gesetzeslage bei über 7,5 joule

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 1.040 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Februar 2011 um 16:44) ist von skull23.

  • einen wunderschönen guten tag,

    ich weiss das das hier im forum ein unliebsames thema ist und jeder der hier irgendwelche fragen dazu stellt, sofort verbal gesteinigt wird. trotzdem wage ich mal den versuch und hoffe auf fachgerechte antworten. die top ten der bescheueten fragen kenne ich und einen link aufs waffengesetz brauch ich auch nich, steht hier groß genug, find ich auch so. nur befasse ich mich nicht gern mit gesetzestexten weil ich weder die zeit noch die lust habe dieses kauderwelsch zu verstehen.

    mit der gesetzeslage bis 7,5 joule kenn ich mich ja soweit recht gut aus. meine frage wäre jetzt wie es sich bei allem darüber verhält. was größere leistung und größere kaliber betrifft. ein kumpel von mir ist der meinung das man diese mit dem kleinen waffenschein besitzen darf, bzw. überhaupt erstmal kaufen kann. jedoch habe ich mich heute noch mal dazu belesen und bin zu dem schluss gekommen, dass der "kleine waffenschein" lediglich für schreckschuss- und signalwaffen und der gleichen gilt, aber nichts mit luftgewehren zu tun hat; wenn ich das richtig verstanden habe.

    heisst das also das man die besagten gewehre und pistolen nur mit einem regulären waffenschein besitzen darf? und was hat es mit der waffenbesitzkarte auf sich?

    grund für die ganze frage ist im übrigen das sich ein bekannter zur zeit nach einem gewehr umsieht um damit auf seinem grundstück schiessen zu können. gesucht wird nach einem co2-/pressluftgewer mit magazin. in diesem bereich it ja die auswahl jetzt nicht riesig groß, und viele der schöneren gewehre tragen eben kein :F:

  • Der kleine Waffenschein ist eine Erlaubnis zum Führen von Schreckschusswaffen mit Zeichen PTB im Kreis :PTB:. Für nix anderes.
    Das hat mit Druckluftwaffen nichts zu tun und regelt auch keinen Waffenbesitz erlaubnispflichtiger Waffen.

    Eine Waffenbesitzkarte (WBK) gibt es in 3 Arten. Diese sind farblich gekennzeichnet. Die allgemeine WBK ist die Grüne. Sportschützen bekommen für bestimmte Awaffenarten die Gelbe, Sammler haben eine rote WBK.
    Eine WBK ist die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen.

    Das schießen auf eigenem Grundstück erlaubt § 12/4. Das ist aber mit hohen Auflagen verbunden und ist zudem nur mit Schusswaffen erlaubt, die unter 7,5 Joule Energie haben, wes in der Regel mit dem :F: Zeichen auf der Waffe gelegt wird.

  • Zum Erwerb brauchst du eine Waffenbesitzkarte. Wie du da ran kommst: Suchfunktion/Lexikon/Google, das hier nochmal zu tippen wäre unnötig.
    Schiessen darfst du damit allerdings nur auf zugelassenen Ständen (im Garten bekommst du eben Ärger wenns jemand mitbekommt).
    Führen darfst du sie nicht, genausowenig wie ein "F"-Gewehr.

    Also kurz: Wenn du die Voraussetzungen für die WBK erfüllst, beantragst du die, und dann kannst du dir auch ein 16J Gewehr kaufen. Waffenschein brauchst du da keinen.

    Gruß,
    Markus

    P.S: Du brauchst sogar für den Erwerb einer großkalibrigen Pistole keinen Waffenschein.

    €: zu langsam :pinch:

    Eine Kuh macht Muh!
    Viele Kühe machen Mühe!

  • Luftgewehre dürfen nur außerhalb von Schießstätten geschossen werden wenn sie ein F haben - bitte jetzt nicht wegen -70er Waffen schreiben.
    Sobald du über 7,5 Joule hast brauchst du den Waffenschein und einen genemigten schießstand für über 7,5J.

    Also vergess das wieder 8)

  • Eine Waffenbesitskarte WBK und ein Waffenschein haben nicht miteinander zu tun. mit einen Waffenschein dürftes du mit einer geladenen zugrifsbereiten Waffen durch die gegend laufen, etwas so wie der KWS für die Gaser.

    Mit einer WBK kanst du überhaut erstmal Waffen erwerben wenn man bestimmte voraussetzungen erfüllt. dazu gehört nicht einfach im Garten ballern zu wollen.

    Auch mit einem WS oder einer WBK darf man nur auf zugelassenden Schiesständen schiessen. Zu Hause und im geeigneten Garten sind nur Waffen <7,5 zulässig.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Der KWS ist nur zum führen von SSW mit PtB Nr. im Kreis, für sonst nichts.

