Einbau RAM Conversation Kit verboten?

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 2.644 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. April 2011 um 17:07) ist von baumstamm.

  • Hallo allerseits,

    ich bin gerade beim Stöbern durch das Internet auf folgendes Produkt gestoßen

    http://www.waffenostheimer.de/catalog/produc…1079bdbe3e1e9b4

    Ich persönlich habe keinerlei Interesse am Kauf oder Einbau dieses Conversation Kits, vielmehr ist mir der unten angehängte Hinweis ein Rätsel:


    ,,ACHTUNG: Der Besitz ist erlaubt, der Einbau in der BRD verboten!
    Das Conversion Kit ist nicht für scharfe Waffen (EWB) geeignet"


    Auf welcherlei gesetzliche Grundlage stützt sich der Hinweis? Es wird doch lediglich die Optik verändert und nicht die Schussleistung bzw. Mündungsenergie?

    Gruß

  • ich glaube wenn jemand die mangelnde prezision einer kurzwaffe mit der handlichkeit einer langwaffe kombinieren will könnte ich mir zweifel an der geistigen eignung des kurzwaffenbesitzers vorstellen.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • :bash: @ Vorposter
    Ich mache mir eher Gedanken über Jogger, die mit einem Speer (aka Saufeder) durch den Wald rennen wollen.... :crazy3:

    BACK TO TOPIC !
    Es gibt im sportlichen Großkaliber-Bereich afaik schon Disziplinen für diese Art von Waffen, die als Pistolenkarabiner bezeichnet werden.
    Warum das RAM Umbauset nicht eingebaut werden darf erschließt sich mir nicht - Airsoftkits sind eigentlich immer frei verwendbar.
    Eventuell ist in diesem Kit eine Laufverlängerung integriert, die die Leistung steigern würde. Oder es ist so, dass RAM innerhalb ihrer Klasse (Kurz/Langwaffe) bleiben müssen ???

  • Das Kit wird um die Pistole herum gebaut, die Waffe selbst bleibt unverändert.
    Die einzige Veränderung ist, dass die Kimme herausgenommen und gegen die Durchladehilfe ersetzt werden muss (das Bauteil mit den zwei Metallstiften rechts/links)

  • Ist es vielleicht der Tatsache geschuldet, dass durch den optischen Umbau das :F: nicht mehr offensichtlich zu erkennen ist? Kann ich mir aber auch nicht so recht vorstellen...

    Gruß

  • Es wird nichts am Markierer verändert (auch die Kimme muss nicht demontiert werden) und eine Rohrverlängerung ist nicht vorhanden. Ebenso wird kein Feuerwahlhebel bzw. keine Modifikation der Leistung, Präzision oder Funktion (Schussmodi) vorgenommen. Einzig und allein das Handling wird dadurch etwas verbessert bzw. die Haltung stabiler und dadurch kann man eine höhere Präzision erreichen (im Vergleich zur Nutzung frei Hand).
    Ein rechtliches Problem ergibt sich jedoch nach meinem Verständnis nicht, da der Markierer nicht in einen Alltagsgegenstand verbaut oder gar relevante Teile modifiziert werden müssen. Somit ist der Markierer ja weiterhin als Waffe erkennbar und weist keine geänderten Eigenschaften auf.

    Ein paar Bilder dazu haben wir bei uns auf der Website. --> CARIBE X RAM Combat Conversion Kit

  • Denke das mit nicht immer alles glauben muss was ein Shop schreibt. Habe ja schon Shop´s gesehen die haben RAM- Markierer mit 15 Joule leistung angegeben.
    Aber Riflesein Argument finde ich das einzige was evtl. plausible sein kann, da das :F: ja nicht vollkommen sichtbar ist.
    Allerdings kann ich mir das unschwer als aussschlaggebenden Grund vorstellen, daher denke ich mal hat der Shop es zu seiner eigenen Sicherheit so geschrieben.

    Schönes Umbaukit ist das übrigebns, das macht die RAM Combat gleich nochmal interessanter :P

    -Gruß, Lars

  • Ich habe das Kit auch hier liegen.

