einen wunderschönen guten tag,
ich weiss das das hier im forum ein unliebsames thema ist und jeder der hier irgendwelche fragen dazu stellt, sofort verbal gesteinigt wird. trotzdem wage ich mal den versuch und hoffe auf fachgerechte antworten. die top ten der bescheueten fragen kenne ich und einen link aufs waffengesetz brauch ich auch nich, steht hier groß genug, find ich auch so. nur befasse ich mich nicht gern mit gesetzestexten weil ich weder die zeit noch die lust habe dieses kauderwelsch zu verstehen.
mit der gesetzeslage bis 7,5 joule kenn ich mich ja soweit recht gut aus. meine frage wäre jetzt wie es sich bei allem darüber verhält. was größere leistung und größere kaliber betrifft. ein kumpel von mir ist der meinung das man diese mit dem kleinen waffenschein besitzen darf, bzw. überhaupt erstmal kaufen kann. jedoch habe ich mich heute noch mal dazu belesen und bin zu dem schluss gekommen, dass der "kleine waffenschein" lediglich für schreckschuss- und signalwaffen und der gleichen gilt, aber nichts mit luftgewehren zu tun hat; wenn ich das richtig verstanden habe.
heisst das also das man die besagten gewehre und pistolen nur mit einem regulären waffenschein besitzen darf? und was hat es mit der waffenbesitzkarte auf sich?
grund für die ganze frage ist im übrigen das sich ein bekannter zur zeit nach einem gewehr umsieht um damit auf seinem grundstück schiessen zu können. gesucht wird nach einem co2-/pressluftgewer mit magazin. in diesem bereich it ja die auswahl jetzt nicht riesig groß, und viele der schöneren gewehre tragen eben kein