einmalig 50€
Hier gibt es grade einen Thread das alle 3 Jahre die Zuverlässigkeit überprüft wird und unser Staat dafür gerne 25 € möchte.
Joachim
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einmalig 50€
Hier gibt es grade einen Thread das alle 3 Jahre die Zuverlässigkeit überprüft wird und unser Staat dafür gerne 25 € möchte.
Joachim
O mann.. sind die jetzt völlig balla - balla ? Wer den KWS besitzt, hat doch nicht zwangsläufig eine Waffe. Zudem 25€ bezahlen, für eine Kontrolle, die lediglich dem Staat dient und mir persönlich keinen Vorteil, im Gegenteil eher einen Nachteil verschafft.
Schöne Grüße aus dem Überwachungsstaat
Meine meinung zum KWS:
Ist wie bei Kondomen,
Lieber eins da bei und nicht brauchen als eins zu brauchen und kein zu haben!
mfg
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Nene, so ganz Unsinn ist das nicht.
Die Waffenhändler, die eine SSW verkaufen haben erstens die Pflicht sich vom Alter des Käufers zu überzeugen. Daher müssen viele den Perso zücken.
Zum Anderen haben die Händler eine Hinweispflicht gemäß § 35 WaffG:§ 35 Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote
...
(2) Dürfen Schusswaffen nur mit Erlaubnis geführt oder darf mit ihnen nur mit Erlaubnis geschossen werden, so hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 bei ihrem Überlassen im Einzelhandel den Erwerber auf das Erfordernis des Waffenscheins oder der Schießerlaubnis hinzuweisen. Beim Überlassen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen im Sinne des § 10 Abs. 4 Satz 4 hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 überdies auf die Strafbarkeit des Führens ohne Erlaubnis (Kleiner Waffenschein) hinzuweisen und die Erfüllung dieser sowie der Hinweispflicht nach Satz 1 zu protokollieren.Dass das die Händler protokollieren müssen, geht auch daraus hervor. Daher notieren sich die Händler die Daten. Das dient dem Händler auch als Nachweis dieser Auflage und daher müssen die Käufer dieses in der Regel auch unterschreiben.
Meines Wissens händigen die Händler ein Merkblatt des VDB bei Kauf der Waffe aus.
das kann ich so bestätigen! so macht es mein büma bei mir in der stadt auch!
Hallo Kolibri,
hatte Dir der Sachbearbeiter die Schießerlaubnis von sich aus erteilt, oder auf deinen Wunsch hin?
Oder wie kam es dazu?
Gruß
Hubert
Hallo Hubert,
soweit ich mich erinnern kann, haben wir darüber gesprochen für was die SSW verwendet werden soll. Ich sagte hauptsächlich für Silvester aber auch für SV. Daraufhin hat der SB diese Zeile mit Schreibmaschiene in den KWS eingetragen. Der obere Eintrag war ein bereits vorgefertigter Stempel. Wie gesagt vermute ich das der SB sich damals noch nicht so genau auskannte. (Es ist der 5. KWS der in unserem Landkreis ausgestellt wurde.)
MfG Kolibri
(2) Dürfen Schusswaffen nur mit Erlaubnis geführt oder darf mit ihnen nur mit Erlaubnis geschossen werden, so hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 bei ihrem Überlassen im Einzelhandel den Erwerber auf das Erfordernis des Waffenscheins oder der Schießerlaubnis hinzuweisen. Beim Überlassen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen im Sinne des § 10 Abs. 4 Satz 4 hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 überdies auf die Strafbarkeit des Führens ohne Erlaubnis (Kleiner Waffenschein) hinzuweisen und die Erfüllung dieser sowie der Hinweispflicht nach Satz 1 zu protokollieren.
Dass das die Händler protokollieren müssen, geht auch daraus hervor. Daher notieren sich die Händler die Daten. Das dient dem Händler auch als Nachweis dieser Auflage und daher müssen die Käufer dieses in der Regel auch unterschreiben.
Wie handhabt man das bei den Online-Shops a la SWS, Ostheimer & Co?
