Doku: Waffenabgabe SSW Walther Record Mod A (ohne PTB)

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 3.603 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. August 2011 um 00:07) ist von Rolf.

  • Vorgeschichte:
    Kürzlich hat mir ein Verwandter eine Schreckschusswaffe Marke "Walther Record Mod A" (6 mm Platz) übergeben, die er beim Aufräumen gefunden hatte. Diese Waffe wurde von unserem, seit Jahren verstorbenen Vater, der u.a. Sportlehrer war, Anfang 60-iger Jahre, als Startpistole bei Laufwettbewerben verwendet. Offenbar war diese, wie ich später herausfand, nach einiger Zeit defekt. Ab diesem Zeitpunkt verwahrte er die Waffe (ohne Munition) in seinem Schreibtisch auf. Als wir Kinder diese dort entdeckten, haben wir sie uns gelegentlich herausgeholt und damit "Cowboy und Indianer" gespielt. Als Jugendlicher habe ich irgendwann mal versucht eine Platzpatrone damit abzuschiessen. Dies ging jedoch nicht, da entweder die Feder für den Waffenhahn zu ausgeleiert oder dort vorne ein Stück abgebrochen war.

    Die Waffe:
    Wie schon geschrieben, handelt es sich bei der "Walther Record Mod A" um eine 6 mm Platzpatronenwaffe. Im Internet habe ich folgende Infos dazu gefunden:

    http://www.waffensammlung.ch/index.php?10=s…er_record_mod_a

    -> Offenbar wurde die Waffe ursprünglich im Karton mit braunem Futteral geliefert

    http://www.muzzle.de/N4/Schreckschu…tb.html#RecordA

    -> Es gab wohl die Möglichkeit mit der Waffe Gaspatronen und 9,5 mm Feuerwerksraketen im Lauf zu zünden

    Aufgefallen ist mir weiterhin, dass sich der Hahn, beim Zurückziehen, in mittler - und ganz zurückgezogener Position einrasten lässt. Die Knallpatrone wird nicht gerade in den Lauf gesetzt sondern ca. 45 Grad schräg nach unten. Dementsprechend ist auch der Schusskanal zu Beginn gebogen. Fixiert wird eine eingelegte Patrone durch eine wippenartig gelagerte ca. 2,5 cm lange Metallschiene oben-mittig-längs im/am Lauf.

    PTB:
    Die Waffe hat, aufgrund ihres Alters, keine PTB-Kennzeichnung. Für den legalen Besitz benötigt man eine WBK. Eine Möglichkeit für eine solche Waffe eine "Ausnahme-WBK" (ohne Sach- und Bedürfnisprüfung) als Erbe zu erhalten, besteht nicht, da diese u. U. nur bei legalen Waffen besteht.

    Waffenabgabe:
    - Da ich keine WBK habe, bestand also die Notwendigkeit die Waffe abzugeben. Hierzu boten sich mir zwei Möglichkeiten an:
    1. Abgabe bei der örtlichen Waffenbehörde, als Fundsache, zur Vernichtung
    2. Abgabe bzw. Abholung bei/durch der/die Polizei

    - Ich habe mich für die erste Variante entschieden, da nur hier die Abgabe unbürokratisch erfolgen kann. Bei der Polizei hätte es u. U. Schwierigkeiten geben können, da die einen Ermittlungszwang haben.

    Bei Abgaben ist folgendes zu beachten:

    - eine Waffenabgabe sollte unverzüglich, nach Kenntnis von deren Illegalität, mit der zuständigen Behörde vereinbart werden.

    - bevor eine Waffe abgegeben werden soll, muss man sich bei der zuständigen Behörde einen Auftrag dazu abholen. Diese kann die Erlaubnis erteilen, die Waffe zur entsprechenden Stelle zu transportieren und nennt ggf. die Transportmodalitäten. Falls die Waffe bei diesem Transport im Rahmen einer Kontrolle entdeckt würde, hätte dieses keine strafrechtlichen Konsequenzen, sofern man sich an Vereinbarungen zum Transport hält
    - zum Transport ist zu sagen, dass die Waffe, getrennt von der Munition, nicht zugriffsbereit, in einem verschlossenem Behältnis transportiert werden muss. Die würde auch gelten, wenn man z.B. nur ein sog. "Einhandmesser" abgeben wollte.


