bogen, armbrust vs luftgewehr

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 10.292 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Januar 2011 um 07:55) ist von the_dome1708.

  • JA UND GENAU DAS IST DER FALL DAS ES NICHT STIMMT!!!
    Das habe ich geschrieben also solltest du wohl besser Lesen Kamerad.

    Anstatt hier eine unpassende Ausdrucksweise an den Tag zu legen solltest du dir vieleicht an die eigene Nase fassen und vieleicht statt nur "stimmt nicht" zu sagen auch korrigieren.

    Ich schätze du störst dich an dem "unter aufsicht" - dann schreib doch bitte, "Das stimmt nicht ganz, denn...." und wiederhole nicht nur das richtige und lass die Fehler im Raum stehen, so stiftest du mehr Verwirrung als das es was nutzt

    | Luftdruck: Diana 75, Diana 16, Beretta Px4 | SSW: Röhm RG59N, Umarex Wahlther P99 | Paintball: Invert Mini, WGP Autococker Trilogy |

  • Das bezieht sich auf Bögen , aber bei einer Armbrust wird die Engergie gespeichert , was sie zu einer Waffe macht und daher Minderjährige sie nur unter Aufsicht auf einem Schießplatz schießen können. Allerdings sind AB vom Führverbot ausgenommen. Aber auch Erwachsene dürfen sie nur auf einem zugelassenen Stand schießen.

  • Ich würde eine gute Armbrust als die "gefährlichste" von den 3 Waffen einstufen. Wobei es immer darauf ankommt, was mit gefährlich gemeint ist. Beispielsweise ist bei einem Bogen eine höhere Gefahr da, dass der Pfeil irgendwo abprallt. Bei einem LG ist das kaum (!) möglich. Von der Durschlagskraft her ist für mich eindeutig die AB die Gefährlichste. (Bsp.: PSE Tac 15: "nur" 155lbs aber eine Pfeilgeschwindigkeit von 400 fps oder Excalibur Exomax mit 228lbs und 326fps)

    MfG Ghostsniper

  • Mahlzeit Männer!

    Lasst uns froh sein, dass das Waffenrecht uns so freizügig Armbrust schießen lässt, so wie das jetzt geregelt ist. Den Waffenneulingen hier im Forum sei gesagt, dass die Gefährlichkeit einer Waffe eben nicht nur von der Geschossenergie herrührt, sondern eben noch andere Nebenbedingungen hat (kann die Waffe verdeckt getragen werden, ist sie als "Verbrecherwaffe" geeignet, kann sie mit "scharfen" Waffen verwechselt werden, ist sie mehrshüssig, usw.). Die eigenwillige Definition von "Schusswaffe" ( Geschoss durch Lauf....) kommt uns Armbrustliebhabern hier sehr zugute und verhindert, dass wir uns geschossenergiemäßig mit den Luftgewehrschützen vergeleichen müssen - gut so.
    Das Einzige, was wir nach dem "neuen" Waffenrecht beachten müssen ist eben "die den Schusswaffen gleichgestellte" Aufbewahrung der Armbrust. Hier ist jetzt ein Stahlschrank mit Schwenkriegelverschluss Pflicht. Den habe ich mir halt zugelegt und nun ist wieder alles gut.
    Die Luftgewehrschützen (auch die benötigen einen Stahlschrank) haben es in der Tat teilweise schwerer, da ihre Waffen ja schießen können - schade eigentlich.

    Legt euch wieder hin

    Thomas

  • Aber auch Erwachsene dürfen sie nur auf einem zugelassenen Stand schießen.

    Nein, das stimmt so nicht.
    Laut einem Faltblatt der Polizei Gewerkschaft darf eine AB Überall geschossen werden.