Zum Thema, ob ein KWS Sinn macht, wenn man gar keine SSW besitzt:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/TO…ikel1587767.php
Tja, so kann's kommen.
Wobei ein Satz in dem Artikel schon sehr fragwürdig ist, Zitat: "Eine Gefährdung von Personen gehe von einer Startpistole jedenfalls kaum aus. "Da können Sie die Hand direkt vor den Lauf halten und haben anschließend vielleicht eine kleine Verbrennung", so der Experte."
Toller Experte!
Edit: wäre interessant zu erfahren, was aus dem Fall geworden ist... ganz unten steht ja "Inzwischen signalisiert auch die Staatsanwaltschaft, dass nichts so heiß gegessen wie gekocht wird: "Niemand wird durch die Mühlen der Justiz gedreht werden", heißt es." Ob es da einen Promi-Bonus gegeben hat?
Wie handhabt man das bei den Online-Shops a la SWS, Ostheimer & Co?
@ eastwood
In der Regel muß man dem Shop nachweisen, daß man das Alter von 18 Jahren erreicht hat (Ausweiskopie per Mail, Post o.ä.). Normalerweise werden dann die Daten abgespeichert und müssen bei erneutem Waffenkauf nicht nochmal erbracht werden.
MfG Kolibri
Die Aussage ist doch richtig.... Startpistolen sind doch 6mm Revolver oder Pistolen. Beim Sportplatz hier wars immer ne RG3 etc. Hab noch nie gesehen dass größere Kaliber verwendet werden. Aber interessanter Bericht, da sollte man im Gesetz was nacharbeiten oder spezielle Startpistolen auf den Markt bringen die eindeutig zu erkennen sind aufgrund der Farbe z.B.
Gruß, David
In der Regel muß man dem Shop nachweisen, daß man das Alter von 18 Jahren erreicht hat (Ausweiskopie per Mail, Post o.ä.). Normalerweise werden dann die Daten abgespeichert und müssen bei erneutem Waffenkauf nicht nochmal erbracht werden.
Das schon... ich kenne aber keinen Shop, wo man belehrt wird, dass das Führen nur mit KWS gestattet ist, und wo die "Erfüllung der Hinweispflicht" protokolliert wird.
Die Aussage ist doch richtig.... Startpistolen sind doch 6mm Revolver oder Pistolen.
Naja, selbst bei einer 6mm reicht der Druck schon für mehr als nur eine leichte Verbrennung. Und wenn jemand solche Aussagen wie die des "Experten" liest und sowas mal mit seinem 9mm-Revolver testen will (das Teil auf dem Foto schaut übrigens nach 9mm aus)?
Die Aussage ist doch richtig.... Startpistolen sind doch 6mm Revolver oder Pistolen. Beim Sportplatz hier wars immer ne RG3 etc. Hab noch nie gesehen dass größere Kaliber verwendet werden. Aber interessanter Bericht, da sollte man im Gesetz was nacharbeiten oder spezielle Startpistolen auf den Markt bringen die eindeutig zu erkennen sind aufgrund der Farbe z.B.
Gruß, David
Das mit der farblichen Kenntlichmachung gibt es bereits (siehe Bild). Allerdings gelten für diese Waffe die gleichen Regeln wie für ein schwarzes Modell.
Reine Startwaffen (Pistolen und auch Revolver) haben die Ausschußöffnung nach oben und unterscheiden sich so von den Gaswaffen. Das heist aber nicht das man eine Gaswaffe nicht als Startwaffe verwenden kann. Allerdings würde ich umgekehrt nie eine Startwaffe mit Gaspatronen abfeuern.
Im Bericht ist von einem Revolver die Rede, und da gibt es kaum Modelle die im Kaliber 6mm Flobert den Ausschuß nach oben haben. Ich tippe eher auf einen Gasevolver im Kaliber 6mm Fl. oder sogar 9mm R.
MfG Kolibri
Das schon... ich kenne aber keinen Shop, wo man belehrt wird, dass das Führen nur mit KWS gestattet ist, und wo die "Erfüllung der Hinweispflicht" protokolliert wird.
