Rechtliche Fragen zum Transport

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 4.727 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Oktober 2011 um 16:30) ist von kreuzbogen.

  • Hey ho,
    Ich werde demnächst ein paar Tage nach Tschechien zu einem Freund reisen, und würde meine Airsofts gerne mit dorft hin nehmen.
    Nun hab ich mich die letzten Stunden erstmal mit den Bestimmungen im Waffenrecht zum Transport auseinander gesetzt ( :leser: ) und hab dennoch einige Fragen die mir dort nicht beantwortet wurden.
    In Artikel § 42 a Abs. 2 Nr. 2 WaffG ist ja folgendes geregelt:

    Zitat

    ''Die Waffe muss ungeladen und sachgerecht untergebracht sein und die Munition muss getrennt zu der Waffe gelagert werden.
    Hierbei ist es unerheblich, in was für einem Transportbehältnis die AS-Waffen transportiert werden, lediglich verschlossen muss das Behältnis sein.''

    So, is ja soweit schön und gut, nun aber zu den Fragen die mir dabei gekommen sind:
    1.) Darf ich in einem ''Transportbehältnis'' mehrere Kniften transportieren? z.B. in einem Waffenkoffer zwei Airsofts? (ohne Magazine und Geschosse versteht sich)
    2.) Definition von ''verschlossen''?? Bedeutet verschlossen nun, dass zwangsläufig ein abgesperrtes Schloss dran sein muss, oder kann verschlossen auch durch einen Reisverschluss oder Klettverschluss bedeuten?
    Das wärs dann auch schon. Würde mich über eure Antworten freuen!
    MfG StXlorTim :winke:

  • Die Anzahl der Waffen ist egal.
    Verschlossen bedeutet mit irgendeinem Verschluss gesichert. Dabei wurde ausdrücklich auf genauere Definitionen wie Bügelschloss oder Schwenkriegleschloss verzichtet.
    Plastikkugeln sind Geschosse und keine Munition.
    Denke an das Waffengesetz in Tschechien.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Bedeutet verschlossen nun, dass zwangsläufig ein abgesperrtes Schloss dran sein muss, oder kann verschlossen auch durch einen Reisverschluss oder Klettverschluss bedeuten?

    Wenn Du einmal kontrolliert wirst ist es hilfreich, wenn die Waffe vorbildlich transportiert wird: Waffe in einer Tasche, die durch ein Schloß*) gesichert ist, Magazin entnommen und ungeladen.

    So ist ohne jeden Zweifel erkennbar, daß beispielsweise auch Kinder oder fremde Personen keinen schnellen Zugang zu der Waffe haben und diese auch nicht schußbereit gehalten wird.

    Anforderung "verschlossen" heißt mit Schloß und nicht nur mit Klettverschluß oder Reißverschluß "geschlossen".

    Wie hoch man den Hammer bei einer Airsoft sinnvollerweise hängt, ist eine andere Frage. Am effektivsten lassen sich Probleme vermeiden, wenn man dem Transportbehältnis nicht ansieht, was transportiert wird: Eine dezente Reisetasche oder ein Musikinstrumentenkoffer wirkt hier Wunder, die mit keinem Camofutteral oder Waffenkoffer möglich sind. --- Wer man nicht auf die Idee kommt, Dich mal genauer zu kontrollieren, kannst Du auch keinen Ärger bekommen, gelle ;)


    viele Grüße

    Andreas

  • Hi Tim, :^)

    der Transport hier in Deutschland ist ja jetzt eigentlich klar. Bei was ich mir nicht ganz im Klaren bin: Du übertrittst die Grenze. Und auch wenn die Waffen in Tschechien völlig legal sind, kann es ein waffenrechtliches "Verbringen" sein. Und Du bringst die Waffen ja vermutlich wieder mit zurück in den Geltungsbereich unseres Gesetzes? Ich bin mir aber nicht sicher, ob das bei Airsoftwaffen ein waffenrechtliches "Verbringen" ist, an das eventuell noch bürokratische Hürden, wie eine Verbringungserlaubnis, gebunden sind. Aus dem Geltungsbereich eines Gesetzes in einen anderen Geltungsbereich von Gesetzen.

    Das wäre vielleicht noch abzuklären. Und auch, wenn an die Mitnahme der Waffen nach Tschechien, keine weiteren waffenrechtlichen Bestimmungen zu beachten sind, wäre es auf jeden Fall gut, wenn Du Dir bestätigen lässt, dass Du die Waffen aus Deutschland heraus schon mitgenommen hast. Direkt an der Grenze, durch den Zoll. Sonst bekommst Du vielleicht beim "Wiedereinführen" Schwierigkeiten.

