Waffenbesitzkarte für bisher freie Luftgewehre!

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 3.580 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. April 2003 um 12:59) ist von Falke.

  • Obwohl ich bisher glaubte, die Waffenrechtsnovelle mit allen Änderungen zu kennen,
    ist mir als Luftgewehrbesitzer gerade gesagt worden,
    das auch die bisher freien Luftgewehre seit dem 1. April in eine Waffenbesitzkarte eingetragen werden müssten.

    Ich konnte es nicht glauben, aber da ich ein gesetzestreuer Bürger bin, habe ich die Polizei hier in Celle angerufen und von einem Sachbearbeiter
    die Auskunft bekommen, das auch für die bisher freien
    Luftgewehre (die mit dem "F") beim Ordnungsamt eine kleine Waffenbesitzkarte beantragt werden muß.

    Ich bin hiervon völlig überrascht, zumal ich die Gesetzesänderungen mitverfolgt habe und nun nicht weiß, ob dieses Thema bisher eigentlich nur grundsätzlich verdrängt worden ist.
    Denn ich gehe davon aus, das die Auskunft des Sachbearbeiters der Polizei richtig ist..

    Demnach habe ich ab dem 1.April 03 noch 6 Wochen
    Zeit die Luftgewehre zu veräussern (an einen Berechtigten) oder einen kleinen Waffenschein ,der 50.- Euro kostet, zu beantragen.

    any comments?

  • hallo,
    das ist doch vollkommener schwachsinn. frag den mal wo das im waffengesetz verankert ist :D wenn das so sein würde dann müsste jeder onlineshop für luftgewehre das mit angeben das luftgewehre in eine waffenbesitzkarte eingetragen werden müssen. ich hoffe nicht irgend so ein unfähiger politiker sieht das als anregung, damit können die noch mehr geld eintreiben :( und die auskunft eines sachbearbeiters der polizei muss nicht immer stimmen, und da weiß ich wovon ich rede ;)

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
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  • :evil: - wenn das stimmt dann geht´s aber los...... :fluch:
    Angenommen das würde stimmen dann müsste wenn man die Waffe abgibt aber auch den Preis zurückbekommen Laut Grundgesetz - Recht auf Eigentum....... - und mit Gemeinnutz geht vor Eigennutz hat das NIX zu tun!!!

    Gruß
    Denis :evil:

  • Das ist ein so hanebüchener Blödsinn, daß einem die Haare zu Berge stehen. Du hast da nicht zufällig am 1. April angerufen?

    Da das in diesem Board eh keiner glauben wird, (EDIT: sorry, außer Denis Ulrich... :nuts: ) spare ich mir jetzt, das Waffengesetz zu durchwühlen, um Dir den Gegenbeweis zu liefern.

    Schau mal selber nach, in Anlage 2:
    https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#An2Ab2u2

    Gruß,
    Marcus

    Einmal editiert, zuletzt von Old_Surehand (8. April 2003 um 19:36)

  • Hallo Falke,
    für Luftdruckwaffen hat sich nichts geändert.
    zum Führen von Luftdruck-, Federdruck-, und CO2-Waffen in der Öffentlichkeit ist und war schon immer ein Waffenschein nötig. "Führen" hier gemeint im Sinne des Waffengesetzes, nicht zu verwechseln mit "Transportieren". Erwerb, Führen zu Hause oder Innerhalb des befriedeteten Besitztumes auch nach dem 01.04. frei ab 18. Der kleine Waffenschein bezieht sich nur auf Gas- und Schreckschusswaffen.
    Eigentlich ganz einfach, oder ? :))
    Hier nochmal für alle zum Nachlesen:http://www.berlin.de/polizei/LKA/lka5luftdruckwaffen.html
    Gruß
    Ralph

  • kein Aprilscherz,
    mein Vater hat mich angerufen und mir mitgeteilt, das er das in der Zeitung gelesen hätte.
    Daraufhin habe ich das Polizeikomissariat hier angerufen (weil keine Lust, daß man mir mgl. mein Eigentum mit dieser Rechtfertigung einfach abnimmt) und von einem Sachbearbeiter dieselbe Auskunft bekommen. Zweck sei die im Umlauf befindlichen freien Waffen zu registrieren.
    Ich kann partout nichts derartiges in der Neuregelung des Waffengesetzes finden, bin aber wie vor den Kopf gestoßen...
    ich gebe hier wirklich nur wieder was mir soeben widerfahren ist

  • Das ist natürlich schon skandalös, daß man von einer Behörde solche falschen Auskünfte kriegt, aber ich kann nur wiederholen, daß das definitiv Quatsch ist.

