Obwohl ich bisher glaubte, die Waffenrechtsnovelle mit allen Änderungen zu kennen,
ist mir als Luftgewehrbesitzer gerade gesagt worden,
das auch die bisher freien Luftgewehre seit dem 1. April in eine Waffenbesitzkarte eingetragen werden müssten.
Ich konnte es nicht glauben, aber da ich ein gesetzestreuer Bürger bin, habe ich die Polizei hier in Celle angerufen und von einem Sachbearbeiter
die Auskunft bekommen, das auch für die bisher freien
Luftgewehre (die mit dem "F") beim Ordnungsamt eine kleine Waffenbesitzkarte beantragt werden muß.
Ich bin hiervon völlig überrascht, zumal ich die Gesetzesänderungen mitverfolgt habe und nun nicht weiß, ob dieses Thema bisher eigentlich nur grundsätzlich verdrängt worden ist.
Denn ich gehe davon aus, das die Auskunft des Sachbearbeiters der Polizei richtig ist..
Demnach habe ich ab dem 1.April 03 noch 6 Wochen
Zeit die Luftgewehre zu veräussern (an einen Berechtigten) oder einen kleinen Waffenschein ,der 50.- Euro kostet, zu beantragen.
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