PTB-Waffe - Selbstverteidigung

Es gibt 76 Antworten in diesem Thema, welches 13.828 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. März 2013 um 10:51) ist von Wuchti.

  • Mein Empfehlung ist die PK380. Solange du CS und PV Munition vom Umarex verwendest, funktioniert diese tadellos. Probleme macht die Reizstoffmunition von Wadie, weil der Schlagbolzen der PK380 erstmal recht kurz ist und zudem auch noch ein Trägheitsschlagbolzen ist. Aber ich finde die Reizstoffmunition von Umarex sowieso besser. Bei PV ist sogar der Wirkstoffanteil höher.

    Mit ihren stolzen UVP von 250€ ist sie gewiss nicht die günstigste und die scharfe Version kostet gerade mal 100€ mehr, aber man sollte bedenken, dass bei er PK380 viele (vor allem auch wesentliche) Teile der scharfen Version verwendet wurden. Dazu zählt der Schlitten (MiM-Stahl), der Hahn (ich glaube auch MiM-Stahl), Magazin (wurde eingedrückt, damit man die kürzere 9mm PAK laden kann statt der .380 ACP) und Griffstück sowie Schlossteile. Lediglich der Lauf und Patronenlager sind aus Zinkdruckguss und in den Griff eingarbeitet, damit sie den PTB Auflagen genügt.

    Du kannst dir gerne auch auf Youtube den 1000 Schusstest angucken. Der wird dir die Sache noch schmackhafter machen.

    Ein weiterer Vorteil neben der Lebensdauer und der Zuverlässigkeit ist die Führigkeit, denn die PK380 ist recht klein und für Concealed Carry bestens geeignet.

    Wie schon weiter oben erwähnt wurde, brauchst du einen "Kleinen Waffenschein" um diese führen zu dürfen.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Einkauf abgeschlossen.

    Wo?
    Beim nächsten Waffenhänder in meiner Gegend, der gleichzeitig auch noch einen guten Ruf hat.

    Wie oben schon beschrieben war meine Entscheidung auf die Röhm RG 96 gefallen.
    Diese war dann auch relativ schnell gekauft. Allerdings hatte ich im Schaufenster einen handlichen Revolver, ebenfalls der Firma Röhm (RG 69), gesehen.

    Da fast jeder zur Selbstverteidigung einen Revolver empfiehlt und ich die ganze Zeit an die RG69 denken musste, bin ich schließlich erneut hingefahren und die RG 69 gekauft.
    Der Waffenhändler hat sich wohl etwas gewundert, denke ich, da er schmunzeln musste.

    Die RG 96 ist für das kommende Silvester vorgesehen und die RG 69 für die Selbstverteidigung.


    Für die Röhm RG 96 hab ich inklusive einem Ersatzmagazin 159,- EUR, und für die Röhm RG 69 209,- EUR, bezahlt.

    Munition habe ich GECO gekauft, Pfefferpatronen waren nicht vorrätig. War das eine gute Entscheidung?

    2 Mal editiert, zuletzt von cookie91 (5. März 2011 um 17:15)

  • Mit den beiden kann man eigentlich nichts falsch machen. Ich habe auch schon mit dem RG69 geliebäugelt. Dann aber in Nickel und mit Holzgriffschalen. Das sieht auch echt gut aus.
    Soweit ich weiß ist der RG69 auch zum Teil aus Stahl, bin mir aber nicht sicher.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • an sich richtig (es gibt noch durchladen sofern die Kartusche nicht verklemmt ist), allerdings sollte dann nicht verschwiegen werden, dass es auch Munnitionsversager gibt, die einen Revolver lahm legen können.

    Wadie Supra-Pfeffer (9mmR) blockieren Trommel?!?! Gibt es Alternativen?


    Was mir bei den Empfehlungen für einen Revovler auch immer fehlt sind die Hinweise auf Trommelspalt bzw. versatz der Trommelbohrung (nennt man das so?) zum Lauf.

    Auch wenn der Revolver wesentliche Vorteile bietet, ist beim Kauf für SV doch noch ein wenig was zu beachten zumal es auch hier Ausfälle geben kann.


    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität hält länger als die Freude über einen günstigen Preis.

  • Was mir bei den Empfehlungen für einen Revovler auch immer fehlt sind die Hinweise auf Trommelspalt bzw. versatz der Trommelbohrung (nennt man das so?) zum Lauf.

