Miniatur Salutkanone

Es gibt 139 Antworten in diesem Thema, welches 20.824 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Oktober 2011 um 14:47) ist von jensen8055.

  • es gibt unzählige modelkanonen, die sind alle nur zur deko


    Nö, ich habe eine mit scharfen Beschuss. Kann man auch einfach ab 18 kaufen:
    Modellkanone Old Ironside

    Nachtrag: Lt. WaffG Anlage 2 ist die Herstellung von Schusswaffen mit Luntenzündung erlaubnisfrei. Somit darf man sich eine funktionsfähige Kanone auch bauen, aber (trotz Pulverschein) nicht schießen. Daher muss der Besitz auch ohne Beschuss erlaubt sein. Aber der Nachbau muss trotzdem der Modellvorlage 1871 entsprechen, sonst erlaubnispflichtige Herstellung und WBK-Pflicht. Das hat nichts mit der Größe oder dem Kaliber zu tun.
    Leider gibt es keine genaue Definition, wann ein Modell einer Vorlage von 1871 entspricht, bzw. welche Eigenschaften erfüllt sein müssen. Das hatten wir unlängst schon mal. Somit dürfte der Gesamteindruck des Modell entscheidend sein. Da sind wir dann wieder in Zweifelsfällen beim Gutachten, sofern es der Hersteller nicht angibt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (23. August 2011 um 20:31)

  • Ich habe mir das Teil ja auch bestellt und bin gespannt, ob mir hier der Zoll auch ans Bein pinkeln möchte.

    Könnte es evtl helfen, wenn man zum Abholen bereits Gesetztesausschnitte mitbringt, die eindeutig belegen, dass es sich hier um einen erlaubnisfreien Gegenstand handelt?

    Das Teil braucht doch gar keinen Beschuss, wenn ich mir das zu Hause als Modell hinstellen möchte. Das ist lediglich eine Miniatur eines Mörsers aus dem amerik. Bürgerkrieg. Es könnte sich sogar um eine Nachbildung des Mörsers von Belgrad 1717 handeln.

  • Ja, da dürfte die Modellvorlage unzweifelhaft sein. Das mit dem Beschuss habe ich revidiert. Fehlt dieser, darfst das Ding halt nicht schießen (was mangels für Kanonen taugliche Schießstände ohnehin schwer ist.)

  • Nur letztere darf ohne Beschuss und besondere Erlaubnis erworben werden, jedoch nicht geschossen werden.


    Und was ist mit :

    Zitat

    4. Erlaubnisfreier Handel und erlaubnisfreie Herstellung

    4.1 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

    ?

    Dein Einwand trifft nur zu wenn es sich um ein Modell nach 1871 handelt.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Floppyk ich glaub wir reden aneinander vorbei oder ich hab mich falsch ausgedrückt. :))
    ich meine die modelle, die man im modelbauladen bzw in der spielwarenabteilung bekommt.

  • Na das ist doch auch eine perfekte hist. Vorlage. Mangeln sollte es von der Seite her nicht.

    Kann mir jemand sagen, welche Papiere, bzw. Gesetzeszitate man bereithalten sollte, falls das Ding wider Erwarten doch beim Zoll abgeliefert wird?

    Die Rechtslage ist ja eigentlich geklärt. Solang man damit nicht schiesst, braucht es keinen Beschuss und ist völlig erlaubnisfrei. Das müsste doch selbst der Zoll begreifen...

  • Werde Montag mit der Anlage 2 zu § 2Abs.2 bis 4 ) Waffenliste und einigen Fotos von entsprechenden Mösen bei unserem Zoll vorstellig, mal sehen was die netten Herren dazu sagen werden.

  • Werde Montag mit der Anlage 2 zu § 2Abs.2 bis 4 ) Waffenliste und einigen Fotos von entsprechenden Mösen bei unserem Zoll vorstellig, mal sehen was die netten Herren dazu sagen werden.


    Muahahaha.... bitte berichten was die Jungz vom Zoll zu den Fotos sagen :thumbsup:

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Hmmm, hab ich glatt 2 R´s vergessen. :huh:
    Aber wenn ich mein Minikannönchen dadurch bekomme, warum nicht........ :whistling:
    ich werde berichten.

  • "Guten Tag herr Zollbeamter ich habe hier bilder von MÖSEN aus dem 2. Weltkrieg"
    Die werden sich kaputtlachen und dir deine Kanone einfach so mitgeben :D
    (Versuch sie mit nem Playboy zu bestechen, da hast du dein Mörser *hust*)

    Wenn ich was falsches gesagt hab, behaupte ich das Gegenteil!
    Rechtschreibfehler dienen der Belustigung der Menscheit

  • Hallo Leute
    Durch diesen Beitrag habe ich mich an einen sehr interessanten Altbesitz erinnert,
    den ich mal zur Debatte stellen möchte (Falls verkehrt, bitte verschieben)

    Vor etlichen Jahren habe ich mal aus einem Nachlass eine Salut-Kanone gekauft.
    Sie ist in einer BGS Waffenwerkstatt entstanden, und war das Abschiedsgeschenk
    für einen ausscheidenden Offizier. Das Rohr besteht aus der Hülse einer 40mm Granate.
    Verschossen wurde 9 X 19 (9 Para) Manövermunition, dazu wurde ein kurzer Lauf
    (den habe ich vernichtet) in das Schlagstück eingeschraubt . Das Schlagstück wird durch
    zurückziehen der "dicken Kugel" und leichtes nach links/rechts drehen gespannt,
    ein leichter Dreh an der Kugel gab das Schlagstück frei und löste den Schuß aus. :rolleyes:

    Ein "Kontrolleur" würde heute sicher nicht schlecht staunen.. :D

    Gruß EL LOBO

  • Ein "Kontrolleur" würde heute sicher nicht schlecht staunen..


    Du wahrscheinlich auch, wenn das Ding konfisziert wird. Es muss Beschuss und PTB aufweisen. Das kann es aber nicht, weil Patronenlager scharfer Munition verladen kann. Und da Patronenlager stellt es eine Schusswaffe dar. Da sicherlich ohne PTB ist das Ding WBK-pflichtig.

    VL sind nur dann frei, wenn als Vorderlader kontruiert und eine Modellvorlage 1871 hat. Hat ein Schusswaffe ein Patronenlager, nur mit PTB frei. PTB kann es nur geben, wenn freie (Kartuschen-)Munition verladen werden kann. Auch Platzpatronen im Kal. 9x19 sind erlaubnispflichtig und meist ohne CIP.
    Ausnahme stellen lediglich Zündnadelgewerhre dar, aber auch dort gilt die Modellvorlage.

    Selbstbauen und Besitz gilt ohne Beschuss und ohne EWB nur bei reinen VL-Waffen, bzw. Böller. Die haben dann aber auch kein Patronenlager.