Minderjährige allein auf Schießplatz

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 1.978 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Januar 2011 um 23:46) ist von Josywells.

  • Liebe Forenmitglieder,

    in meiner Verwandtschaft kam die Frage auf, ob ein Minderjähriger, genauer ein 14-jähriger alleine auf den Schießplatz darf, und zwar mit der Flinte des Vaters.
    Der Vater ist Jäger, hat also eine grüne WBK. Man darf ja mit 14 Jahren schon mit der Flinte schießen, nur die Frage muss der Waffenbesitzer (also der Vater) immer auf dem Schießplatz anwesend sein oder kann der Junge auch alleine auf den Platz?

  • § 27 Waffg. Punkt 3 | Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten


    Zitat

    (3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf

    1. Luftgewehre

    2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit (...) ( -> Kleinkaliber) und Einzellader- Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist.

    Einmal editiert, zuletzt von TheDuke (16. Januar 2011 um 19:39)

  • D.h., dass man nur eine Einverständniserklärung des Vaters braucht und eine volljährige Person die auf den Jugendlichen aufpasst?
    Und um eins klarzustellen, der Junge soll natürlich nicht ganz alleine auf dem Schießplatz antreten.

  • Nein, die Aufsichtsperson muss besonders geschult sein, damit sie die Aufgabe einer Schießaufsicht für Jugendliche übernehmen kann

  • Wobei mir gerade auffällt das, diese Regelung (Jubali) komplett auf den DSB gemünzt ist, bzw. von denen initiiert ist.

    Wie läuft das denn beim BDMP, BDS, DSU usw... !?!?
    Das die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen muss, und auf dem Stand jemand sein muss der die Standaufsicht lt. Waffg. führen darf ist klar.
    Aber es kann ja wohl nicht sein das verbandsübergreifend alle die DSB-Jubali Ausbildung bei DSB machen müssen, um den jugendlichen das Schießen zu ermöglichen.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • thomas magnum,

    eine Jugendbasislizenz müsste auch über alle anderen Verbände erworben werden können.
    Beim BDMP ist das möglich, nach einer Schulung/Aubildung zum Schießleiter (welche nach dem Nachweiß zum Ersthelfer gemacht werden kann) ist es möglich eine Schulung zum erwerb einer Jugendbasislizenz teilzunehmen. Personen, die eine andere geprüfte Qualifikation zum Ungang mit Jugendlichen haben, z.B. Lehrer können die Jubali nach erwerb der Schießleiterausbildung einfach beantragen.

    Weitere Lehrgänge bildet der BDMP auch aus wie der Range Officer oder auch die Lehrgänge zur "Praktischen Flinte"(heute nicht mehr aktuell)

    Bankenkrise ?
    Wäre Monopoly schon lange verboten, so wie es in der DDR schon damals war, gäbe es heute keine Bankenkrise !!!
    BDMP, WSB/DSB, FvLW, FWR

  • Ergänzend kann man vielleicht noch anmerken, dass die Verbände sich verpflichten, den Schießsport als Breitensport auszulegen und die Jugendarbeit im Programm zu verankern. Das geht aus § 15 WaffG hervor. Somit müsste jeder Verband ein Jugendschießen anbieten.
    http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__15.html

    Die Pflicht bei der Jugendarbeit - genauer das schießen Minderjähriger - unter der besonderen Aufsicht zu stellen, ergeht aus / 27 hervor.
    http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__15.html

    Dazu müssen die Verbände ihre Aufsichten in den speziellen Anforderungen der Jugendarbeit schulen. Diese Ausbildung darf jeder sachkundiges Mitglied sein. Die Regelungen dazu unterliegen den Verbänden.
    Ob diese Extraqalifizierung nun JuBaLi, Juleika oder Jugendaufsicht heißt, ist egal. Gemeint ist immer das Gleiche.

  • Sehr interessant, und macht auch Sinn, das es nicht nur speziell über den DSB geht.

    Meine Tochter hat im Rahmen ihrer Ausbildung zur Erzieherin auch die Juleica gemacht, dann dürfte ich theoretisch mit ihr zusammen auch jugendliche auf unserem Stand schießen lassen. (ich habe die Prüfung zur Standaufsicht für Feuerwaffen aller Art nach §10 Abs.6 der Allg. WaffgeV.)

    http://www.juleica.de/

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (16. Januar 2011 um 21:53)

  • thomas magnum

    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber aber mit der mit der "Juleica" sollte man im BDMP die Jubali beantragen können, sofern deine Tochter im BDMP den Schießleiter hat.

    Die Juleica ersetzt nicht die Jubali,....erleichtert aber ihren Antrag, zumindest im BDMP.

    Der Schießleiter mit der Jubali ist den restlichen Aufsichten Weisungsberechtigt, wenn schießen mit Kinder/Jugend stattfindet

    Wie Floppy schon richtig erwähnte sind die Verbände verpflichtet Breitensport zu betreiben, so hat der BDMP erst seit jüngerer Geschichte ein Luftdruckwaffen Programm!

    Bankenkrise ?
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  • Definitiv nicht! Man sollte manche 18 jährige nicht einmal alleine auf einen Schiessübungsplatz lassen, weil sie geistig so zurückgeblieben sind, dass sie sich womöglich noch selbst abballern oder üben um Andere niederzuschiessen. Ich finde, das gehört strikter und besser überwacht und geprüft!

  • Genau,
    warum nicht gleich die Wiedereinführung der Stasi.... Alle Waffen in Privathand verbieten. Sorry, aber zu dem Kommentar fällt mir nix mehr ein ;(

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Warum lassen sie nicht gleich den Waffenschrank offen? Selbstbedienung wer will wer hat noch nicht? ....... neee das ist in meinen Augen mehr als verantwortungslos! Den Vater sollte mann jede art der Erlaubnis entziehen Waffen besitzen zu dürfen! An deiner Stelle würde ich es weiter melden :|

    SSW´s die ich habe: Reck Goliath, Hämmerli P26 Dark Ops, Röhm RG3, Hk P30, Walther P88, Geco P217, Walther PK380, RG89N, Weihrauch HW94
    SSW´s die noch kommen: Rg96, Walther - P22/P99 , Reck PP, usw......

  • @ lorean und FlamerDust

    Das war bis zu euren merkwürdigen Komentaren eine (für mich) interessante Diskussion zum Thema Jugendliche auf dem Schießstand.

    Wenn man nix vernünftiges beizutragen hat einfach mal die Finger still halten, und vor allen Dingen den kompletten Thread lesen, dann schreibt man auch nicht solche Antworten.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (18. Januar 2011 um 14:49)

  • Hallo ich noch mal,


    beim BDMP
    wird für die Jugendbasislizenz gebraucht:

    -min 18 Jahre
    -zuverlässig im Sinne des WaffG
    -Waffensachkunde
    -Schießleiterlizenz (auch Schießleiterlizenz anderer staatlich anerkannter Verbände möglich)
    -min 1 Jahr mitglied

    und dann halt den Kurz machen oder
    pädagogische Ausbildung, Fachausweis als Ausbilder oder Übungsleiterlizenz

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