    Auch wenn der Revolver wesentliche Vorteile bietet, ist beim Kauf für SV doch noch ein wenig was zu beachten zumal es auch hier Ausfälle geben kann.


    deswegen empfehle ich auch die waffen bei dem ich mir sicher was trommelspalt und weiteres angeht.

    das ein revolver auch versagen kann ist ja klar. die frage ist nur mit welcher wahrscheinlichkeit und ich wette mit dir, dass die wahrscheinlichkeit des veragens bei einer pistole um einges höher ist, auch wenn es nicht an der pistole selbst liegt.

    einen revolver drückt man in einer SV situation einfach richtung angreifer komplett ab und rennt weg. auch wenn der erste ein versager war, die anderen knallen bestimmt. ist bei einer pistole gleich der erste der versager, dann bleibt dir ncihts anderes übrig als zu rennen und hoffen, dass der angreifer das letzte mal sport in der grundschule hatte. ;)

  • @cookie91

    Da hast du dir zwei schöne SSW gekauft, ein richtiges Arbeitstier (RG96) für Silvester und
    für die SV nen RG69. :thumbsup: war ne gute sache nochmal zurück zufahren und den RG69
    zu kaufen. Ich liebäugel auch schon länger mit ihm möchte die Luxus version haben muß nur
    meine Frau noch überzeugen aber sie meint das reicht erstmal. ;(

    MfG

    Rechtschreibfehler dürfen behalten werden 8)

    :ptb: Meine SSW: Röhm RG96, RG88, RG76, RG600, RG 8 und eine Browning GPDA8 :johnwoo:

  • An dieser Stelle möchte ich an alle "DANKE" sagen. Zum einen für die freundliche Aufnahme eines Neulings und zum anderen für die hilfreichen Beträge.
    Die Hilfsbereitschaft könnte wohl kaum besser sein.

    Wo mein Waffenhändler bei dem PTB's relativ günstig ist, so sind seine Munitionspreise recht hoch.

    Nach der Herleitung, zur Frage:
    Mit welchen Online-Shop's habt ihr positive Erfahrungen gemacht, außer mit https://www.co2air.de/wbb3/www.versandhaus-schneider.de (Hier hat Creep0815 ja schon ein positives Statsment abgegeben.)?

    Die zweite Frage von "Betrag 11" ist eher etwas in den Hintergrund gerückt, allerdings erweitere ich an dieser Stelle die Frage für die Röhm RG 69.

    Einmal editiert, zuletzt von cookie91 (5. März 2011 um 17:15)

  • Mit Waffen Ostheimer habe ich gute erfahrungen gemacht.
    ich kann dir zum Schulterholster nichts sagen da ich ein Tiefziehholster
    benutze wo gleich drei magazin Taschen dran sind.

    MfG

    Rechtschreibfehler dürfen behalten werden 8)

    :ptb: Meine SSW: Röhm RG96, RG88, RG76, RG600, RG 8 und eine Browning GPDA8 :johnwoo:

  • [i]Die zweite Frage von "Betrag 11" ist eher etwas in den Hintergrund gerückt, allerdings erweitere ich an dieser Stelle die Frage für die Röhr RG 69.

    Es gibt keinen Hersteller mit Namen Röhr, die Firma heißt Röhm.
    Wegen eines Schulterholsters geh mal auf die Seite von Gunner's Warehouse. Dort gibt es hervorragende Holster von Sickinger (auch für Gaswaffen!). Und wenn du nichts passendes für den RG69 findest, kannst du dort per Mail oder Telefon nachfragen. Der Inhaber - Alexander Schmidt - ist sehr nett und kompetent. Sonderanfertigungen werden auch gemacht, meistens ohne Aufpreise.

    Bier trinken macht Bauch - Bauch bringt Ansehen - Ansehen bringt Geld - für Geld gibt's Bier ... ein echter Teufelskreis :thumbsup:

  • Hallo Cookie91

    Insgesamt erstmal ne gute auswahl :thumbsup:

    Zum Schulterholster:
    Hat dein örtlicher BüMa eventuell welche vorrätig?
    Müssen ja keine guten sein, aber ich würde fragen ob man sich mal ein paar verschiedene Varianten ausleihen kann, um durchzuprobieren.
    In den meißten Tgaesituationen kommt man an einen Schulterholster nur schwer ran, oder er ist nicht ausreichend verdeckt.
    Umgekehrt ist beispielsweise beim Innenbund Holster die größe der Trommel eines Revolvers das Problem.