    Die Luftgewehrschützen (auch die benötigen einen Stahlschrank)

    Stimmt Gott sein Dank nicht. Freie Waffen müssen nur so aufbewahrt werden das Unberechtigte keinen Zugriff haben und berechtigt ist jeder über 18 Jahren.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • also ich danke jetzt mal jedem der mir hier versucht hat zu helfen.....

    hab mal nach schützen vereinen gesucht und hab festgestellt das bei allen luftwaffen schiessen angeboten wird, bei den meisten bogen, und nur bei ganz wenigen armbrust......ja beinem sogar armbrust 10m distanz?

    das der junge in nen verein gehn soll und auch dafür verantwortung lernen soll ist ja absolut klar.......und ich glaube das es auch besser ist wenn er erstmal nur mit vereinswaffen dort schiessen sollte .....

    weil zu hause mit sowas zu tranieren ist glaub ich nicht so einfach zu realisieren auser man hat nen bauernhof mit ner riesen halle, da könnte man dan sicher sein das sich kein geschoss irgendwohin absetzten könnte ohne jemanden zu verletzen.......er sollte lieber erstmal den umgang mit sowas lernen was er darf und was nicht......nicht das er dann noch auf hühnchen jagd geht :D

    dann wird man schnell merken ob er wirklich interresse an solch einem sport hat oder ob es irgendwelche internetflausen waren.....

  • Mahlzeit Männer!

    Das Einzige, was wir nach dem "neuen" Waffenrecht beachten müssen ist eben "die den Schusswaffen gleichgestellte" Aufbewahrung der Armbrust. Hier ist jetzt ein Stahlschrank mit Schwenkriegelverschluss Pflicht. Den habe ich mir halt zugelegt und nun ist wieder alles gut.
    Die Luftgewehrschützen (auch die benötigen einen Stahlschrank) haben es in der Tat teilweise schwerer, da ihre Waffen ja schießen können - schade eigentlich.

    Legt euch wieder hin

    Thomas

    Seid dem 1Januar 2011, oder seit wann ?(
    von der Änderung höre ich heute zum ersten mal, und wenn ja, welche Klasse muß der Schrank den haben.
    Denn bisher reichte es die LGs in einem abschliesbaren Transport Behältnis auf zu bewahren, und das auch nur wenn Unbefugte wie eigene Kinder Zuggriff zu den Waffen haben könnten.

    Als Single z.B. durfte mann bisher sogar die LGs an der Wand oder im Waffenständer unverschlossen aufbewahren, das die Dias getrennt aufbewart werden ist wohl selbstredend.

    Die ganzen käuflichen und funktionsfähigen Hist AB Nachbauten, müssen nun von der Wand und Ihren Platz einem Stahlschrank weichen, oder wie ist das zu verstehen.

    Also wenn Du Mir/Uns bitte einmal die Quelle Deiner Information belegen könntest wäre ich Dir unheimlich Dankbar, denn im Moment bin ich mal wieder verunsichert,

    um meine Frage zu wiederholen, welche Schutz Klasse muß so ein Stahlschrank denn nun haben ?(

    Heidi ;(

  • Ups, das eine AB auch in einem Stahlschrank verschlossen werden muss habe ich glatt überlesen.
    Das wäre ja der Bringer.
    Man darf zwar eine AB selbst bauen, man darf sie führen und überall damit schießen.
    Zuhause muss sie aber in einem Stahlschrank eingeschlossen werden ?

    Die Quelle möchte ich auch gerne Wissen.
    Nicht das ich noch ganz schnell eine oder zwei Schränke für meine Waffen kaufen muss. ( Habe habe leider noch nix mit Schwenkriegelverschluss )


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Ich bin gebeten worden, meine Einschätzung dazu zu geben.

    Unstrittig dürfte sein, dass eine AB einer Schusswaffe gleichgestellt ist. Der bezügliche Passus dazu im WaffG dürfte bekannt sein, wenn nicht:

    Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
    Begriffsbestimmungen
    ( Fundstelle: BGBl. I 2002, 3994 - 3998;
    bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote )
    Abschnitt 1:
    Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
    Unterabschnitt 1:
    Schusswaffen 1.
    Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1
    ...
    1.2
    Gleichgestellte Gegenstände
    Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
    ...
    1.2.2
    bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren
    Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung
    gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).
    Dies gilt nicht für feste Körper, die mit
    elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine
    maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm2 nicht
    überschritten wird;

    Zusätzlich findest sich:

    Unterabschnitt 2:
    Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen
    ...
    2.
    Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1), bei denen feste Körper
    durch Muskelkraft ohne Möglichkeit der Speicherung der so eingebrachten Antriebsenergie
    durch eine Sperrvorrichtung angetrieben werden (z. B. Blasrohre).

    Somit dürfte klar sein, dass AB eindeutig zur Schusswaffe nicht einfach Waffe (!) zählt.

