Reduzierhülsen - legal ?

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 12.785 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Januar 2011 um 10:20) ist von gilmore.

  • Warum ist dann keiner Bundesadler vom Beschussamt mit dem Buchstaben für die Pulverart/Prüfart auf SSW´s?


    @ Dioxid:

    Wenn auf Deinen SSW kein Beschuss-Stempel ist, die Waffen für ein Kartuschen-Kaliber ausgelegt sind, das sich nicht 6mm nennt, Du Deine Waffen im Geltungsraum der Gesetze der BRD hast ............. Dann hast Du ein Problem!

    Wenn ich schreibe, dass auch SSW in der BRD beschossen werden, dann beruht das auf 35 Jahre Erfahrung als Sammler.

  • Samereier verkauft seine Diabolohülsennur gegen WBK. Vermutlich nicht nur wegen der -überschreitenden Energie, sondern auch wegen der Außenkaliber.

    Nein, genau daher habe ich meine Diabolohülsen und die Auskunft "Es handelt sich um definitiv um Patronenhülsen die frei am 18
    Jahren erhältlich sind."


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Nein, genau daher habe ich meine Diabolohülsen und die Auskunft "Es handelt sich um definitiv um Patronenhülsen die frei am 18
    Jahren erhältlich sind."


    Bei Hülsen sehe ich momentan auch die einzige Lücke. Hülsen unabhängig von der Wandstärke darf vermutlich jeder herstellen. Man unterscheide diese bitte von Einsätzen für Patronen und Kartuschen.

    Und: Nichtgewerbliche Munitionsherstellung ist erlaubnisfrei. Oder gibts da außer der Erlaubnispflicht im Umgang mit Treibladungspulver noch andere gesetzliche Riegel ?

    Was sagen die Wiederlader dazu ?

    Andreas