Was eine Rückkehr zur Gesetzeslage vor 2003 bedeutet, bitte ich mal nachzulesen in
§37 WaffG: Verbotene Gegenstände Punkte 1 e, 10, 11Das betrifft eine Menge Airsoft-SAEGs, aber vermutlich auch Dekos u.ä.
Aber hey, was haben wir Besitzer freier Waffen mit dem WaffG zu tun........ ;^)
Andreas
So viel wie ich verstanden habe sind nur scharfe Waffen davon betroffen bzw. sie haben es vor!Von Soft-air war keine Rede!
Was würde passieren wenn sie das alte Gesetz wieder einführen?
Einhandmesser =führen wieder erlaubt,Butterflymesser wieder erlaubt!
Den KWS kann man in den Mülleimer werfen,braucht man nicht mehr
Pumpgun wieder erlaubt
Ich glaube aber eher das diese Gewehre verboten werden und der Rest so bleibt wie es ist!