Miniatur Salutkanone

Es gibt 139 Antworten in diesem Thema, welches 20.697 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Oktober 2011 um 14:47) ist von jensen8055.

  • Hallo Gemeinde !

    Ich muss immer an die Auktion bei "egon" denken. Da wurde ein Nachbau einer PAK (Panzerabwehrkanone) im Massstab aus dem 2. WK versteigert, im Kal. 16/40 oder 12/40. Frei ab 18. Ein Traum :thumbsup: .

    Nur leider etwas teuer :( .

    Gruss, Patrick.

  • Tja, ich hatte gestern netten Besuch, Vorwurf : Straftat nach (§52 WaffG).

    Eine Hausdurchsuchung wurde angeordnet, da davon ausgegangen wird, wenn ich mir eine Miniaturkanone bestelle , auch gleich das dazu gehörige Schwarzpulver ordere.

    Die Untersuchung hatte ergeben, das es sich bei der Miniaturkanone um einen erlaubnisfähigen Gegenstand handelt. Ja, die haben einen Probeschuss gemacht unmd was soll ich sagen sie hat auf einen Meter mit einer 4mm Kugel eine Blechdose durchschossen. ( Hmmm wie sieht das bei meiner AM 850 aus ?)

    Als ich vom Anhang2 WaffG anfing, sagte der Sachverständige , das er das wohl noch mals lesen müsste. Er stützt sich darauf, das wenn jemand damit etwas abfeuern könnte, muss man zum erwerb auch zwangsläufig einen MES oder Sprengstoffschein besitzen um dies zu erwerben.
    Auf meine Entgegnung, komisch bei der Kentucky ( lag vor seiner Nase) ist dem ja nicht so, kam er mit deutschem Beschuss und fehlenden Punzen.....

    Jungs, womit hab ich denn jetzt zu rechnen

    (Natürlich wurde kein Schwarzpulver gefunden)

  • Hey,

    Ich habe auch sone Mini kanone wo der Judufurz jedoch von vorne Reinkommt... Habe ich 2x ^^

    ich hatte auch mal i-wo eine, die man mit Sp und einer 4,5mm Rundkugel geladen hat... is aber Futsch :(

    :ptb: Gruß *SSW-Fan* :ptb:

  • Auf meine Entgegnung, komisch bei der Kentucky ( lag vor seiner Nase) ist dem ja nicht so, kam er mit deutschem Beschuss und fehlenden Punzen.....

    Und wenn die Mörder-Kanone nun einfach eine Böllerkanone ist? Sowas darf man sogar selbst herstellen. Und ob nun selbst hergestellt oder irgendwo gekauft ....

  • Hi, :^)

    also das kann jetzt aber nur ein Scherz sein? 8o

    "Wer so ein Minikanönchen hat, der hat auch Schwarzpulver?" :eeeevil: Wo haben die den Probeschuss gemacht? Mit was für Pulver?

    Also ich kenne das nur so, dass, wenn überhaupt, die Kanone beschlagnahmt und eingeschickt wird. Das probieren die doch nicht vor Ort aus. Viel zu gefährlich. Was passiert wenn es das Ding zerreißt?

    Was hast Du denn für Unterlagen bekommen und wie lief die Durchsuchung ab? Was hat man Dir von Seiten der durchführenden Behörden erklärt?

    Wie sollst Du das dafür nötige Schwarzpulver denn ordern? Ohne Schwarzpulverschein. Also das bedarf einer genaueren Erklärung, bitte.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Nein, natürlich wurde das nicht bei mir durchgeführt. Der Nette Beamte hatte ein paar Fotos dabei


    Ach, auf Seite 2 steht noch:
    Die Beschlagnahme war vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es sich bei der Mini Kanone gemäß § 54 WaffG um einen Einziehungsgegenstand handelt, anzuordern.

    4 Mal editiert, zuletzt von jensen8055 (14. Mai 2013 um 22:12)

  • so einen schmarren habe ich ja noch nie Gehört... "dass die Durchsuchung zur Auffindung der oben gennaten Beweismittel führen wird" allein dieser satz! nur weil man ne Mini Furz kannone besttelt hat heißt das Gleich das man Kilo weise Sp zuhause hat oder was?? also das würde ich dennen schonmal sagen wass das soll? das die das Reinschreiben dann aber nix gefunden haben... bin gerade echt erstaunt...

    :ptb: Gruß *SSW-Fan* :ptb:

  • Als Beweissmittel haben die meine Unterlagen über den Kauf mitgenommen.
    Aber das mit dem SP , ganau das ist ja die Argumentation von dem Beamten ( war der Experte von den 4), der will nichts wissen von vor 1871 und gleiches Modell und so. Der sagt wenn mit dem Ding SP verschossen werden kann, brauche ich die entsprechende Erlaubniss.

  • Hallo Jensen, :^)

    so etwas nenne ich eine bodenlose Unverschämtheit. Und was den Passus "...steht nicht außer Verhältnis..." angeht: Selbstverständlich steht diese Anordnung völlig außerhalb aller Verhältnismässigkeit. Hast Du einen Anwalt?

    Ich könnte mir vorstellen, dass das auch "Visier" interessieren könnte.

