Da gesetzliche Bestimmungen für uns als Zoo- und Wildpark nicht von Belang sind, dürfen wir auch Marker benutzen, die in D sonst nicht verkauft werden dürfen.
Also, das ist wieder so ein Beitrag, da könnte ich mich vor Lachen wegschmeissen.
Gerade Wildparks (Wildparke?) haben hohe rechtliche Auflagen; dass es Waffenrechtliche Ausnahmen gibt, wäre ganz neu.
Auch Betäubungsgewehre auf WBK gibt es nicht für Zoologischen Gärten usw. sondern nur für Tierärzte. Und die nehmen normalerweise lieber Blasrohre, so seltsam ich persönlich das auch finde.
Hier ums Eck ist ein Gatter für diese Robustrinder - sogar dort kommt Dr. Vet mit dem Blasrohr hin.
Eine echt trollige Verarsche ist das hier .....