    Als ich dieses vom Zoll abholen musste, hat mir auch ein Fachkundiger Zoll-Mitarbeiter nochmals bestätigt, dass dies kein "Waffenrelevantes Teil" ist und die Nutzung völlig im Rahmen des deutschen Gesetzes ist.

    Also könnt ihr beruhigt kaufen und nutzen. :thumbsup:

  • Der Zoll hat nicht unbedingt die volle Sachkenntnis des WaffG. Es gab genug Beispiele bei diesen Reportersendungen, wo der Zoll mal mit der Kamera begleitet wurde.
    Ich erinnere da mal an den Pietta Vorderladerrevolver, der als Paketsendung aus dem Ausland kam.

    Warum der Besitz dieses Kits erlaubt und der Einbau verboten sein soll, ergründet sich mir aus dem Angebot nicht. Ich sehe weder Lauf und keine Umbauten, die zur Energiesteigerung oder Schussfolge dienen könnten.
    Dass dieses Teil nicht für EWB-Waffen geeignet ist, ist lediglich als Hinweis zu verstehen.

    Für scharfe Waffen gibt es solche Umbausätze auch. Einige sogar mit längerem Austauschlauf, die aus der Pistole eine Langwaffe machen. Das ist kein Problem, denn dann wird so ein Umbausatz als Wechseksystem bzw. Wechsellauf in die WBK eingetragen. Für Besitzer einer dazu passenden Waffe in der eigenen WBK, ist der Eintrag bedürfnisfrei, solange das Kaliber der Ursprungswaffe nicht vergrößert wird.
    Wechselläufe oder Wechselsysteme sind nichts Seltenes.

  • Genau, durch den Umbau ändert sich an den Schusseigenschaften nichts.
    Der Mündungsfeuerdämpfer hat auch keine "Ballführende-Wirkung".

    Die RAM Combat wird quasi einfach nur "eingehangen".

    Man kann alles mit wenigen Handgriffen in maximal 2 Minuten rückgängig machen.

    Da die RAM Combat hierbei nicht modifiziert wird, sondern komplett im Ursprungszustand bleibt, behält auch das weiterhin seine Gültigkeit.

    Also der Umbau ist strafrechtlich unbedenklich durchzuführen. :thumbup:

  • neben den zweifel an der geistigen eignung wenn jemand versucht bei einer seiner mühsam legal erworbenen kurzwaffen die handlichkeit eines gewehres mit der prezision einer kurzwaffe zu kombinieren könnte ich mir noch vorstellen das:
    21.2 Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von Schusswaffen, von

    Schalldämpfern für Schusswaffen und das Zusammensetzen fertiger Teile

    zu einer Schusswaffe, es sei denn, dass die Schusswaffe nur zur Pflege,

    zur Nachschau oder zum Austausch von Wechsel- oder Austauschläufen

    sowie Wechselsystemen auseinander genommen wird. Das Zusammenfügen

    von Bausätzen erlaubnisfreier Schusswaffen nach Anlage 2 Abschnitt

    2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.7 bis 1.9 ist kein Herstellen.

    Eine Schusswaffe wird bearbeitet, wenn ihre Funktionsweise geändert

    wird (z. B. Umarbeitung einer Schreckschusswaffe in eine Waffe für Patronenmunition,

    einer Repetierwaffe in eine halbautomatische Waffe, einer

    Schusswaffe für Einzelfeuer in eine für Dauerfeuer), wenn wesentliche

    Teile der Waffe (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3) ausgetauscht,

    geändert oder in ihrer Haltbarkeit beeinträchtigt werden (z. B. Verkürzung

    des Laufs, Änderung des Patronenlagers) oder wenn das Aussehen

    der Waffe wesentlich geändert wird (z. B. Abänderung einer Langwaffe

    in eine Kurzwaffe durch Verkürzung des Schaftes, Montieren von Kühlrippen,

    Anbringung eines Zielfernrohrs durch mechanische Veränderung

    an der Waffe).

