dürfen jäger eine ssw ohne kws führen?

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 1.831 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Februar 2011 um 18:42) ist von tomba.

  • ich frage mich ob jäger eine schreckschußwaffe ohne kws führen dürfen, ist ja nichts für die jagt?
    nur mal rein intressehalber!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Im Rahmen der Jagdausübung wäre das wohl erlaubt
    (wenn auch relativ sinnlos).

    Ansonsten natürlich nicht.

    "Si vis pacem, para bellum"

  • stimme dir zu, ist ziemlich sinnlos, aber ich frage mich ob selbst solche sinnlosigkeiten bis ins letzte geregelt sind in unserem schönen land?
    ist wie geschrieben rein intressehalber. ich denke eigentlich wegen dieser sinnlosigkeit, das sie es nicht dürfen.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Meiner Meinung nach deckt der Jagdschein nur die Waffen ab, die dort Eingetragen sind und keine SSW. Also müßte der Ordnungshüter ein unerlaubtes "führen" für die SSW feststellen. Und ob das dann seinen Jagdschein und WKB tangiert wird dann wahrscheinlich ein Richter entscheiden. Das ist meine Meinung dazu - Wenn jemand was genaues weiß bitte posten.

    :dafuer: Einigkeit und Recht und Freiheit :schland:

  • Passt vielleicht nicht ganz zum Thema Jäger aber ich habe mal im Fernsehen gesehen das Angestellte des Ordungsamtes (die in den lustigen Uniformen) eine Waffe getragen haben.
    Dürfen die das? Sind das dann Schreckschusswaffen oder Scharfe?

    Andy

  • Jagdtschein berechtigt zum fuehren von scharfen Waffen.Denke nicht,das man damit eine Gaspistole fuehren darf,so laecherliche es auch ist.Buerokratendenken weicht halt deutlich vom normalen Menschenverstand ab,da muss man immer mit absolut unlogischem Denken rechnen.Edit:StoppWBK natuerlich nicht zum fuehren!

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Im Revier darf der Jäger zur Hundeausbildung eine SSW ohne KWS führen und auch damit schießen. Das kann man in der WaffVwV nachlesen. Er kann das aber auch mit einer scharfen Waffe tun. Auch die Hundeausbildung ist Jagdtätigkeit und bis der Hund fertig zur Prüfung ist, ist einiges verballert worden.

    Der Jagdschein hat die Funktion eines Waffenscheines. Im Zusammenhang mit der Jagdausübung darf der Jäger jede Schusswaffe führen.

  • Im Zusammenhang mit der Jagdausübung darf der Jäger jede Schusswaffe führen.

    Ja und selbst die bösen Einhandmesser, die mehr als 12,0cm langen Hirschfänger, wie auch die für Otto Normalverbraucher verbotenen Faustmesser.


    Dass es für SSW nicht unbedingt eines KWS bedarfs, zeigt auch das RG96-Sondermodell Rapid Launcher:
    Röhm Rapid Launcher - Hundetrainingsgerät

    Ob die Geschossenergie (E0) unter 7,5J bleibt, wage ich ebenso zu bezweifeln.

    Fördermitglied des VDB.

  • Klaus, lt. SB benötige auch ich als Jäger einen KWS. Begründung lt. ihm, SSW hat nichts mit Jagd zu tun.
    Das was du meinst keine ich von Röhm, eine RG 96 als Launcher zum Training für Hunde.

    Was stimmt oder nicht kann ich nicht mehr auseinanderhalten, denn wie so häufig 10 Leute 20 Meinungen.....

    Gruss

    Thomas

    sorry, Helge war schneller

  • 10.15.4 Der Kleine Waffenschein ist ein Waffenschein eigener Art, der nach dem
    Muster der Anlage 6 erteilt wird. Das bringt § 10 Abs. 4 Satz 4 zum Ausdruck,
    der – schon auf Grund der Unterschiedlichkeit der Erteilungsvoraussetzungen
    (die sich beim Kleinen Waffenschein nach Anlage 2 Abschnitt
    2 Unterabschnitt 3 Nr. 2.1 auf das Alterserfordernis, die Zuverlässigkeit
    und die persönliche Eignung beschränken), aber auch der für
    Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen geltenden rechtlichen Bestimmungen
    im Vergleich zu „scharfen“ Schusswaffen – so zu lesen ist,
    dass die Bestimmungen des § 10 Abs. 4 Satz 2 und 3 nicht bzw. nur modifiziert
    gelten.
    Der Kleine Waffenschein ist – im Unterschied zu § 10 Abs. 4 Satz 2 und 3
    - für die Gattung der Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit
    PTB-Zeichen,
    - unbefristet und
    - ohne ausdrückliche Beschränkung auf bestimmte Anlässe oder Gebiete
    zu erteilen. Das Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
    nach § 42 Abs. 1 bleibt unberührt; für die Erteilung insoweit erforderlicher
    Ausnahmebewilligungen gelten auch im Hinblick auf Schreckschuss-,
    Reizstoff- und Signalwaffen die in § 42 Abs. 2 genannten Voraussetzungen
    uneingeschränkt.
    Der Kleine Waffenschein erstreckt sich nur auf solche Schreckschuss-,
    Reizstoff- und Signalwaffen, die das Zulassungszeichen der PTB tragen
    und daher im Erwerb und Besitz erlaubnisfrei sind (Anlage 2 Abschnitt 2
    Unterabschnitt 2 Nr. 1.3). Für sonstige Schreckschuss-, Reizstoff- und
    Signalwaffen kommt bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen lediglich
    die Ausstellung eines allgemeinen Waffenscheines in Betracht.
    Der Kleine Waffenschein ist in folgenden Fällen entbehrlich:
    - Für Inhaber eines Waffenscheins oder einer Bescheinigung nach
    § 55 Abs. 2, die zum Führen erlaubnispflichtiger Schusswaffen berechtigt
    sind;
    - für Inhaber eines Jagdscheins zum Führen von Schreckschuss-,
    Reizstoff- und Signalwaffen in den Fällen des § 13 Abs. 6.

