Es gibt 52 Antworten in diesem Thema, welches 5.440 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Januar 2012 um 13:37) ist von Floppyk.

  • da ging es aber immerhin noch um soft air"waffen" die psp selbst ist aber keine waffe, ehnlich einer schleuder, da ist eine beleuchtung auch nicht verboten.

    Es geht ja auch nicht darum an was man den Laser befestigt, sondern woran man ihn befestigen KANN. Wenn Du an deiner Schleuder eine 22mm-Schiene anbringst und daran den Laser montierst verstößt Du sehr wohl gegen das Gesetz.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • tosch, desshalb schrieb ich ja ein paar beiträge vorher,man müßte auf montagen zurückgreifen die nicht dafür bestimmt sind beleuchtungen aufzunehmen, zb zielfernrohrmontagen und man müßte wohl auch auf beleuchtungen zurückgreifen die nicht für schusswaffen gedacht sind wie zb. das walther tactical light, das hat sogar einen kabelschalter.
    jnievele, wenn ich das richtig verstanden habe geht es um den zweck für den die gegenstände bestimmt sind, und da ist eine schiene und die passende beleuchtung an einer schleuder nichts verwerfliches wenn sie nicht für eine andere waffe bestimmt ist.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Der Gesetzestext im Waffengesetz bezieht sich auf echte gebrauchsfähige freie oder wbk pflichtige Waffen.


    Eine nichtschussfähige Plastiknachbildung für die Wii zählt definitiv nicht als Waffe sondern als Spielzeug hier kannst du natürlich montieren was du willst solange die Laserschutzklasse 1 0.5mw nicht überschritten wird. Und der Ziellaser nur für diese Spielzeugwaffe entwickelt wurde.

    Es gab ja sogar früher im Quelle -Katalog diese Videoschießspiele (Playstation,Sega) usw. und einige der Plastikpistolen hatten sogar einen integrierten Laserpointer.


    wichtiger beim Kauf wäre zu überlegen ob der Laser die richtige Laserschutzklasse besitzt

    Einmal editiert, zuletzt von Noizesupressor (22. Januar 2012 um 20:37)

  • der Gesetzestext im Waffengesetz bezieht sich auf echte gebrauchsfähige freie oder wbk pflichtige Waffen.


    eine nichtschussfähige Plastiknachbildung für die Wii zählt definitiv nicht als Waffe sondern als Spielzeug hier kannst du natürlich montieren was du willst solange die Laserschutzklasse 1 0.5mw nicht überschritten wird.


    wichtiger beim Kauf wäre zu überlegen ob der Laser die richtige Laserschutzklasse besitzt


    Solang es kein für eine Waffe bestimmter Laser bzw. Beleuchtung ist

    Gruß Tom
    __________________________________________________

    Niveau ist keine Creme... Und Stil nicht das Teil am Besen... :whistling:

  • noizesurpressor, die 0,5mw grenze gilt nur für laserpointer, zuhause kanst du laser verwenden so stark wie du sie bezahlen kanst, nur im gewerblichen bereich sind entsprechende vorschriften zu beachten!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Also in Diesem Thema Geht es um Die besagten LASERPOINTR die ausdrücklich für SCHARFE WAFFEN gedacht sind !!!!
    Aber an EINEM SPÜIELZEUG verwendet werde nsollten

    Das Leben ist ein beschissenes adventure aber die Grafik ist geil!!!!!

  • aber das ist gar nicht nötig ,da es für die wii zahlreiche Originalzubehöhrteile zum tunen der Spielzeugwaffen gibt..die völlig legal zu kaufen sind ...die aber genau für diese Plastikwaffen entwickelt worden sind.

  • sorry, war mir nicht so ganz klar das es wirklich ein laser für scharfe waffen ist, bin davon ausgegangen das es ein laser für die psp ist der aufgrund der montage auch an scharfe waffen montiert werden könnte. somit natürlich eindeutig verboten.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Wo Ist da der unterschied ? Laser mit maontage für waffen ob nun spielzeug oder scharf ?
    Also sind wir uns nun einig Verboten unabhängig von Verwendungszweck

    Das Leben ist ein beschissenes adventure aber die Grafik ist geil!!!!!

  • nee,der verwendungszweck und der bestimmungszweck spielen beim verbotsmerkmal die entscheidende rolle. ein laser der für die psp bestimmt ist muß nicht unbedingt ein verbotener gegenstand sein. ein laser der für eine waffe bestimmt ist, ist ein verbotener gegenstand auch wenn er an einer psp ist! da ist ein großer unterschied!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Und was ist dann ein laser Für die wii an ner Scharfen Waffe ? Währe ja nach deiner Definition erlaubt

    Das Leben ist ein beschissenes adventure aber die Grafik ist geil!!!!!

