Müssen Schalldämpfer für "F"-Waffen auch ein F haben?

Es gibt 79 Antworten in diesem Thema, welches 9.720 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Juli 2011 um 15:19) ist von Floppyk.

  • Meine Überlegung war allerdings, dass es egal ist, mit was für einen Schalldämpfer man seine :F: reie Waffe ausrüstet, da an dem Schalldämpfer an sich nichts illegales und das Ausrüsten von :F: reien Waffen mit Schalldämpfern legal ist.

    Nein, das auch nicht. Durch diesen blöden Satz mit der Gleichstellung, wird quasi verlangt, dass der Schalldämfer für Luftwaffen bestimmt ist. Und da man als Hersteller das irgendwie nicht abgrenzen kann wofür der Schalldämpfer bestimmt ist drucken die es halt drauf. "Irgendeinen" Schalldämpfer darf man nicht draufmachen (selbst wenn er passt) - denn der Schalldämpfer ist dann für andere Waffen bestimmt, auch wenn man ihn auf ner Waffe verwendet, für die es legale Schalldämpfer gibt.

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  • Ich verstehe. Gut, danke. Das wusste ich nicht. Aber nachvollziehen kann ich das Gesetz nicht. Ich finde es unnötig und unzureichend geschildert. :smash:

    Stirb Zielscheibe!! :johnwoo:
    Auf möglicherweise selten in meinem Eintrag auftretende Rechtschreib- und Grammatikfehler würde ich freundlicherweise hingewiesen werden wollen.

  • Wir können froh sein, dass es das Gesetz überhaupt gibt, sonst hätten wir keine Schalldämpfer...

    Aber auch da besteht noch (wie fast überall im Waffengesetz) Änderungsbedarf. Das liegt aber eher daran, dass die Leute die das Gesetz machen garnicht alle Eventualitäten überblicken können - ich kanns irgendwie auch verstehen beim deutschen Paragraphendschungel. (Es hieß doch mal das zwei drittel der Bücher über Recht auf der Welt über das deutsche Rechtssystem sind...)

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  • Hi, :^)

    ich habe mich hier absichtlich rausgehalten, weil ich auch der Meinung von Klaus bin und er eigentlich schon alles dazu gesagt hat. :huldige:

    Ich glaube, dass dieses Wirrwarr mit dem "gleich gestellt" oder auch andere Unstimmigkeiten im Waffengesetz, (bei denen man sich an den Kopf langt), nur entstehen konnten, weil man zum Zeitpunkt, als dieses Gesetz geschaffen wurde, nicht der heutigen Marktlage gerecht werden musste. Vieles hat sich ja erst nachträglich entwickelt.

    Würde man bei uns, wie in der Schweiz z.B., bestimmte Rechtsvorschriften auf Aktualität und Notwendigkeit überprüfen, könnte man im heutigen Waffengesetz einiges streichen. In der Schweiz wird bei der Neuverabschiedung von Gesetzen direkt im Gesetz eine Frist verankert, wann das Gesetz erneut auf seine Tauglichkeit in der Praxis überprüft wird.

    Das fehlt bei uns.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.


  • Ganz klar:
    Derjenige, der den Gegenstand in den Handel bringt.
    Alternativ der Gesetzgeber, der bestimmte Bauformen und Ausführungen von Gegenständen als für einen bestimmten Zweck bestimmt definiert.


    Stefan


    Genau, wobei Handel würde ich mit Hersteller ersetzen. Aber wenn nun zwei unbeschriftete SD auf dem Tisch liegen, kann man den Zweck nicht sehen. Under der Zweck bestimmt über frei oder erlaubnispflichtig. Daher bleibe ich bei meiner Rechtsauffassung, dass freie SD sogekennzeichnet sein müssen, dass aus ihnen die freie Verwendbarkeit bzw. den freien Erwerb hervorgeht. Daher steht z.B. auf dem Weihrauch-SD groß und breit drauf: Verwendung nur an :F: Luftgewehre. (Warum auch immer ... Gewehre geannnt sind). Es ist auch richtig, dass das :F: Zeichen selbst auf einen SD keinen Sinn ergibt, weil er selbst keine Schussenergie erzeugen kann und somit weder eine Grenze von unter noch über 7,5 J hat. Dennoch ist ein SD umbestreitbar den Schusswaffen gleichgestellt, was eine private Herstellung ohne Erlaubnis verbietet, auch wenn er für eine freie Waffe bestimmt sein soll. Denn für die Herstellung eines Druckluftgewehres bedarf es genauso eine Genehmigung.

