SSW ohne PTB verkaufen?

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 2.571 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Januar 2012 um 09:07) ist von Eddi.

  • Wenn EWB (z.Bspl.ROTE WBK) vorhanden,schon möglich.
    Allerdings muß der Erwerber auch über die Herkunft was aussagen.
    Möglichkeit wäre FUNDWAFFE,d.h.der Erwerber gibt sie als Fund an.
    Hat in Vergangenheit mit meiner 08(war wirklich Fund)funktioniert.
    Allerdings wird die Waffe als mögl.DELIKTWAFFE erst beim Amt
    überprüft und bleibt dort so lange in Verwahrung.
    Ich wohne allerdings i.Bayern und damals war unser Sachbearbeiter
    sehr kulant.
    Vielleicht sollte ich noch anmerken,daß das vor der Waffenrechtsnovellierung war.

    Einmal editiert, zuletzt von Eddi (6. Januar 2012 um 22:59)

  • Wenn er EWB hat ist er ja von Hause aus ja schon volljährig.
    Aber bei Roter WBK muß natürlich das Sammelgebiet zu den
    erworbenen Gegenstand passen.
    Das ist auch für Dich wichtig,sonst überlassen an nicht Berechtigten.
    Aber das Problem bleibt.Was sagt der Erwerber den AMT?
    Oder ist diese Waffe schon eingetragen?

  • Also noch mein Tip,wenn das Ding nicht gerade sehr wertvoll,mit der Flex schrotten.
    Das kann Dir viel Ärger ersparen.Vernichten ist Straffrei.
    Ich würde es auf keinen Fall über E-GUN versteigern,wenn es Fundwaffe ist.

  • Ok, dass heißt ich könnte eine SSW ohne PTB bei Egun verkaufen.
    1. Unter einem Altersnachwes
    2. Mit Nachweiß eines EWB

    Richtig ?


    Zuerst einmal muss die Waffe bereits auf einer WBK eingetragen sein, da sie sonst sowieso schon illegal wäre. Bei der Einführung der PTB-Nummer 1969 wurde den Besitzern damaliger SSW (ohne PTB) eine kostenlose WBK für den weiteren legalen Besitz ausgestellt. Fehlt diese WBK wird es schwierig da der Käufer von dir einen Nachweis braucht woher die Waffe stammt.

    Wenn du also eine nicht eingetragene SSW ohne PTB in Deutschland verkaufst, machst du dich und auch der Käufer sich strafbar.

    MfG Kolibri

    Einmal editiert, zuletzt von Kolibri (7. Januar 2012 um 17:16)

  • Genau das hab ich gemeint.
    Die Behörde wird auf jedenfall die Herkunft wissen wollen.
    Denn im Normalfall,muß diese ja beim Überlasser ausge-
    tragen werden

  • Exakt so ist das. Denn auf der Ziel-WBK wird der Vorbesitzer eingetragen. Ansonsten unterscheidet sich diese Waffenart nicht von anderen erlaubnispflichtigen Kurzwaffen.
    Auf grüne WBK nur über Voreintrag - unwahrscheinlich, weil es für SSW kein Bedürfnis geben kann,
    auf rote Sammel WBK mit passendem Sammelthema.
    Selbstständlich darf der Kontakt über eGun oder per Kleinanzeigen in den entsprechnenden Fachzeitschriften erfolgen.
    Aber die Waffe muss jetzt bereits auf einer WBK - meist grün - eingetragen sein.

  • wie ist das dann wenn jemand ne SSW ohne PTB bei einer keller entrümpelung oder als scheunen fund vom großvater findet und diese niemals eingetragen war weil sie seit jahren verschollen war.
    wie läuft das dann ab?

    kann man diese dann noch irgendwie als fundwaffe veräussern?
    müsste dann eigentlich über einen BüMa machbar sein oder lieg ich da falsch?

