Hallo hier im Forum,
Das ortliche Ornnungsamt hat mich angeschrieben wegen wegen Austritt aus dem alten Schützenverein. Ich möge dem Ordnungsamt den Eintritt des neuen Vereins bitte mitteilen.
Konkret geht's um eine Revolver der Firma ERMA im Kaliber 4 mm M20. Damalige Bedingung für den Erwerb meines Wissens nur der Nachweiß der Sachkunde (mit Prüfung darüber).
Nach neuem WaffG ist der Grund für das Bedürfnis die Mitgliedschaft in einem Schützenverein.
Meine Frage nun: Geht es auch ohne Schützenverein bzw. kann die Waffe irgendwie als Sammlerwaffe auf einem anderen Weg rechtmäßig erhalten bleiben?
Der Eintritt in einem neuen Verein ist verbunden mit Jahresbeitrag + Aufnahmegebühr, also circa 275€ im ersten Jahr. Ich habe momentan keine anderen WBK-pflichtigen Waffen.
Ist es wert den ganzen Akt zu betreiben und die Waffe mit Bedürfnis zu erhalten? Oder die Waffe verkaufen oder offiziell unbrauchbar machen. Die Waffe ist ein 6-schüßiger Revolver
der Firma ERMA aus Dachau, wohl das Modell "Erma ER77 - Nachbau des Smith_&_Wesson Revolvers Modell 19 im Kal. 4 mm M 20" Quelle: Wikipedia!!!!.
Mich würde Eure Meinung dazu interessieren. Die Waffe ist in einem Zustand von 1-2 und hat keine 200 - 300 Schuss, Baujahr ist ca. 1996 - 1997.
Wenn jemanden den Wert einer solchen Waffe beziffern kann, bitte eine Rückmeldung.
Mfg Andreas