    Eine Waffenbesitzkarte ist, grob gesagt, die Erlaubnis eine Waffe zu besitzen. ( Welche Art von Waffe entscheidet sich nach der Farbe der Karte. bzw umgekehrt )
    Eine Waffenschein ist nur zum führen einer WBK pflichtigen Waffe.

    Über 7,5 Joule Waffen dürfen, auch mit WBK, nur auf zugelassenen Schießständen genutzt werden. ( Wenn wir die Jäger mal außen vor lassen ).

    Ab gesehen davon ist die Auswahl an Preßluft und Co2 Waffen riesig. Und wenn man eine findet die man haben möchte gibt es ja noch den Weg des Imports und :F: ens über den Büma.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • [...] mit der gesetzeslage bis 7,5 joule kenn ich mich ja soweit recht gut aus. meine frage wäre jetzt wie es sich bei allem darüber verhält. was größere leistung und größere kaliber betrifft.[...]
    heisst das also das man die besagten gewehre und pistolen nur mit einem regulären waffenschein besitzen darf? und was hat es mit der waffenbesitzkarte auf sich?

    Eigentlich sprechen die beiden Begriffe für sich: Waffenbesitzkarte und Waffenschein - das eine zum Besitzen, das andere zum Führen (wie der Führerschein fürs Auto).


    Zitat

    grund für die ganze frage ist im übrigen das sich ein bekannter zur zeit nach einem gewehr umsieht um damit auf seinem grundstück schiessen zu können. gesucht wird nach einem co2-/pressluftgewer mit magazin. in diesem bereich it ja die auswahl jetzt nicht riesig groß, und viele der schöneren gewehre tragen eben kein :F:

    Ja? Das sehe ich anders. Die meisten hier in Deutschland angebotenen Gewehre bekommt man auch mit :F: - Feder.
    Gegebenenfalls den Hersteller/ Anbieter explizit anfragen.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Luftgewehre dürfen nur außerhalb von Schießstätten geschossen werden wenn sie ein F haben Warum so

    Warum sollten F Waffen auf einem Schießstätten verboten sein?


    Zitat

    Sobald du über 7,5 Joule hast brauchst du den Waffenschein

    Warum sollte es hierfür einen Waffenschein benötigen? Abgesehen davon, dass Du den für ein Luftgewehr nicht bekommst, wird dieser "nur" zum führen benötigt.


    Zitat

    Falsch - das darf kein BüMa mehr

    Seit wann darf ein BüMa nach dem Import die Waffen nicht mehr auf dem Amtswege zwecks Fen einreichen?


    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität hält länger als die Freude über einen günstigen Preis.

  • meine fresse das ging ja schell.... habt ihr alle nichts zu tun oder was? :D

    aber jetz bin ich auf jedenfall wieder ein bisschen schlauer... ich bedanke mich recht herzlich für eure ausführlichen antworten und wünsche allseits einen schönen tag :winke:

    mfg

  • ...... nur befasse ich mich nicht gern mit gesetzestexten weil ich weder die zeit noch die lust habe dieses kauderwelsch zu verstehen.

    Hallo,

    sorry, etwas offtopic, aber an dem Satz bin ich hängengeblieben. ;)

    Wer Zeit und Lust zum Schießen hat, sollte sich auch die Zeit und Lust nehmen, um die entsprechenden Paragrafen im Waffengesetz zu kennen.

    Gruß

    Petra

  • Sobald du über 7,5 Joule hast brauchst du den Waffenschein und einen genemigten schießstand für über 7,5J.


    Falsch.
    Nochmal: Ein Waffenschein, egal ob klein oder groß, erlaubt das Führen einer bestimmten Waffe, bzw. im Falle des kleinen Waffeschein, bestimmte Waffenart.
    Der Waffenschein erlaubt nicht den eigenen Erwerb einer Waffe und auch nicht das schießen.

    Eine WBK erlaubt den eigenen Waffenerwerb und -Besitz. In den meisten Fällen auch den Munitionserwerb passend zur eingetragenen Waffe. Auch eine WBK erlaubt nicht das Schießen.

    Das schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen ist ausschließlich auf dafür zugelassenen Schießständen erlaubt. Eine Ausnahme hat lediglich der Jäger, der im Rahmen der Jagdausübung mit gültigem Jagdschein im Revier führen und schießen darf.

    Der Angestellte einer Bewachungsfirma kann einen eigenen Waffenschein haben, aber er ist damit nicht berechtigt, eine eigene Waffe zu kaufen und zu besitzen. Er hat lediglich das (temporäre) Recht eine Waffe in der Ausübung seines Dienstes zu führen. Schießen darf er nur im Rahmen einer Notwehrhandlung. Kaufen kann er mit dem WS gar nichts, auch keine Munition. Beim kleine Waffenschein erübrigt sich die Frage des Waffenerwerbes, da die SSW ohnehin frei sind. Aber der KWS erlaubt nur das Führen einer SSW mit PTB.