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Zitat von Gesetz

    Eine Schusswaffe wird bearbeitet, [... ]oder wenn das Aussehen

    der Waffe wesentlich geändert wird (z. B. Abänderung einer Langwaffe

    in eine Kurzwaffe durch Verkürzung des Schaftes, Montieren von Kühlrippen,

    Anbringung eines Zielfernrohrs durch mechanische Veränderung

    an der Waffe).

    Aha. Also ist umgekehrt das Anbringen eines Anlageschaftes an eine LP auch verboten? Wenn das Anbringen von Kühlrippen erwähnt wird, wie ist das dann mit Griffschalen oder einem Kompensator?

    Oder das Anbringen eines Voderschaftes/Handschutzes mit Montageschienen? Wenn ich da an die Umbauten im Airsoftbereich denke, dann sind wir ja alle Kriminelle!

    Komisches Gesetz. 8|

  • baumstamm, aus welchen WaffG hast Du dein Zitat ?
    In dem was hier im Forum verlinkt kann ich es nicht finden.
    Dort steht :

    Joachim

    Edit: Ich glaube ich habe es gefunden. Du hast das teilweise aus einer nicht mehr / bzw noch nicht gültigen WaffVwV.
    Dort steht aber der Umbau einer Langwaffe zu einer Kurzwaffe

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • joachim, du hast recht, es ist eine alte WaffVwV die ich zitiert habe!
    wäre aber die einzige erkärung die ich mir sonst noch vorstellen kann.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Wobei die Händler ja schon einiges an Mist / Halbwissen auf dem Markt werfen.
    Da werden Böllerpatronen nur noch auf EWB verkauft obwohl sie eigentlich noch frei sind, etc.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • neben den zweifel an der geistigen eignung wenn jemand versucht bei einer seiner mühsam legal erworbenen kurzwaffen die handlichkeit eines gewehres mit der prezision einer kurzwaffe zu kombinieren könnte ich mir noch vorstellen das:
    21.2 Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von Schusswaffen, von

    Erstmal muss ich sagen das ich es schon echt schade finde wie du mit anderen Menschen hier umgehst. Zu dem würde ich vielleicht ein wenig auf meine Grammatik achten, wenn man als ersnthafter User gelten will.
    Nun zum Thema "Wie sinnvoll ist das Kit in der Praxis". Wie Marco bereits ausgeführt hat, bekommt man eine bessere Schusshaltung und kann gerade beim RAP deutlich genauer wirken. Was die PRÄZISION angeht, sollte man doch immer bedenken das es sich dabei um die RAM Combat handelt und diese im Vergleich zu anderen RAM Langwaffe bei weitem nicht so einen Reichweiten- Unterschied.

  • hallo lars, ich wollte keinesfalls schändlich mit anderen hier umgehen, die frage des threadstarters ging nach meiner interpretation auch in richtung scharfe waffen und da ist der erwerb von kurzwaffen stark eingeschränkt, man muß sich da schon überlegen warum man eine kurzwaffe zur langwaffe machen will. wie dem auch sei. keinesfalls wollte ich hier jemanden zu nahe treten, wem denn auch, da es hier nur um die diskusion rechtlicher grundlagen geht und nicht über die vorteile die so ein kit bringt.
    das du auf deine grammatik achtest ehrt dich, ich für meinen teil tue das auch, wenn auch nur mit eher bescheidenem erfolg, die legasthenie fordert regelmäsig ihren tribut von mir!
    über die ernsthaftigkeit meines usertums habe ich mir allerdings selbst bisher noch keine gedanken gemacht.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Finde ich echt gut von dir das du meinen Eindruck von dir nun revidiert hast, es können ja immer Missverständnisse auftreten,
    Ich gebe dir bei der Nutzung in scharfer Form sicherlich recht, nur ist wie gesagt das Umbaukit expliziet für die RAM Combat gefertigt und kann ohne Bearbeitung auch nicht anderweitig genutzt werden.
    Daher fällt eine "Scharfe"- Nutzung komplett weg.