    Anmerkung:
    Die von mir beschriebene "unbürokratische" Abgabeprozedur, ist mein persönlicher Erlebnisbericht und muss nicht überall in Deutschland gleich ablaufen. Es ist jedoch wahrscheinlich, sofern man sich zumindest an die Punkte "Auftragseinholung für die Abgabe" und "Erfüllung der Transportmodalitäten" hält. Also keine Garantie meinerseits!

  • Auf jeden Fall mal Interessant, einen Praxis-Bericht zu lesen, wie es in der Realität abläuft!

    Hast Du Irgendeine Bescheinigung erhalten, dass Du eine Waffe abgegeben hast. Es wäre vorstellbar, man erwirbt Beispielsweise auf einer Auktions-Plattform eine Waffe, die sich später als Nicht-PTB konform herausstellt. Gibt die Waffe ab, und Monate später ersucht die Polizei um Auskunft "wo die Waffe verblieben ist"?

    Sicher kann man dann auf die Behörde verweisen. Eine Kurzfristig vorzeigbare Bescheinigung würde aber viel Aufregung, im schlimmsten Fall, eine bereits angesetzte Hausdurchsuchung vermeiden helfen.

    .

  • Nein, musste keinen Perso vorlegen und habe auch keine Bescheinigung erhalten. Der Beamte hat nur nach dem Namen meines Vaters gefragt, glaube ich um in seinem System nachzuschauen, ob der für die Waffe ein WBK-Eintrag veranlasst hatte. Müsste dann wohl dort vermerkt werden, dass die Waffe vernichtet wird.
    Denke mal, zumindest eine formlose Bestätigung hätte ich erhalten können. Der Beamte war sehr nett und hat mir sogar seine Karte gegeben falls noch Fragen sind. Ich hatte ihm mitgeteilt, dass ich zu dieser Waffenabgabe eine Doku hier schreiben will und ihn gebeten mir einige Fragen zu beantworden. Diese Infos habe ich in meinen Beitrag mit einfliessen lassen.

  • Eine WBK wurde für diese Gaser ohne PTB damals ohne Probleme ausgestellt, war damals glaube ich auch kostenlos. Die Amnestie nach der man die SSWs ohne Probleme eintragen konnte ist 1976 abgelaufen, man hatte also recht lange Zeit dafür eine WBK zu beantragen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Irgendwie leicht lächerlich das Ganze. So ein Aufhebens um einen uralten, defekten Zinkklumpen zu machen wäre mir zu blöde gewesen :D

    Einfach in die Tonne kloppen und gut 8)

    It's the same old tune, fiddle and guitar
    Where do we take it from here?
    Rhinestone suits and new shiny guns
    We've been that same way for years

  • Einfach in die Tonne kloppen und gut


    Denke, so wird es in den meisten Fällen wohl laufen. Allerdings, wenn ich das so gemacht hätte, dann gäbs aber diese Doku nicht und wir müssten weiter spekulieren :^)
    War jetzt auch nicht soo der Akt. Zumindest leichter, als den K98 Karabiner, den jemand vor mir abgegeben hat, in eine Tonne zu treten ;^)

  • Jo, das ist allerdings wahr. Da es ja nichts kostet war es ja auch mal ne interessante Gelegenheit, dieses Prozedere zu durchlaufen :thumbsup:

    Habe übrigens gerade nen Beitrag gefunden, aus dem hervorgeht, daß das Ding nicht mal aus Zink, sondern größtenteils nur aus Plastik bestehen soll. In dem Fall hätte man ja noch sicherheitshalber locker mit nem Hammer draufhauen können, bevor man es in die Tonne tritt :D


    Gruß

    harhuettne

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  • Hatte ich auch gelesen. Muss eine andere Waffe/anderes Modell mit gemeint sein. Aus Plastik bestanden bei meiner nur die Grippschalen. Der Rest war definitiv aus Metall. Dem entsprechen lag die Waffe auch relativ schwer in der Hand.

  • Irgendwie leicht lächerlich das Ganze. So ein Aufhebens um einen uralten, defekten Zinkklumpen zu machen wäre mir zu blöde gewesen :D

    Einfach in die Tonne kloppen und gut 8)

    Hallo harhuettne,

    so lächerlich sehe ich das nicht ! Es gibt sicher genügend User hier im Forum, die dankbar sind, das Verfahren nun zu kennen !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf