hallöchen...
ich hab da mal ne frage, mich würde mal interessieren wo ich schießen darf. In der Wohnung darf ich schonmal nicht, das gesetzt in der unehelichen lebensgemeinschaft in der ich mich befinde.
wenn ich was zu dem thema gesucht habe hab ich immer nur gelesen, dass gewährleistet sein muss, das kein geschoß das grundstück bzw die eigenen 4 wände verlässt. aber was heißt das genau???
wenn ich im garten auf einen kugelfang schieße der wirklich jede kugel fängt und ich die danach alle raushohlen kann um sie nachzuzählen ist daß dann erlaubt? dahinter ist natürlich freies feld falls man doch mal verreisst.
und was können die nachbarn dagegen sagen? vorrausgesetzt man hält sich an die ruhezeiten???
danke für die antworten...
mfg Seba
achso, ich sollte vielleicht erwähnen, das die waffe ein LG (haenel 310-9) ist.
da fällt mir gleich noch einen frage ein...
das es laut waffengesetzt eine freie waffe ist prinzipiell klar, aber was mach ich wenn mal ein polizist ein blick drauf wirft und vergeblich nach dem sucht? ist nämlich kein drauf weil es ja über 20 jahre alt ist und aus der DDR kommt?