Messer im Alltag - was wird da so geführt?

Es gibt 257 Antworten in diesem Thema, welches 57.511 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Mai 2015 um 19:00) ist von Nachtmahr.

  • Eine Schusswaffe in den Händen eines Sportschützen ist auch als Sportgerät bestimmt, unterliegt aber dennoch dem WaffG.

    Ein Katana fällt eindeutig unter das WaffG. Wurde früher mal benutzt um Gegner sauber zu Schnitzel zu verarbeiten, der heutige sportliche Zweck ändert nichts an der Waffeneigenschaft. Denn ein Schwert ist als Waffe erbaut und erschaffen worden, ein Baseballschläger war immer ein Sportgerät und hat den gleichen Rang wie eine Zaunlatte. Diese ist nämlich auch keine Waffe.

    Deshalb muss man das Katana schon verschlossen transportieren, aber die Stoffhülle dürfte keine Polizisten auf den Plan rufen.

    Mir sind jedenfalls keine kritischen Fälle bekannt. Aber das läuft dann eher unter "Augen zugedrückt", weil es sie nicht interessiert,

  • Wenns groß sein soll nehmt eine Machete mit. Ist als Werkzeug definiert und damit kann man auch Rüben abhacken! Und man darf eine Machete "führen", weil es halt vom BKA als Werkzeug definiert ist und damit nicht unter §42a fällt.

    So zum Thema:

    Ich habe immer ein Messer bei mir. Entweder das Spyderco Teneacious, ein Schweizer (habe davon 10 verschiedene die rotieren), oder ganz aktuell, ein Böker Plus 3000 Lightweight.

    \m/ :new14: \m/

  • So das ist jetzt aber das letzte was ich dazu schreibe.
    Habe noch ein paar Sachen rausgesucht.
    Wenns mir dann keiner glaubt gebe ich auf und sag: jo ihr habt recht , damit ich meine Ruhe habe.
    (Nich böse gemeint^^)

    Hier ( http://www.kampfkunst-board.info/wiki/index.php?title=Waffenrecht )
    Hier ( http://www.kampfkunst-board.info/forum/f33/frage-waffenrecht-63625/ )
    Hier ( http://shop.strato.de/WebRoot/Store3…_0020_WaffG.pdf )
    Hier ( http://www.swords-and-more.de/index.php?id=messer_fuehren )

    Ich schreibe das hier mit dem Handy. Damit kann ich leider keine direkten Verlinkungen erstellen.
    Gebt die links oben also einfach in die Adresszeile des browsers ein.

    Gruß Kemon-J

  • Ja klar, ein Soldat darf sein Messer nicht auf dem Weg zum Dienst führen.
    Du aber dein Schwert viel Spaß noch.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • mein Walther Black Tanto

    Moin,

    ich habe manchmal (beim Waldspaziergang) nen Schweizer Taschenmesser mit Säge mit.

    Sagt mal, sind die Walther Black Tanto etc. gut? Oder geht da leicht die schwarze Farbe ab?

    VG Phil
    (Always InTheAir)

    Zitat von »Carnifex«:
    Zitat von »Markus30S« Wenn man oft genug immer auf die selbe Stelle schießt, dann bekommt man fast alles kaputt.
    Zitat von »InTheAir« Klasse, das werde ich ausprobieren.
    :thumbsup:

  • So das ist jetzt aber das letzte was ich dazu schreibe.
    Habe noch ein paar Sachen rausgesucht. [...]

    Hmm, leider unterstützt keiner der Links deine Behauptung :rolleyes:

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Ja klar, ein Soldat darf sein Messer nicht auf dem Weg zum Dienst führen.
    Du aber dein Schwert viel Spaß noch.


    Joachim


    Aber nur die neuen Taschenmesser...die alten BW-stumpf darf man wiederum so führen. Alleine an dem Beispiel sieht man wie lächerlich das Waffengesetz ist...eine Landespolizei die extra Jagd auf Soldaten macht die in Uniform nach Hause fahren und dann Anzeigen gegen Soldaten schreibt und die vom Bund dienstlich gelieferten Taschenmesser einkassiert...

    Wenn das nicht so ernst wäre, man könnte glatt drüber lachen...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Klar, aber fakt bleibt das ein Schwert, nach dem WaffG,nicht führbar ist.
    Selbst Angler müssen ihre Messer verschlossen transportieren.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Mein Gott ES IST KEIN MESSER

    Beowolf und alle anderen


    lest euch die Links die ich euch gegeben habe mal genau durch. Im Dojo köln werden sogar Kurse angeboten!!