    Wenn du dir mit dem Schulterholster sicher bist will ich nichts gesagt haben, jeder trägt etwas anders gerne, hängt ja auch davon ab zu welchen anlässen / mit welcher Kleidung / wie oft / etc. man seine SSW führen will.
    Aber mir hat so ein durchprobieren einiges geholfen.
    Und n guter Schulterholster kann auch nicht gerade billig sein ;)

    MfG, andi

  • Ich war heut Vormittag, wegen der Holster, erneut bei Waffenhändler.

    Für den Revolver hat er mir 2 Lederschulterholster zum ausprobieren mitgegeben.

    Für die Pistole hat er leider nichts da, was meinen Vorstellungen entsprochen hat. Also einen mit zusätzlich Platz für Magazine.

    Der Inhaber des Ladens meinte, ich soll mich im Internet nach Produkten umsehen. Er würde dann schauen ob er dieses Modell besorgen kann.

    Bin dann auf folgendes getroffen:

    Schulterholster mit 3 Magazintaschen. Dieses Schulterholster ist sehr leicht anzulegen und bietet einen sehr hohen Tragekomfort. Top Qualität von SWISS ARMS

    Details:
    Modell: SWISS ARMS Schulterholster mit Magazintaschen
    Gewicht: 150 g
    Material: Cordura
    Trageweise: horizontal


    Würde dieses überhaupt für die RG 96 passen?

    Persönlich wäre mir eines aus Leader lieber. Natürlich sind Lederausführungen teurer als andere, aber der Preis ist mir relativ egal. Hauptsache ich fühle mich beim tragen wohl.

    Was würde zur RG 96 passen?

  • Hallo cookie91,

    folge einfach dem Rat von Trommelmann, Beitrag 31 ! Auch ich habe dort die besten Erfahrungen gemacht !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Zugegeben, mit den Waffen kenne ich mich längst nicht so gut aus wie die Meute hier.....aber einen guten Rat habe ich doch für Dich :

    Sobald Du eine Waffe auf einen Menschen richtest befindest Du Dich juristisch auf ganz dünnem Eis. Das Notwehrrecht ist sehr kompliziert, wie die laufende Rechtsprechung immer wieder zeigt. Selbst wenn Du mit Deiner Waffe nur drohst ist unter Umständen schon ein Tatbestand nach StGB gegeben..

    Wenn Du tatsächlich schießen solltest, sind drei Dinge enorm wichtig ; 1. Erste Hilfe leisten 2. Polizei benachrichtigen 3. Mit Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Möglichst einer, der sich mit Strafrecht auskennt. ( Anwaltskammer fragen )

    So manch einer, der in Notwehr zu handeln glaubte hatte plötzlich eine Vorstrafe wegen Körperverletzung weg, dass kann sehr schnell gehen......

    Einmal editiert, zuletzt von wernereiskalt (7. März 2011 um 20:56)

  • Zugegeben, mit den Waffen kenne ich mich längst nicht so gut aus wie die Meute hier.....aber einen guten Rat habe ich doch für Dich :

    Dafür war die PK aber ne gute Wahl....Zitat:
    "Beim Auspacken und erstem Zerlegen war ich schon begeistert - so eine
    Qualität findet man im SSW Bereich kaum noch und erst Recht nicht bei
    Umarex. Höchstens früher bei ERMA; aber die gibt es nur noch gebraucht
    und teilweise sauteuer."


    Sobald Du eine Waffe auf einen Menschen richtest befindest Du Dich juristisch auf ganz dünnem Eis. Das Notwehrrecht ist sehr kompliziert, wie die laufende Rechtsprechung immer wieder zeigt. Selbst wenn Du mit Deiner Waffe nur drohst ist unter Umständen schon ein Tatbestand nach StGB gegeben..

    Wenn ich die Waffe auf einen "Menschen" richte dann tue ich das in Notwehr und zur Abwehr eines Angriffs auf Leib und Leben und nur dann!
    Ich kann in diesem Moment nicht berücksichtigen ob ich dabei irgendeinen Tatbestand erfülle.

    Wenn Du tatsächlich schießen solltest, sind drei Dinge enorm wichtig ; 1. Erste Hilfe leisten 2. Polizei benachrichtigen 3. Mit Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Möglichst einer, der sich mit Strafrecht auskennt. ( Anwaltskammer fragen )

    Falls es zur Schussabgabe kommt dann gibt mir das Hoffentlich ausreichend Zeit mich zu entfernen.
    Und zwar ziemlich zügig!

    So manch einer, der in Notwehr zu handeln glaubte hatte plötzlich eine Vorstrafe wegen Körperverletzung weg, dass kann sehr schnell gehen......

