Reduzierhülsen - legal ?

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 12.794 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Januar 2011 um 10:20) ist von gilmore.

  • Das mit Adaptern für Kartuschen (für freie Waffen) interessiert mich auch. Es hat ja auch schon Posts dazu gegeben.

    Diese Dinger hat es in allen möglichen Varianten gegeben, müsste mal alte Kataloge wälzen, aber auf jeden Fall gab es cal.12 und 16 auf 9mmR, .45Knall auf 9mmR oder auch die Reduzierhülsen, welche z.Bsp. in Salutkarabinern zum Einsatz kommen.
    In jedem Fall hatten diese Dinge keinerlei Felder/Züge, waren also keine (gezogenen) Läufe. Und durch die Bauart der damit verwendeten Waffe war es auch nicht (bzw höchstens 1x ;) ) möglich, scharfe Munition aus diesen Adaptern zu verschießen.

    Diese Adapter waren frei, allerdings traf das zu der Zeit auch auf so Sachen wie Fangschußgeber zu (wenn ich mich nicht sehr irre... in dem Fall bitte korrigieren). Ich glaube nicht, dass auf die Adapter die seit Jahren geltende EWB-Pflicht wie auf Fangschußgeber oder Einsteckläufe zutrifft. Genau weiß ich aber es leider nicht. :S Zumindest kenne ich (mit meinem laienhaften bisschen Wissen) nichts im WaffG, wonach die Adapter verboten oder EWB-pflichtig sind.

    Floppyk: Du hast geschrieben "Dann lieber zusätzliche SSW in dem Kaliber kaufen." Es ist ja aber nicht so, dass man Munition eines bestimmten Kalibers hat, welche man unbedingt verschießen möchte, sondern eher umgekehrt - man hat eine Waffe in einem seltenen Kaliber, für das Munition kaum/nicht mehr/sehr teuer erhältlich ist, und da kommen dann die Adapter ins Spiel. :)

    Einmal editiert, zuletzt von Eastwood (8. Januar 2011 um 21:22)

  • Nach dem Beschussgesetz bzw. -verordnung sind Adapter ("Einsätze für Munition mit kleinerer Abmessung", ein Laufstummel ist nicht erforderlich) zulassungspflichtig, egal ob für Kartuschen- oder Geschossmunition. Selberdrehen ist also nicht.

    Das WaffG hat diese für erlaubnisfreie Waffen schlicht vergessen, denke ich.

    Andreas

  • Wo hier gerade das Thema wesentliche Waffenbestandteile genannt wurde. Ist ein Gewindeschoner /Gewindestopfen eurer einschätzung nach ein solches Teil ?

    Ich denke doch eher nicht, zwecks Deko.

    SSW:ERMA EGR 66-EGP88 |Röhm Rg800-70-56-59-96,H&K P30,Geco 890-P225,Perfecta"G",Walther P22-P88,HW94,ME 04,Reck 1911,PK800 | LP: Diana P5 Magnum,Beretta 92 FS,Uma.Deagle
    | LG: Diana Mod.300R-Mod.48, 850 Airmagnum |Airsoft:Marushin98k, CA SLR 105, SwissArms M50 |Messer:Coldsteel Cal.Edge

  • Nein, Weihrauch legt Beispielsweise bei den meisten seiner Revolver diesen Gewindeschoner ab Werk bei.

    Wenn ich von einem normalen Gewindeschoner ausgehe, der nur das Gewinde abdeckt, sollte es keine Probleme geben. Es kann durch einen Gewindeschoner nichts "vorgeladen" werden.

  • @ gilmore : Kannst Du mir mal den entsprechneden § im BeschG sagen ? Ich ihn leider nicht.

    Ich habe mich letztes Jahr mal mit einem Büma drüber unterhalten ( ging um Reduzierhülsen für Dia´s ).
    Der stellt die her und ist der Überzeugung das die Hülsen keinerlei Vorschriften unterliegen. Seiner Meinung nach kann die Jeder Herstellen, bearbeiten und besitzen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Nun ja :

    Zitat

    als serienmäßig hergestellte
    Stücke nur dann in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder gewerbsmäßig
    hergestellt
    werden, wenn sie ihrer Bauart und Bezeichnung nach von der zuständigen
    Stelle zugelassen sind.