    Aber ich stimnme da zu, dass das Gesetz da blöde formuliert ist.

    BTW. Warum soll ein Hersteller einen für sich selbstständigen Gegenstand völlig ohne Herstellernamen und Kennzeichnung herstellen? Wenn wir mal die SD-Atrappen aus dem Softairbereich unberücksichtig lassen, wird jeder Hersteller seinen Namen drauf verewigen, sowie auch diese Kennzeichnung nur für Luftgewehr (sinngemäß).

    Daher auch meine Frage: Gibt es einen offiziellen Hersteller, der nachweislich einen unbeschrifteten oder ohne diese "Frei-Kennzeichnung" vertreibt? Ich habe noch keinen gesehen. Die unbeschrifteten Exemplare stammen aus Bastelwerkstätten, die dann über eGun vertrieben werden.

    Es ist auch unbestritten, dass vormals Schalldämpfer für KK-Waffen nur mit "Frei-Kennzeichnung" als freie SD verkauft werden. Aber dann ist dessen Zweckbestimmung auch klar ersichtlich. Fehlt diese, ist es ein erlaubnispflichtiger SD.
    Oder gibt es noch eine dritte Sorte von SD, die dann grundsätzlich erlaubnispflichtig ist?

  • Würde man bei uns, wie in der Schweiz z.B., bestimmte Rechtsvorschriften auf Aktualität und Notwendigkeit überprüfen, könnte man im heutigen Waffengesetz einiges streichen. In der Schweiz wird bei der Neuverabschiedung von Gesetzen direkt im Gesetz eine Frist verankert, wann das Gesetz erneut auf seine Tauglichkeit in der Praxis überprüft wird.

    Das fehlt bei uns.

    100% Zustimmung!

    Gruß!

  • Hi, :^)

    das ist tatsächlich alles etwas verwirrend. Letztendlich ist aber trotzdem klar, wenn SD den Waffen gleichgestellt..., dann gilt das auch für die Kennzeichnung.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Daher auch meine Frage: Gibt es einen offiziellen Hersteller, der nachweislich einen unbeschrifteten oder ohne diese "Frei-Kennzeichnung" vertreibt?

    In D m.W. nein ... aber einige drucken das :F: nur auf.
    Das ist dann relativ schnell weg nach dem Putzen, tja dann ist er plötzlich ungestempelt, aber immer noch frei.
    Zwar könnte man das F im Pentagon wieder drauf machen, aber :schland: vermutlich verstößt man dann gegen das Urheber-Recht und begeht Urkunden-Fälschung,
    oder sonstwas?

    Kein Land auf der Welt hat so viele Vorbestrafte wie D in Relation zur Gesamtbevölkerung von ca. 80 Mio.
    Unter diesen Umständen ist das aber auch begreiflich.

    Wir sind eingesperrt in einem Wust von § und Verboten.Es wird ja aus jedem Pipifax eine Straftat abgeleitet.

    Wer seine Bevölkerung so kriminalisiert, der muß sich über nichts wundern ....

    Gruß!

  • Das hatte mir auch Klaus ausdrücklich versichert. Schalldämpfer müssen ebenfalls als für freie Waffen gekennzeichnet sein und somit ein :F: aufweisen. Es dürfen auch nur solche :F:-Schalldämpfer an freien Waffen angebracht und verwendet werden. Und Klaus muss es ja wissen. Er ist in meinen Augen Experte auf diesem Gebiet :nod:
    Aber das Beispiel Schweiz war gut. Für eine regelmäßige Überarbeitungskontrolle wäre ich auch und das wäre wohl für alle am besten. :smash:

    Mit vielen Grüßen,

    Sniper Heart. (:)

    Stirb Zielscheibe!! :johnwoo:
    Auf möglicherweise selten in meinem Eintrag auftretende Rechtschreib- und Grammatikfehler würde ich freundlicherweise hingewiesen werden wollen.

  • Schalldämpfer müssen ebenfalls als für freie Waffen gekennzeichnet sein und somit ein :F: aufweisen.

    Sie Müssen kein F haben - im Gegenteil, das F ist wie bereits mehrfach gesagt wurde Quatsch. Ein Aufdrukh mit "Nur für erlaubnisfreie Luftdruckwaffen" wäre besser.

    | Luftdruck: Diana 75, Diana 16, Beretta Px4 | SSW: Röhm RG59N, Umarex Wahlther P99 | Paintball: Invert Mini, WGP Autococker Trilogy |

  • Stimmt genau, das F auf der Waffe sagt nur aus dass die Energie der Waffe unter 7,5J liegt.