    Dann hat der Zoll die Sendung geöffnet, an die Polizei weiter geleitet und die haben sich erblödet, das Ganze erst einmal an die STA weiter zu leiten? Davor wird hier im Forum bei anderen möglicherweise waffenrechtlich relevanten Bestellungen im Ausland immer gewarnt. Oder wurde die Sendung "deutschlandintern" angehalten und geöffnet?

    Man muss dazu sagen, dass die Polizei und Staatsanwaltschaft eine Strafverfolgungspflicht bei vorliegendem Verdacht einer Straftat haben, aber das wäre anders zu lösen gewesen. Gleich ein Riesenermittlungsverfahren, ohne wirkliche Substanz als Basis, daraus zu machen, finde ich absolut nicht mehr verhältnismäßig. Da hätte spätestens der Richter den Durchsuchungsbeschluss verweigern müssen.

    Unglaublich! Völlig überzogen. Ich hoffe, dass Du dagegen vorgehst. Das "Kind ist zwar schon in den Brunnen gefallen", aber dass die Unverletzlichkeit der Wohnung in letzter Zeit immer weniger wert zu sein scheint, das ist mehr als beunruhigend.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ja aber dieser Satz sollte wohl darauf hinaus das sie durch die Durchsuchung schwarzpulver finden werden...

    ich wollte mir auch so eine Bestellen aber ich glaube des lasse ich jetzte...

    :ptb: Gruß *SSW-Fan* :ptb:

  • Ich hatte ja schon im vorwege erfahren das das Ding zur Überprüfung einbehalten wurde. Hatte ja dann auch bei "meinem" zollamt die Ausdrucke des Waffg und entsprechende Bilder ( wegen vor 1871) dort abgegeben. Nur Leider haben die diese Unterlagen nicht weitergeleitet.
    Und Ja, ich habe Dank einer Rechtschutzversicherung einen Anwalt, den ich aber erst ab dem 4.10. zu Rate ziehen kann.

  • @ Sparky, nix Polizei, Zollfahndung.

    Ah, Danke. ;( Das macht die ganze Sache auch nicht besser. Die Zollfahndung ist ja quasi die Kriminalpolizei des Zolls. Dann haben die diese Sache gleich selbst bearbeitet. Theoretisch hätten sie die Sache auch an die Polizei abgeben können.

    Wenn sich jetzt noch heraus stellt, dass das Ganze nur wegen nicht weiter geleiteter Belege entstanden ist, dann ist es sogar noch trauriger. Ich hoffe, Du hast einen guten RA. Auch was mögliche Entschädigungen angeht.

    Das ist so ein Fall, den man sich auf keinen Fall gefallen lassen sollte. :( Es ist eine bodenlose Frechheit bei einem an sich erlaubnisfreien Gegenstand auch automatisch einen potentiellen Rechtsverstoß zu unterstellen. Die müssen sich an Fakten halten und nicht irgendwelchen "Halluzinationen" nachgehen.

    LG Andreas :^)

    PS: Es ist nicht nur die "Verhältnismäßigkeit", die ich hier nicht finden kann. Wenn die Verhältnismäßigkeit fehlt, dann hat das auch nichts mehr mit den Grundsätzen des "Mindesteingriffs" zu tun. Die beiden Begriffe muss man immer im Zusammenhang sehen. Auch für die Zollfahndung sind diese beiden Grundsätze bindend. In dem Fall hieße das, einfach mal nachzufragen und sich mindestens mal einen Eindruck von Gesamtsituation und Person zu verschaffen. Dann hätte sich schnell alles als Missverständnis heraus gestellt.

    Sei bloß froh, dass Du nicht noch irgendwelche alten Silversterkracher daheim hattest. Was hätten sie dann in ihrer grenzenlosen Überzogenheit gemacht? Hätten sie Dir auch noch unterstellt, Du hättest bestimmt irgendwann die Kracher "geschlachtet", oder gleich unterstellt, Du hättest die Kracher nur zur Schwarzpulverbeschaffung gekauft? Mit Unterstellungen kann ich auch Alles begründen, wenn ich will. Nur das hat nichts mehr mit rechtsstaatlichem Handeln zu tun.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Sparky (30. September 2011 um 13:33)

  • "Denk` ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht"
    ( bin nicht sicher, aber ich glaube, das war der olle Bismarck )

    Früher hatten wir Gesetze, in denen stand geschrieben was Verboten ist
    ....und alles Andere war halt erlaubt... :thumbsup:
    Heute steht in Gesetzen was noch erlaubt ist
    ....und alles Andere ist VERBOTEN..... ;(

    Gruß EL LOBO

  • Was eigentlich schade ist, das der "Experte" von Anlage 2 WaffG) wohl noch nichts gehört Bzw. nicht darin gelesen hat. wenn ich ihn richtig Verstanden habe , Vorne Loch wo man was reintut, hinten kleineres Loch wo man was reintut um es anzünden zu können, damit vorne das was man reingetan hat wieder rauskommt. Ist Illegal.

  • Jensen: Da ich ja selber schon einige "Erfahrungen" sammeln durfte,...meine Tipps: "Visier" einschalten, Anwalt ebenso (...hast du wohl schon). Viel Glück !!! Denke aber, das Ganze wird zu nix führen, was Deine "Besucher" angeht; und Du wirst nicht "verdonnert". Für was auch ?( .

    Gruss, Patrick.

  • @ Ritztec, na erstmal wird mir ja wohl illegale Einfuhr von Waffen unterstellt, wenn ich das so richtig verstanden habe.