Transport von Waffen und Munition

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 671 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Juli 2011 um 07:59) ist von Bishop.

  • Hallo Leute,

    nachdem bei uns am Stammtisch im heftig über den Transport von Waffen und Munition diskutiert wird, würde ich mal gerne eure Meinung hören.
    Es gibt ja diese Doppelköffer von Berwall mit den Zwei separat verschließbaren Kofferhälften, angenommen man Legt in die eine Hälste davon die Waffe und in die andere Hälfte die Munition, ist dem Anspruch des Gesetzgebers bzgl. des getrennten Transport schon genug getan? Aus dem Gesetz geht ja nicht hervor dass es zwei einzelne Behältnise sein müssen.
    Oder Müssen es tatsächlich zwei einzelne Köffer oder Taschen sein?

    Des weiteren steht im Gesetz, dass die Behältnise verschlossen sein müssen, kann man da also differnzieren zwischen abgeschlossen (mit Schloss) und verschlossen (einfach den Koffer anhand des Schnappbügels zumachen)??.

    Hat von Euch schoneinmal jemand Erfahrungen mit der Polizei etc. gemacht im Hinblick auf den Transport?

    Oliver

  • Der Gesetzgeber sagt:
    Waffen und Munition getrennt...allerdings handelt es sich bei Diabolos und /oder BB`s nicht um Munition im herkömmlichen Sinne! Ich würde aber meinen, daß Du mit einem getrennten veschliessbaren (Behältnis)-Transport auf der sicheren
    Seite stehst. gibt erstmal keinen Anlaß bei einer Routinekontrolle dem unwissenden Beamten Vorschub zu leisten...muss man aber selber wissen...
    Gruss Ronny
    ich bin mal kontrolliert worden, aber meine Armbrust im Kofferraum gab nur Anlass auf ne freundliche Unterhaltung zwischen mir und dem Sheriff ;^)

    Haenel, what else?

  • Das ganze muss jeweils mit einem Schloss verschlossen sein! Das entfällt natürlich wenn diese Schnappbügel ein Schloss eingebaut haben sodass man diese Bügel mit einem Schlüssel verschließen kann.
    Von was reden wir hier bei Munition?Scharfe oder Diabolos?Wenn es Diabolos sind dann hat der User über mir Recht!Die kannst du auch in die Hosentasche stecken ;)
    Ich bins nochmal *lol*
    Hab gemerkt das wir hier ja bei Erlaubnispflichtigen Waffen sind,also doch getrennt und mit einem Schloss verschlossen *lol*

    Einmal editiert, zuletzt von Christian 1984 (30. Juli 2011 um 22:15)

  • also ich rede vom Transport von EWB Waffen, also 9x19 etc.
    Aus dem Gesetzestext geht ja hervor, dass die Waffe nicht zugriffsbereit sein darf....wäre sie ja auch, da keine Munition im Magazin bzw. im Patronenlager ist.
    Es heisst ja immer räumlich getrennt.....wäre ja auch der Fall da es ja zwei getrennte Kofferhälften sind.
    Klar würde ich Diskussionen aus dem Weg gehen wenn ich ja zwei Köffer hätte.....aber irgendwie ist es auch ziemlich nervig immer bepackt mit hunderten von Atschen und schlössern durch die gegend zu fahren...ich suche da nach einer kompakten einfachen Lösung.

    oli

  • also ich rede vom Transport von EWB Waffen, also 9x19 etc.
    Aus dem Gesetzestext geht ja hervor, dass die Waffe nicht zugriffsbereit sein darf....wäre sie ja auch, da keine Munition im Magazin bzw. im Patronenlager ist.
    Es heisst ja immer räumlich getrennt.....wäre ja auch der Fall da es ja zwei getrennte Kofferhälften sind.
    Klar würde ich Diskussionen aus dem Weg gehen wenn ich ja zwei Köffer hätte.....aber irgendwie ist es auch ziemlich nervig immer bepackt mit hunderten von Atschen und schlössern durch die gegend zu fahren...ich suche da nach einer kompakten einfachen Lösung.

    oli


    oops, hatte ich falsch verstanden,sorry...
    Lange ist es her, da hab ich meine Vorderlader noch im Segeltuchfutteral zum Verein gebracht...dierichtigen Brummer allerdings vorschriftsmässig ;^)
    Wenn beide Kofferhälften sparat abgeschlossen werden können, ist es statthaft! Wenn nicht, empfiehlt sich vielleicht ne kleine Toolbox mit nen Vorhängeschlösschen!....so handhabte ich das immer!
    EDIT:
    Viel nerviger wird es seine WBK wieder zu erlangen wenn diese wegen nicht rechtmässigen transportierens von Waffen weg ist...denk mal drüber nach... ?(

    Haenel, what else?

