So wies aussieht Besitzverbot (und natürlich auch ein Führverbot ^^)
Ich frag mich auch ab wann es denn ein Elektroschocker ist. Denn bei Conrad und co. gabs mal solche Bausätze, die mit einer 4,5V Batterie betrieben wurden und relativ schwache (im Vergleich zu den Verteidigungs E-Schockern) aber unangenehm schmerzhafte Stromschläge austeilten.
Per Definition im Waffengesetz steht da nix über die Stromstärke oder ab wann es denn als E-Schocker nach WaffG. angesehen wird.
Wieder mal eine Grauzone, in der dir was angehängt werden kann wenns drauf ankommt.
Gruß K.