    Vielleicht liegt das Geheimnis in den Begriffen serienmäßig und gewerbemäßig.
    Wenn man sich selbst solche Adapter dreht ist es weder das eine noch das andere.

    Dei den Reduzierhülsen die ich beim Büma kaufte lag es wohl daran das dort keine Munition sondern nur Zündhütchen verwandt werden.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Diese Adapterhülsen mit Zündhütchenantrieb gibt es schon seit Jahren auf Egun. Die Anbieter stellen die anscheinend selbst her und treten regelmäßig als Privatverkäufer auf... nun ja. ;)
    Es gibt auch Webshops, wo diese Teile erhältlich sind. In jedem Fall steht dabei, dass der Besitz frei sei, nur nicht die Verwendung in der Waffe (also der gleiche Text wie bei E-Federn).
    Ich denke, dass da schon längst jemand eingeschritten wäre, wenn das mit dem freien Besitz nicht stimmen würde.

    Aber zurück zu Adaptern für SSW: wenn o.g. Hülsen, die zum Verschießen eines Projektils geeigent sind, frei hergestellt und besessen werden dürfen, dann dürfte das doch bei Kartuschen-Adaptern für SSW nicht enger gesehen werden. Sag' ich mal ganz laienhaft aus dem Bauch heraus...

  • Zitat

    Vielleicht liegt das Geheimnis in den Begriffen serienmäßig und gewerbemäßig.
    Wenn man sich selbst solche Adapter dreht ist es weder das eine noch das andere.


    Oh nein. Das WaffG stuft sie als waffenwesentlich ein. Somit Herstellungslizenz nötig.

  • Oh nein. Das WaffG stuft sie als waffenwesentlich ein. Somit Herstellungslizenz nötig.

    Welcher § ?

    Auch bei den Salut Adaptern die ich bisher her sah war kein Stempel o.ä. drauf.
    Auch dort lautet die Antwort der Händler / Büma " kann man selbst machen" ( die Info ist allerdings schon etwas älter ).
    Und ein 8mmK Adapter für einen K98 ist nix anderes wie ein Adapter für eine SSW.

    Aber vielleicht kann ja ein Kollege, der nach dem Zulassungsverbot für 8mmK Waffen, einen K98 beim Händler kaufte bestätige das er dort einen Adapter erhielt.
    Dann könnte der Adapter nämlich keinerlei Waffenrechtliche Bedeutung haben.


    Joachim

    P.S. : @ Eastwood : Ich habe diese Hülsen bei einem Büma gekauft der sich viel mit Reduizierhülsen, Reduzierpatronen und Diabolohülsen Beschäftigt. Ich denke mal der weiß wovon er spricht.

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (9. Januar 2011 um 12:17)

  • Pupsnase: Du und Floppyk seid doch einer Meinung. Schließlich hat ein Büma auch die Erlaubnis, waffenrechtlich wesentliche Teile zu Bearbeiten und damit kann der auch Adapter drehen. Nur die Eigenherstellung ohne Lizenz ist verboten.

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Nee, ich bin der Meinung das man die selbst Herstellen darf weil sie keiner Waffenrechtlichen Einschränkung unterliegen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Nee, ich bin der Meinung das man die selbst Herstellen darf weil sie keiner Waffenrechtlichen Einschränkung unterliegen.


    Wie ich schrieb, nicht möglich, da solche Einsätze, Adapter usw als waffenwesentliches Teiul eingestuft sind. Bekanntlich bedarf es zur Herstellung und Bearbeitung eine Lizenz:

    3.
    Weitere Begriffe zu den wesentlichen Teilen
    3.1
    Austauschläufe sind Läufe für ein bestimmtes Waffenmodell oder -system, die ohne
    Nacharbeit ausgetauscht werden können.
    3.2
    Wechselläufe sind Läufe, die für eine bestimmte Waffe zum Austausch des vorhandenen
    Laufes vorgefertigt sind und die noch eingepasst werden müssen.
    3.3
    Einsteckläufe sind Läufe ohne eigenen Verschluss, die in die Läufe von Waffen größeren
    Kalibers eingesteckt werden können.
    3.4
    Wechseltrommeln sind Trommeln für ein bestimmtes Revolvermodell, die ohne Nacharbeit
    gewechselt werden können.
    3.5
    Wechselsysteme sind Wechselläufe einschließlich des für sie bestimmten Verschlusses.
    3.6
    Einstecksysteme sind Einsteckläufe einschließlich des für sie bestimmten Verschlusses.
    3.7
    Einsätze sind Teile, die den Innenmaßen des Patronenlagers der Schusswaffe angepasst
    und zum Verschießen von Munition kleinerer Abmessungen
    bestimmt sind.