  • http://www.berwall.de/shop/index.php…%28alufarben%29

    Also von dem Koffer Rede ich ;)
    Beide hälften lassen sich mit jeweils zwei Codeschlössern verschließen.
    Da fällt mir noch was ein.....
    Ist Sinn und zweck der Regelung, dass eine schneller zugriff verhindert wird oder soll dem Fall des Abhandenkommens oder dem Diebstahl vorgebeugt werden, sprich, wenn ich zwei Köffer verwende und nur eine rgeklaut wird, dass der Dieb dann mit nur einem Teil nicht´s anfängt?

  • http://www.berwall.de/shop/index.php…%28alufarben%29

    Also von dem Koffer Rede ich ;)
    Beide hälften lassen sich mit jeweils zwei Codeschlössern verschließen.
    Da fällt mir noch was ein.....
    Ist Sinn und zweck der Regelung, dass eine schneller zugriff verhindert wird oder soll dem Fall des Abhandenkommens oder dem Diebstahl vorgebeugt werden, sprich, wenn ich zwei Köffer verwende und nur eine rgeklaut wird, dass der Dieb dann mit nur einem Teil nicht´s anfängt?


    Ich meine mal beides ;^)
    EDIT:
    wenn Du Dich mit den Preisen für eine Verlustanzeige im Bundeszentralanzeiger mal beschäftigt hast, wirst Du getrennte Behältnisse verwenden!!!!

    Haenel, what else?

  • hmmmm.....

    naja^^ wo du recht hast hast du recht.
    Aber die Frage ist halt, was ist gesetzlich zugelassen, das Gesetz lässt halt mal wieder reichlich platz für überlegungen und Definitionen.

  • Eigentlich ist das alles im Gesetz definitiv und punktuell aufgeführt. Vielleicht ist das auch nur eine verbale Umsatzattacke eines Herstellers? Gute N8.

    Haenel, what else?

  • Eigentlich ist das alles im Gesetz definitiv und punktuell aufgeführt. Vielleicht ist das auch nur eine verbale Umsatzattacke eines Herstellers? Gute N8.

    Richtig, und trotzdem kommt immer wieder diese "Getrennt Transportieren" Geschichte auf... Das verlangt das Gesetz NUR für die Aufbewahrung! Beim Transport gilt "nicht zugriffsbereit und nicht schußbereit". Getrennte Schlösser werden nicht verlangt, für Munition wird Gesetzlich überhaupt kein Schloss verlangt, die darf man heute noch immer in der Hosentasche haben beim Transport, nur in der Waffe oder nach gäniger Rechtsprechung im Magazin der Waffe darf sie beim Transport nicht sein.

    Was das mit den Preisen für Verlustanzeigen im Bundeszentralanzeiger zu tun hat mußt Du mir wohl mal erklären. Kenn ich nur von Pulverscheinen, für Waffen und Munition würde das wohl auch kaum Sinn machen, für die WBK eventuell schon, aber da wird es nicht gefordert.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Es ist exakt so, wie Erklärbär geschrieben har.
    Man dürfte sogar die Munitionsschachtel bei der Waffe legen oder gar ein volles Magazin. Aber wer will mit dem Polizisten diskutieren oder noch mehr Ärger heraufbeschwören. Daher ist das auf keinen Fall empfehlenswert und wir legen die Mun in ein Extrafach.

    Es ist auch richtig, dass der Verlust von sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen als Fahnungsausschreibung im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Ich hörte von Kosten 400 DM oder €. Verlorene WBK*s hingegen werden gegen Gebühr neu ausgestellt, wobei das Wort "Ersatzausfertigung" auf der ersten Seite aufgedruckt wird.

  • Lade meine Magazine auch schon immer Zuhause wenn ich zum IPSC Training fahre. Zeit ist Geld und wieso Magazine volldrücken wenn man in der Zeit für die man bezahlt auch schießen kann.
    Waffe und Muni in der Schütte im gleichen Fach, geladene Mags in nem anderen.
    Muss jeder selbst wissen ob er in vorauseilendem gehorsam alles doppelt und 3 fach sichert, oder die bestehenden Gesetze für ihn ausreichen.

    Auf der anderen Seite, wer aufm Stand alle Zeit der Welt hat, kann die Magazine auch auf dem Stand laden.... :whistling:

    Pro Legal / BDS