    Wenn es meinen A....... in der Situation rettet (Lebenssbedrohender Angriff) ist es mir 21 ob es Nachher zur Anklage kommt.

    Wir wissen alle um die rechtliche Situation.Das Ding ist nicht ohne.Nur wenn micht jemand angreift dann gebe ich alles was geht.Es muss mir egal sein ob ich den Angreifer verletzte.

    ...hatten wir auch schon x-mal hier im Forum.Es gibt den Gesundheitlich/Rechlich sicheren Weg in einer Notwehrsituation nicht wirklich.Immer besteht die Möglichkeit das der Täter dich zum Angreifer macht nachdem du die Polizei und den Rettungsdienst gerufen hast.

    nix für Ungut.

    Das Gefährliche Ende einer Schusswaffe ist HINTEN! 8)

    2 Mal editiert, zuletzt von Mitbürger (7. März 2011 um 23:19)

  • @wernereiskalt:

    Zuerst einmal, auch für deinen Betrag ein "DANKE".

    Ich habe den "Kleinen Waffenschein" letzte Woche beantragt. Gleichzeitig mit dem Beamten ein ausführliches Gespäch geführt (Landratsamt --> "Obere Waffenbehörde").

    Der Beamte wär sehr freundlich und hat sich auf meine Frage hin, "Im welchen Situationen das Abwehren von Gefahren auf Leib und Leben mir PTB-Waffen zu rechtfertigen ist.", ca. 1 Stunde mit mir unterhalten.

    Ich denke das ich nach diesem Gespäch weiß, wann PTB-Waffen zu rechtferigen sind.

    Meine aus dem Gespräch abgeleitete Fastregel: Ist das eigene Leben (Notwehr) oder das Leben eines anderen (Nothilfe) in Gefahr, so tritt eine Notwehrlage ein. Gefolgt von der Notwehrhandlung, die den Angriff sicher und schnell beenden soll.
    Beispiel:
    Person 1 wird von Person 2 mit einem Messer bedroht. -> Bei Person 1 triit die Notwehrlage ein, die sie berechtigt den Angriff mit der ihr mildesten zur Verfügung stehenden Mittel, das ohne Risiken für Person 1 ist) sicher und schnell zu beenden.


    Falls ich mich irre, dann verbessert mich bitte.

  • Hallo Cookie91,

    du irrst nicht, genauso wurde es mir bei der Waffensachkunde auch beigebracht.
    Allerdings gibts da immer noch einen Haken. Lässt du dich zum Opfer machen, kann dir niemand was.
    Wehrst du dich aber, wird dies Gewalt erfordern.
    Und diese Gewalt kann man dir schnell vorwerfen. Da gibt es ja noch den Notwehrexcess beispielsweise.
    Insgesamt gab es einfach schon zu viele unverständliche Urteile, selbst wenn dein leben bedroht ist, und der Einsatz einer Waffe gerechtfertigt ist, bleibt immer noch die Frage wie weit du bei deisem Einsatz gehen darfst.
    Und in der Sitiation, in der du dich Verteidigen musst, kannst du kaum darüber nachdenken, und reagierst eventuell über. Zumindest könnte das ein Richter nacher so sehen.
    Bsp. Jemand kommt auf dich mit einem Messer zu, hebt es an und will auf dich niederstechen. du schießt auf ihn , setzt dabei die Waffe auf.
    Im schlimmsten Falle ist er tod. Auch wenn es keine absicht war, und du nicht wusstest was du sonst tues solltest..... Ein Richter könnte nacher fragen, wieso du nicht zuerst aus größerer Entfernung geschossen hast. Dann müsstest du anchweißen dass du im moment des Angriffes ausfgrund von Angst, etc. nicht anders handeln konntest.
    Und hier ist das Problem.... Da wird es 1000 verschiedene Urteile geben können.

    MfG, andi


  • Allerdings gibts da immer noch einen Haken. Lässt du dich zum Opfer machen, kann dir niemand was.

    Insgesamt gab es einfach schon zu viele unverständliche Urteile, selbst wenn dein leben bedroht ist, und der Einsatz einer Waffe gerechtfertigt ist, bleibt immer noch die Frage wie weit du bei deisem Einsatz gehen darfst.

    Und in der Sitiation, in der du dich Verteidigen musst, kannst du kaum darüber nachdenken, und reagierst eventuell über.
    Bsp. Jemand kommt auf dich mit einem Messer zu, hebt es an und will auf dich niederstechen. du schießt auf ihn , setzt dabei die Waffe auf.


