Genau, der KWS ist ein guter Indikator.
Das stimmt zwar, denn mit dem Antrag einer (beliebigen) waffenrechtlichen Erlaubnis beauftragt man den SB zur Prüfung und Bewertung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und pes. Eignung, die bei allen Erlaubnissen immer (gleich) gefordert wird. Sollte der KWS ausgestellt werden, kann man davon ausgehen, dass auch keine Versagungsgründe gegen der WBK oder dem JS vorliegen. Diese "Prüfung" würde allerdings 50 € kosten. Im Falle der Versagung kann der SB jedoch bis zu 75 % der Ausstellungskosten dennoch berechnen.
In dem Fall der Ausgangsfrage ist das jedoch völlig überflüssig, weil noch nicht mal die Mindestfrist von 5 Jahren verstrichen ist.
Dieses Beispiel mag auch dafür herhalten, dass man sich mit sowas und anderen Straftaten die neuen Interessen und Bestrebungen auf mindestens lange Sicht oder gar dauerhaft versauen kann. Dazu zählt auch der unbesorgte Umgang mit Waffen und pyrotechninschen Teilen.