Neues von der IWA (SSW)

Es gibt 926 Antworten in diesem Thema, welches 207.089 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. März 2021 um 23:23) ist von edwin2.

  • Ich könnte mich für ne UZI oder MP7 begeistern. Die würde ich sofort kaufen! (halbauto natürlich). Die komische Ekol ASI wird doch keinen interessieren. Und ich wette, dass sich UZI und MP7 viel besser verkaufen würden als die MP40 und STG44.

  • Hey ! Da kann Mann nur hoffen,das Umarex mitliest! Auch ne PPQ 2M 5 wäre leicht umzusetzen ! Innenleben und Griff ,könnten übernommen werden. Vielleicht kommt bis nächstes Jahr mal was in der Entwicklungsabteilung an ,wennwir unsere Wünsche nur ,, laut,, genug vortragen ! Und Umarex - oder C. Melchor wissen,das sich so ne Neukonstruktion/Wiederauflage lohnt ! 8o:thumbsup:

  • Ich hätte da eine Frage/Idee bezüglich der makarov, weil sie mich als Ssw auch interessieren würde und zwar wäre es nicht möglich statt bei baikal sich bei dem chinesischen Hersteller zu informieren. Also ich meine das China auch eine makarov Kopie im Einsatz hat oder irgendwelche anderen GUS Staaten vielleicht

  • Gerade für die Chinesen wird ein derart kleine Serie für den deutschen Markt eher weniger Interessant sein. Und die Chinesen sind nie in der Lange ne PTB konforme Waffe zu entwickeln. Da müsste man denen schon die fertigen Pläne selber liefern.

    Und die Russen stellen die Makarov auch schon in einer Version für Gummigeschosse her und glaube sogar dass die auch eine als Schreckschuss haben.

    Aber: Ich glaube Herr Gillmann hatte sich da eh zu große Hoffnungen gemacht. Eine russische Gaspistole ist viel zu weit von unseren PTB Vorgaben entfernt. Ich bezweifele, dass es diese hier in Zukunft geben wird. Da hatte AlfaProj mit ihrem Stahlrevolver ganz andere Vorraussetzungen, die haben da schon massenhaft Erfahrung gehabt und jede Menge Waffen für den Deutschen Markt produziert.

  • Und die Chinesen sind nie in der Lange ne PTB konforme Waffe zu entwickeln. Da müsste man denen schon die fertigen Pläne selber liefern.


    Wenn die Chinesen so doof wären, wie man se immer macht, wären sie jetzt nicht da wo sie sind. Wenn sie wollten könnten sie sicher ne PTB konforme Waffe entwickeln, die Frage ist halt was es bringt. Die haben bestimmt bessere, größere und einfachere Märkte, die sie bedienen können...

    Friendly fire - isn't

  • Genau auf DIE Makarov warte ich schon lange... ;(

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Schmeisser MP40

    Meinst du die, oder die KK Variante? Die KK kostet 499€. Die SSW MP40 bei Teutenberg für 399€, keine Schulterstütze und nur ein 10Schuss Magazin. Interessant wäre die rechtliche frage des führens. Eigentlich ist es ja mit dem KWS führbar, da PTB im Kreis. Nur das verdeckte Tragen (in meinen KWS steht davon nichts) wäre etwas schwierig. Auser man ist im Wald, hat Wehrmachtsuniform an und die MP40... und fragt Passanten, ob sie denn wissen, wo denn die Truppe bzw die Front ist ;)

    Der Feldwebel beim erklären des MG 3: "das ist ganz einfach damit zu schießen. erst auf "F" wie Frieden stellen und dann Blei in die Heide...

    >>> BDS <<>> SGSSV <<>> SV- Birkwitz-Pratzschwitz e.V. <<<

  • Die rechtliche Frage bzgl. dem Führen ist schnell beantwortet: Man darf es prinzipiell, schlau ist es aber nicht. Man ist nicht verpflichtet die Waffe verdeckt zu Führen.