    Der Sportschütze oder Sammler darf Waffen erwerben und auch besitzen und das unbefristet. Er darf damit auch auf Schießständen schießen. Er darf keine Waffe führen.

    Der Jäger hat mit seinem JS eine kombinierte Erlaubnis. Das führe ich nun nicht weiter aus.
    Das soll für die Begrifflichkeit der Papiere ausreichen.

  • Wer Zeit und Lust zum Schießen hat, sollte sich auch die Zeit und Lust nehmen, um die entsprechenden Paragrafen im Waffengesetz zu kennen.


    Wenn es um erlaubnispflichtigen Waffen geht, wird derjenige das zwangsweise im Rahmen einer Waffensachkundeprüfung machen müssen.

  • Wer Zeit und Lust zum Schießen hat, sollte sich auch die Zeit und Lust nehmen, um die entsprechenden Paragrafen im Waffengesetz zu kennen.

    da geb ich dir schon recht. das mache ich ja mehr oder weniger auch gerade. nur wenn ich diese zeit nutze um das was mich interresiert hier übers forum heraus zu finden, ist das einer meinung nach effizienter als wenn ich unser waffengesetz lese. hier bekomme ich bedeutung und möglichkeiten der auslegung bestimmter paragraphen verständlich genannt. und auch wen vielleicht nicht alles zu hundert protzent richtig ist, kann ich im großen und ganzen auf die hier gemachten aussagen vertrauen, da ja eventuelle fehler des einen mitglieds direkt vom nächsten berichtigt werden.
    wichtig ist für mich zu wissen was ich darf und was nicht, unter welchem absatz und welchem paragraph das steht ist mir relativ egal, ich glaube nicht das ich das wissen muss solange ich mich an die bestehenden regeln halte.
    mit zeit und lust hatte ich den aufwand gemeint der nötig wäre um unsere gesetzestexte richtig zu verstehen. bei dem durcheinander in verbindung mit dem dort zum einsatz kommenden deutsch fällt es mir persönlich schon schwer irgendwelche schlüsse zu ziehen und dabei auch nichts zu übersehen.

    apropos übersehen... hab mir das gerade noch einmal durch gelesen.... verdammt, ich schreib schon wieder viel zu schnell, bitte um entschuldigung für sämtliche fehler in meiner rechtschreibung

    Einmal editiert, zuletzt von skull23 (7. Februar 2011 um 13:51)

  • Zitat

    nur wenn ich diese zeit nutze um das was mich interresiert hier übers forum heraus zu finden, ist das einer meinung nach effizienter als wenn ich unser waffengesetz lese

    Sicherlich meintest Du, dass es für Dich viel Effizienter ist einfach im Forum zu fragen als sich im Forum mal umzusehen (bzw. zu letzterem keine Lust hattest). Es gibt viele gute Beiträge im Lexikon, die Gesetzestexte als leichte Kost darstellen, ebenso viele Beiträge, die Waffen >7,5J behandeln. Zur Not hätte http://www.google.de/search?q=kleiner+waffenschein speziell für Deine Frage schon sehr konkrete Antworten geliefert.


    Zitat

    wichtig ist für mich zu wissen was ich darf und was nicht, unter welchem absatz und welchem paragraph das steht ist mir relativ egal


    Um zu wissen was Du darfst und was nicht, wirst Du schon selbst Energie investieren müssen, das wird Dir hier keiner Vorkauen. Du wirst auf Dauer also nicht um Eigenleistung herum kommen. Aber ein paar Dinge, die Du auf jedenfall darfst:

    • Suchfunktion benutzen
    • Google benutzen
    • Beiträge anderer Threads lesen
    • im Forum fragen stellen


    Ungünstig hierbei ist es, gleich am Anfang zu sagen, dass man keine Lust hat zu suchen ;o)

    Zitat

    bei dem durcheinander in verbindung mit dem dort zum einsatz kommenden deutsch fällt es mir persönlich schon schwer irgendwelche schlüsse zu ziehen und dabei auch nichts zu übersehen.

    So wird es vielen gehen, selbst Anwälte und Richter werden sich ja nicht einig wie ein Gesetz zu lesen ist.

    Zitat

    hab mir das gerade noch einmal durch gelesen.... verdammt, ich schreib schon wieder viel zu schnell, bitte um entschuldigung für sämtliche fehler in meiner rechtschreibung

    Fehler sind Alltag, in meinem sicherlich auch. Aber wenn Du schon drüber liest und die Fehler siehst, warum korrigierst Du die nicht einfach anstatt Dich dafür zu entschuldigen? Keine Lust oder keine Zeit?!


    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität hält länger als die Freude über einen günstigen Preis.