    Aber egal macht wie ihr denkt.
    Ich gehe sowiso nicht mit meinen Schwertern ausser Haus und von daher ist mirs sowiso egal.
    Es ging mir dabei nur um das "Könnte"

    Gruß Kemon-J

  • Hat ja auch keiner behauptet.
    Es ist eine Hieb- und Stoßwaffe.
    Und damit ganz klar im WaffG §1 Abs 2 als Waffe definiert und nach $42a mit einem führverbot belegt.
    Die Ausnahme von §42a wo nach bei Film / Theater und bei berechtigten Interesse doch geführt werden darf ist nur während der Ausnahmegrund vorliegt.
    Sprich man dreht z.B. eine Szene wo jemand mit z.b. dem Schwert durch die Strassen rennt. Vor und nach dem Dreh darf die Waffe aber nicht geführt werden.
    Oder bei einer Mittelalterveranstaltung dürfte das Schwert während der Veranstaltung geführt werden, nicht davor und danach.
    Usw.
    Selbst das Transportieren ist nach dem WaffG ( $42a ) eine Form des Führens und dort explizit erlaubt.
    Verstehst Du den Zusammenhang ?


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Hi Kemon-J, :^)

    Du hast insofern recht, dass das Schwert auch in einer sportlichen Disziplin Verwendung findet. Dort hin darfst Du es transportieren. D.h. genau so, wie Joachim es Dir mehrfach erklärt hat. Offen Führen darfst Du das Schwert selbstverständlich nicht. Die Rechtsgrundlage wurde Dir ja auch schon genannt.

    Nur noch dazu zusätzlich: Es müssen nicht einmal die gesetzlichen Grundlagen des WaffG bemüht werden, dass Dir im Falle eines "Führens" die Waffe beschlagnahmt werden kann. Jedes Polizeigesetz der Länder enthält die dafür nötige Grundlage. Ein offenes "Führen" kann jederzeit als Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung definiert werden. Und dann ist es auch weg. :(

    Du kannst uns ruhig glauben, was wir Dir sagen. Die Frage ist nicht das erste Mal aufgetaucht. ;^)

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Aber nur die neuen Taschenmesser...die alten BW-stumpf darf man wiederum so führen. Alleine an dem Beispiel sieht man wie lächerlich das Waffengesetz ist...eine Landespolizei die extra Jagd auf Soldaten macht die in Uniform nach Hause fahren und dann Anzeigen gegen Soldaten schreibt und die vom Bund dienstlich gelieferten Taschenmesser einkassiert...

    Wenn das nicht so ernst wäre, man könnte glatt drüber lachen...

    Als ich beim Bund war, kam dieses neue und sicherlich überaus sicherheitsfördernde Gesetz (IRONIE!!!) gerade heraus, bzw es kümmerte sich das erste Mal jemand um diese Rechtsfrage bei uns am Standort.
    Heraus kam, dass solange der Soldat auf dem Weg zum Dienstort oder von dort nach Hause sich noch/schon im Dienst befindet (ähnlich der Regelung zu Arbeitsunfällen) und daher auf diesen Wegen berechtigt ist, Waffen (also das ach so böse kleine Taschenmesser, nachdem man den ganzen Tag mit P8 Wache stand....) zu führen.
    So informierte zumindest eine Rundmail, bzw Aushänge am schwarzen Brett, also kann ich nicht sagen, inwie weit dies rechtlich Bestand hat.


  • Beowolf und alle anderen

    lest euch die Links die ich euch gegeben habe mal genau durch.

    Das habe ich selbstverständlich gemacht und bleibe bei meiner Aussage :D
    Vielleicht solltest du deine Behauptungen mal mit dem Inhalt der Links vergleichen ?! :whistling:

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Um mal wieder auf das eigentliche Thema zurück zu kommen wollte ich euch mal zeigen was ich im Alltag IMMER am Start habe...

    Immer dabei ist mein Gerber Flik und eine meiner Lampen... ohne diese beiden könnte ich fast nimmer leben :thumbsup: Als Messer habe ich meißtens das Alpha Two dabei, wird aber manchmal durch das Charlie One oder Böker Trigonaut abgelöst :thumbup:

  • Ich führe ein schlichtes Herbertz faltmesser (kein Einhandmesser), genaue bezeichnung steht nicht drauf, konnte mir der verkäufer auch nicht sagen. Es kam recht scharf aus der box, wird demnächst aber mal von hand geschliffen.
    Manchmal führe ich auch ein Böker Plus MA2. Das kam stumpfer als ein Kartoffelschäler aus der box, habs dann gleich geschliffen, dann wars wirklich scharf

    Tagesschau:"..eine Pistole im Kaliber 45 Millimeter..." Man merkt, das Fernsehen hat Ahnung, oder so eine Kanone will ich auch im Hinterhof haben

  • Ich hab auch eigentlich immer ein Messer am Mann. Meistens sogar das unter Führungsverbot stehende Spyderco Tenacious, mit grünen g10 Griffen und selbst geStonewascheter Klinge und Clip.
    Ansonsten hab ich ab und an ein altes Schweizer Messer von Wenger dabei oder wenns größer und stabiler sein muss mein ESEE-3. Und meine gute alte Fenix hab ich auch einstecken.