Oh doch ! Das habe ich jetzt schon mehrmals gesehen (s.Anlage)
Es gibt Online-Shops, die legen jeder (!) Schreckschußwaffenbestellung ein solches Merkblatt bei, ich kenne auch Waffenhändler, die sich (ein ähnliches) gegen Unterschrift und Ausweiskopie bestätigen lassen, obwohl dies eigentlich "nonsens" ist, denn jeder Käufer, der volljährig ist, ist für die Enhaltung der aktuellen Waffengesetzeslage selbst verantwortlich. Ich denke, die Händler wollen mit diesen Hinweisblättern verhindern, daß jemand aus Unachtsamkeit/Unwissen der Gesetzeslage eine SSW ohne KWS führt. Wer Unfug vor hat bzw. die Waffe ohne KWS bei sich trägt, der läßt sich sicherlich auch nicht durch ein solches Merkblatt aufhalten/belehren.
Das schon... ich kenne aber keinen Shop, wo man belehrt wird, dass das Führen nur mit KWS gestattet ist, und wo die "Erfüllung der Hinweispflicht" protokolliert wird.
Das machen seit kurzem die Hersteller selbst. In der Bed.Anleitung meiner PK 380 steht das die Waffe in Deutschland nur mit dem KWS geführt werden darf. Zusätzlich hat der Verkäufer das selbe nochmal auf der Rechnung vermerkt.
MfG Kolibri
Oh doch ! Das habe ich jetzt schon mehrmals gesehen (s.Anlage)
Wenn ich sage, dass ich keinen Shop kenne, kannst Du doch nicht sagen "Oh doch"!
Aber find' ich sehr gut, wenn die Verkäufer auf die Sache mit dem KWS hinweisen. Seriös wäre es, wenn gleich auf den Seiten der Online-Shops nicht nur der Hinweis "ab 18" stehen würde, sondern auch das mit dem KWS.
So ähnlich sollte das auch beim Kauf eines Einhandmessers sein... Hinweis darauf, dass das Führen nicht gestattet ist.
@Eastwood
das hallte ich auch für eine gute idee, da wie ich schon bemerkt habe bei eGun viele garkeine ahnung haben z.b. hab ich schon gesehn das verkäufer
von RAM pistolen da was mit KWS drin sethn hatten... obwohl das nicht mal gehn würde das führen da keine PTB!
und zum Platzpatronen-Startschuss:
"Der ein oder andere Polizist weiß da unter Umständen nicht, was er tut."
na toll des ist mir auch schon auf gefallen!
So ähnlich sollte das auch beim Kauf eines Einhandmessers sein... Hinweis darauf, dass das Führen nicht gestattet ist.
Ich habe bei einem Auto auch noch nie den Hinweis gesehen das ich zum führen im öffentlichen Straßenverkehr einen Führerschein brauche.
Warum auch, jeder ist selbst verantwortlich die Gesetz zu erfragen / einzuhalten.
Reichen die Romane die die Waffenhersteller aufdrucken noch nicht ? Soll da noch mehr zu kommen ?
Joachim
Ich habe bei einem Auto auch noch nie den Hinweis gesehen das ich zum führen im öffentlichen Straßenverkehr einen Führerschein brauche.
Das ist ein bisschen wie Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
Das zum Führen eines Autos ein Führerschein gebraucht wird, dürfte wohl so ziemlich jeder wissen. Aber an wieviel Leuten sind wohl die WaffG-Änderungen der letzten Jahre, siehe KWS und Einhandmesser, einfach so vorbei gegangen?
bisschen wie Äpfel mit Birnen
Aber nur ein bisschen, von offizieller Seite gibt es bei beiden gleich wenig Info´s
Führerschein gebraucht wird, dürfte wohl so ziemlich jeder wissen
Aber nur weil sich die Leute dafür interessieren und vorher Informieren.
Wenn man das bei Waffen nicht macht hat man selbst Schuld.
Joachim