  • Aber das gilt doch nur für Waffen die vom Beschussamt beschossen worden sind.
    Und nur für beschossene Waffen braucht man auch geprüfte Hülsen, Einsätze, Wechselsysteme, Wechselläufe.
    Für SSW´s gilt das nicht.

    Tesro PA10-2

  • @ Dioxid:

    Auch SSW (Ausser 6mm und die 2mm Berloque) unterliegen dem Beschussgesetz. Also gelten die Regeln auch für SSW.

  • Einsätze sind Teile, die den Innenmaßen des Patronenlagers der Schusswaffe angepasst
    und zum Verschießen von Munition kleinerer Abmessungen bestimmt sind.


    Das bezieht sich aber auf Schusswaffen. Schusswaffen sind ja im WaffG so beschrieben, dass Geschosse durch den Lauf getrieben werden. Da bei der SSW kein geschoss durch den Lauf getrieben wird, ist sie keine Schusswaffe und die Reduzierhülsen sind keine Einsätze im Sinne des WaffG.
    Weiterhin bezieht sich das WaffG auch auf Patronenlager, an die die "Einsätze" angepasst sein müssen. Währen SSW also Schusswaffen in Sinne des WaffG, würde von dir beschriebene auch nicht zutreffen, da eine SSW kein Patronenlager (zur Aufnahme von Patronenmunition bestimmt) sondern ein Kartuschenlager besitzt.

  • Hier gehts ja wieder rund ;)

    Schusswaffen lt Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2 WaffG

    Zitat

    2. Arten von Schusswaffen
    ....
    2.6 Schreckschusswaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Kartuschenlager, die zum Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind.
    2.7 Reizstoffwaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager, die zum Verschießen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen bestimmt sind.
    2.8 Signalwaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager oder tragbare Gegenstände nach Nummer 1.2.1, die zum Verschießen pyrotechnischer Munition bestimmt sind.

    Kartuschenmunition ist Munition lt. Unterabschnitt 3

    Zitat

    Unterabschnitt 3:
    Munition und Geschosse
    1. Munition ist zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmte
    ..........
    1.2 Kartuschenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss nicht enthalten),

    Ein Kartuschenlager ist ein wesentliches Teil lt. Unterabschnitt 1

    Zitat

    1.3 Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer
    .................
    1.3.1 der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind;

    ------------------------------------------------------
    Beschusspflicht

    Diese schließe ich erst in zweiter Linie der Bauartzulassung nach § 7 BeschG. Primär, da bitte ich sich mal auf den Sinn des Gesetzes einzulassen, sind sie den höchstbeanspruchten Teilen zuzuordnen. Explizit wird da das Kartuschenlager genannt.

    Bei 6 mm Knall ist zwar die Beschusspflicht ausgesetzt (wie bei SSW dieses Kalibers), die Bauartzulassung ( :ptb: ) bleibt aber.
    -------------------------------

    Verwendung eines anderen Kalibers als das auf der Waffe genannte :confused2:

    Als Sachkundelehrsatz sicher richtig, aber die konkrete Gesetzesvorschrift ?

    Im Falle einer erwartbaren Waffensprengung wegen groben Unfugs könnte die Zuverlässigkeit schnell futsch sein. Man denke an Haftungsklagen, Versicherungen oder das bei Unfall mit Waffe auch der Arzt mal die Polizei einschaltet.
    ---------------------------
    Besitz

    Einen Adapter im erlaubnispflichtigen Kaliber halte ich für erlaubnispflichtig. Bei SSW ist sicher nicht mehr im Sinne des Gesetzgebers, wenn eine 6mm Bohrung so lang ist, das sich Geschossmunition laden läßt.
    ----------------------------

    Abenteuerlich sind Adapter zur Verwendung mit Knallhütchen ??? (Besitz ja, Gebrauch nein :cc ) Kann man damit Begriffs-Nebelkerzen verschießen ?

    Samereier verkauft seine Diabolohülsennur gegen WBK. Vermutlich nicht nur wegen der :F:-überschreitenden Energie, sondern auch wegen der Außenkaliber.

    Andreas