Sammelbestellung - Walther PK380 Ersatzmagazine

Es gibt 222 Antworten in diesem Thema, welches 27.261 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. März 2012 um 21:27) ist von Bender {mmo}.

  • Hallo,
    es ist definitiv was falsch gelaufen, entweder beim Händler oder Lieferanten! Wäre toll wenn sich der zuständige melden würde... pmbond hat durch Rücküberweisung kosten und einen enormen Aufwand. Sehr ärgerlich für die Mitbesteller, für die Leute die das organisiert haben ist es weitaus schlimmer. Für zukünftige Aktionen falls sowas überhaupt noch zugelassen wird ist es besser sich vertraglich vorher zu einigen/abzusichern.

    Gruß, David

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  • Hey Jungs!
    Da Umarex bei mir ums Eck ist und ich dort durch Familie zum PK kaufen kann, hab ich mal eine Anfrage nach 113 Ersatzmagazinen gestellt. Preis ist erstmal noch unklar, hab erstmal nachgefragt ob ich solche Mengen bestellen kann.

    Ansonsten wäre das ja eine gute Alternative oder? :)


    Da wirst du wahrscheinlich gar keine Antwort erhalten oder Uma... wird dich an einen Händler verweisen ;^)

    Gruß Tom
    __________________________________________________

    Niveau ist keine Creme... Und Stil nicht das Teil am Besen... :whistling:

  • tosch: Ich denke schon das meine Familie mir antworten wird auf die Anfrage :D Einfach mal abwarten, fragen kostet ja nichts ;) und Personalkauf wird schon günstiger sein als 20€ ;)


    Da Uma... bei 113 Magazinen weiss, dass diese zum weiterverkauf sind, kannst du das knicken... ;^) Egal, ob Familie, oder nicht... Es sei denn, deiner Familie gehört die Firma...

    Gruß Tom
    __________________________________________________

    Niveau ist keine Creme... Und Stil nicht das Teil am Besen... :whistling:

  • Also leute..

    Ich muss schon echt sagen... SEHR schade das es hier nichts geworden ist :( .. Ob Para jetzt Verpflichtet ist die Ware zum zugesagten Preis auszuhändigen oder nicht, kommt immer ganz auf den Inhalt der E-Mail an... Wenn dort jetzt in unmissverständlichen Worten steht das er dir 113 Magazine zum Preis von 16 € verkaufen möchte, und du Zugesagt hast ist der Vertrag eigendlich da, ganz egal ob Para das jetzt beim großhändler teuerer bekommt oder nicht.

    Ich mache momentan eine Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel.. mit hatte man in der Schule so erklärt, dass der Kaufvertrag dann zustande gekommen ist Wenn der Kunde seine Ware aufs Band legt, unnd der Kassierer, / Kassiererin die Wäre über den Scanner gezogen hat.. Antrag des Kunden, annahme des Verkäufers .. Antrag/Annahme.. Der Kassenbong bildet somit den Verkaufsvertrag selbst.

    Wenn du also einen Antrag für 113 Magazine gemacht hast, Para dir sagte das er dir diese zum Einzelpreis von 16 € Verkauft, und du zugesagt hast, ist rein rechtlich ein Kaufvertrag zu stande gekommen, und Para muss dir die Ware zum zugesagten Preis auch aushhändigen...


    Bei der nächsten Sammelbestellung würde ich es so machen, dass wirklich ein Thread eröffnet wird, und der rest über PM / PN läuft, somit haben Händler und Großhändler darauf keinen weiteren zugriff..

    Auch wenn ich hier nichts gekauft habe, möchte ich mich dennoch Bedanken für die Arbeit die sich die Jungs hier gemacht haben! Sehr vorbildlich..

    Die nächste Sammelbestellung also für RG 96 Magazine und per PN / PM ? :P ^^


    MfG


    Dieter

    Liebe ist... :n1:

    ...Wenn einer sagt Du darfst deine Liebste mit zur Party bringen, und Du
    völlig hilflos vor der Vitrine stehst und überlegst welche gemeint war.

  • DunShit

    Leider so nicht richtig, da musst du nochmal nachfragen ;)
    Denn...

    Zum Thema Supermarkt, dort stehen Preise, dies ist ein Angebot des Supermarkts an Dich, den du annimmst, wenn du den Preis bezahlst.

    Zum Thema Para, musste ich nach meiner anfänglichen Wut auch nochmal nachdenken (bin gelernter Kaufmann im Groß- und Außenhandel).

    Person X (nennen wir sie "Ich")

    1. Ich starte eine ANFRAGE bei Para, was preislich bei der Abnahmemenge möglich sein.
    2. Para macht ein ANGEBOT (ähnlich wie bei Aldi oder Lidl oder oder wenn die PC´s verscheuern, dann steht in der Werbung 599,- uvp!)
    - Auch wenn dieses UVP nicht dasteht, hat der Händler, in dem Fall Para, das Recht auch nach:
    3. Annahme von Ich des ANGEBOTS von Para
    4. ein erneutes ANGEBOT zu machen, sogar dann, wenn die Ware verschickt, aber noch nicht bezahlt wurde (angenommen bei "Kauf auf Rechnung")

    Dann liegt zum Beispiel deinem Paket die Rechnung mit Überweisungsträger bei, doch auf der Rechnung steht auf einmal 19 Euro anstatt die 16 Euro, was bedeutet das jetzt?

