Hallo zusammen,
ich habe vor in ferner Zukunft den Jagdschein zu machen, einziges Problem ist das ich etwas auf dem Kerbholz habe
Also ich wurde 2009 zu einer Jugendstrafe von 8 Monaten zu Bewährung verurteilt wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Verbrechenstatbestand).
Ich habe im net schon etwas gesucht aber werde in dem Gesetzesdschungel nicht wirklich schlau, ich weiß dass wenn ich wegen eines Verbrechens zu mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden wäre 10 Jahre warten müsste bis meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit wieder gegeben ist.
Wie schaut das bei einer Jugendstrafe von 8 Monaten aus, wegen eines Verbrechens???
Wer echt super wenn Ihr mir weiter helfen könntet!!!!
Ich weiß nicht ob ich jetzt 5 Jahre oder doch 10 Jahre warten muss bis meine Zuverlässigkeit wieder gegeben ist.
Das mit der Persönlichen Eignung weiß ich, wegen Drogen muss man generell zum Amtsarzt bei Antrag auf Jagdschein etc., damit habe ich aber keinerlei Probleme da das alles Geschichte ist!!
Bitte nur ernst gemeinte Beiträge auf Kommentare wie "Leute die Drogen nehmen haben mit Waffen lieber nix zu tun" kann ich verzichten, stimmt zwar voll und ganz aber da ich seit bald 3 Jahren mit dem Zeug nichts mehr zu tun habe ist dies hinfällig
Ich danke euch schon mal im Vorraus!!