    Im schlimmsten Falle ist er tod. Auch wenn es keine absicht war, und du nicht wusstest was du sonst tues solltest..... Ein Richter könnte nacher fragen, wieso du nicht zuerst aus größerer Entfernung geschossen hast.

    Prima,dann lass uns doch alle unsere SV Mittel zuhause in die Vitrine Packen und Opfer werden.
    Mit der Konsequenz das du zwar hinterher evtl im Rollstuhl sitzt weil du ja das Opfer bist,den Staatsanalt hinter dir hast,aber leider keine Schadenersatz bekommst weil der arme Angreifer ja kein Geld hat.

    Wenn mein Leben bedroht ist gehe soweit den Angriff schnellstmöglich und Sicher zu beenden.
    Es ist mir dann nicht zumutbar vorher nochmal dies oder das auszuprobieren.Spätestens wenn der Angreifer das Messer hebt musst du reagieren,sofort! Ein Messer ist eine tötliche Waffe.

    Deine SSW ist dazu gedacht Reizgas zu verschiessen und dazu benutzt man sie.
    Kommt der Täter dabei zu dicht heran,was er ja muss um Dich zu stechen, wird er verletzt werden.Dann ist es aber unvermeidbar und notwendig um den Angriff abzuwehren.


    Es gibt keine Zeit zum abwägen.Das wissen die Richter auch.

    Das Gefährliche Ende einer Schusswaffe ist HINTEN! 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Mitbürger (8. März 2011 um 08:17)

  • Hallo Mitbürger
    ich weiß wir hatten ja schoinmal unsere Diskussion, und ich möchte sie hier nicht wieder aufflammen lassen, aber deismal hatte ich es tatsächlich etwas anders geschrieben ;)

    Zitat von »andi77«
    Allerdings gibts da immer noch einen Haken. Lässt du dich zum Opfer machen, kann dir niemand was.

    Insgesamt gab es einfach schon zu viele unverständliche Urteile, selbst wenn dein leben bedroht ist, und der Einsatz einer Waffe gerechtfertigt ist, bleibt immer noch die Frage wie weit du bei deisem Einsatz gehen darfst.

    Und in der Sitiation, in der du dich Verteidigen musst, kannst du kaum darüber nachdenken, und reagierst eventuell über.
    Bsp. Jemand kommt auf dich mit einem Messer zu, hebt es an und will auf dich niederstechen. du schießt auf ihn , setzt dabei die Waffe auf.


    Im schlimmsten Falle ist er tod. Auch wenn es keine absicht war, und du nicht wusstest was du sonst tues solltest..... Ein Richter könnte nacher fragen, wieso du nicht zuerst aus größerer Entfernung geschossen hast.
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    Ich habe nicht geschrieben dass man seine SV Mittel zuhause lassen soll.
    Allerdings sollte man sich Bewusst sein, dass nicth jede SV auch zwangsläufig als solche anerkannt wird.
    Ich denke das können hier im Foum einige bestätigen, die daamit schon erfahrungen gemacht haben.

    Zitat: "Es gibt keine Zeit zum abwägen.Das wissen die Richter auch."

    Wissen tun sies vielleicht, aber es gibt doch immer wieder unverständliche Urteile.

    Kurz und Knapp. Ich wollte diesmal nicht wieder darüber diskutieren, was gerechtfertigt ist und was man darf. (Das hatten wir ja schon ;) ) , sondern lediglich ob man sich danach auch sicher sein kann dass es jeder Richter so sieht.

    Wernereiskalt schriebt ja :

    " 1. Erste Hilfe leisten 2. Polizei benachrichtigen 3. Mit Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Möglichst einer, der sich mit Strafrecht auskennt. ( Anwaltskammer fragen ) "

    Ich gebe zu, ich würde GENAUSO handeln, allerdings (!) bin ich mir dessen bewusst, das Punkt 2 für mich selbst gefährlich werden kann, selbst wenn ich mich nur Verteidigt habe.

    Sollte der Angreifer nicht gleich verletzt sein, gibt es auch noch eine andere Möglichkeit:
    Schießen und Flucht !! Macht auch sinn, ein Reizgasschuss garantiert ja nie 100%ig dass der angreifer die nächten Minuten am boden liegt. Was ist wenn er gleich wieder Angreift?
    Ich würde folgendes besser finden, je nach situation:
    Schießen, seinen eingenen AR**** in Sicherheit bringen, und dann mal nen Arzt da hinschicken. Mit n bissl Glück ist der Täter bis dahin wieder auf n Beinen und schon weg.

    MfG, andi