schriftliches vom Verkäufer vorliegen) zur örtlichen Waffenbehörde gehen.
    2. Dort setzt man sich anhand des Dokumentes mit dem LKA "zusammen" und dann... werde ich Punkt 3 mitteilen ;^)

    Bis demnächst.

    Best

  • Mit Zertifikat (es muss etwas schriftliches vom Verkäufer vorliegen) zur örtlichen Waffenbehörde gehen.

    Zu diesem Zeitpunkt sollte die Waffe aber noch beim Verkäufer sein.

    Dort setzt man sich anhand des Dokumentes mit dem LKA "zusammen"

    Naja, so ein gemeinsames Bierchen verbindet. :D :D :D

    Hilft aber nix in deiner Sache, da dafür das BKA zuständig ist.
    Das LKA würde nur im Rahmen einer Strafsachenermittlung tätig und selbst dann nur eine Begutachtung beim BKA beauftragen.

    Und das BKA will in der Regel was zum Anfassen, nicht nur zum Lesen.
    Heißt:
    - importieren über BüMa
    - Einzelbewertung durch BKA
    - Auflagenerfüllung, wenn BKA sagt, der Umbau reicht uns nicht, alternativ Vernichtung oder Sondergenehmigung, um es wieder nach GB zu verkaufen.
    - Erneute Vorstellung beim BKA

    Das geht dann richtig ins Geld und müßte für jede Waffe gemacht werden.

    Alternative: FB, der sich auf die Umbaumaßnahmen bezieht und diese Waffen freigibt.
    Wird aber auch net billig sein.

    Das ist übrigens immer der zu gehende Weg, egal ob Deko aus GB, A oder sonstwoher.
    Und das ist unabhängig vom Bundesland.

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • Hallo,

    es ist eigentlich ganz einfach:

    Hier in D gilt nur Deutsches Recht, da ist das Britische Recht völlig egal.

    Die Waffe kann in Großbritannien völlig legal sein mit der Deaktivierung, muss es aber nicht in Deutschland sein.

    Maßgeblich ist nur was die Deutschen Behörden als deaktiviert ansehen und welche Nachweise dafür erbracht werden müssen.
    England ist denen schnurz-piep-egal.

    Wenn jetzt zum Beispiel Scharfe Waffen in D umgebaut werden zu Deko, dann sind bestimmte Richtlinien einzuhalten und der Umbauer (Büchsenmacher) hat dies zu bestätigen.
    So kostet zum Beispiel ein Karabiner 98-Deko-Umbau so um die 200.-€ bis 300.-€. Nur der Umbau ohne Waffe!!!

    Soweit mein Wissensstand.


    CIP-Beschusszeichen sind nur eine internationale Übereinkunft, dass der Beschuss von bestimmten Länder in anderen Ländern, welche ebenfalls die CIP anerkennen, anerkannt wird.
    Das bedeutet praktisch, dass die Munition bestimmte Abmessungen und Druck beim Abschießen der Mun einhält.

    So hat zum Beispiel Smith+Wesson für Europa ihre Revolver in Belgien (Lüttich - Liege) für den europäischen Markt immer beschießen (zertifizieren) lassen, weil dort die Beschußkosten niedriger waren als in Deutschland.

    Ein CIP-Stempel macht aber auf einer deaktivierten Deko-Waffe keinen Sinn mehr, da die Waffe eh nicht mehr schussfähig ist.


    Grüßle

    stefan911

    Waffen: HW 40, FWB 300 U + 300s, Haenel 310-4, Baikal IJ60, FWB LP 65 (BJ.72)

    Einmal editiert, zuletzt von stefan911 (20. März 2012 um 12:42)

  • Das BKA verweist ganz gezielt auf die örtlichen Waffenbehören und deren Instanzen - Wege und Ordnungen, Danke gilmore.

    Warten wir es doch einfach ab, bislang habe ich noch kein Zertifiket aus UK und Schritt 3 schwebt gerade in der Luft bis ichs abgegeben habe..

  • gilmore:


    Mein Fehler.

    Wurde , glaube bei der letzten Reform des WaffG an die Beschußämter übertragen.
    Hab Anfang der 2000er einen Dachbodenfund auf Deko umbauen lassen, da war es noch das BKA:

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • EDIT:

    Durch nun eine erhaltene 5te Meinung einer wiederum anderen Behörde, die ich vor knapp einer Woche schriftlich gestellt habe, editiere ich hier den Ausgang bis auf Weiteres.

    ________________

    In Anlehnung der Zuständigkeiten Waffenrecht (...) hier der Link

    http://www.bka.de/nn_206016/Shar…rechtFlyer.html

    3 Mal editiert, zuletzt von Marksman1863 (23. März 2012 um 12:01) aus folgendem Grund: Erfahrungsreichtum um einer weiteren Meinung gewachsen/gefallen

  • Na das war doch klar.

    Rote WBK willst haben? Schon ein Sammelgebiet überlegt? WSK Prüfung schon abgelegt? Bei der Beantragung einer roten Sammler WBK warten auch reichlich Fallstricke auf dich.