    Weiterhin definiert das WaffG die Bolzen als Geschosse:

    3.
    Geschosse im Sinne dieses Gesetzes sind als Waffen oder für Schusswaffen bestimmte
    3.1
    feste Körper,

    Dass das Schießen mit allen Schusswaffen auf eigenem Grund nur seine Ausnahme in § 12, Abs. 4 findet, ist hinreichend bekannt. Das zitiere ich nun nicht. Demnach ist das Schießen aus Schusswaffen nur zulässig, im Falle von Kartushenwaffen oder Schusswaffen, die eine Geschossenergie mit bis zu 7,5 Joule usw... Die Armbrust als Schusswaffe ist nicht aufgeführt.

    Schauen wir nun was schießen ist. Da finden wir wundersames, denn zur Eigenschaft schießen fehlt der Lauf, den eine AB nun mal nicht hat:

    Abschnitt 2:
    Waffenrechtliche Begriffe
    Im Sinne dieses Gesetzes
    ...
    7.
    schießt, wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt,
    Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere
    Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt,

    Diese Bedingung ist von einer AB erstmal nicht zu erfüllen. Dennoch kann man mit einer Schusswaffe nun mal nichts anderes machen, als zu schießen. Vergleiche einen Bogen od. Blasrohr, die der Gesetzgeber von vorne herein nicht als Schusswaffe oder sonstiges definiert hat, und daher kann diese auch in dieser Eigenschaft nicht schießen.
    Daher gibt es in der (noch alten) WaffVwV einen Passus, der das klarstellen soll:

    WaffVwV:
    27.1 Allgemeines
    ...
    Wegen der Definition der Armbrüste als Waffen in Anlage 1 Abschnitt 1
    Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.2 sind Schießstätten für Armbrüste erlaubnispflichtig.

    Zwar ist diese WaffVwV bekanntlich nie offiziell in Kraft getreten, dennoch hat damals der Innenminister den Ländern die Empfehlung gegeben, diese dennoch anzuwenden. Dem sind meines Wissens fast alle Bundesländer auch gefolgt.
    Es ist zwar auch eine Tatsache, dass eine WaffVwV keine Gesetzgebung ist, sie ist aber ein offizielles Anweisung der Behörden mit bestimmten § des WaffG umzugehen. Im Frühjahr ist die neue und wohl auch nun offizielle WaffVwv zu erwarten. Die Länder haben nach meinen Informationen den Entwurf fertig, der noch durch den Bundesrat muss. Dann werden wir mal sehen, was dann zu dieser Problematik zu lesen ist.

    Dieses Informationsbroschüre der Polizei hat meiner Erachtung keinerlei rechtswirksame Kraft, noch ist sie ein Gesetz. Man kann sich im ernsten Falle jedoch auf ein Verbotsirrtum berufen, jedoch ist das Polizeischreiben kein Freibrief, der ein bestehendes Gesetz aufheben kann.
    (Man denke an dem früheren Fall des BKA Feststellungsbescheides der 0,5 Joule Grenze der Softairwaffen. Da hat es auch eine Reihe Prozesse gegeben, weil das BKA mit einem Feststellungsbescheid nicht die im Gesetz stehende Grenze von damals gültigen 0,08 Joule auf 0,5 Joule aufheben kann.)
    Daher messe ich diesem Blatt keine besondere Bedeutung bei.

    Es ist sicherlich von der Definition im Gesetz Rechtsunsicherheit entstanden. Daher von mir auch keine klare Aussage, man darf im Garten schießen oder nicht. Aber mein rechtliches Gefühl geht eher in Richtung nein, weil die Armbrust mehrfach mit Schusswaffe in Verbindung gebracht wird und lediglich ein Zusatz bei der Definition Schießen fehlt. Dabei muss es dennoch klar sein, dass man mit einer Schusswaffe bestimmungsgemäß nichts anderes machen kann.

  • Hmm, ob es etwas bringt Blasrohre und Armbrüste in einen Topf zu werfen ?
    Du benutzt Blasrohre ( die ja nun mal Schusswaffen sind wenn sie nicht ausgenommen wären ) um eine Armbrust als Schusswaffe zu Deklarieren.

    Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1), bei denen feste Körper
    durch Muskelkraft ohne Möglichkeit der Speicherung der so eingebrachten Antriebsenergie
    durch eine Sperrvorrichtung angetrieben werden (z. B. Blasrohre).


    Bei einem Blasrohr wird nunmal ein Geschoss durch einen Lauf getrieben. = Schusswaffe
    Bei einer AB eben nicht. = gleichgestellter Gegenstand

    Da hast Du, meiner Meinung nach, einen Denkfehler.

    Desweiteren nutzt Du deine WaffVwV, die ja keinerlei gesetzliche Grundlage bildet, um eine Faltblatt der Polizeigewerkschaft, das ebenfalls keinerlei gesetzliche Grundlage bildet, als falsch ( zumindest aber Unsicher ) zu erklären.
    Die WaffVwV hat, zumindest zur Zeit, genauso viel Gewicht wie das Faltblatt der DPolG.
    Wobei ich davon ausgehe das die Polizei eher das Faltblatt kennt wie eine, noch nicht beschlossene, WaffVwV.

    Weiterhin :

    Weiterhin definiert das WaffG die Bolzen als Geschosse:

    3.
    Geschosse im Sinne dieses Gesetzes sind als Waffen oder für Schusswaffen bestimmte
    3.1
    feste Körper,

    Nun, genau nach dieser Definition wären ein Armbrustbolzen kein Geschoss.
    Erstens ist er für keine Schusswaffe bestimmt ( auch wenn Du meinst eine Armbrust wäre eine )
    Zweitens ist er selbst keine Waffe ( Jagdspitzen mal aus genommen ).

    Deine gesamte Herleitung ergibt nur dann einen Sinn wenn Armbrüste tatsächlich Schusswaffen wären.
    Wenn dem so wäre dürfte eine AB natürlich nicht zuhause oder im Bogenverein genutzt werden ( deren Plätze sind i.d.R. nicht zugelassen ).

    Aber natürlich muss jeder für sich selbst entscheiden ob er lieber Gesetze übererfüllt oder den gesetzlichen Rahmen soweit wie möglich ausschöpft.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Das bezieht sich auf Bögen , aber bei einer Armbrust wird die Engergie gespeichert , was sie zu einer Waffe macht und daher Minderjährige sie nur unter Aufsicht auf einem Schießplatz schießen können. Allerdings sind AB vom Führverbot ausgenommen. Aber auch Erwachsene dürfen sie nur auf einem zugelassenen Stand schießen.

    Ich weiß nicht, warum schon wieder mit denselben falschen Auslegungen Verwirrung gestiftet wird, die hier gerade erst und nun schon mehrfach wiederlegt wurde, beispielsweise im Thread Armbrust im Waffengesetz.

    Es gilt nach wie vor auch für Armbrüste: Besitz, Führen und Schießen ist auch außerhalb von Schießstätten erlaubnisfrei. Einzig Besitz/Erwerb sind seit der Änderung WaffG 2003 auf 18 Jahre beschränkt.

    Kennzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Schußwaffen gelten für Armbrüste nicht. Armbrüste müssen nicht verschlossen aufbewahrt und auch nicht verschlossen transportiert werden (führen ist ja frei). --- Bin selbst gerade mit einer Armbrust im Gepäck geflogen und auch schon in eine Fahrzeugkontrolle gekommen, ohne das sich die Beamten an der Armbrust gestört hätten.

    Seit 2003 gibt es keine rechtskräftigen Änderungen, die die Armbrust betreffen. Steht alles so noch in allen Broschüren der LKAs und in der zitierten Faltkarte der GdP. Wenn jemand neue Informationen hat, dann bitte Quellen benennen. --- Alles andere ist nur Herumtrollerei und Agitation.


    viele Grüße

    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von kreuzbogen (8. Januar 2011 um 14:38)


  • Nicht das ich noch ganz schnell eine oder zwei Schränke für meine Waffen kaufen muss. ( Habe habe leider noch nix mit Schwenkriegelverschluss )

    Joachim

    Nääh ich auch nicht, Textil Waffenfuterale, mit zwei Reisverschlüssen drann, die beiden Zipper mit einem Vorhangschloss zweier Pack für 1Euro, das seinen Namen eigentlich nicht verdient hat,

    ausgestattet mit einem Bügel Härtegrad Prima Eisen, und einem Blechschlüssel, der vom angucken schon krumm wurde verschlossen, hat bisher immer selbst bei Verkehrs Kontrollen völlig gereicht.

