Regelfrage: Liegende Schießposition, was ist erlaubt

Es gibt 65 Antworten in diesem Thema, welches 4.632 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Januar 2012 um 01:47) ist von edbru.

  • Regelfrage:

    1. Ist es erlaubt im liegenden Anschlag den Vorderschaft während des Schusses in der Ellenbogenbeuge des führenden Arms aufzulegen, sofern dabei weder der Unterarm, die Hand noch die Finger dieses Arms in Kontakt zum Boden stehen?

    2. Ist es darüber hinaus erlaubt im liegenden Anschlag den führenden Oberarm / die betreffende Armbeuge z.B. mittels des Kissens zu unterstützen?

  • :huh: hättest du die Regeln gelesen und etwas Erfahrung mit den verschiedenen Anschlägen dann würdest du meine Frage nachvollziehen können.

  • hättest du die Regeln gelesen und etwas Erfahrung mit den verschiedenen Anschlägen dann würdest du meine Frage nachvollziehen können.

    Hättest Du die Regeln gelesen, braüchtest Du die Frage nicht stellen. :rolleyes: In den Regeln steht klar und deutlich, das die Waffe ausschliesslich vom Körper abgestützt werden darf. Das mit dem Kissen denke ich geht so nicht, da eine Unterfütterung der Waffe nur im Sitzendanschlag erlaubt ist (Handschuh etc.) Ist deine Frage eher theoretischer Natur? Weil, beim FT so gut wie niemand im Liegen schiesst. Wir reden heir vom FT, nicht HFT.

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • Da macht doch die Praxis schon jede Frage zunichte. Lege Dich doch mal mit der Wumme auf den Boden, packe sie in die Ellenbogenbeuge und schon ist jedes Ziel, das mehr wie 1-1,5m über dem Boden ist nicht mehr beschiessbar.

  • carfanatic

    das trift nur auf sehr nahe Ziele zu und hängt auch von der Form des Vorderschafts ab. Ich hab natürlich etwas herumprobiert bevor ich gefragt habe.

    Ladehemmung

    Die Waffe wird ja nur vom Körper abgestützt aber der Körper könnte, siehe Carfanatics Einwand unter bestimmten Bedingungen eine Erhöhung brauchen.

    Das ein bestimmter Anschlag allgemein bevorzugt wird, bedeutet darüber hinaus nicht das dieser für alle Schützen der Beste sein muss. Hier z.B. bei Menschen mit Problemen im Lendenwirbelbereich.

  • Dei einzige Möglichkeit, die sich mir erschließt ist, Du legst Dich mit dem Oberkörper auf eine Erhöhung, die dann max. bis zu Ellenbogen reichen darf. Der Vorderschaft wird dabei prinzipiel von der Hand geführt.

  • Ich glaube ich kenne Dich nicht, Awesome,
    zumal unter Deinen Beiträgen regelmäßig die Unterschrift fehlt,
    aber Du solltest einmal verschiedene Wettkampforte und die
    dortigen Lanes in Augenschein nehmen. Dabei wirst Du fest-
    stellen, dass die von Dir wohl zu bevorzugende Liegendpositi-
    on in den seltensten Fällen das Optimum wäre.
    Auch hier kommt zur Theorie unabdingbar die Praxis hinzu.

    Gruß
    Andreas

    Field Target ist wie Sportschießen - nur schöner.

  • Regelfrage:

    1. Ist es erlaubt im liegenden Anschlag den Vorderschaft während des Schusses in der Ellenbogenbeuge des führenden Arms aufzulegen, sofern dabei weder der Unterarm, die Hand noch die Finger dieses Arms in Kontakt zum Boden stehen?

    2. Ist es darüber hinaus erlaubt im liegenden Anschlag den führenden Oberarm / die betreffende Armbeuge z.B. mittels des Kissens zu unterstützen?


    Ich nehme mal an, du beziehst dich auf das Regelwerk des DSB.
    Da verweise ich einfach mal auf die Sportordnung, denn sogar die Reklamegröße auf der Schießkleidung ist reglementiert. Sei somit gewiss, dass dir dir Farbe der Schnürsenkel vorgegeben wird - Spaß beiseite. Es gibt Regelungen und ich gebe dir den Link zu (allen) aktuellen Sportordnungen:
    http://www.bva.bund.de/cln_101/nn_385…html?__nnn=true

  • Hab mal eine Frage bei mir aufen Schießstand hängt ein Schield das KK liegend schießen Polizeilich verboten ist.