    Wenn die hinzukommenden Polizisten einem schlecht gesonnen sind können sie einem immer noch wegen der Owi Belästigung der Allgemeinheit oder der Straftat "Vortäuschen einer Straftat" anzeigen. Und wenn einer meinst er müsste mit der MP einkaufen gehen, da er ja den KWS hat, wird sich wundern was die OWI "Belästigung der Allgemeinheit" für ein hohes Bußgeld gibt.

    Paragraph 42a WaffG ist auf Schreckschusswaffen nicht anzuwenden.

  • Wenn die hinzukommenden Polizisten einem schlecht gesonnen sind können sie einem immer noch . . .

    Unsere Ordnungshüter belassen es bei einer freundlichen Belehrung und einem Vernunftsappell,
    wohlwissend dass jeder Feld,Wald und Wiesenanwalt die genannten Anzeigen in der Luft zerreisst . . .

  • Unsere Ordnungshüter belassen es bei einer freundlichen Belehrung und einem Vernunftsappell,
    wohlwissend dass jeder Feld,Wald und Wiesenanwalt die genannten Anzeigen in der Luft zerreisst . . .

    Da muss ich Dich aber enttäuschen, ließ mal den Paragraphen:


    § 118
    Belästigung der Allgemeinheit

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

    Den Prozess wirst Du verlieren, wenn Du meinst mit deiner MP in der Gegend rum laufen zu müssen. Und die Rechtsschutzversicherung übernimmt i.d.R. keine Vertretung bei "Vorsatzdelikten". Da kannst Du froh sein, wenn Dir die Polizei nicht noch zusätzlich die Rechnung für den Polizeieinsatz schickt! Und wenn Du Polizisten was von Deinem Anwalt erzählst werden die Dich höchstens auslachen, das hören die nämlich jeden Tag!

  • Wenn ich mit einer Schmeißer durch die Gegend rumrennen würde, dann würde ich mir absolut keine Gedanken machen ob und wie ich da bestraft werden kann oder nicht, denn dann wird jeder vernünftig denkender Richter mich am wahrscheinlichsten als unzurechnungsfähig erklären und in die Geschlossene einweisen lassen...

    Also was hier so manchmal ernasthaft diskuttiert wird grenzt ebenfalls irgendwie an synaptische Fehlimpulse... 8)

    Grüße - Bernhard

  • Hi, :^)

    der Straftat "Vortäuschen einer Straftat" anzeigen. Und wenn einer meinst er müsste mit der MP einkaufen gehen, da er ja den KWS hat, wird sich wundern was die OWI "Belästigung der Allgemeinheit" für ein hohes Bußgeld gibt.

    Paragraph 42a WaffG ist auf Schreckschusswaffen nicht anzuwenden.

    was gibt das jetzt wieder? Oder habe ich Dich falsch verstanden... SSW sind doch keine Anscheinswaffen?


    Und: Was soll denn DAS schmale Brett - wenn es eine Lex Specialis gibt - "Die Belästigung der Allgemeinheit" als mögliche Vorschrift heranzuziehen?


    Die Subsidiaritätsklausel des § 118 Abs. 2 OWiG ordnet die Norm anderen Ordnungswidrigkeiten nach. Es handelt sich insofern um einen Auffangtatbestand um Verhaltensweisen zu sanktionieren, die von anderen Ordnungswidrigkeitstatbeständen nicht erfasst werden.


    Du scheinst eine etwas seltsame Auslegung unserer Gesetze zu haben. Manchmal wäre es besser nichts zu sagen, bevor man... Du stellst hier immer Behauptungen auf. Im Interesse des Forums bitte ich Dich, doch etwas mehr auf den Wahrheitsgehalt zu achten. Das fände ich wirklich gut. Wir sind hier ein Fachforum und es ist nicht selten, dass man sich hier Rat holt.
    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.