    5. Para macht dir ein neues ANGEBOT! (günstiger oder teurer, egal)
    6. Ich hat die Möglichkeit, die Rechnung so zu zahlen - akzeptiert das ANGEBOT und erst mit erfolgreicher Zahlung ist ein Kaufvertrag zustande gekommen! Vorher nicht
    6.a) Ich schickt die Ware zurück, nimmt das ANGEBOT also nicht an.

    Leider ist das so :(

    !Get Rich Or Die Tryin- Walther PK 380 9mm P.A.K. : BA(2010) - Serial-No. PK104**2009!

  • Jason..

    Ich habe soeben nochmal im Buch Kaufman / Kauffrau im Einzelhandel nachgeschaut vom Bildungsverlag EINS... Dort steht genau das was ich sagte...


    Selbstverständlich gild dies auch mit dem wissen des preises beim Kunden... Ich dachte dies wäre lögisch :P

    Edit: Jason.. Der Preis , also das Etikett was im Supermarkt aushängt, ersetzt rein Rechtlich gesehen die E-Mail die der entsprechende Käufer mit dem Angebot von 16€ bekommen hat.

    PARA KANN auf das Geld verlangen, wie ihr alle die Ware!,,, Da zählen übrigends auch KEINE AGB o.ä von Para.de sondernd die Gesetzt der Bundesrepublik Deutschland..

    Das ist eben so .. Will hier nicht Klugsch***** oder so.. Wolle nur mal darauf aufmerksam machen.

    MfG


    Dieter

    Liebe ist... :n1:

    ...Wenn einer sagt Du darfst deine Liebste mit zur Party bringen, und Du
    völlig hilflos vor der Vitrine stehst und überlegst welche gemeint war.

    Einmal editiert, zuletzt von DunShit (19. Februar 2012 um 03:31)

  • Ne klare ansage, ob hier oder per Pn wäre schon gut...die ganze geschichte wird finde ich immer kurioser und da werde ich je länger sowas andauert eher noch unruhiger und würde denke ich, wie ein paar andere auch, absehbar lieber einfach das geld zurück haben und gut ist...
    War ja auch nicht grade wenig wie ich finde

  • Nein du hast da wirklich einen Denkfehler...
    Also nochmal ausführlich:

    Damit ein Kaufvertrag rechtsgültig ist, müssen Angebot und Bestellung inhaltlich übereinstimmen. Dadurch entstehen beiden Vertragsparteien Rechte und Pflichten.

    Der Kaufvertrag kommt durch mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Diese können entweder vom Käufer oder vom Verkäufer ausgehen. Durch Annahme der Willenserklärung durch die jeweils andere Partei, kommt der Kaufvertrag zustande. Dazu müssen beide Willenserklärungen inhaltlich übereinstimmen.
    Verpflichtungsgeschäft und Erfüllungsgeschäft

    Der Kaufvertrag beinhaltet für beide Vertragsparteien sowohl ein Verpflichtungs-, als auch ein Erfüllungsgeschäft. Der Verkäufer ist dazu verpflichtet:

    den Kaufgegenstand frei von Mängeln zu übergeben und dem Käufer das Eigentum daran zu verschaffen
    den Kaufbetrag entgegenzunehmen

    Die Pflichten des Käufers sind:

    die Ware anzunehmen
    den Kaufpreis zu bezahlen

    Werden die Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllt, spricht man von einem Erfüllungsgeschäft.

    Dem Kaufvertrag geht das Angebot voraus

    Angebote richten sich an eine bestimmte Person. Sie machen den Empfänger darauf aufmerksam, unter welchen Umständen der Anbieter bereit ist, eine bestimmte Ware zu liefern oder eine bestimmte Leistung zu erbringen. Es enthält:

    Art der Ware oder Dienstleistung
    Menge
    Preis
    Lieferungsbedingungen
    Zahlungsbedingungen

    Angebote bedürfen keiner besonderen Form. Sie können folgendermaßen abgegeben werden:

    schriftlich
    mündlich
    telefonisch
    per Fax
    per Internet

    Auch wenn es für Angebote keine gesetzlich vorgeschriebenen Formvorschriften gibt, ist der Anbieter rechtlich daran gebunden. Diese Angebotsbindung erlischt bei:

    rechtzeitigem Widerruf
    vom Angebot abweichender Bestellung
    zu später Bestellung

    Eine Bestellung, die vom Angebot abweicht oder zu spät beim Anbieter eingeht, stellt einen neuen Antrag dar. Der Anbieter kann diesen annehmen. Nimmt er den Antrag nicht an, ist auch kein Kaufvertrag zustandegekommen.

