Eine Schusswaffe in den Händen eines Sportschützen ist auch als Sportgerät bestimmt, unterliegt aber dennoch dem WaffG.
Ein Katana fällt eindeutig unter das WaffG. Wurde früher mal benutzt um Gegner sauber zu Schnitzel zu verarbeiten, der heutige sportliche Zweck ändert nichts an der Waffeneigenschaft. Denn ein Schwert ist als Waffe erbaut und erschaffen worden, ein Baseballschläger war immer ein Sportgerät und hat den gleichen Rang wie eine Zaunlatte. Diese ist nämlich auch keine Waffe.
Deshalb muss man das Katana schon verschlossen transportieren, aber die Stoffhülle dürfte keine Polizisten auf den Plan rufen.
Mir sind jedenfalls keine kritischen Fälle bekannt. Aber das läuft dann eher unter "Augen zugedrückt", weil es sie nicht interessiert,