    Ich gehe mal davon aus, das das nicht mal bei einer AB Notwendig ist, und man sie, wenn ich das richtig verstanden habe was Andreas immer schon geschrieben hat, ich eine AB nackt,
    also die AB jetzt, nicht ich mich, auf dem Buckel transportieren dürfte, was ich allerdings auch nicht machen würde, zumindest ein gutes Futeral sollte einem das Hoby wert sein.

    Heidi ;)


  • Bin ich froh das DU dazu was geschrieben hast. Außerdem wurde das schon wie oft hier diskutiert, es nervt einfach nur noch wenn man soviel Ahnungsloses Gedöns lesen muss.

    Letztens erst sind die Grünen an mir vorbei gefahren war gerade auf dem Weg ins Feld wo ich meine AB teste einstelle usw.... es hat sie nicht die Bohne Interessiert.

    Gruß Chris

  • Hallo bin neu und steige um vom Compoundbogen auf Compoundarmbrust wegen Gesundheitlicher Probleme....Habe mir eine Cheetah geholt von XBow mit 185lbs Braucht man da ne Spannhilfe??? oder kann man die von Hand spannen???

  • Hallo bin neu und steige um vom Compoundbogen auf Compoundarmbrust wegen Gesundheitlicher Probleme....Habe mir eine Cheetah geholt von XBow mit 185lbs Braucht man da ne Spannhilfe??? oder kann man die von Hand spannen?

    Die meisten Armbrüste kann man von Hand spannen, aber wenn Du Rücken- oder Schulterproblemen hast, ist eine einfache Seilspannhilfe sinnvoll um den Sport belastungsfrei weiter zu betreiben.


    viele Grüße

    Andreas

  • Kann man zwar hier sicher auch überall nachlesen aber freundlicherweise:
    Energie ist gleich Masse mal Geschwindigkeit
    Ein Armbrustpfeil hat weniger Masse als ein Bogenpfeil (Ca. die Hälfte) Ein Diabolo sogar noch weniger.
    Ein Bogenpfeil der auf die richtige Geschwindigkeit gebracht wird (zB durch ein Hohes Zuggewicht) übertrifft jede PISTOLENKUGEL an Energie...
    Sehr Schön hier bewiesen: http://www.sat1.de/comedy_show/cl…tent/14929/005/
    (Unten Links: Schuss auf Sandeimer)

    Ob man an der Energie die Gefährlichkeit einer Waffe festmachen möchte....
    Da wurde schon genug zu geschrieben.
    Wer seinen Sohn Verantwortungsvoll erzieht sollte sich weder beim Luftgewehr noch beim Bogen/Armbrust Gedanken machen müssen...
    Definitiv kann man mit allen 3 Schaden anrichten.

  • Zitat

    Energie ist gleich Masse mal Geschwindigkeit

    Das ist falsch, das wäre der Impuls. Energie wäre Masse geteilt durch 2 multipliziert mit dem Quadrat der Geschwindigkeit.
    Der Impuls gibt wenig auskunft über die Zielballistische Wirkung. Ergo sollte man die Impulse von Geschossen oder Projektilen nicht vergleichen!
    Die Zielballistische Wirkung ist wesentlich mehr von dem Verhältnissen von Masse,Energie sowie dem Querschnitt abhängig.

    Edit: Masse natürlich durch 2

  • übertrifft jede PISTOLENKUGEL an Energie

    Und es gibt nicht viele Bögen die über 100 Joule schaffen, was wiederum für eine Kurzwaffe wenig wäre. Die meisten Kurzwaffe liegen weit über 100 Joule ( 9 mm Para z.B. bei über 300 Joule ).
    Armbrüste schaffen ebenfalls i.d.R. über 100 Joule.


    Joachim

    Edit : Man darf nicht einfach alles glauben was im TV gezeigt wird. Bei diesem "Sandeimertest" kommt noch hinzu das sich das Geschoss aufpilzt während der Pfeil seine Spitze behält .

    Edit Edit : Das Geschoss im Test hatte 518 Joule, der Pfeil ca. 110 Joule

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    2 Mal editiert, zuletzt von pupsnase (20. Januar 2011 um 16:33)