    Darf man das dann bei FT schießen oder was ? Oder ist das mit Luftgewehr erlaubt nur nicht mit KK ? Verstehe das grad net so richtig.


    lg

  • Der liegende Anschlag ist in jedem Fall für mich bzw. meinen Rücken das Optimum.

    Sollte es nicht möglich sein konform zum Regelwerk liegend in einen sicheren und wenigstens halbwegs konkurenzfähigen Anschlag zu gehen dann ist es halt nicht möglich. Kein Problem. Dann brauch ich auch nicht weiter nachzudenken. :P


    Zitat

    Hab mal eine Frage bei mir aufen Schießstand hängt ein Schield das KK liegend schießen Polizeilich verboten ist.

    Das dürfte an der Bauart des Schießstandes liegen.

  • Hab mal eine Frage bei mir aufen Schießstand hängt ein Schield das KK liegend schießen Polizeilich verboten ist.


    Ansich Unsinn, denn die Polzei gibt keine Standzulassungen aus. Das macht immer die Waffenbehörde, die allerdings bei der Polizei bzw. LRA angesiedelt sein kann. Aber dann handelt sie im Sinn einer Waffenbehörde und nicht als Polizei.
    Weiter kann natürlich Aufgrund von baulichen gegebenheiten bestimme Anschläge untersagt werden. Aber zum einen wieder Standzulassung und - zumindest denkbar - Sache des Standbetreibers. Jedoch warum sollte der Auflagen ohne Not selbst definieren?
    Nachtrag: Die Standzulassung muss in Kurzform für jeden ersichtlich am Schießstand ausgehangen sein. Das ist Pflicht! So kann (und sollte auch) jeder sehen können, was zulässig ist oder nicht.
    Nachtrag; Es werden auch Lärmbelästigungen für evtl. Nachbarn geprüft. So ist es denkbar, dass KK-Langwaffe zulässig ist, KK-KW jedoch nicht, obwohl weit geringere Energie. Das mal als Beispiel. Aber manchmal ist der Grund irgendwelcher Auflagen nicht auf Anhieb einsichtig.


    Darf man das dann bei FT schießen oder was ? Oder ist das mit Luftgewehr erlaubt nur nicht mit KK ? Verstehe das grad net so richtig.


    FT mit KK gibt es meines Wissens nicht. Aber deine Frage muss mal teilen:
    1. Standzulassungsfrage und 2. Sportordnung. Denn man kann nicht einfach fremde Disziplinen nach eigenem Gut-Dünken auf jeder x-belibigen Anlage schießen, auch wenn prinzipiell die Waffenart zugelassen ist. Da überschneidet sich die Bestimmungen.

  • Hab mal eine Frage bei mir aufen Schießstand hängt ein Schield das KK liegend schießen Polizeilich verboten ist.

    Meine Vermutung wäre jetzt das bei Euch die Hochblenden dafür nicht geeignet sind.
    Das kann Dir aber sicherlich Euer Vorstand, Sportwart, Standwart etc. besser beantworten da das wohl ein örtliches Problem ist.
    Da der Gefährdungsbereich von LG's deutlich über 50 Meter liegt dürfte das bei Euch ebenfalls nicht zulässig sein.
    Eine weitere Vermutung wäre das Euer KK Stand keine Abnahme für LG's hat - somit wäre das auch erledigt. :huh:

  • So den beschriebenen Anschlag ausgiebiger getestet. ZF ein Stück nach vorn, Schaftbacke höher gestellt und Voderschaft provisorisch erhöht.

    Kontra: Es geht nach einer Weile in den Nacken. Der Hinterschaft müsste schwerer sein, Idealerweise auch etwas kürzer. Völlige Kontaktfreiheit zwischen Unterarm und Boden lässt sich nur auf sauberem und ebenem Boden gewährleisten oder durch eine künstliche Erhöhung des Oberarms. Stellung der Abzugshand zum Abzug ist etwas problematisch. Sehr nahe und hohe Ziele sind nicht anvisierbar. Die Zielaquiese ist mit viel Bewegung verbunden. Der Überblick über das Schussfeld ist eingeschränkt.

    Pro: Das Ziel liegt sehr ruhig im Absehen sobald man den Puls unter Kontrolle hat. Das Ablesen der Mil ist problemlos. Die Atmung ist problemlos. Das Erreichen eines Höchstmasses an Konzentration ist gut möglich.

    Fazit: Kein Anschlag für einen Wettbewerb unter Zeitdruck in unebenem Gelände ohne Sandsack oder Ähnliches. Damit hat sich das Thema wohl erledigt