Frage zum Waffengesetzt?!?

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 826 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. März 2003 um 21:52) ist von K.D..

  • hallöchen...
    ich hab da mal ne frage, mich würde mal interessieren wo ich schießen darf. In der Wohnung darf ich schonmal nicht, das gesetzt in der unehelichen lebensgemeinschaft in der ich mich befinde.
    wenn ich was zu dem thema gesucht habe hab ich immer nur gelesen, dass gewährleistet sein muss, das kein geschoß das grundstück bzw die eigenen 4 wände verlässt. aber was heißt das genau???
    wenn ich im garten auf einen kugelfang schieße der wirklich jede kugel fängt und ich die danach alle raushohlen kann um sie nachzuzählen ist daß dann erlaubt? dahinter ist natürlich freies feld falls man doch mal verreisst.
    und was können die nachbarn dagegen sagen? vorrausgesetzt man hält sich an die ruhezeiten???
    danke für die antworten...
    mfg Seba :ngrins:


    achso, ich sollte vielleicht erwähnen, das die waffe ein LG (haenel 310-9) ist.

    da fällt mir gleich noch einen frage ein...
    das es laut waffengesetzt eine freie waffe ist prinzipiell klar, aber was mach ich wenn mal ein polizist ein blick drauf wirft und vergeblich nach dem :F: sucht? ist nämlich kein :F: drauf weil es ja über 20 jahre alt ist und aus der DDR kommt?

    Einmal editiert, zuletzt von PeZeMouse (31. März 2003 um 18:17)

  • Zitat

    Original von PeZeMouse

    achso, ich sollte vielleicht erwähnen, das die waffe ein LG (haenel 310-9) ist.

    da fällt mir gleich noch einen frage ein...
    das es laut waffengesetzt eine freie waffe ist prinzipiell klar, aber was mach ich wenn mal ein polizist ein blick drauf wirft und vergeblich nach dem :F: sucht? ist nämlich kein :F: drauf weil es ja über 20 jahre alt ist und aus der DDR kommt?

    ...dann erklärst Du ihm das:

    (Quelle “Visier” Special Nr. 4): Der Erwerb und der Besitz sind frei ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Frei bedeutet, dass man keine Waffenbesitzkarte (WBK) und/oder keinen Jagdschein benötigt, um Waffen mit Druckluft-, Federdruck-, oder CO2-Antrieb zu erwerben, sofern deren Mündungsenergie unter 7,5 Joule bleibt. Diese Waffen müssen durch ein “F” im Fünfeck gekennzeichnet sein. Ebenfalls keine WBK benötigt man, wenn die Waffe keinen F-Stempel trägt, weil sie vor 1970 in den Handel gebracht worden ist, sowie für die Waffen, die zwischen 1970 und dem 2. Oktober 1990 auf dem Gebiet der DDR, oder vom 3. Oktober 1990 bis zum 2. April 1991 im sogenannten Beitrittsgebiet gefertigt wurden. (Ende Quellennachweis “Visier” Special Nr. 4)

    oder verweist ihn darauf :))

    http://www.muzzle.de/Recht/recht.html

    Gruß

    gunimo

  • Zitat

    Original von PeZeMouse
    da fällt mir gleich noch einen frage ein...
    das es laut waffengesetzt eine freie waffe ist prinzipiell klar, aber was mach ich wenn mal ein polizist ein blick drauf wirft und vergeblich nach dem :F: sucht? ist nämlich kein :F: drauf weil es ja über 20 jahre alt ist und aus der DDR kommt?

    Die Altbestände sind von der :F: -Regelung nicht betroffen.

    Zu der anderen Angelegenheit gilt, daß unter keinen Umständen das Blei
    auf Nachbars Gründstück landen darf.

  • Hi,

    Wo wir gerade dabei sind wie ist das mit dem schiessen z.B. im Garten wie oben beschrieben.

    Ich brauche mal den genauen Text aus dem Gesetzt, (für einen neuen Nachbarn) ich habe schon gesucht aber findes es nicht! :confused2:

    Das man nur auf befriedeten Besitz usw. darf weis ich aber ich brauch was zum vorzeigen habe nehmlich kein Bock auf grün weisse im Garten!


    Sonst kann ich um des Friedens willen nicht mehr auf meiner 30m Bahn schiessen und muß auf einen 9m Stand in unserem alten Hühnerstall ausweichen!
    Der ist schon im Bau!

    8 Jahre ging es und jetzt kommen solche Leute!

    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • ich habe mich grade mit unserem neuen nachbarn zu einem schießwettbewerb mit meiner FWB 300 verabredet....

    Ich finde, dass Waffenbesitz nur etwas für staatliche Institutionen ist.
    So wie die Gestapo, die Stasi oder der KGB, denn denen können wir
    vertrauen........

  • Zitat

    ich habe mich grade mit unserem neuen nachbarn zu einem schießwettbewerb mit meiner FWB 300 verabredet....

    Habe ich denen auch schon angeboten, die wollen das aber nicht! :(

    Jetzt muß ich die erstmal überzeugen das ich da schiessen darf!

    Christian

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  • geh doch mal zum sachbearbeiter in der stadtverwaltung. der müsste dir das doch bestätigen können.

    Ich finde, dass Waffenbesitz nur etwas für staatliche Institutionen ist.
    So wie die Gestapo, die Stasi oder der KGB, denn denen können wir
    vertrauen........

  • Also nochmal:
    Schießen auf dem eigenen umfriedeten Besitztum:
    Es muß sichergestellt sein, das kein Geschoß das umfriedete Besitztum verlassen darf.
    Klartext: Wenn ein Diabolo etwa 250m weit fliegt, müßte der Garten entweder einen Durchmesser von 500m haben, dann kann man sich in die Mitte stellen und gefahrlos schießen. Oder man baut eine Mauer um den Garten und ein Dach oben drauf.
    So steht es im Gesetz und wenn es genau befolgt wird, führt da kein Weg dran vorbei.
    Da ich in einer Siedlung wohne und auch Nachbarn habe (könnte ich drauf verzichten), mußte ich mich mit dieser Frage schon einmal auseinandersetzen.
    Um auf der Sicheren Seite zu sein, habe ich vor geraumer Zeit sämtliche Schießübungen im Garten eingestellt.

    Gruß
    Klaus

    Man kann ja mal beide Augen zudrücken. Es müssen ja nicht die eigenen sein. ;)
    Exkommunizierte Member und Veteranen sind was besonderes :D