    Grüßle Torro

  • Fundstück anzeigen und nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist von 6 Monaten Eigentumserwerb beantragen. Dann kann - nicht muss - die Behörde auch Waffen übertragen und muss in der Folge eine WBK austellen. Aber wer keine Sachkunde hat, steht prinzipiell auf verlorenen Posten.
    Wenn dem nicht stattgegeben wird, müsste im Fall des Fall des Einzug entschädigt werden, da ja der Gegenstand nach 6 Monaten in drn Besitz des Finders übergeht. Und da Entschädigung grundsätzlich vermieden werden soll...
    Der Fund muss nach § 37 WaffG unvzüglich angezeigt werden.
    Vieleicht kann da mal eine rechtskundige Person was zu sagen.


    (1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,

    1.
    beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise,
    2.
    als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise
    in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition einziehen. Ein Erlös aus der Verwertung steht dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu.

  • Er kann die Waffe bei einen Berechtigten (z.Bspl.Büchsenmacher)
    verwahren lassen.Wenn dann verkauft wird,muß dann der Verwahrer
    die EWB überprüfen.Das wäre eine möglichkeit wenn das Amt nach
    fristenablauf in sein Eigentum übergibt.
    Anm.Eigentum ist nicht gleich Besitz
    Ob sich das allerdings mit den zu erwartenden Erlös rechnet
    (Gebühren etc.)bezweifle ich.
    Hin und wieder taucht sowas aus Nachlass bei einen befreundeten RA
    auch wieder auf,wir geben dann diese SSW oh.PTB der Behörde zur ver-
    nichtung.

  • Also...

    Hab ich grad durch mit einer Rhöner SM 10 ohne PTB.
    Auf jeden Fall innerhalb der zweiwöchigen Frist der zuständigen Behörde anzeigen.

    Es besteht dann die Möglichkeit, die Waffe innerhalb einer von der Behörde gesetzten Frist an einen Erwerbsberechtigten zu veräussern. Sollte innerhalb dieser Frist die Waffe nicht veräussert werden, wird sie eingezogen und vernichtet... Ohne Entschädigung.

    Allerdings sollte man sich überlegen, ob der ganze Stress im Vergleich zum Nutzen sinnvoll ist... Wer kauft schon eine SSW ohne PTB auf WBK ?

    Gruß Tom
    __________________________________________________

    Niveau ist keine Creme... Und Stil nicht das Teil am Besen... :whistling:

  • Niemand kauft so etwas, jedenfalls nicht auf WBK. Wenn schon die Amnestie genutzt wurde um den Schrank leer zu räumen, dann müllt sich den keiner mit SSW zu. Bevor ich so etwas vernichten würde, würd ichs eher verschenken. Und zwar an jemanden der die blöde PTB Nummer nicht braucht, weil es in dessen Land keine gibt. Spontan fiele mir da Österreich ein. Nebenbei gesagt haben wir sogar Forenmember mit einem Sammlungsteil in Österreich, weil keine PTB vorhanden, da würd ich als erstes nachfagen.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • Wobei, bevor so etwas vernichtet wird, übernehme ich das auch in Deutschland aus legalem Besitz.

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Die Sache ist die:
    Wenn man den Erben/Vermächtnissnehmer sagt wie die Sache ist
    um das Gerät zu legalisieren,kommt die erste Frage-was ist die Wert?
    Wenn man dann sagt,daß unter Umständen Gebühren u.RA-kosten anfallen
    wollen die,die SSW möglichst Kostenfrei loswerden.
    Darum zum Amt zur Vernichtung.

  • ... oder dem Büchser geben, damit er ein schönes schnittmodel daraus macht.

    hab ich hier im forum mal von ner RG3 ohne PTB gesehen.


    Grüßle Torro

  • Das würde ich lieber zu Hause mit der Flex oder einem guten Bunsenbrenner machen,
    mit Propan bringt man die Zinklegierung ohne Probleme zum schmelzen.


    Wobei man hier nur die waffenrelevanten Teile wie Griffstück mit Lauf, Verschluß und Trommel vernichten muss. Alle Kleinteile der Waffe sind frei verkäuflich. Manchmal passen diese an die Nachfolge SSW mit PTB-Nummer. Solche Auktionen von Kleinteilen sind Häufig bei eGun zu finden.

    MfG Kolibri