  • Sicherlich meintest Du, dass es für Dich viel Effizienter ist einfach im Forum zu fragen als sich im Forum mal umzusehen.

    im grunde genommen ist es ja auch so.

    Um zu wissen was Du darfst und was nicht, wirst Du schon selbst Energie investieren müssen, das wird Dir hier keiner Vorkauen. Du wirst auf Dauer also nicht um Eigenleistung herum kommen. Aber ein paar Dinge, die Du auf jedenfall darfst:
    Suchfunktion benutzenGoogle benutzenBeiträge anderer Threads lesenim Forum fragen stellen
    Ungünstig hierbei ist es, gleich am Anfang zu sagen, dass man keine Lust hat zu suchen ;o)

    freund google habe ich natürlich benutzt bevor ich hier den threat eröffnet habe. sicher wäre ich zu weiteren schlüssen gekommen wenn ich mich damit länger beschäftigt hätte. aber ich bin mir sicher gewesen das hier im forum viele leute sind die davon ahnung haben und mir schnell und unkompliziert antwort geben können, was ja dann auch so war. ich habe auch die suchfunktion von co2air.de genutzt, allerdings kommen da ndlos viele beiträge von denen viele nicht das geringste mit der sache zu tun haben und in vielen auch größtenteils nur die leute vollgemeckert werden fragen zum thema exportfeder/-ventil und dergleichen zu stellen.
    ob hier, bei google oder im waffengesetz, energie investiere ich allemal. also relativ gesehen, in form von elektrischen strom den mein laptop zum laufen benötigt und in form von kalorien die ich zum laufen benötige. natürlich habe ich indem ich diesen threat eröffnet habe anderen, völlig unbeeiligten menschen, auferzwungen selbst energie in diese sache zu investieren. und das nur weil ich selbst, wie bereits erwähnt, faul bin. wenn ich so darüber nachdenke ist das egoistisch und unmenschlich von mir, es tut mir leid, auch wenn eine entschuldigung das nicht wieder gut macht. man sollte auch den unnützen co2-ausstoß betrachten, der für die gewinnung dieser ganzen verschwendeten energie nötig war... klasse, jetz is wegen mir wieder 'n stück polkappe geschmolzen, ich kann nie wieder in den spiegel sehen.

    Fehler sind Alltag, in meinem sicherlich auch. Aber wenn Du schon drüber liest und die Fehler siehst, warum korrigierst Du die nicht einfach anstatt Dich dafür zu entschuldigen? Keine Lust oder keine Zeit?!

    die fehler die mir direkt ins auge gestochen sind habe ich direkt korrigiert, den satz habe ich auf grund der möglichkeit das ich weitere fehler übersehen habe dazu geschrieben... im übrigen habe ich im nachhinein meinen beitrag ein drittes mal editiert, weil ich auch in dem letzten satz schon wieder fehler hatte.
    ein paar davon weil ich ab und an einfach die tasten meiner tastatur nicht fest genug drücke und viele aufgrund der tatsache das ich zu der personengruppe gehöre, bei denen durch die vereinfachte schreibweise wie sie im internet oft gebraucht wird, die deutsche sprache zu einem schatten ihrer selbst verkommen ist. eigentlich sehr schade


    so, zusammenfassend gesehen haben wir jetzt festgestellt das ich es mir sehr einfach mache um an informationen heran zu kommen die ich mir auch auf viel komplizierterem weg beschaffen könnte. und wir haben festgestellt das meine rechtschreibung und grammatik nicht die beste ist, ich aber auch nicht vorhabe daran gravierend etwas zu ändern, da auch das wieder zeit in anspruch nimmt die ich mit sehr viel schöneren dingen verbringen kann.
    ich frage mich jetzt nur warum du dir die mühe machst jemanden zu berichtigen den du nicht kennst und zu dem du kein persönliche verbindung hast. noch dazu wo dieses thema ja eigentlich schon abgeschlossen war, ich habe meine antworten bekommen, habe mich dafür bedankt und mich sogar noch gerechtfertigt warum ich die sache auf diese art und weise angegangen bin. warum also jetzt meinen beitrag nochmal auseinander nehmen?
    hast du langeweile und zu viel zeit, einen starken mitteilungsdrang oder bist du einfach nur generft von leuten wie mir die immer und immer wieder die gleichen dummen fragen stellen? wenn das der fall ist tut es mir leid, ich bin eben noch anfänger hier.

    allerdings hoffe ich du fühlst dich jetzt nicht angegriffen. ich hatte nur nach dem lesen deines beitrages das unwiederstehliche bedürfnis nochmal meinen senf dazu zu geben. falls es doch zu differenzen kommen sollte bin ich aber auch gern bereit mich mit dir auf dem marktplatz deiner heimatstadt zum duell zu treffen ;)

    mfg