    Ich würde per Brief um eine schriftliche Bestätigung Deiner Behörde mit Rechtsgrundlagen bitten, und dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

    Gruß,
    Marcus

  • ich kann nicht so viel essen, wie ich jetzt gerne kotzen würde.
    wenn das stimmt, mache ich meinen normalen wehrdienst, beantrage US staatsbürgerschaft und mache da drüben einen college abschluss nach.
    das ist scheiße, das geht zu weit, da hört die tolerenz auf, ganz genau hier liegt meine ganz persönliche schmerzgrenze.

    ich meine das auch so:

    Klaus

    edit: warum kann man hier nicht sch.... schreiben?

    Ich finde, dass Waffenbesitz nur etwas für staatliche Institutionen ist.
    So wie die Gestapo, die Stasi oder der KGB, denn denen können wir
    vertrauen........

    Einmal editiert, zuletzt von Macbeth (8. April 2003 um 19:55)

  • Der Beamte hat dich sicher nur falsch verstanden. Er meinte sicher das Führen in der Öffentlichkeit von Airguns, dafür benötigt man hier (Deutschland) einen Waffenschein.

  • hmm, ich glaube nicht das der nette herr beamte was falsch verstanden hat. wer führt schon in der öffentlchkeit eine luftdruckwaffe, und welches bedürfniss will man dafür erbringen. der sachbearbeiter hat einfach gesagt keine ahnung und hat das gesagt was ihm gerade eingefallen ist. sowas passiert doch alltäglich das irgendjemand was behauptet was nicht stimmt.

    Gruß, David

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    Einmal editiert, zuletzt von Sgt_Elias (8. April 2003 um 20:01)

  • Nach wie vor ist der Erwerb und Besitz von Druckluft- und Co2 Waffen bis max. 7,5 Joule ab 18 Jahren frei. Es wird keine WBK order ähnliches benötigt.

    Zum Führen ist für Gas. und Schreckschußwaffen außerhalb des befriedeten Besitztums ab 01.04.2003 ein sog. kleiner Waffenschein erforderlich der bei der Polizei, dem Landratsamt oder ähnlichem beantragt werden muß und 50,- Euro kostet.

    Zum Führen von Druckluft- oder Co2-Waffen (bis 7,5 und über 7,5 J) außerhalb des befriedeten Besitztum ist nach wie vor ein normaler Waffenschein von Nöten den mal als "Normalbürger" fast nicht bekommen kann. Dafür muß ein besonders Bedürfnis nachgewiesen werden das weit über die Anforderungen eines Bedürfnisses für Sportschützeh hinausreicht.

    Wie gesagt der Erwerb oder Besitz ist nach wie vor ab 18 Jahren gestatten. Daher auch der Ausdruck "freie Waffen" da sie jeder ab 18 Jahre haben darf.

    Alles andere ist Quatsch und zeugt nur von Unwissen. Selbst die Polizei weiß nicht alles. Vielleicht war es auch nur Wunschdenken.

    Gruß

    tholue

    :dafuer: "Freie Waffen für freie Bürger"
    Luftdruck / Co2: :huldige: Diana 35 :F: , Anschütz 275 :F:, Beretta 92 FS Nickel, Crosman 357 4" und 8"
    Schreckschuss: Walther P88 9mm, Reck PK 800 8mm, Röhm RG76 6mm

    2 Mal editiert, zuletzt von tholue (8. April 2003 um 20:10)

  • Dieser Herr auf dem Polizeirevier soll sich mal das neue Waffengesetz vornehmen und durchlesen und dann richtige antworten geben. Wenn das so währe hätten wir das Thema hier schon lange besprochen und in den Zeitungen steht sehr viel schwachsinn drinnen was das neue Waffengesetz angeht. FAKT ist, Der kleine Waffenschein wird NUR benötigt um eine Schreckschusswaffe in der öffentlichkeit zu führen. Der Besitz und der Erwerb dieser Waffen ist weiterhin frei. Weiterhn ist auch der Besitz von :F:-Waffen frei und es wird dafür auch kein kleiner Waffenschein benötigt.