    § 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken
    ...
    (6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. Der befugten Jagdausübung gleichgestellt ist der Abschuss von Tieren, die dem Naturschutzrecht unterliegen, wenn die naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung die Tötung durch einen Jagdscheininhaber vorsieht.

  • Passt vielleicht nicht ganz zum Thema Jäger aber ich habe mal im Fernsehen gesehen das Angestellte des Ordungsamtes (die in den lustigen Uniformen) eine Waffe getragen haben.
    Dürfen die das? Sind das dann Schreckschusswaffen oder Scharfe?

    Mit Sicherheit scharfe da SSWs im professionellen Bereich durchweg durch UVV und ähnliches tabu sind.

    In einigen Gegenden dürfen die das. Das Ordnungsamt ist (zumindest in einigen Bundesländern) eine Polizeibehörde und das räumt deren Bediensteten (oftmals sogar Beamte, daher ja Ordnungsamt) einiges an Rechten ein von denen z.B. private Bewachungsfirmen nur träumen dürfen. In Hessen haben die, soviel ich weiß sogar die gleichen Befugnisse wie die Landespolizei.

    Edit:

    Muß dem Thomas zustimmen, mir wurde das gleiche gesagt.
    Seitdem hab´ich das Ding!

    Wenn man dieser Logik folgt ist aber doch wohl auch Essig mit dem Schießen mit der SSW zur Hundeausbildung im Revier?!? Hat ja dann für die Behörde auch keinen Zusammenhang mit der Jagtausübung weshalb auch das nicht durch den Jagdschein gedeckt sein dürfte.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • floppyk, danke, ich dachte mir das selbst solch ein blödsinn geregelt ist! :thumbsup:
    saalach, ich frage mich sogar ob das fachpersonal vom ordnungsamt das die knöllchen schreibt mit ihren dienstwagen dazu außerhalb der dafür vorgesehenen parkmöglichkeiten parken darf?

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Wenn man dieser Logik folgt ist aber doch wohl auch Essig mit dem Schießen mit der SSW zur Hundeausbildung im Revier?!? Hat ja dann für die Behörde auch keinen Zusammenhang mit der Jagtausübung weshalb auch das nicht durch den Jagdschein gedeckt sein dürfte.

    Ja, da müsste man sich bei den Behörden wohl noch zusätzlich eine Schießgenehmigung ausstellen lassen.
    Denn außerhalb der eigenen vier Wände/ Gartenzäune ist es ja nur zur Notwehr gestattet.
    :new16:

    Fördermitglied des VDB.

  • Klaus, du hast es selbst im Paragrafen genannt, zu Jagdzwecken ja, aber als Privatmann in der Stadt unterwegs, ist dann Schluss mit lustig. Klar im Revier, bei der Hundeausbildung ist das Ding ja wieder Hilfsmittel der Jagd.
    Ansonsten, da nützt es mir nichts das ich den Jagdschein habe. :(
    Also bleibt es für mich dabei, mein SB hat leider Recht und richtet sich nach den Bustaben des Gesetzes.
    Wenn ich nun einmal nicht im Revier bin und das bin mehr als häufig ist auch von mir als Jäger der KWS zu erwerben wenn ich meine mit einem Heissluftfön durch die Gegend gehen zu wollen/müssen oder wie auch immer!

    Gruss

    Thomas

  • ok, aber dann im revier auch nur wenn der hund dabei ist, denn wo sollten sonst die jagdlichen zwecke einer ssw liegen?

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Baumstamm auch ohne Hund, siehe § 13 (6)
    Ich persönlich würde den Teufel tun, wenn ich eine scharfe KW als Fang- und Selbstschutzwaffe führen kann und darf, mich mit einer Buntmetallkniffte einem tats. Angreifer entgegen zu stellen. :bash:
    Wer ginge denn von uns mit nem Messer zu einer Schiesserei? :crazy3:

    Gruss

    Thomas

  • § 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken

    ...

    (6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung
    einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von
    Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis
    führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen
    Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen
    .
    Der befugten Jagdausübung gleichgestellt ist der Abschuss von Tieren,
    die dem Naturschutzrecht unterliegen, wenn die naturschutzrechtliche
    Ausnahme oder Befreiung die Tötung durch einen Jagdscheininhaber
    vorsieht.


    würde eine ssw denn unter jagd und forstschutz fallen?

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Ein Jäger muss schon rund 100 € im Jahr für den Erhalt seines Jagdscheines an Gebühren entrichten. Er hat zig tausende € für die Ausbildung und Ausrüstung ausgegeben. Weiterhin hat er noch eine Reihe anderer Ausgaben. Spielen da die einmaligen 50 € für den KWS eine Rolle?