Das mit Adaptern für Kartuschen (für freie Waffen) interessiert mich auch. Es hat ja auch schon Posts dazu gegeben.
Diese Dinger hat es in allen möglichen Varianten gegeben, müsste mal alte Kataloge wälzen, aber auf jeden Fall gab es cal.12 und 16 auf 9mmR, .45Knall auf 9mmR oder auch die Reduzierhülsen, welche z.Bsp. in Salutkarabinern zum Einsatz kommen.
In jedem Fall hatten diese Dinge keinerlei Felder/Züge, waren also keine (gezogenen) Läufe. Und durch die Bauart der damit verwendeten Waffe war es auch nicht (bzw höchstens 1x ) möglich, scharfe Munition aus diesen Adaptern zu verschießen.
Diese Adapter waren frei, allerdings traf das zu der Zeit auch auf so Sachen wie Fangschußgeber zu (wenn ich mich nicht sehr irre... in dem Fall bitte korrigieren). Ich glaube nicht, dass auf die Adapter die seit Jahren geltende EWB-Pflicht wie auf Fangschußgeber oder Einsteckläufe zutrifft. Genau weiß ich aber es leider nicht. Zumindest kenne ich (mit meinem laienhaften bisschen Wissen) nichts im WaffG, wonach die Adapter verboten oder EWB-pflichtig sind.
Floppyk: Du hast geschrieben "Dann lieber zusätzliche SSW in dem Kaliber kaufen." Es ist ja aber nicht so, dass man Munition eines bestimmten Kalibers hat, welche man unbedingt verschießen möchte, sondern eher umgekehrt - man hat eine Waffe in einem seltenen Kaliber, für das Munition kaum/nicht mehr/sehr teuer erhältlich ist, und da kommen dann die Adapter ins Spiel.