    Aber wie gesagt, ist nur ein Gedankengang. Sicher bin ich mir nicht. ?(

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Und auch, wenn an die Mitnahme der Waffen nach Tschechien, keine weiteren waffenrechtlichen Bestimmungen zu beachten sind, wäre es auf jeden Fall gut, wenn Du Dir bestätigen lässt, dass Du die Waffen aus Deutschland heraus schon mitgenommen hast. Direkt an der Grenze, durch den Zoll. Sonst bekommst Du vielleicht beim "Wiedereinführen" Schwierigkeiten.

    Wenn die Waffe hier wie dort legal ist, sollte man da garnichts weiter tun. Unter Spielern ist der kleine Grenzverkehr mit der Airsoft etwas alltägliches und dank Schengener Abkommen ist das Leben innerhalb der EU manchmal unkomplizierter als man glaubt ;)

    Wenn man tatsächlich mal in eine mobile Zollkontrolle gerät, gibt man die transportierten freien Waffen gleich bei Fragen nach dem Gepäck an. Besitz kann man auch mit einem Kaufbeleg oder Kopie davon nachweisen, wobei sowas nicht mitgeführt werden muß. Das die Airsoft auch in Deutschland legal ist, ist ja ab 0,5 J durch das "F" im Fünfeck dokumentiert.

    Sicher ist richtig, diese Dinge vorher für sich zu klären und dabei Rechtslage sowohl im Aus- als auch im Inland zu bedenken.


    viele Grüße

    Andreas

  • Moin Leute :)
    Also als erstes mal danke für die vielen Antworten von euch ;) Nun, ich hab jetzt soweit alles abgeklärt und mich bei anderen nochmla erkundigt. Koffer sind jetzt ordungsgemäß gepackt, schlösser dran und alles rechtlich richtig geregelt :)
    Vielen dank für eure Hilfe! :winke:

  • Wobei es im notfall, falls kein schloss zur hand ist auch eine art "siegel" sein darf, um aus einem "geschlossenen" einen "verschlossenen" behälter zu machen.

    diese kabelbinder sind da ein tolles beispiel, oder zur not mit ein paar stichen die öffnung einer tasche zunähen.
    so ist eine öffnung nur gewaltsam möglich, und dadurch gilt es als "verschlossen".

    natürlich nicht so praktisch wie ein schloss aus dem 1€-shop, aber immerhin erwähnenswert, falls besagtes schloss mal verlorengeht oder ähnliches.
    (wobei ich es nicht auf die spitze treiben und einfach nen streifen tesafilm über die öffnung kleben würde...)

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Wobei es im notfall, falls kein schloss zur hand ist auch eine art "siegel" sein darf, um aus einem "geschlossenen" einen "verschlossenen" behälter zu machen.

    Wobei zu bedenken ist, daß die meisten Polizisten oder Zollbeamte keine Waffenrechtsexperten sind und hier ein Schloß erwarten, daß per Augenschein den Namen verdient. Bei Abweichungen von diesen Erwartungen riskiert man vermeidbare Diskussionen und in ungünstigen Fällen Scherereien.

    "Spielzeugschlösser", wie man sie von alten Fahrrad-Satteltaschen kennt, würde ich nicht verwenden. --- Die Qualität, die man bei Reisetaschen à la Samsonite mitgeliefert bekommt, oder was man bei Globetrotter preiswert an kleinen Bügelschlössern kaufen kann, ist für freie Waffen ausreichend, egal ob ein einfacher Sicherheitsschlüssel oder eine Zahlenkombination zur Sicherung verwendet werden.


    viele Grüße

    Andreas

  • klar, diskussionen riskiert man damit etc., aber wie gesagt: für notfälle.
    zB. wenn einem das schloss beim "auswärtsspiel" oder ähnlichem verloren geht, kaputt geht oder sowas, man die waffe aber auch nicht dort lassen kann oder sonstwie von wem anders transportieren lassen.

    wenn man dann im zweifelsfalle besagtem beamten den sachverhalt erklärt, evt. noch die reste des schlosses dabeihat (oder den abgebrochenen schlüssel oder sonstwas) ist das allemal besser, als nichts zu tun.
    auch die kontrolleure sind nur menschen, und können verständnis zeigen ;)

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • auch die kontrolleure sind nur menschen, und können verständnis zeigen ;)

    Im Notfall könnte ein gutmütiger Beamter sogar damit zufrieden sein, wenn Du Gerät, Magazin und Mumpeln getrennt in einer geschlossenen Tasche transportierst. --- Die Vernunft sagt sowieso, daß mit dem Ding kaum schwerer Schaden anzurichten ist und im wesentlichen zu vermeiden ist, daß das Teil nach außen sichtbar wird und es zu Mißverständnissen aufgrund Verwechslung mit erlaubnispflichtigen Schußwaffen kommt.


    viele Grüße

    Andreas