    Freizeichnungsklauseln beim Kaufvertrag

    Mit einer Freizeichnungsklausel wird die Bindung des Verkäufers an sein Angebot aufgehoben. Formulierungen solcher Freizeichnungsklauseln können unter anderem wie folgt lauten:

    unverbindlich
    freibleibend
    ohne Gewähr
    unter Vorbehalt
    solange Vorrat reicht


    So und nun genug Spekulationen, wir wissen noch nicht genau, in wieweit die Verhandlungen fortgeschritten waren.

    MfG

    !Get Rich Or Die Tryin- Walther PK 380 9mm P.A.K. : BA(2010) - Serial-No. PK104**2009!

  • Ganz ehrlich? Bevor das hier noch ausartet würde ich das auch so machen..

    Das wäre viel zu viel streß mit dem Einzelhändler ( kein Großhändler hehe :P ) und würde viel zu lang dauern.

    Nehmt einfach die Kohle zurück und gut ist... Ich glaub das ist die beste lösung.


    MfG

    Dieter

    Liebe ist... :n1:

    ...Wenn einer sagt Du darfst deine Liebste mit zur Party bringen, und Du
    völlig hilflos vor der Vitrine stehst und überlegst welche gemeint war.

  • Seufz, macht die Aufgabe doch einfach zur Prüfungsfrage, wenn deine Ausbildung beendet ist - hier können momentan nur Para.de und Pmbond weiterhelfen, weil die die direkten Geschäftspartner sind. Alles andere ist momentan unnützes Abnutzen der Scrollräder.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Ja, da haben wir mal wieder etwas gelernt.

    Sammelbestellung per Forum eigentlich eine Superidee....eigentlich....
    Es gibt einfach zuviele Baustellen....

    Über Wochen zu sammeln, zu planen...macht natürlich nur Sinn, wenn der Preis feststeht und sich nicht ändert.
    Sehr ärgelich das Ganze.

    Haben die Preise in Shops bei den Mags auch angezogen?

  • Gibt es was neues? Ansonsten würde ich ziemlich zeitnah mein geld gerne zurück haben und klinke mich aus solche komischen läden aus...

  • Gibt es was (positiv) neues zum thema? Wenn nicht möchte ich nun gerne mein geld zurück haben, das dauert mir dann doch alles zu lange mit ungewissen ausgang

    Dankeschön

  • Jetzt muß ich mich auch mal zu Wort Melden,

    Ich find es echt schade das mal wieder eine genannte Quelle wegen zuviel Gier zerstört wurde, natürlich wollte PARA das ich nach der ersten Sammelbestellung etwas Werbung mache und als Pmbond mich gefragt hat, wie und woher ich die PK 380 Sammelbestellung gemacht habe ihm auch genannt habe. Da wohl der Rahmen mehr als gesprengt wurde durch mehrfache Bestellungen von mehr als 100 Magazinen, hat Aufgrund von Beschwerden einiger Händler, Umarex einen Riegel vorgeschoben, jedenfalls ließt sich das hier so und das ganze wurde sehr Stark im Forum Breitgetreten, da hätte man mehr über PN machen sollen, statt haufen Weise Beiträge dazu zu Posten :thumbdown:

    Wie dem auch sei, ist jetzt ein Händler mit dem man Wunderbar Handeln konnte, egal ob Waffen oder Magazine Allgemein, nun dahin :thumbdown: Zumal man hätte jedes Magazin bei ihm für 16 euro bekommen, egal welches :(

    Versteht mich bitte nicht falsch, aber hier sieht man leider was passiert, wenn Leute sich erst gar nicht die Mühe gemacht und Zeit geopfert haben, um so eine Quelle an Land zu ziehen, sondern sich in gemachte Nest setzen ;^)
    und somit soetwas nicht richtig Wertschätzen können:-(

    Wie dem auch sei, werde ich in Zukunft keine Quellen mehr nennen und das ganze nur noch im kleineren Kreis halten und dann auch nur per PN.

    Warum noch nicht ein anderer Händler gefunden wurde, der euch bei dieser Menge einen guten Preis macht, wundert mich ein bisschen, PARA sind ja nicht die Einzigsten.

    MFG
    Canny

  • Hallo Canny, ich finde das jetzt ein wenig unfair den Bestellern hier gegenüber sie für das "scheitern" der Aktion veantwortlich zu machen. Das wir gar einen ganzen Händler die Preise kaputt gemacht haben will ich so nicht glauben. Die eigenliche Schuld trägt Umarex und neidischen Händler die Uma zum Handeln gezwungen haben. In der Freien Marktwirschaft sind alle gar nicht so frei, viele sind von andern abhänigig und sie bestimmen ein wenig Kartellmässig den Preis.


    Edit: Ach ja, und wir haben ja etwas daraus gelernt - nachher ist man immer Klüger, deinen Post hätten wir schon vor 9 Seiten gebraucht ;^)