    Gruß
    Paramags

  • Zitat

    Da das in diesem Board eh keiner glauben wird, (EDIT: sorry, außer Denis Ulrich ... ) spare ich mir jetzt, das Waffengesetz zu durchwühlen, um Dir den Gegenbeweis zu liefern.

    Ich hab doch oben dies geschrieben:

    Zitat

    wenn das stimmt dann geht's aber los......
    Angenommen das würde stimmen dann müsste wenn man die Waffe abgibt aber auch den Preis zurückbekommen Laut Grundgesetz

    Also - ich glaub´s ja net aber bei den Gerüchten und bei einem 66Seiten langen WaffG (die man erstma durchlesen muss - und wenn man das am PC durch hat - zumal man eher Dinge für die Schule wissen muss :D ) kommen einem da schonmal ein paar Zweifel zumal ja die Meisten (jetz mal einige andre Kiddies :D etc. ausgenommen) von euch sich mit der Materie besser auskennen und wenn die´s glauben......

    Gruß
    Denis

  • hm, wenn dieses Thema schon hier in diesem wirklich gut informierten Board für solche Aufregung sorgt, dann stelle man sich nur die Allgemeinheit vor, die ihr Wissen aus Sat 1-Berichten nimmt.

    Den Normalbürger, wozu bestimmt auch Beamte zählen interessiert dann nicht mehr der Gesetzestext.
    "Im Fernsehn ham ses ja gesagt!" Basta.
    Da kannst Du mit den Leuten disskutieren, wie Du willst. Man glaubt Dir nicht.
    Selbst die Vorlage der Gesetzblätter (pdf-Ausdrucke) sind nutzlos. TV hat Recht. :cry:
    Ich bin schon selbst ganz entnerft, was ich mit meiner Mutter, Schwester und Bekannten für Disskusionen hatte.
    Die halten mich jetzt für einen Gesetzlosen.
    Aber was solls, ich weiss, was ich darf.
    Und freie Waffen bleiben frei. Basta!

    Wenn ein Beamter sowas behauptet, hilft wirklich nur, was Old_Surehand vorhin geschrieben hat.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • was mich hierbei halt wundert, ist auch folgendes:
    Da abgesehen davon , daß bekannt ist, daß ich einige sehr schöne Luftgewehrmodelle besitze,
    mir gleich zweimal diese, hier noch immer nicht völlig entkräftete Auskunft bezüglich der Meldeflicht gegeben wurde. Sogar von der Behörde.

    Die Auslegung der Gesetzesänderungen in der Praxis
    wäre das Thema.

    Sollte das war sein mit der Meldepflicht durch einen kl. Waffenschein, dann gebe ich erst Ruhe bis auch in jedem Haushalt jedes Messer ebenso registriert werden muß
    (falls ich diesen Herzinfarkt überlebt haben sollte)

  • Zitat

    Original von Denis Ulrich
    Angenommen das würde stimmen dann müsste wenn man die Waffe abgibt aber auch den Preis zurückbekommen Laut Grundgesetz - Recht auf Eigentum....... - und mit Gemeinnutz geht vor Eigennutz hat das NIX zu tun!!!

    Geil !
    Welche Behörde genau hat den Blödsinn verzapft ? ???

    Denen schicke ich dann meine ganzen gebrauchten :F:-Sachen die ich nicht mehr brauche und verlange dann den Neupreis zurück. Ich werd reich... :))

    CU
    TPO

  • Zitat

    Original von Falke
    Da ...
    mir gleich zweimal diese, hier noch immer nicht völlig entkräftete Auskunft bezüglich der Meldeflicht gegeben wurde. Sogar von der Behörde.

    Die Auslegung der Gesetzesänderungen in der Praxis
    wäre das Thema.
    ...

    Na, was wäre Denn für Dich eine völlige Entkräftung?

    Die Auskunft Deiner Behörde ist doch schon deswegen absurd, weil sie WBK und Waffenschein in einen Topf wirft. Da hätte man doch vielleicht schon mal stutzig werden können. Und dann der Punkt, daß davon weder in diesem Forum noch im WO noch in Visier oder DWJ je etwas darüber gestanden hat, obwohl das doch Millionen Schützen betreffen würde. Und zum dritten hast Du hier im Internet Zugriff sowohl auf das Waffengesetz als auch die vorläufigen Durchführungsanordnungen. Wenn Du das dann immer noch glaubst, kann Dir keiner mehr helfen... :ngrins:

    Gruß,
    Marcus