    Und ein Schalldämpfer alleine erzeugt ja keine Energie, es sei denn man wirft ihn^^

    Gehe niemals ohne Dein Messer irgendwohin!

    Weg mit dem :F: :smash:

    Hubraum statt Spoiler!

  • @ Mountain
    Oh, es wird noch schlimmer. :rolleyes: Was ich Dir jetzt sage, wirst Du auch nicht glauben können.

    Rein "tatbestandsmässig", also nur dem Wortlaut des Gesetzes nach, hat man eine Urkundenfälschung begangen, wenn man durch putzen das F entfernt. Das ist übrigens genauso, wenn das F bei Airsoftwaffen nicht mehr vorhanden ist.

    Aber keine Panik.

    Die Strafbarkeit des Tatbestandes Urkundenfälschung (da gehören ja auch noch subjektive Tatbestandsmerkmale dazu), erfordert, dass die Entfernung des F in der Absicht begangen sein muss, über den tatsächlichen Charakter der Waffe hinweg zu täuschen. Z.b. es soll wie eine "Echte" aussehen.

    Wer es unabsichtlich entfernt hat, dem passiert nichts. Allerdings darf er nicht so leichtfertig sein, zu sagen, (auch bei Airsoftwaffen), "ich habe das F (PTB-Zeichen gilt das Gleiche) extra entfernt, damit die Waffe wie eine Echte aussieht".

    Das macht den kleinen Unterschied aus.

    Ist übrigens im Straßenverkehr im Bereich der Ordnungswidrigkeiten auch ein gern gemachter Fehler. Wer bei einer Kontrolle nach dem Anhalten zum Polizisten sagt: "Ja, Herr Wachtmeister, ich weiss schon. Ich bin zu schnell gefahren", der bekommt wegen des Vorsatzes unter Umständen, (je wie der Beamte sein pflichtgemässes Ermessen, das Opportunitätsprinzip auslegt), wenn er dies in der Anzeige erwähnt, leicht mal doppeltes Bußgeld. Das wird zwar sehr wenig gemacht, aber wenn eine Gefährdung anderer Verkehrtsteilnehmer zugrunde lag, wird das im Bereich von Straftaten gleich mal happig. Alles so Kleinigkeiten, wie man ins Fettnäpfchen treten kann. :rolleyes:

    Deshalb immer, wenn es um "Etwas" geht, einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Was mal gesagt wurde, ist schwer wieder vom Tisch zu nehmen.

    LG Andreas :^)

    PS: Noch mal wegen dem SD: Das Ding generiert natürlich keine Energie und tut auch nur weh, wenn man es gegen die Birne kriegt. Aber es geht um "gleichgestellt" und damit ist auch die Kennzeichnung betroffen.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ich behaubte ja auch nicht, dass das :F: als Prüfzeuichen drauf ist. Das macht in der Tat keinen Sinn.
    Aber es ist im Satz-Zusammenhang - "Verwendung nur an F-Waffen (sinngemäß)" zu sehen. Hätte man einfach das alphabetische "F" drauf geschrieben, so hätte man dann auch anderes herum fragen können. "Ist mit dem "F" Buchstaben das :F: Prufzeichen gemeint?" Das würde dann wieder an anderer Stelle Fragen aufwerfen.

    Nochmal mein Gedanke:
    Es ist bekannt, dass es Hersteller gibt, die haben ein und den selben SD einmal als KK- und einmal als Freier.-SD im Programm. Wie sollen die sich in Sachen erlaubnispflicht unterscheiden, wenn der freie Dämpfer nicht eine Aufschrift hat, woraus seine Zweckbindung hervorgeht um diesen frei verkäuflich zu machen?
    Der Aufdruck einer Seriennummer und des Herstellernamens allein kann es nicht machen, denn jeder Rasierer hat diese Kennzeichnung, sowie auch viele freie Waffenteile.

    Daher nocmal meine Frage: Hat jemand einen freien SD eines offziellen Waffenherstellers ohne Kennzeichnung gesehen?

