Probleme bei KWS Antrag

Es gibt 54 Antworten in diesem Thema, welches 4.024 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Februar 2011 um 15:10) ist von Saalach.

  • Mach's halt, dann wirst Du sehen, ob Dir jemand Probleme machen will. :)

    Wenn Du volljährig bist und nix auf'm Kerbholz hast, sollte das mit dem KWS doch kein Problem sein.

  • Zitat

    hatte einer von euch beim beantragen des KWS irgendwelche probleme mit den behörden ?


    Na Du solltest ja selbst am besten wissen, ob da in Deiner Vergangenheit Dinge vorgefallen sind, die u.U. eine Eintrag in Dein BZR gefunden haben. Oder wenn gegen Dich ein Strafverfahren eröffnet wurde, hast Du ein Schreiben vom Staatsanwalt bekommen. In dem Fall sperrt ein Eintrag im anwaltschaftlichen Verfahrensrester den Antrag vorläufig. Ebenso äußerst ungünstig, wenn man das Polizeigebäude von innen gut kennt und die grünen Bewohner bald mit Vornamen anredet. Dann dürfte die Stellungnahme der Polizei nicht so freundlich sein.

    Die genauen Regelungen, die zur Versagung aller (!) waffenrechtlichen Erlaubnissen führt, kannst Du hier nachlesen:
    http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__5.html
    http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__6.html

    Ansonsten hat die Behörde keinen Grund diese Erlaubnis zu versagen. Es braucht weder ein Bedürfnis noch die für den großen WS erforderliche Haftpflichtversicherung nachgewiesen zu werden.

    Ich empfehle dennoch dringend das genau lesen und verstehen der Begriffe Notwehr, Notstand, Norwehrexess und was damit zusammenhängt.

  • Zitat

    gibt es unterschiede ob ich den bei der behörde oder polizei beantrage


    Das kannst Du Dir ja nicht aussuchen. Wende Dich an die für Deinen Wohnort zuständige Waffenbehörde. Das kann das Ordnungsamt sein, die Polizei, das Landrataamt oder die untere Jagdbehörde. Frage beim Waffenhändler oder rufe das Bürgerbüro an.

  • hab eine email ans bürgerbüro geschrieben, um herrauszufinden wer für mich zuständig ist.

    oder ist zufällig jemand aus werder/havel hier der weiss wo ich den schein beantragen muss

  • BZR sollte eigentlich leer sein.

    gibt es unterschiede ob ich den bei der behörde oder polizei beantrage


    Hallo scheckheft,

    - zu 1. aktuell liegt auch nichts an ?

    - zu 2. Du hast da keine Wahl, erfrage die Zuständigkeit bei Deiner Gemeinde.

    EDIT: Sehe gerade, dass Du schon nachgefragt hast.

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • vorstrafen bis 60 tagesätze dürfen keine probleme darstellen...oder die strafe liegt mehr als 10 jahre zurück...

    und ja aktuell dürfen auch keine ermittlungen anstehen, weil sonst mußt bis klärung dich gedulden

  • vorstrafen bis 60 tagesätze dürfen keine probleme darstellen


    Das ist falsch. Mehrfache gringere Einträge auch unter 60 TS oder Verurteilungen wegen eines Verbrechens verhindern eine Erlaubnis.
    Weiterhin genügt nur das Bekanntsein bei der Polizei als Schläger, oder Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen. Zudem genügt auch die Mitgliedschaft in einer verfassungswidrigen Partei.

    Da gibt es schon ne Menge Gründe zusätzlich, die dem SB bei der Waffenbehörde stutzig machen könnten.

  • Moin heft,

    gestern hast Du geschrieben, daß Du "morgen" (also heute) losziehen wirst zwecks Beantragung Deines KWS. Es würde mich sehr interessieren, wie die "Sache" so verläuft bei Dir! Berichte doch später mal ... :D

    Danke

    tool.

    Nur DER Mensch zeigt wahre Größe, der weder den Wurm zertreten, noch vor dem Herrscher kriechen muß.

  • scheckheft:

    Moin nochmal!

    Zu Deiner Frage: Nein.

    Aktiv bin ich zur Zeit nur hier, wobei ich unter einem anderen Namen auch in einem thematisch ähnlichen Forum angemeldet bin. Dort bin ich aber seit einigen Monaten nicht mehr aktiv! Aber "toolmakers" gibt`s viele ... :D

    tool.

    Nur DER Mensch zeigt wahre Größe, der weder den Wurm zertreten, noch vor dem Herrscher kriechen muß.

  • c20let meine ich

    Was auch immer Du meinst!

    "toolmaker" ist nicht mein Geburtsname und mein Avatarbild ist mit dem Foto in meinem Perso nur eingeschränkt identisch. Foto und Name kann sich jeder User relativ frei kreieren - und wenn sonst wer in irgendeinem Forum ein ähnliches Bild oder einen ähnlichen Namen benutzt, hat das mit mir nix zu tun! ... Also nochmal abschließend zu Deiner Frage: Nein!

    tool.

    (P.S.: Sorry wg.OT, war`s letzte Mal!)

    Nur DER Mensch zeigt wahre Größe, der weder den Wurm zertreten, noch vor dem Herrscher kriechen muß.

    Einmal editiert, zuletzt von toolmaker (15. Januar 2011 um 04:05)

  • nein aktuell liegt nichts gegen mich vor es wird auch nichts ermittelt.

    bin auch definitiv kein polizeibekannter schläger oder sonst was für ein mist.

    Wenn Du noch nie verurteilt wurdest sowie nich anderweitig polizeibekannt ist, wird man Dir das Ding letztendlich ausstellen. Je nachdem wo Du wohnst, kann es aber sein, dass man Dir auf die Eier gehen wird. Also z.B. dass ein Cop zu Dir nach hause kommt und dich ausfragt, wieso, weshalb und warum Du den KWS haben willst oder was du schon alles so an Waffen hast usw. Das geht die zwar alles nichts an, aber ich persönlich würde mich mit denen nicht anlegen und den blöd kommen. Das kostet Dich nur Zeit, Nerven und vielleicht sogar Geld.

  • wahr heute den schein beantragen, hab alles mitgenommen und zuhause ausgefüllt und schicke es montag dann zur zuständigen dienststelle.


    die können ja gerne zu mir nach hause kommen nur ich bin monteur und so gut wie nie zuhause