Hey ho,
Ich werde demnächst ein paar Tage nach Tschechien zu einem Freund reisen, und würde meine Airsofts gerne mit dorft hin nehmen.
Nun hab ich mich die letzten Stunden erstmal mit den Bestimmungen im Waffenrecht zum Transport auseinander gesetzt ( ) und hab dennoch einige Fragen die mir dort nicht beantwortet wurden.
In Artikel § 42 a Abs. 2 Nr. 2 WaffG ist ja folgendes geregelt:
Zitat''Die Waffe muss ungeladen und sachgerecht untergebracht sein und die Munition muss getrennt zu der Waffe gelagert werden.
Hierbei ist es unerheblich, in was für einem Transportbehältnis die AS-Waffen transportiert werden, lediglich verschlossen muss das Behältnis sein.''
So, is ja soweit schön und gut, nun aber zu den Fragen die mir dabei gekommen sind:
1.) Darf ich in einem ''Transportbehältnis'' mehrere Kniften transportieren? z.B. in einem Waffenkoffer zwei Airsofts? (ohne Magazine und Geschosse versteht sich)
2.) Definition von ''verschlossen''?? Bedeutet verschlossen nun, dass zwangsläufig ein abgesperrtes Schloss dran sein muss, oder kann verschlossen auch durch einen Reisverschluss oder Klettverschluss bedeuten?
Das wärs dann auch schon. Würde mich über eure Antworten freuen!
MfG StXlorTim