  • Nochmal mein Gedanke:
    Es ist bekannt, dass es Hersteller gibt, die haben ein und den selben SD einmal als KK- und einmal als Freier.-SD im Programm. Wie sollen die sich in Sachen erlaubnispflicht unterscheiden, wenn der freie Dämpfer nicht eine Aufschrift hat, woraus seine Zweckbindung hervorgeht um diesen frei verkäuflich zu machen?
    Der Aufdruck einer Seriennummer und des Herstellernamens allein kann es nicht machen, denn jeder Rasierer hat diese Kennzeichnung, sowie auch viele freie Waffenteile.

    die freien dämpfer könnte man in diesem fall leicht von den ewb dämpfern unterscheiden, weil die ewb dämpfer UNBEDINGT gekennzeichnet und numeriert werden müssen sonst sind sie garnicht eintragungsfähig! geht man jetzt von der unschuldsvermutung aus, die auch im waffengesetz ihre gültigkeit haben sollte, so müßten alle dämpfer ohne kennzeichnung freie dämpfer sein. gehandhabt wird es aber genau umgekehrt, bei einem ungekennzeichneten dämpfer wird verwerflicher weiße immer von einem illegalen dämpfer ausgegangen. wenn ich das ganze gesetz richtig verstehe regelt es nur den erwerb von dämpfern was soviel heißt wie " wenn ich einen dämpfer für mein kk erwerben will verlangt der verkäufer eine ewb, wenn ich aber eine f dämfer den ich für mein f gewehr auf mein kk schraube berührt das das gesetz nicht?!?"

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • die freien dämpfer könnte man in diesem fall leicht von den ewb dämpfern unterscheiden, weil die ewb dämpfer UNBEDINGT gekennzeichnet und numeriert werden müssen sonst sind sie garnicht eintragungsfähig!


    Das stimmt meines Wissen so nicht, denn der SB kann eine Waffe auch ohne Seriennummer eintragen. Das kommt bei alten Sammelwaffen regelmäßig vor und so wird es auch alte SD ohne irgendwelche Kennzeichnung geben.
    Allerdings kann der SB eine Nachstempelung verlangen. Das habe ich noch neulich irgendwo (DWJ?) gelesen.

    Aus diesem Grund bin ich da nicht so sicher. Aber danke für diesen Hinweis.

    wenn ich das ganze gesetz richtig verstehe regelt es nur den erwerb von dämpfern was soviel heißt wie " wenn ich einen dämpfer für mein kk erwerben will verlangt der verkäufer eine ewb, wenn ich aber eine f dämfer den ich für mein f gewehr auf mein kk schraube berührt das das gesetz nicht?!?"

    Das kann ja nicht sein. Denn damit kann ja jeder zumindest die Erlaubnispflicht für einen SD für KK-Waffen umgehen, da die viele SD für LG auch für KK taugen. Auch wenn diese nicht lange halten werden, sofern es keine umgelabelten KK-Dämfer sind.
    Ich gehe davon aus, dass die Verwendung eines freien SD eine unzulässige Änderung der Zweckbestimmung seitens des Hertstellers ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (18. Juli 2011 um 14:07)

  • Hi Baumstamm, :^)

    die Unschuldsvermutung bezieht sich auf etwas ganz anderes. Das betrifft nur Beschuldigte und Angeklagte, entweder während eines Ermittlungsverfahrens oder direkt vor Gericht. Aber ich weiss natürlich, wie Du es meinst.

    Würde man bei der Definition nicht allgemein von Schusswaffen reden, sondern würde Luftgewehre einfach von der Waffeneigenschaft ausnehmen, dann wäre das Problem vom Tisch. Es könnte so einfach sein.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • floppyk, ich denke auch das es verwerflich ist einen f dämpfer auf eine ewb waffe zu schrauben, aber ein entsprechendes gesetz das das explizit verbietet kenne ich jetzt nicht!
    sparky, die unschuldsvermutung ist spätestens wenn ein ungekennzeichneter dämpfer irgendwo gefunden wird von wichtigkeit, denn es wird dann davon ausgegangen das es ein illegaler dämpfer ist und es wird ein strafverfahren eingeleitet.
    trifft hier die unschuldsvermutung, wäre jeder ungekennzeichnete dämpfer automatisch frei.
    luftgewehre, softairs und andere spielzeuge und sportgeräte haben meiner ansicht auch nichts im waffengesetz zu suchen!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Der Begriff Unschuldsvermutung wird im rechtlichen Kauderwelsch nur für Beschuldigte und Angeklagte verwendet. Während eines Verfahrens. Auf Sachen ist der Begriff nicht anwendbar.

    Ich sagte ja, ich weiss wie Du es meinst. Aber Unschuldsvermutung in Beziehung zu einem Gegenstand zu setzen ist falsch. Die Unschuldsvermutung ist immer im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Begriffen Rechtswidrigkeit und Schuld bei Personen zu sehen. Ein Gegenstand kann ja aber nicht schuldhaft handeln.

    Manchmal hast Du irgendwie eine seltsame, persönliche rechtliche Definition. ;) Nicht böse sein, war nicht böse gemeint. Ich muss mich eh abmelden.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.