  • nee, weil an ner schusswaffe darf gar keine beleuchtung dran, ganz egal ob von einem spielzeug oder nicht, desshalb schrieb ich ja das der verwendungszweck ebenfalls eine rolle spielt nicht nur der bestimmungszweck!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Ist das deine interpretation ? oder Weißt du das es so ist ? das gibt der text so ja nicht her . ( davon mal ab ist mir eh nicht bekannt das es Laser als Spielzeug gibt .)

    Das Leben ist ein beschissenes adventure aber die Grafik ist geil!!!!!

  • ja,ist natürlich nur meine persöhnliche meinung und interpretation und keine verbindliche rechtsauskunft!
    spielzeuge mit laser gibt es viele, angefangen mit gasfeuerzeugen über waffennachbildungen, nerf guns, wasserpistolen usw.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Es gibt verschiedene 'Standards', wie Anbauteile an Schußwaffen montiert werden können.
    Dazu zählen z.B.: 11mm-Prismen-, Weaver- und Picantinny-Schiene.

    Der Gesetzgeber unterstellt, daß, wenn ein Anbauteil, sei es auch für etwas anderes gedacht, mit diesen Systemen kompatibel ist, es eben auch dafür gemacht sei.

    In diesem Fall heißt das, wenn ein Spielzeuganbauteil, welches z.B. ein Ziel beleuchtet, eine entsprechende Montage hat, ein verbotener Gegenstand lt. WaffG ist.

    Wäre die Schiene an dem Spielzeug und an dem Anbauteil ein einem signifikant anderen Maß, so wäre es kein verbotener Gegenstand.


    Weiter oben ging es darum, ob Spielzeuge überhaupt vom WaffG erfaßt wären:
    Teils ja, wenn sie Waffeneigenschaften haben.

    Zum Beispiel die 'Anscheinswaffen', die nicht einmal eine Funktion haben müssen, es reicht die Optik.
    Auch Softairs unter 0,5J sind vom WaffG als Schußwaffen erfaßt.

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • Auch wenn man nicht 100% abschätzen kann, wie der jeweilige Richter entscheiden würde: wenn ein Laser vom Design her dafür ausgelegt ist, an eine Waffe montiert zu werden, zählt das Ding in Deutschland bereits zu den verbotenen Gegenständen, die eine BKA-Ausnahmegenehmigung erfordern. Dabei ist es völlig irrelevant, ob derjenige, der die tatsächliche Gewalt darüber ausübt und dem es gehört, überhaupt eine Waffe besitzt oder das Ding an seine Spielzeugpistole oder sein Brotmesser schraubt. Die Sache ist in fast allen bekannten Rechtsfällen ziemlich eindeutig ausgelegt worden. Also lass den Mist lieber und kaufe dem Kid ein billiges Reddot.

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Viele Softairshops (auch und gerade in Asien) wissen um das Verbot in Deutschland und bieten deshalb die Lampen und Laser deaktiviert (ohne Leuchtmittel, Akkubox verklebt etc.) an.

    Wenn das Teil zur Montage an einer Waffe gedacht ist, ist es ein verbotener Gegenstand wie flens69 schon sagt. Selbst die reine Einfuhr dürfte damit strafbar sein. Da würde ich die Finger weglassen. Verstoß gegend das Waffengesetzt oder so.. Ist sicher nicht witzig.

  • Zumal bei einer Bestellung aus Fernost es häufig vorkommt, dass das Ding erstmal gar nicht ankommt. Stattdessen bekommt man dann morgens um 6 Uhr Besuch von einem lustigen, vermummten Trachtenverein. Das kommt auch gut in Bezug auf die Nachbarschaft und all die tollen Gerüchte, die mit so einer Aktion den Weg in das Umfeld finden :D

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • ihr habt natürlich recht was ihr schreibt, sowas ist den ärger den es geben kann nicht wert, aber lasst uns mal sehen was das bka dazu schreibt:" Die Verbotseigenschaft hängt davon ab,

    ob der Laserpointer für Schußwaffen bestimmt ist.!"
    die schreiben ob "für schusswaffen bestimmt" und nicht ob sie sich "vieleicht auch an schußwaffen zu montieren", was ja auch sinn macht, siehe walther tactical light und zielfernrohrmontage. für schußwaffen bestimmt ist ein laser der für eine psp bestimmt ist nicht zwangläufig!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg